Datum: 01.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 01.02.2021
2 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge
3 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses (Flying Space, Tiny House) auf dem Grundstück Flur-Nr. 2080/25 Gem. Ichenhausen, Parkweg 8a; Antrag auf Zustimmung zur Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2
4 Bauantrag zur Errichtung einer Hof-Klein-Biogasanlage mit Fermenter, Gärrestlager, BHKW-Gebäude mit 100 kW Gasmotor und Mistplatte auf dem Grundstück Flur-Nr. 196 Gem. Oxenbronn, Sportplatzweg
5 Erstellung einer Fluchttreppe am best. Anwesen auf dem Grundstück Flur-Nr. 45 Gem. Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 24; Abstandsflächenübernahme durch die Stadt
6 Anregung aus der Bürgerschaft zur Schaffung von Rechtsabbiegespuren in der Friedenstraße
7 Fahrbahnschäden in der Günzburger Straße in Ichenhausen; Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Krumbach
8 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf den Staatsstraßen im Bereich des Kindergartens Oxenbronn
9 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Entscheidung über Markierungen auf den Straßen im Rahmen der Ausweisung von Tempo-30-Zonen auf Ortsstraßen
10 Neue Gasleitungen im Landkreis Günzburg; Bekanntgabe der Planung von RWE im Gemarkungsbereich Großkötz
11 Verschiedenes

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1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 01.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2021 ö Information 1

Sachverhalt

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 01.02.2021 wurde beschlossen:

-        den Auftrag für die Gestaltung der Außenanlagen im Zuge der Erweiterung des Wilhelm-Busch-Kindergartens an die Firma Glöckler Bau, Ichenhausen, zum Angebotspreis in Höhe von ca. 40.000 € brutto zu vergeben.

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2. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2021 ö Information 2

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde nachfolgender Bauantrag

-        Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 356/2 Gem. Deubach, Boschenweg 6

sowie als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Ausbau des Dachgeschosses des bestehenden Wohngebäudes auf dem Grundstück Flur-Nr. 387 Gem. Ichenhausen, Von-Stain-Straße 3

-        Nutzungsänderung einer Lagerhalle zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen nach § 19 WHG auf dem Grundstück Flur-Nr. 1075 Gem. Ichenhausen, Günztalstraße 11

-        Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1494/4 Gem. Ichenhausen, Zur Halde 7

-        Neubau eines Mietwohnhauses mit 5 Wohneinheiten auf den Grundstücken Flur-Nrn. 184/3 und 185 Gem. Ichenhausen, Wiesgasse 10

-        Ausbau und Sanierung des Dachgeschosses mit Anbau von Balkonen und einer Dachgaube an dem best. Anwesen auf dem Grundstück Flur-Nr. 218 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 11.

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3. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses (Flying Space, Tiny House) auf dem Grundstück Flur-Nr. 2080/25 Gem. Ichenhausen, Parkweg 8a; Antrag auf Zustimmung zur Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 2080/25 Gem. Ichenhausen beabsichtigt, im nördlichen Bereich seines Grundstückes ein „Tiny House“ zu errichten. Dieses Haus ist eingeschossig mit einer Länge von 11,80 m, einer Breite von 4,35 m und einer Wohnfläche von ca. 40 qm. Das Gebäude soll ein begrüntes Flachdach erhalten.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 (Josef-Weltle-Straße, Krumbacher Straße, Stadtbadstraße).

Mit dem Bauvorhaben werden nachfolgende Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten, für die Befreiungen beantragt werden:

-        Dachgestaltung
       vorgeschrieben sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 45 bis 48 Grad
       geplant ist ein begrüntes Flachdach

-        Mindestgröße der Baugrundstücke
       vorgeschrieben ist eine Mindestgröße von 600 qm für freistehende Gebäude
       tatsächlich hat das Grundstück nur eine Fläche von 514 qm

-        Baugrenze
       Überbauung im Nord-Westen mit ca. 4,70 qm.

Die gewünschten Befreiungen werden wie folgt begründet:
Es handelt sich um ein kleines Gebäude mit einer Wohnfläche von ca. 40 qm, das von der Herstellerfirma mit Flachdach konzipiert und fertig ausgestattet an einem Stück zum Grundstück transportiert und dort auf Einzelfundamente versetzt und verschraubt wird. Eine Dachkonstruktion müsste vor Ort darauf befestigt werden, das nicht nutzbar und im Verhältnis zu den Kosten nicht darstellbar wäre. Außerdem gibt es in der Umgebungsbebauung Anbauten und Garagen in der Größe wie der geplante Neubau, die alle auch ein Flachdach haben.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es sich wie in der Begründung ausgeführt nur um ein kleines Gebäude handelt, das zudem ganz im Norden des Grundstückes errichtet werden soll, könnte aus Sicht der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag mit den damit verbundenen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden. Zudem können gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes untergeordnete Nebenbauten, Nebengebäude und Garagen mit einem Pult- oder Flachdach ausgeführt werden. Der Baukörper entspricht durch seine geringe Größe optisch in etwa solchen Bauten.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt entsprechende Erläuterungen zu den benötigten Befreiungen.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 2080/25 Gem. Ichenhausen einschl. der Zustimmung zur Erteilung der vorstehend genannten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung einer Hof-Klein-Biogasanlage mit Fermenter, Gärrestlager, BHKW-Gebäude mit 100 kW Gasmotor und Mistplatte auf dem Grundstück Flur-Nr. 196 Gem. Oxenbronn, Sportplatzweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Sohn des Eigentümers beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 196 Gem. Oxenbronn eine Hof-Klein-Biogasanlage bestehend aus Fermenter, Gärrestlager, BHKW-Gebäude mit 100 kW Gasmotor und Mistplatte zu errichten.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB im Außenbereich privilegiert.

Die Oberflächenwasser des Mistplatzes wird in einen auf dem Grundstück zu erstellenden Sammelschacht eingeleitet und wird in die Biogasanlage mit eingebracht. Das Oberflächenwasser des Hofes und der Umfahrt wird über das seitliche Gelände versickert bzw. entsprechend des anzulegenden Gefälles in das für den Havariefall herzustellende Erdbecken abgeleitet und von dort in den Graben abgepumpt.
Eine Wasserversorgung ist nicht erforderlich. Das Grundstück ist über den angrenzenden Sportplatzweg erschlossen.
Die Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung beträgt ca. 300 m. Immissionsschutzfachlich wird das Vorhaben nicht von der Stadt, sondern vom Landratsamt beurteilt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zum Bauvorhaben entsprechende Erläuterungen. Demnach ist kein Anschluss an die Wasserversorgung ist geplant; die Löschwasserversorgung ist durch den in ca. 300 m Entfernung befindlichen Hydranten gesichert.

3. Bürgermeister Schuler findet das Vorhaben gut. Aufgrund der Umgebung mit Ställen und landwirtschaftlichen Hallen ist für ihn auch der Standort passend. Er spricht hierbei an, dass jeder den Atomausstieg will, trotzdem muss aber auch die Energielieferung gesichert sein, zumal die Elektromobilität auch stets zunimmt. Er glaubt, dass die Stadt diesbezüglich sehr gut aufgestellt ist, da im Stadtgebiet bereits einige Biogasanlagen, aber auch Photovoltaikanlagen in Betrieb sind. Wenn nun eine solche Kleinbiogasanlage dazukommt, ist dies auch zur Sicherung des Strombedarfes nur zu begrüßen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Hof-Klein-Biogasanlage mit Fermenter, Gärrestlager, BHKW-Gebäude mit 100 kW Gasmotor und Mistplatte auf dem Grundstück Flur-Nr. 196 Gem. Oxenbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Erstellung einer Fluchttreppe am best. Anwesen auf dem Grundstück Flur-Nr. 45 Gem. Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 24; Abstandsflächenübernahme durch die Stadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2021 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Der Eigentümer des Anwesens Heinrich-Sinz-Straße 24 (Grundstück Flur-Nr. 45 Gem. Ichenhausen) beabsichtigt, auf der Südwestseite des Gebäudes an der Grenze zum Nachbargrundstück Heinrich-Sinz-Straße 26 (Stadt Ichenhausen) eine Fluchttreppe anzubringen.
Die Treppenanlage hat eine max. Breite an der Grundstücksgrenze von 2,70 m, eine Länge von 4,16 und soll bis ins ausgebaute Dachgeschoss bis zu einer Höhe von ca. 5,30 m führen.

Nachdem die Treppenanlage direkt an Grundstückgrenze des städt. Grundstückes Flur-Nr. 44 Gem. Ichenhausen gebaut werden soll, beantragt der Bauherr bei der Stadt die Übernahme der nicht auf dem eigenen Grundstück nachzuweisenden Abstandsfläche mit einer Tiefe von 3,00 m.
Berechnung: Wandhöhe der Anlage an der Grenze ca. 6,50 m * 0,4 (H) = 2,60 m -> Abstandsfläche nach BayBO min. 3,00 m
Das bestehende Gebäude auf städtischem Grund benötigt nach BayBO 2021 eine Abstandsfläche 0,4 H von 3,70 m. Der Abstand der Gebäude beträgt 5,65 m, so dass sich beide Abstandsflächen überschneiden würden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Um auf dem angrenzenden städt. Grundstück auf der Nordseite noch Entwicklungspotential zu haben, sollte ein Restabstand zur Abstandsfläche des Nachbargebäudes von 5 m (Mindestabstand Brandschutz) eingehalten werden. Damit wäre auf dem städt. Grundstück ein Gebäude mit einem zusätzlichen Vollgeschoß noch möglich.
Für den Treppenaufgang von auf Flur-Nr. 45 Gem. Ichenhausen könnte damit eine Abstandsfläche in einer Tiefe von 0,65 m übernommen werden.
Die Treppe müsste entsprechend der vorliegenden Planung damit um 2,35 m nach Norden verschoben werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert hierzu den Sachverhalt.
Heute Nachmittag ging noch ein geänderter Plan ein, der aber das Problem immer noch nicht in ausreichendem Maße löst, so dass eine weitere Umplanung notwendig wird. Hierzu wird die Verwaltung mit dem Antragsteller Kontakt aufnehmen und ihm dies entsprechend erläutert. Er schlägt jedoch vor, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, und den entsprechenden Beschluss zu fassen.

Beschluss

Der jetzige Antrag wird abgelehnt. Für eine Umplanung, die eine erforderliche Abstandsflächenübernahme durch die Stadt für die Erstellung einer Fluchttreppe auf der Nordseite des Anwesen Heinrich-Sinz-Straße 24 (Grundstück Flur-Nr. 46 Gem. Ichenhausen) mit einer Tiefe von 0,65 m erfordert, wird eine Zustimmung in Aussicht gestellt und die Verwaltung schon jetzt ermächtigt, diese Zustimmung dann zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Anregung aus der Bürgerschaft zur Schaffung von Rechtsabbiegespuren in der Friedenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2021 ö Information 6

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 15.10.2020 wurde von einem Bürger der Vorschlag gebracht, dass in den Friedenstraße Richtung Günzburg eine Rechtsabbiegespur eingerichtet werden sollte.

Dieser Vorschlag sowie in Ergänzung hierzu auch die Schaffung einer Rechtsabbiegespur bei der Einmündung der Friedenstraße in die Ettenbeurer Straße wurde zwischenzeitlich dem Staatlichen Bauamt Krumbach vorgetragen, da es sich bei der Friedenstraße um die Staatsstraße 2023 handelt.

Das Staatliche Bauamt hat uns hierzu u.a. folgendes mitgeteilt:

Rechtsabbiegespuren auf der Friedenstraße sehen wir sowohl verkehrlich als auch sicherheitstechnisch nicht als zweckmäßig an. Separate Fahrstreifen für rechtseinbiegende Verkehrsströme bei höhengleichen Einmündungen/Kreuzungen sollen i.d.R. die Kapazität des Knotenpunktes erhöhen und dienen als Stauraum für wartepflichtige Fahrzeuge. Die Anlage einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur im untergeordneten Einmündungsbereich setzt allerdings eine Signalisierung des Knotenpunktes voraus, welche bei den beiden Einmündungsbereichen im Zuge der Friedenstraße nicht gegeben ist bzw. aufgrund der Verkehrsstärken unseres Erachtens nicht nötig ist. Eine sog. Fahrstreifenaddition (Kombination aus Rechts- und Linksabbiegespur) im untergeordneten Einmündungsbereich ohne Signalisierung wird daher allein aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht befürwortet, da die abbiegenden Kfz sich gegenseitig die Sicht nehmen. Des Weiteren werden die kreuzenden Fußgänger bzw. Radfahrer ebenfalls nicht vollumfänglich wahrgenommen, da es zu viele Konfliktpunkte zu beachten gibt. Selbst die Unfallkommissionen sind angehalten, bestehende Rechtsabbiegestreifen, wenn möglich zurückzubauen, um unfallträchtige Kontenpunkte zu entschärfen.“

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7. Fahrbahnschäden in der Günzburger Straße in Ichenhausen; Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Krumbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2021 ö Information 7

Sachverhalt

In der vergangenen Stadtratssitzung wurde moniert, dass auf der B16 - Günzburger Straße - zwischen Hochwang und Ichenhausen die Unebenheiten zugenommen habe. Diese Asphaltdecke wurde im Jahre 2018 im Auftrag des Staatlichen Bauamtes Krumbach saniert und aus Sicht der Stadt sind bereits kurz danach starke und kurze Wellenlinien aufgetreten, die beim Staatlichen Bauamt auch moniert wurden.

Diesbezüglich wurde das Staatliche Bauamt Krumbach ebenfalls um Stellungnahme gebeten, das hierauf u.a. folgendes mitgeteilt hat:

„Dem Thema Fahrbahnschäden auf der B16, die nach der Sanierung des Fahrbahnbelages in der Günzburg Straße bereits häufiger thematisiert wurden, hatten wir uns im Zuge der Sanierung der Friedenstraße Ende vergangenen Jahres bereits nochmals angenommen, und die Schäden noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist im Zuge unserer Eigenüberwachung bei einem gemeinsamen Ortstermin am 09.12.2020 mit der zuständigen Baufirma begutachtet. Die betroffenen welligen Stellen in Teilbereichen des 2. Bauabschnitts wurden auch von uns während der Gewährleistungszeit beobachtet und im Oktober 2020 gerügt. Im Oktober haben wir dann in den ausgemagerten Bereichen erneut Bohrkerne entnommen und gutachterlich vom Institut für Materialprüfung Dr. Schellenberg untersuchen lassen. Als Ergebnis der Untersuchungen hat uns IFM mitgeteilt, dass nicht mit einer reduzierten Nutzungsdauer der Deckschicht zu rechnen ist. Da im Hinblick auf die Gesamtmaßnahme nur eine partielle Sanierung der Schadstellen in Frage kommt, die aufgrund der nicht verminderten Nutzungsdauer allerdings nicht gerechtfertigt ist, und die Baufirma nicht zur Kostenübernahme verpflichtet werden kann, werden wir hier vorerst nichts unternehmen.“

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Erläuterungen.

Für Stadtrat Stempfle ist es traurig, dass sich das Staatliche Bauamt immer wieder herausredet. Zudem haben Wellen eine gewisse Frequenz, die sich auch immer wieder verschlechtert. Eine partielle Reparatur, wie vom Staatlichem Bauamt angefügt, bringt aus seiner Sicht nicht viel und würde alles nur noch schlimmer machen. Für ihn stellt sich daher die Frage, wer dann die Kosten für evtl. Sanierungsmaßnahmen zu tragen hat, wenn die Gewährleistung abgelaufen ist.

Dies dürfte für den Vorsitzenden klar sein; wenn die Gewährleistung abgelaufen ist und die Firma aus der Haftung entlassen wurde, wird die Baufirma es nicht mehr betreffen. Es wird nun die Frage sein, wie lange diese läuft und wie das Staatliche Bauamt dies im Blick behält. Dass im Oktober 2020 Bohrkerne gezogen wurden und eine Materialprüfung vorgenommen wurde, zeigt schon, dass das Staatliche Bauamt dran ist. Dies darf man der Behörde auch assistieren. Die Stadt kann die Angelegenheit nur zur Kenntnis nehmen und nicht selber tätig werden. Dies würde keinen Sinn machen.

Stadträtin Walter fragt nach, ob dies nicht auch an der Jahreszeit gelegen ist, in der die Maßnahme durchgeführt wurde. Ihrer Meinung nach war es zu diesem Zeitpunkt sehr kalt.

Der Vorsitzende erwidert, dass es noch nicht so kalt war und somit die Durchführung der Maßnahme in Frage gestellt werden müsste.

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8. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf den Staatsstraßen im Bereich des Kindergartens Oxenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2021 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung des Stadtrates am 06.10.2020 wurde von einem Stadtratsmitglied angefragt, ob nicht die Möglichkeit besteht, im Bereich des Kindergartens Oxenbronn eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen.
Eine solche Beschränkung hat auch das Staatliche Bauamt Krumbach von sich aus anlässlich eines Ortstermins im Oktober positiv angeregt.

Nach einem vorausgehenden Ortstermin am 10.02.2021 wurde nunmehr vom Landratsamt Günzburg eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO erlassen und hierbei eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sowohl auf der Staatsstraße 2023 (Ulmer Straße) als auch der Staatsstraße 2022 (Autenrieder Straße) während der Zeit von Montags - Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr festgelegt.

Auf der Ulmer Straße beginnt die Begrenzung ab der Flur-Nr. 2 Gem. Oxenbronn bis zum Grundstücksende Flur-Nr. 40 Gem. Oxenbronn sowie auf der Autenrieder Straße bis zum Grundstück Flur-Nr. 24 Gem. Oxenbronn. Die entsprechenden Verkehrszeichen Nr. 274-30 und 136-10 (Kinder) und Zusatzschild 1012-51 (Kindergarten) werden hierzu aufgestellt.

Es bestand aus der Bürgerschaft bereits die Anfrage, ob diese Anordnung nicht bis zur Bushaltestelle und zur Querungshilfe am Grünen Weg vorgezogen werden könnte, damit diese auch von der Tempo-30-Regelung umfasst wären. Dies ist nach der Entscheidung der o.g. Behörden jedoch nicht möglich, da an Staats- und Bundesstraßen eine solche Beschränkung nach der gesetzlichen Sonderbestimmung nur vor Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser angeordnet werden darf und nicht z.B. im Bereich vor Bushaltestellen. Bei einer rechtswidrigen Ausweitung bis zur Querungshilfe/Bushaltestelle würde die Tempo-30-Beschränkung insgesamt und damit auch vor dem Kindergarten unwirksam.

Die Beschilderung wird vom StBa Krumbach vorgenommen und ist für die Stadt kostenfrei.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf den Staatsstraßen im Bereich des Kindergartens (städt. und Montessori-Kindergarten im Anwesen Autenrieder Straße 2) angeordnet wurde. Er zeigt anhand eines Lageplanes den Bereich der Anordnung und die zur Aufstellung vorgesehenen Schilder (30 km, zeitliche Befristung „Montag bis Freitag 07.00 – 17:00 Uhr“, Kinder und Kindergarten). Somit vier Schilder untereinander zu Beginn und am Ende. Die aus der Bürgerschaft gewünschte Fortführung der Begrenzung bis zur Straßenquerung bei der Bushaltestelle im Bereich des Grünen Weges wurde aus dem im Sachverhalt angegebenen Grund nicht genehmigt.

Stadtrat Stempfle hält es für wichtig, dass auch der Bereich der Querungshilfe mit in die Begrenzung einbezogen wird, da die Kinder, die zum Kindergarten gehen immer in Begleitung sein und über die Straße gehen werden, jedoch nicht die Schulkinder, die die Querungshilfe nutzen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h hält er für nicht so wichtig, als eine Ausschilderung im Bereich der Querungshile, die signalisiert, dass hier auch Schulkinder unterwegs sind.  

Der Vorsitzende hält fest, dass der Blick von Stadtrat Stempfle eher auf die Querungshilfe gelegt wird und dort zumindest das Schild „Achtung Kinder“ aufgestellt werden sollte, als auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur im Bereich des Kindergartens.  

Dies wird von Stadtrat Stempfle bejaht. Er würde ganz auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung verzichtet, da diese für den kurzen Bereich in der Ulmer Straße kaum wahrgenommen werden wird.

Stadtrat Sauter spricht sich dafür aus, dass vor der Querungshilfe das Schild „Achtung Kinder“ mit Zusatzschild „Schulweg“ und im Bereich des Kindergartens auch nur das Schild „Achtung Kinder“ mit dem Zusatzschild „Kindergarten“ aufgestellt wird.  

Der Vorsitzende fragt nach, ob ein Gremiumsmitglied die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h befürwortet. Dies ist nicht der Fall. Er fasst somit zusammen, dass sich das Gremium wünschen würde, dass an der Querungshilfe das Schild „Achtung Kinder“ mit Zusatzschild „Schulweg“ und im Bereich des Kindergartens ebenfalls das Schild „Achtung Kinder“ mit Zusatzschild „Kindergarten“ angebracht wird und auf die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h verzichtet werden soll. Letztendlich entscheiden wird jedoch das Landratsamt, so der Vorsitzende.

Beschluss

Es wird folgende Beschilderung gewünscht:
-        entlang des Kindergartens das Verkehrszeichen Nr. 136-10 „Achtung Kinder“ mit Zusatzschild 1012-51 „Kindergarten“
-        auf Höhe der Querungshilfe bei der Einmündung des Grünen Weges das Verkehrszeichen Nr. 136-10 „Achtung Kinder“ mit Zusatzschild „Schulweg“
Auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich des Kindergartens soll verzichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Entscheidung über Markierungen auf den Straßen im Rahmen der Ausweisung von Tempo-30-Zonen auf Ortsstraßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2021 ö Entscheidung 9

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 28.01.2020 wurde beschlossen, in allen Ortsstraßen in Ichenhausen samt Stadtteilen Tempo 30-Zonen einzurichten, ausgenommen folgende:

Kernstadt Ichenhausen:        
Alois-Probst-Straße, Dr.-Emil-Schilling- Straße, Ettenbeurer Straße, Günztalstraße, Günzweg, Hochwanger Straße (ab der Einmündung in die Günzburger Straße bis zur Einmündung in die Robert-Bosch- Straße), Poststraße, Weiler Weg und Wettenhauser Weg, Heidenbühl, Hintere Ostergasse, Ludwigstraße, Von-Roth-Straße, Von-Stain-Straße, Vordere Ostergasse (verkehrsberuhigte Bereiche bleiben bestehen)
Stadtteil Autenried:                Riedener Straße
Stadtteil Deubach:                Ebersbacher Straße
Stadtteil Rieden/Kötz:        Großkötzer Straße, Lindenstraße
 (Hinweis: Kreis-, Staats- und Bundesstraßen fallen nicht in die Zuständigkeit der Stadt, weswegen der Stadtrat hier keine Entscheidungsbefugnis hat.)

Die Bodenhülsen für die Beschilderung wurden vom städt. Bauhof zwischenzeitlich gesetzt, die Schilder werden ab dem 01.03.2021, beginnend im Stadtteil Rieden aufgestellt.

In der Sitzung am 28.01.2020 wurde weiterhin beschlossen, zusätzlich zur Aufstellung der hierfür erforderlichen Schilder in den am meisten befahrenen Ortsstraßen Fahrbahn-Markierungen aufzubringen, damit die Verkehrsteilnehmer hundert Meter oder mehr nach dem Einfahren in eine Zone nochmal auf die 30er-Zone und die damit verbundene Rechts-vor-Links-Regel erinnert werden.

Für die Anschaffung der Schilder einschl. Befestigungsmaterial sind bisher Kosten von ca. 20.000 € zzgl. Stadtarbeiterlöhne von ca. 3.200 € (70 Std.) angefallen. Für die Aufstellung der Schilder wird nochmals mit ca. 470 Stadtarbeiterstunden (Stundensatz derzeit: 45,80 € = ca. 21.500 €) gerechnet.
Sollte nun noch die beschlossene Fahrbahn-Markierung mit „Zone 30“ erfolgen, ist mit weiteren Kosten von ca. 185 € brutto je Markierung zzgl. 1 Std. Stadtarbeiteraufwand (derzeit 45,80 € brutto) zu rechnen. Gedacht war von Seiten der Verwaltung an 20 Stellen eine solche Markierung anzubringen, wast Kosten in Höhe von ca. 5.000 € brutto ergibt.
Ins Summe wären dies dann Kosten von rund 50.000 Euro.

Die Markierungen mit einer Größe von 1200 x 1000 mm würden wie folgt aussehen:
 

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Ausführungen und geht insbesondere auf die bereits beschlossenen Fahrbahnmarkierungen ein, die nur mit weiteren Kosten von ca. 5.000 € für 20 Stellen zu verwirklichen wären (bei allen Straßen wäre der Aufwand noch weit höher). Daher sollte hierüber in der heutigen Sitzung nochmals beraten werden, bevor diese Mittel in den Haushalt einzustellen sind.

Stadtrat Machauf ist der Auffassung, dass momentan die Schilder ausreichen und auf die zusätzlichen Markierungen vorerst verzichtet werden soll. Nach einem Jahr würden dann vielleicht Erfahrungswerte vorliegen, ob die Beschilderung den entsprechenden Erfolg mit sich bringt oder ob weitere Maßnahmen zu ergreifen sind.

Stadtrat Schleifer schließt sich den Worten von Stadtrat Machauf an. Es sollte zugewartet und die Akzeptanz der Bürger abgewartet werden. Dann könnte immer nach gehandelt werden.

Stadträtin Walter fragt nach, weshalb die Von-Stain-Straße, Von-Roth-Straße etc. im Kernstadtbereich von den 30 km/h Zonen herausgenommen wurden.

Der Vorsitzende erwidert, dass es sich hier um eine „verkehrsberuhigte Zone“ handelt, in der noch weniger als 30 km/h gefahren werden darf. Dies soll so belassen werden.

Beschluss

Die beschlossene Fahrbahn-Markierung soll vorerst nicht ausgeführt, sondern abgewartet werden, ob die Beschilderung allein auch schon wirkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Neue Gasleitungen im Landkreis Günzburg; Bekanntgabe der Planung von RWE im Gemarkungsbereich Großkötz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2021 ö Information 10

Sachverhalt

TOP 16 der Ladung zur Sitzung wird auf Antrag von Stadträtin Walter vom nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil der Sitzung verlegt.

Wie aus der Günzburger Zeitung zu entnehmen war, plant RWE in Gundremmingen nach wie vor ein Gaskraftwerk.
Daran ändert auch nichts die kürzlich von der Regierung von Schwaben den Stadtwerken Ulm erteilte Genehmigung für ein Gasturbinenkraftwerk auf dem AREAL Pro in Leipheim, das nach zwischenzeitlichen Presseberichten von einem Cottbuser Unternehmen bis 2024 realisiert werden soll.
Ein Zeitpunkt und ob RWE in Gundremmingen das Gaskraftwerk je realisieren wird, steht noch nicht fest. Zuständig hierfür ist der Freileitungsnetzbetreiber Bayernets mit Sitz in München.

Bayernet plant zudem ein weiteres Projekt, das den Landkreis Günzburg tangiert. Es handelt sich dabei um die Gastransportleitung Augusta zwischen Kötz und Wertingen. Diese soll gut 41 km lang werden und einen Durchmesser von 0,7 m haben. Die Verlegung der Trasse ist größtenteils parallel zur bestehenden Leitung Senden-Vohburg geplant und soll Ende 2024 in Betrieb gehen. Grundlage ist der Netzentwicklungsplan Gas. Möglichen Kapazitätsengpässen in Süddeutschland soll so begegnet werden. Während hierfür in Wertingen bereits eine große Verdichterstation gebaut wurde, ist an der Gasleitung in Kötz eine Gasdruck-Regel- und Messanlage notwendig. Diese Anlage soll südlich von Großkötz an der Kreisstraße zwischen Oxenbronn und Großkötz auf den Grundstücken Flur-Nrn. 489 und 490 Gem. Großkötz entstehen. Hierbei handelt es sich um ein Gebäude, das von Oxenbronn aus gut sichtbar sein wird. Anfang oder Mitte 2023 wird evtl. mit den Bauarbeiten begonnen, sofern die Genehmigungs- und Trassenplanung, die derzeit läuft, auch abgeschlossen werden kann.

Diese Anlage hat aber nichts mit der im Rahmen des Gaskraftwerkes in Leipheim von der SWU/dem Cottbuser Unternehmen geplanten Molchstation zu tun, die nördlich des Stadtteiles Rieden auf dem Grundstück Flur-Nr. 666 Gem. RiedenKötz vorgesehen ist und bereits in der Sitzung am 03.04.2018 im Rahmen der Zustimmung zum Abschluss einer Gestattungsvereinbarung vorgestellt worden war.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass dieser Punkt nur zur Information dient und nicht die Stadt Ichenhausen, sondern die Nachbargemeinde Kötz betrifft. Daher war diese Information auch im nichtöffentlichen Teil geplant.

Er erläutert den Sachverhalt hierzu, damit auch die neuen Gremiumsmitglieder die entsprechenden Informationen haben. Das Interesse der Stadt liegt hierbei insbesondere bei der Molchstation, die auf dem Grundstück Flur-Nr. 666 Gemarkung Rieden/Kötz von SWU, dem Cottbuser Unternehmen, errichtet werden soll.  

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.03.2021 ö 11
Datenstand vom 30.03.2021 10:15 Uhr