Datum: 14.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Friedrich-Jahn-Halle
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe aus nichtöffentlichen Sitzungen
2 Bahnprojekt Ulm - Augsburg; Vorstellung der vier Trassierungsräume durch Vertreter der Deutschen Bahn
3 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung im Bereich des Baugebietes "Erweiterung zum Kötztal" im Stadtteil Rieden/Kötz
4 Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen in der Stadt Ichenhausen
5 Bestätigung des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oxenbronn
6 Verschiedenes

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1. Bekanntgabe aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Stadtrates 14.09.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat beschlossen,
für die Erweiterung und den Umbau des Feuerwehrgerätehauses Ichenhausen, die folgenden Aufträge an Fachplaner zu vergeben:
  • Elektro: Ing.-Büro LKE, Wehringen, Gesamthonorar: 48.900 € brutto
  • Heizung, Lüftung, Sanitär: Ing.-Büro Spleis, Laupheim, Gesamthonorar: 63.700 € brutto 
  • Tragwerksplanung: Ing.-Büro Schuster, Edelstetten, Gesamthonorar: 48.967 € brutto 
  • Brandschutznachweis: Arch.-Büro Schuster eng., Neuburg/Kammel, Gesamthonorar: 6.300 € brutto
  • Energienachweis: Arch.-Büro Schuster eng., Neuburg/Kammel, Gesamthonorar: 5.700 € brutto 
  • Sicherheitskoordination: Arch.-Büro Schuster eng., Neuburg/Kammel, Gesamthonorar: 5.700 € brutto

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2. Bahnprojekt Ulm - Augsburg; Vorstellung der vier Trassierungsräume durch Vertreter der Deutschen Bahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Stadtrates 14.09.2021 ö Information 2

Sachverhalt

Bei der Sitzung werden von Vertretern der Deutschen Bahn die vier Trassierungsräume für das Bahnprojekt Ulm - Augsburg vorgestellt. 

Diskussionsverlauf

Im Anschluss der Präsentation hatte Bürgermeister Strobel mehrere Fragen vorbereitet, die er an die Vertreter der Deutschen Bahn richtete:

Bürgermeister Strobel erinnerte daran, dass sich der Stadtrat bereits im Oktober 2019 gegen eine Neubaustrecke im Stadtgebiet Ichenhausen ausgesprochen habe. Auch hat das Gremium eine sehr kritische Beobachtung und Begleitung der Planungen der Deutschen Bahn angekündigt. Dem will die Stadt Ichenhausen hier nachkommen.

In der Stadtratssitzung im Juli hatte Bürgermeister Strobel darüber berichtet, dass er das Infomobil der Bahn nach Ichenhausen gebeten habe und es ein Kommen zugesagt wurde. Zwei Kollegen, 2. Bürgermeister Zenker und CSU-Fraktionsvorsitzender Riederle hatten sich dann zu Wort gemeldet und sich erfreut gezeigt, dass der BUND wenige Tage zuvor veröffentlicht hat, dass er sich für eine autobahnbegleitende Trasse ausspricht. Es sei vernünftig, die Autobahn und Eisenbahn zu bündeln und nicht eine zusätzliche West-Ost-Trasse weiter südlich zu schlagen. Zweiter Bürgermeister Zenker wollte eine genauere Definition von „autobahnbegleitend“ haben. Für ihn dürfe eine als „autobahnbegleitend“ bezeichnete Trasse nur ausnahmsweise maximal 500m rechts oder links von der Autobahn verlaufen. Auch hielt er es für richtig, wenn die von der vielbesagten Verbesserung des ÖPNV profitierenden Kommunen entlang der Bestandsstrecke auch die Lasten des Neubaus zu tragen hätten, wenn also eine neue Trasse auf deren Gemarkungen gebaut würde. 

Die Stadt Ichenhausen hatte (über den Koordinator Eberhard Rotter) darum gebeten, dass auch eine Mischform aus der südlichsten Variante, die wohl im Landkreis Augsburg favorisiert wird und der nördlichsten geprüft wird. Dass die Neubaustrecke also von Augsburg bis Dinkelscherben entlang der Bestandsstrecke führt und sie dann nach Norden zu lila-farbigen, autobahnbegleitenden Strecke geführt wird und dann bis Ulm weiter die lila-farbige, autobahnbegleitende Strecke. Ist diese Prüfung erfolgt? Mit welchem Ergebnis?

Ende Juli hat dann das Infomobil der Deutschen Bahn zwei Tage lang Halt gemacht in Ichenhausen. Dafür dankt Bürgermeister Strobel den beiden Vertretern der Deutschen Bahn an dieser Stelle. 

Dass Bürgerinnen und Bürger, die das Infomobil besucht haben, anschließend mit Bürgermeister Strobel Kontakt aufnahmen und sich gegen jegliche Trasse durch unser Stadtgebiet ausgesprochen haben, könne sich die Deutsche Bahn denken, so Bürgermeister Strobel.

Daher möchte die Stadt Ichenhausen heute folgende Fragen an die Vertreter der Deutschen Bahn  stellen:
Die Stadt Ichenhausen wünscht eine Prüfung einer Neubaustrecke von Augsburg nach Dinkelscherben und dann zur lila-farbigen Trassenvariante. Wird die Deutsche Bahn eine solche Prüfung vornehmen?
Die Vertreter der Deutschen Bahn entgegneten: Bisher wird eine Mischform der Trassenvariante blau (die südlichste) und der grünen im Bereich Freihalden mitgeprüft. Wir nehmen diesen Wunsch / diese Forderung mit und werden ihnen die Antwort zukommen lassen.

Warum befindet sich unter den Trassenvarianten, die die Bahn präsentiert und näher untersucht nicht auch der Ausbau der bestehenden Bahntrasse mit dem Bruch/Abkürzung des Offinger Knies?
Die Vertreter der Deutschen Bahn entgegneten: Diese Variante ist im Vorfeld geprüft worden. Mit ihr ist aber die 26-Minuten-Vorgabe nicht zu schaffen.

Sind Wassereinzugsgebiete von Kommunen und Brauereien, bei der Stadt die Wassereinzugsgebiete unserer Stadt in Ichenhausen, auch in Autenried und Unterrohr, ebenso das Wassereinzugsgebiet der Schlossbrauerei Autenried für die Bahntrassen Tabuzonen? Welchen Abstand müsste eine Trasse hier einhalten?
Die Vertreter der Deutschen Bahn entgegneten: Es gibt keine Tabuzonen, sondern rechtliche Vorgaben, die es einzuhalten gibt. Diese Fragen werden zu gegebener Zeit geprüft und geklärt.

Der Begriff „autobahnbegleitende Trasse“ wird nach der Wahrnehmung der Stadt Ichenhausen unterschiedlich interpretiert, auch von der Politik, so der Eindruck. Für manche, wie für die Stadt Ichenhausen, ist das bezogen auf das Gebiet des Landkreises Günzburg ausschließlich die nördlichste, die lila Trassenvariante. Andere verwenden den Begriff „autobahnbegleitende Trasse“ auch für die Trassen, die zwischen Hochwang und Kötz vorbeilaufen würden. Wie verwenden sie, wie verwendet die Deutsche Bahn, diesen Begriff?
Die Vertreter der Deutschen Bahn entgegneten: Die Deutsche Bahn verwendet diesen Begriff nicht. 

Lässt sich eine Trasse direkt an der Autobahn für den Bund als Eigentümer vieler Grundstücke dort nicht viel leichter realisieren als eine Trasse weiter weg von der Autobahn, wo der Bund viel weniger Grundstücke im Eigentum hat? Wäre ein Eigentumserwerb durch die Deutsche Bahn bei Grundstücken im Eigentum des Bundes also nicht einfacher und wird das dann bei der Trassenauswahl berücksichtigt?
Die Vertreter der Deutschen Bahn entgegneten: Das ist für uns nicht relevant. Die Deutsche Bahn muss die Flächen vom Bund genauso kaufen wie von Privatleuten. 

Was sagt die Deutsche Bahn zu dem von unserem zweiten Bürgermeister Franz Zenker in der letzten Sitzung vorgetragenem Argument, dass die von der Verbesserung des ÖPNV profitierenden Kommunen entlang der Bestandsstrecke auch die Lasten des Neubaus tragen sollten und die neue Trasse daher auf deren Gemarkungen gebaut werden sollte?
Die Vertreter der Deutschen Bahn entgegneten: Das spielt bei unserer Betrachtung keine Rolle. 

Es gibt eine Studie vom Büro Vieregg vom 30.07.2018. Nach dieser Studie beläuft sich die Fahrzeit zwischen Augsburg und Ulm bei einer Trasse entlang der Autobahn auf 27 Minuten bei einer der Studie zugrunde gelegten Maximalgeschwindigkeit der Züge von 250km/h und bei max. Steigungen von 35 Promille. Lässt sich die Vorgabe des Deutschlandtaktes, nämlich max. 26 Minuten Fahrzeit für die Strecke Ulm – Augsburg bei den von der Bahn vorgesehenen Maximalgeschwindigkeiten von 300 km/h und Maximalsteigungen von 12,5 Promille einhalten? Wird das untersucht?
Die Vertreter der Deutschen Bahn entgegneten: Wir kennen die Vieregg-Studie. Unsere Betrachtung war aber losgelöst von allen früheren Studien, auch losgelöst von der damaligen Heimer-Trassen-Studie. Wir haben heute auch ganz andere Vorgaben vom Bund für unsere Untersuchungen (z.B. 26 Minuten Fahrzeit wegen Deutschland-Takt, max. 300 km/h, max. 12,5 Promille Steigungen) als der Vieregg- und Heimerstudie zugrunde gelegt werden. 

Stadtrat Ohgke schließt sich an: Bei der Planung sollte die BEG mit eingebunden werden, um eine optimale Verbindung des Fernverkehrs mit dem Nahverkehr zu erreichen. Verbesserungen auch für die Mittelschwabenbahn wären so zu erreichen. Erfolgt diese Einbindung?
Die Vertreter der Deutschen Bahn entgegneten: Das ist eine andere Gesellschaft. 

Stadtrat Schleifer wollte wissen: Wird bei der Planung der Deutschen Bahn die B 16-Ost-Planung berücksichtigt?
Die Vertreter der Deutschen Bahn entgegneten: Das wird versucht. Die Deutsche Bahn steht daher in Kontakt mit dem Staatlichen Bauamt. Letztlich kann aber nur berücksichtigt werden, was tatsächlich da ist. 

Stadtrat Kehrle hatte folgende Frage: Wurden bei der Ermittlung des sog. „Raumwiderstandes“ auch die Ortschaften und der Mensch berücksichtigt?
Die Vertreter der Deutschen Bahn entgegneten: Ja. Maßgeblich sind die Mindestanforderungen zum Lärmschutz nach der 16. BlmSchV. Je konkreter die Planung wird, umso genauer müssen zum Lärmschutz die Planungen werden. Je näher eine Trasse an Wohnhäuser heranrückt, desto mehr Lärmschutz ist nötig. Diesbezüglich werden bei der für Ende November zu erwartenden Reduzierung der bisher 500m breiten Trassenräume auf dann 20m Breite schon genauere Aussagen möglich sein.

Auf nochmalige Nachfrage von Stadtrat Kehrle antwortete der Vertreter der Deutschen Bahn u.a. dahingehend, dass auch ein Heranrücken der neuen Gleise bis auf einen Meter an ein Wohnhaus bei entsprechendem Schallschutz denkbar sei, ebenso, dass bei Bedarf irgendwo auch eine Häuserseite abgerissen werden müsste. 

Stadtrat Ebner fuhr weiter: Nach den im Internet für jedermann zugänglichen Informationen zum Bundesverkehrswegeplan wurden als Grundlage für die Planungen die für 2030 prognostizierten Zahlen für den Personen- und Güterverkehr herangezogen. Da wohl nicht vor 2030 mit einer Realisierung der Neubaustrecke zu rechnen ist, stelle ich mir die Frage, ob diese Zahlen dann nicht schon zur Inbetriebnahme überholt sind?
Die Vertreter der Deutschen Bahn entgegneten: Auf irgendwelche Annahmen muss jede Planung basieren, unsere auf die Annahmen für 2030.

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3. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung im Bereich des Baugebietes "Erweiterung zum Kötztal" im Stadtteil Rieden/Kötz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.09.2021 ö Vorberatung 7
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Stadtrates 14.09.2021 ö 3

Sachverhalt

Die neu geschaffenen Straßen im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Erweiterung zum Kötztal“ sollen mit Wirkung zum 01.10.2021 wie folgt gewidmet werden:

Talblickstraße - Flur-Nr. 245/6 Gem. Rieden/Kötz

Widmung als Ortsstraße

Anfangspunkt:                Einmündung in den Hühleweg 
                       Flur-Nr. 681 bzw. 245/15 Gem. Rieden/Kötz (km 0,000)
Endpunkt:        Grundstück Flur-Nr. 245/14 bzw. 262 Gem. Rieden/Kötz (km 0,110)
Länge:                        0,110 km
Träger der Baulast ist die Stadt Ichenhausen

Verlängerung Straße „Zum Kötztal“ - Flur-Nr. 262 Gem. Rieden/Kötz

Widmung als Ortsstraße

Anfangspunkt:                Einmündung in die bereits bestehende Straße „Zum Kötztal“ 
                       Flur-Nr. 238 Gem. Rieden/Kötz (km 0,000)
Endpunkt:        Süd-Ostecke des Grundstückes Flur-Nr. 245/13 Gem. Rieden/Kötz
(km 0,061)
Länge:                        0,061 km
Träger der Baulast ist die Stadt Ichenhausen

Verlängerung Hühleweg - Flur-Nr. 681 Gem. Rieden/Kötz 

Widmung als Ortsstraße

Anfangspunkt:                Einmündung in den bestehenden Hühlweg an der Nord-Westecke des
Grundstückes Flur-Nr. 245/5 Gem. Rieden/Kötz (km 0,000 bzw. 0,260)
Endpunkt:        Süd-Westecke des Grundstückes Flur-Nr. 245/10 Gem. Rieden/Kötz
(km 0,032 bzw. 0,292)
Länge:                        0,032 km
Träger der Baulast ist die Stadt Ichenhausen

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt die Widmung.

Beschluss

Die Widmung der vorstehend genannten Ortsstraßen zum 01.10.2021 nach Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 und Art. 47 Abs. 1 BayStrWG wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen in der Stadt Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Stadtrates 14.09.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.08.2021 teilt das Staatliche Bauamt Krumbach mit, dass aufgrund der fortgeschrittenen Bebauung am südlichen und nördlichen Bereich der Stadt Ichenhausen eine Änderung der Ortsdurchfahrtsgrenzen notwendig ist. 

In Abstimmung mit der Regierung von Schwaben sollen diese daher wie folgt neu festgesetzt werden:

Bundesstraße 16 im Abschnitt 1140 (Krumbacher Straße) 
bisher:        von Station 0,542 bis Station 1,388 als Erschließungsbereich
neu:        von Station 0,466 bis Station 1,388 als Erschließungsbereich 

Bundesstraße 16 im Abschnitt 1180 (Günzburger Straße) 
bisher:        von Station 0,000 bis Station 0,380 als Verknüpfungsbereich
neu:        von Station 0,000 bis Station 0,865 als Verknüpfungsbereich 

Zur Information:
Die „Ortsdurchfahrt“ ist der Teil einer Bundesstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch der Erschließung der anliegenden Grundstücke (Erschließungsbereich) oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes (Verknüpfungsbereich) dient. 
Die Ortsdurchfahrtsgrenze (kleines weißes Schild „OD“) ist nicht identisch mit dem Standort des Ortsschildes (großes gelbes Schild mit dem Ortsnamen). Der Standort des Ortsschildes wird ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke am Beginn oder Ende der geschlossenen Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße durch die Straßenverkehrsbehörden des Landkreises festgelegt wird. Die Ortsdurchfahrtsgrenze(OD) wird über das Straßenbauamt durch die Regierung von Schwaben festgelegt.

Dieser Neufestsetzung ist durch den Stadtrat zuzustimmen. 

Beschluss

Der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen 
-        im Abschnitt 1140 von Station 0,466 bis Station 1,388 als Erschließungsbereich 
       im Abschnitt 1180 von Station 0,000 bis Station 0,865 als Verknüpfungsbereich
wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bestätigung des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oxenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Stadtrates 14.09.2021 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Oxenbronn am 09.08.2021 wurde der Feuerwehrkommandant gewählt.


Der Gewählte bedarf gem. Art. 8 Abs. 4 des Bayer. Feuerwehrgesetzes der Bestätigung durch die Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

Folgende Person ist bei der Versammlung gewählt worden:

1. Kommandant: Thomas Stocker, ST Oxenbronn                                                          

Aufgrund des frühzeitigen Ausscheidens des bisherigen Kommandanten Wilhelm Mader war in der Versammlung ein 1. Kommandant zu wählen.

Der Stellvertreter Herr Christian Gujber wurde in der vorangegangenen Versammlung im Jahre 2018 auf 6 Jahre gewählt, daher fand keine Wahl des 2. Kommandanten statt.                                                 

Für den Gewählten ist das Benehmen des Kreisbrandrats mit Schreiben vom 10.08.2021 erteilt worden. 


Vom Kreisbrandrat wurde darauf hingewiesen, dass Herr Stocker den für die Ausübung seines Amtes erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ bis zum 01.10.2022 online oder in Präsenzform an einer staatlichen Feuerwehrschule nachzuweisen hat. 

Beschluss

Herr Thomas Stocker wird als 1. Kommandant der Feuerwehr Oxenbronn bestätigt. Die Bestätigung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt, dass der erforderliche Kurs „Leiter einer Feuerwehr“ bis zum 01.10.2022 absolviert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Stadtrates 14.09.2021 ö Information 6

Sachverhalt

TOP 6.1 Fragen zu den anstehenden Bürgerversammlungen:

Eine Email mit Fragen zu den anstehenden Bürgerversammlungen wurde von Stadtrat Kollmann sowie Stadtrat Ohgke an Bürgermeister Strobel verschickt: 
  • Für wie viele Personen ist die Mitfahrt im Bus vorgesehen?
Antwort: 50 Personen, nebst Busfahrer sowie meiner Person (Bürgermeister Strobel)
  • Werden zwei (oder mehr) Busse benötigt, wie soll in diesem Fall die Moderation erfolgen?
Antwort: Ich würde mich sehr freuen, wenn ein Bus, in dem 52 Personen Platz finden, nicht ausreichen würde. Zum Vergleich die Besucherzahlen ohne Stadtratsmitglieder bei den Bürgerversammlungen 2020: Autenried 21, Deubach 22, Ichenhausen 44, Hochwang 55, Oxenbronn 34, Rieden 49.
Falls ein Bus nicht ausreichen sollte, dann werde ich für den jeweiligen Stadtteil zu einer weiteren Busfahrt in 2021 einladen (und zwar am 29. und 30.09.2021, 17:30 Uhr).
  • Wie werden Fragen/Anregungen von „allgemeinen Interesse“ für alle Teilnehmer der Bürgerversammlung behandelt? Wie soll bei dem vorgesehen Format der Bürgerversammlung über diese Fragen/Anregungen diskutiert werden?
Antwort: Wie beim anderen Format im Saal auch: die Leute köönnen sich melden und äußern und ich antworte.
  • Wie wird gewährleistet, dass alle Corona-Regeln eingehalten werden?
Antwort: Indem zu Beginn, also vor dem Betreten des Busses die Einhaltung der 3G Regel überprüft wird und im Bus durchgängig alle Personen eine Maske tragen müssen.
  • 17:30 Uhr als Abfahrtszeit ist für viele Bürgerinnen und Bürger sicherlich ungelegen. Gibt es Alternativen?
Antwort: Es wird keine Uhrzeit geben, die für alle günstig ist. Mit einem Beginn um 20 Uhr erreichen wir z.B. kaum Frauen mit Kindern im Kindergarten- oder Schulalter. Das wurde in den letzten Jahren immer wieder an mich herangetragen und bedauert. Andere Kommunen laden anstelle zu abendlichen Versammlungen auch für Samstag- oder Sonntagnachmittag ein. Auch das wäre eine Alternative.
  • Wie wird der Bus / wie werden die Busse finanziert?
Antwort: Indem wir als Stadt eine Rechnung erhalten und bezahlen. Die Rechnung wird vergleichsweise günstig, denn unser 2. Bürgermeister stellt uns keine Busfahrer-Arbeitszeit in Rechnung. Das macht er kostenlos für uns. Hierfür möchte ich dem zweiten Bürgermeister meinen Dank aussprechen. 

TOP 6.2 Lob für die neugestaltete Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen

Stadtrat Ebner lobt die Neugestaltung der aktuellen Homepage, sie sei gut, modern und digital. Er spricht hier ausdrücklich sein Lob an die Verwaltung aus. 

Bürgermeister Strobel bedankt sich hierfür. 

Datenstand vom 05.10.2021 20:13 Uhr