Datum: 11.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.11.2020
2 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge
3 Bauvoranfrage zum Anbau eines Dreifamilienhauses mit einer Einzel- und Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1253/12 Gem. Ichenhausen, Rohrbachring 32; Antrag auf Zustimmung zur Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Rohrbach"
4 Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 934 Gem. Ichenhausen, Am Brandfeld 1
5 Bauantrag zum Neubau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 436 Gem. Hochwang, An der Günz 1
6 Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Am Schimmelacker" im Stadtteil Deubach; 1. Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss
7 Verschiedenes
7.1 Sanierung des Feldkreuzes auf dem Grundstück Flur-Nr. 294 Gem. Oxenbronn an dem Geh- und Radweg zwischen Oxenbronn und Rieden; Mittelfreigabe
7.2 Erweiterung des Wilhelm-Busch-Kindergartens, des Kindergartens "Storchennest" in Ichenhausen sowie des Kindergartens "Hl. Kreuz" im Stadtteil Hochwang; Baufortschritt

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1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.01.2021 ö Information 1

Sachverhalt

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.11.2020 wurde beschlossen:
-        die nachfolgenden Bauleistungen für den Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte „Hl. Kreuz“ im Stadtteil Hochwang zu vergeben:
       Fliesenarbeiten:                Firma Fliesen Baumeister, Ichenhausen
       Gesamtauftragssumme:        ca. 29.750 € brutto
       Bodenbelagsarbeiten:        Firma Mack, Ichenhausen
       Gesamtauftragssumme:        ca. 20.880 € brutto
       Innentüren/Stahlzargen:        Firma Schreinerei Leix, Günzburg
       Gesamtauftragssumme:        ca. 59.360 € brutto
       Aufzugsanlage:                Firma Schindler, Nürnberg
       Gesamtauftragssumme:        ca. 41.130 € brutto

-        die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 61.900 € brutto für notwendige Sanierungsmaßnahmen im ehem. Rabbinatsgebäude, Von-Stain-Straße 8, welches zuletzt als Kreisbildstelle genutzt worden war, zur Vermietung an den „Zweckverband Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ freizugeben.

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2. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.01.2021 ö Information 2

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde nachfolgender Bauantrag

-        Erweiterung der best. Halle auf dem Grundstück Flur-Nr. 638/1 Gem. Ichenhausen, Weiler Weg 7

sowie als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Umbau der ehem. Schreinerei in zwei Wohnungen auf dem Grundstück Flur-Nr. 288 Gem. Ichenhausen, Annastraße 33

-        Einbau einer Dachgeschosswohnung im bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 295/2 Gem. Rieden/Kötz, Hauptstraße 12a (Änderung gegenüber Erstgenehmigung Nr. B-1978-1488)

-        Abbruch des best. Schweinestalles sowie Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 15 Gem. Autenried, Bräuhausstraße 2

-        Anbau einer Lagerhalle an das best. Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 1077/6 Gem. Ichenhausen, Poststraße 10

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3. Bauvoranfrage zum Anbau eines Dreifamilienhauses mit einer Einzel- und Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1253/12 Gem. Ichenhausen, Rohrbachring 32; Antrag auf Zustimmung zur Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Rohrbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.01.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstück Flur-Nr. 1253/12 Gem. Ichenhausen, Rohrbachring 32, 1.122 m², beabsichtigt, an das bestehende zweigeschossige Wohnhaus ein Dreifamilienhaus in östlicher Richtung anzubauen. Des Weiteren soll eine Doppel- und eine Einzelgarage erstellt werden. Insgesamt werden auf dem Grundstück 5 Stellplätze nachgewiesen.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rohrbach“.

Zur Verwirklichung des Bauvorhabens ist die Zustimmung zu nachfolgenden Befreiungen erforderlich:

-        Wohnhaus: Überschreitung der Baugrenze um 6,49 m in Richtung Süden und 10,975 min Richtung Westen
-        Wohnhaus: Überschreitung der zulässigen Traufhöhe um 0,93 m (zulässig: 6,45 m, geplant 7,38 m), da im Dachgeschoss eine 3. Wohnung geplant ist
-        Einzelgarage: Überschreitung der Baugrenze um 4 m in Richtung Süden und 0,82 m in Richtung Westen
-        Doppelgarage: Erstellung komplett außerhalb der Baugrenze  

Die Grundflächenzahl 0,4 (geplant 0,31) und Geschossflächenzahl 0,8 (geplant 0,79) werden eingehalten. Ebenfalls sind bei einer geplanten Dachneigung von 30° die geplanten 3 Vollgeschosse zulässig.


Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück wird durch das geplante Bauvorhaben massiv bebaut, aufgrund der Wohnungsknappheit, auch in Ichenhausen, kann dies aber aus Sicht der Stadt noch toleriert werden. Aufgrund der aktuellen Ansichten der Baugenehmigungsbehörde Landratsamt Günzburg, wird den geplanten Überbauungen der Baugrenzen ohne Änderung des Bebauungsplanes aller Voraussicht nach jedoch nicht zugestimmt werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, von Seiten der Stadt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Sollte jedoch das Landratsamt eine Änderung des Bebauungsplanes fordern, sollte dies nicht in Aussicht gestellt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert das geplante Bauvorhaben.

In der anschließenden Diskussion, an der mehrere Gremiumsmitglieder sich beteiligen, wird insbesondere das Maß der notwendigen Befreiungen sowie die durch die Schaffungen von weiteren drei Wohnungen die zusätzlich sich verschärfende Stellplatzsituation bemängelt. Daher sollte das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Anbau eines Dreifamilienwohnhauses mit Doppel- und Einzelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1253/12 Gem. Ichenhausen wird aus den vorstehenden Gründen nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 934 Gem. Ichenhausen, Am Brandfeld 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.01.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 934 Gem. Ichenhausen, Am Brandfeld 1, eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle zu errichten.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, ist jedoch gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert.

Das gemeindliche Einvernehmen kann somit erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 934 Gem. Ichenhausen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Neubau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 436 Gem. Hochwang, An der Günz 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.01.2021 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Ab diesem TOP nimmt Stadtrat Sauter an der Sitzung teil.

Der Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 436 Gem. Hochwang, An der Günz 1, plant, eine Maschinenhalle zu errichten.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, ist jedoch als landwirtschaftliche Maschinenhalle gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert.

Das gemeindliche Einvernehmen kann somit erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 436 Gem. Hochwang wird erteilt.

Stadtrat Kollmann hat an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Am Schimmelacker" im Stadtteil Deubach; 1. Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.01.2021 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Schimmelacker“ im Stadtteil Deubach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB zu ändern, damit eine Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 356/2 Gem. Deubach ermöglicht wird.

Weiterhin hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 21.09.2020 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Bebauungsplanentwurfes „1. Änderung Bebauungsplan ‚Am Schimmelacker‘, Stadtteil Deubach“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) vom 21.09.2020 einschl. des Entwurfes der Begründung hierzu vom 21.09.2020 durchzuführen.

Demzufolge lagen die Planunterlagen während der Zeit vom 26.10.2020 bis einschl. 26.11.2020 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die amtliche Bekanntmachung und Ankündigung dieser öffentlichen Auslegung erfolgte in der Günzburger Zeitung Nr. 238 vom 15.10.2020.

Vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, wurde nur das Landratsamt Günzburg als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Das Landratsamt Günzburg gab mit Schreiben vom 23.11.2020 folgende Stellungnahme ab:

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Ichenhausen entspricht hinsichtlich der Flächenausweisung dem bisherigen Bebauungsplan „Am Schimmelacker“. Lediglich die vorbeschriebene Erweiterungsfläche des nordöstlichen Baufensters ist als Grünfläche mit Zweckbestimmung Bolzplatz dargestellt. Nachdem jedoch aufgrund des geringen Umfangs der Erweiterung das Gesamtkonzept des Baugebietes nicht geändert wird, ist die Planung als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen.

Beschluss:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen.

Ortsplanung/Städtebau/Gestaltung
Aus ortsplanerischer Sicht besteht Einverständnis mit der vorliegenden Änderung und Erweiterung. Auf Folgendes wird hingewiesen.
Die Abgrenzung Pultdach/Flachdach ist planungsrechtlich nicht definiert. Sofern lediglich die Ausbildung eines Pultdaches für Nebengebäude zulässig sein soll, ist die Mindestdachneigung zulässiger Pultdächer anzugeben. Sollten auch Flachdächer für Nebengebäude zulässig sein, ist dies entsprechend in der Satzung zu berücksichtigen.

Beschluss:
Die Anregung wird aufgegriffen. Zur Klarstellung wird das Flachdach als zulässige Dachform für Nebengebäude und Garagen in den Festsetzungen ergänzt. Die zulässige Dachneigung beträgt 0°-3° bei Flachdächern und 3°-15° bei Pultdächern. Zur Klarstellung wird in der textlichen Festsetzung ergänzt, dass die Vorgaben zur Dacheindeckung für Satteldächer gelten. Unter den Hinweisen wird eine Empfehlung ergänzt, Pult- und Flachdächer mit einer Substratschicht von 8 cm zu versehen und extensiv zu begrünen.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen.

Naturschutz und Landschaftspflege
Durch die geplante 1. Änderung soll im südöstlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Errichtung eines Wohnhauses durch die Erweiterung des Baufensters und die Reduzierung der Fläche mit Bindungen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ermöglicht werden. Zwischen der festgesetzten Fläche für die Garage und dem Anwandweg verbleibt ein 1 m breiter Pflanzstreifen, welcher zu begrünen ist.

Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollte die Reduzierung der bisher festgesetzten Ortsrandeingrünung durch geeignete grünordnerische Maßnahmen kompensiert werden. Aus hiesiger Sicht sollte die verbleibende Ortsrandeingrünung durch gezielte Pflanzenverwendung von z. B. standortheimischen, dornenbewehrten, früchtetragenden Gehölzen in Kombination mit einem artenreichen Hochstaudensaum und Obstbäumen (Hochstamm, bewährte Lokalsorten) ökologisch aufgewertet werden. Die Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen (v. a. Ortsrandeingrünung) dieses Bebauungsplanes ist durch die Stadt Ichenhausen im Rahmen eines Monitorings nach erfolgter Bebauung der Grundstücke zu überwachen.

Beschluss:
Die im rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Schimmelacker“ festgesetzte „Fläche mit Bindungen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ bleibt weitestgehend erhalten und wird lediglich auf der Ostseite des Baugrundstücks zur Anlage einer Grundstückszufahrt und Errichtung einer Garage um ca. 100 m² reduziert. Es handelt sich damit um eine geringfügige Änderung, sodass die Grundzüge der grünordnerischen Festsetzungen bestehen bleiben. Eine Kompensation ist deshalb nicht vorgesehen.
Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Schimmelacker“ enthalten keine Pflanzlisten, sondern lediglich Artenempfehlungen. Entsprechend der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde werden ergänzende Artenempfehlungen aufgenommen. Die Stadt Ichenhausen überwacht die Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen im Rahmen eines Monitorings. Dies wird in der Begründung entsprechend ergänzt.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen.

Immissionsschutz
Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Schimmelacker“ bestehen aus immissionsschutzfachlicher Sicht keine Bedenken.

Beschluss:
Das Einverständnis aus immissionsschutzfachlicher Sicht wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen.

Wasserrecht
Aus Sicht der unteren Wasserrechtsbehörde bestehen gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Schimmelacker“ keine Bedenken.

Beschluss:
Das Einverständnis aus wasserrechtlicher Sicht wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen.

Sonstiges
In der Planzeichnung ist dem mittleren Baufenster (Fl.-St. 350/1, 350/2, 350/3 Gemarkung Deubach) die entsprechende Nutzungsschablone zuzuordnen.
In der Nutzungsschablone der beiden Dorfgebiete ist entsprechend des bisherigen Bebauungsplanes das Planzeichen für „Einzelhäuser“ aufzuführen.

Beschluss:
Die dargestellte Nutzungsschablone wurde aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan nachrichtlich übernommen und bezieht sich nicht auf die mittels Festsetzung von Baugrenzen bestimmte überbaubare Grundstücksfläche, sondern auf die Gesamtheit des im rechtskräftigen Bebauungsplan dargestellten allgemeinen Wohngebietes (WA). Um Missverständnissen vorzubeugen, wird die Nutzungsschablone (WA) im mittleren Baufenster ergänzt.
In der Nutzungsschablone der beiden eingeschränkten Dorfgebiete (MDe) wird das Planzeichen zur zulässigen Bauweise (Einzelhäuser) ergänzt.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen.

Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Nachdem keine wesentlichen Änderungen vorzunehmen sind, kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schimmelacker“ im Stadtteil Deubach als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schimmelacker“ im Stadtteil Deubach (Stand der Planunterlagen: 21.09.2020 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 11.01.2021) wird als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung und Kling Consult werden beauftragt, die Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß BauGB zusammenzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.01.2021 ö 7
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7.1. Sanierung des Feldkreuzes auf dem Grundstück Flur-Nr. 294 Gem. Oxenbronn an dem Geh- und Radweg zwischen Oxenbronn und Rieden; Mittelfreigabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.01.2021 ö Entscheidung 7.1

Sachverhalt

Bereits in der Bürgerversammlung des Jahres 2019 wurde gebeten, das Feldkreuz zwischen Oxenbronn und Rieden bei der Wasserreserve zu reparieren.

Eine Überprüfung hat daraufhin ergeben, dass sich dieses Kreuz im Eigentum der Stadt befindet, so dass der Bau- und Umweltausschuss bereits im April 2020 beschlossen hat, eine Überarbeitung im Jahre 2020 vorzunehmen.

Zwischenzeitlich wurde dieses Kreuz durch den städt. Bauhof abgebaut und im Bauhof gelagert.

Dabei hat sich herausgestellt, dass das Kreuz selber nicht mehr saniert werden kann, sondern ein neues zu erstellen ist.

Für ein solches Kreuz aus Eichenbalken mit einer Höhe von ca. 4 m und einem Dach aus Kupferblech und einer Rückseite ebenfalls mit Kupferblech verkleidet fallen Kosten von 5.890,50 € brutto an.

Die Christusfigur selber würde Herr Berkmüller mit einem Kostenaufwand von ca. 500 € brutto restaurieren, da er dieses Kreuz als Lehrling schon einmal restauriert hat.

Die Gesamtkosten würden sich somit auf ca. 6.400 € brutto belaufen.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Sauter plädiert für eine Sanierung des Feldkreuzes, da an dieser Stelle auch eine Ruhebank steht.

Stadtrat Machauf ist auch für eine Erneuerung, da aus Sicht ein Handwerker dies „richtig schön“ machen wird.

Beschluss

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 6.400 € für die Sanierung des Feldkreuzes auf dem Grundstück Flur-Nr. 294 Gem. Oxenbronn werden freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7.2. Erweiterung des Wilhelm-Busch-Kindergartens, des Kindergartens "Storchennest" in Ichenhausen sowie des Kindergartens "Hl. Kreuz" im Stadtteil Hochwang; Baufortschritt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.01.2021 ö Information 7.2

Sachverhalt

Stadtbaumeister Stapf informiert das Gremium, dass alle Erweiterungsmaßnahmen der Kindergärten „Wilhelm-Busch“ und „Storchennest“ in Ichenhausen sowie „Hl. Kreuz“ im Stadtteil Hochwang im Bauzeitenplan liegen und bisher auch davon ausgegangen wird, dass die veranschlagten Kosten eingehalten werden.

Die Fertigstellung des Wilhelm-Busch-Kindergartens in Ichenhausen sowie des Kindergartens „Hl. Kreuz“ ist für den Herbst 2021 geplant, die Baumaßnahme am Kindergarten „Storchennest“ soll im Sommer 2022 beendet werden.

Datenstand vom 04.02.2021 14:45 Uhr