Datum: 29.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 01.03.2021
2 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge
3 Erstellung einer Tribüne auf dem Grundstück Flur-Nr. 1029 Gem. Ichenhausen (Sportplatz des SCI)
4 Bauvoranfrage zur Neugestaltung der Grundstücke Flur-Nrn. 228 und 229 Gem. Ichenhausen mit Umbau und Sanierung der Gebäude Günzburger Straße 23 (3 Wohneinheiten) und Sonnenweg 8 (4 Wohneinheiten) sowie Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten
5 Anbringung eines Wand- und Sichtschutzes auf der West- und Südseite des Grundstückes Flur-Nr. 940/21 Gem. Hochwang, Leitiweg 19; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Leiteäcker 2"
6 Bauleitplanung; 3. Änderung des Bebauungsplanes "In der Wanne" in Ichenhausen; 1. Aufstellungsbeschluss 2. Billigungs-und Auslegungsbeschluss
7 Verschiedenes Einrichtung von 30 km/h-Zonen im Stadtgebiet Ichenhausen

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 01.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2021 ö Information 1

Sachverhalt

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 01.03.2021 wurde darüber informiert, dass
-        die Ing.-Leistungen für die Sanierung der Aufbereitungsanlage sowie des Nichtschwimmer- und Planschbecken im städt. Freibad dem Ing.-Büro Spleis, Laupheim. übertragen wurden,
-        die Bauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes „An der Schwarzen Muttergottes IV“ in Ichenhausen an die Firma Kranzfelder, Zusmarshausen, sowie des Baugebietes „Südlich der Anhofer Straße II“ im Stadtteil Autenried an die Firma LS Bau, Ziemetshausen, durch Bayerngrund, München, vergeben wurden.

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2021 ö Information 2

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden die Bauanträge

-        Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 163/23 Gem. Oxenbronn, Wacholderweg 2

-        Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1210/44 Gem. Ichenhausen, Heublumenweg 3

sowie als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Neubau von 3 Fertigteilgaragen auf dem Grundstück Flur-Nr. 720/4 Gem. Ichenhausen, Weiler Weg 8b

-        Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten an ein bestehendes Mehrfamilienhaus sowie Aufstockung des bestehenden Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 593/23 Gem. Ichenhausen, Schlesische Straße 1 und 1a

-        Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 2085/10 Gem. Ichenhausen, Mangoldstraße 5
       - Tektur zum genehmigten Bauantrag Nr. B-2020-409 -

-        Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 7/1 Gem. Deubach, St.-Martin-Straße 5

-        Wiederaufbau des Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1494/4 Gem. Ichenhausen, Zur Halde 7

zum Seitenanfang

3. Erstellung einer Tribüne auf dem Grundstück Flur-Nr. 1029 Gem. Ichenhausen (Sportplatz des SCI)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Der Sportclub Ichenhausen beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 1029 Gem. Ichenhausen eine überdachte Tribüne mit einer Länge von 21,06 m und einer Höhe von 4,70 m mit 5 Podesten zu erstellen. Die Anlage soll ein Pultdach aus Trapezblech mit einer Dachneigung von 8° erhalten.

Dieses Bauvorhaben ist baugenehmigungspflichtig, so dass ein Bauantrag einzureichen ist.

Das Grundstück, auf dem die Tribüne errichtet werden soll, ist mit Pachtvertrag vom 01.08.1977 in der Fassung vom 12.12.2017 bis zum 12.12.2047 an den Sportclub Ichenhausen verpachtet. Gemäß § 4 Abs. 1 dieses Pachtvertrages wird dem Sportclub Ichenhausen gestattet, auf der Pachtfläche die für den Fußballsport notwendigen Anlagen und Einrichtungen zu erstellen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nachdem es bei der geplanten Tribüne im weitesten Sinne auch um eine Einrichtung für den Fußballsport handelt, sollte aus Sicht der Verwaltung dem Bauvorhanden und dem hierfür noch vorzulegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Eine Kostenbeteiligung der Stadt an der Maßnahme sollte jedoch ausgeschlossen werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Ausführungen.

Er führt dabei an, dass mit Zustimmung des Vereinsvorsitzenden dieser Antrag in der öffentlichen Sicht behandelt wird.

Wichtig ist für ihn zudem, dass bisher noch kein Zuschussantrag vorliegt und somit derzeit über eine Zuschussgewährung nicht zu entscheiden ist. Die Höhe einer möglichen Kostenbeteiligung richtet sich dann nach den festgelegten Richtlinien für investive Maßnahmen für Vereine, somit werden üblicherweise 5 - 10 % der anfallenden Kosten von der Stadt übernommen.

Für 3. Bürgermeister Schuler ist es ein sehr erfreulicher Antrag. Bereits während seiner 12jährigen Zeit als Sportreferent im Stadtrat wurde darüber gesprochen, dass es toll wäre, wenn eine solche Bühne vorhanden wäre. Der SCI spielt in einer so hohen Klasse, dass sogar die Mannschaftsspieler aus einem Radius von teilweise 150 km kommen. Mit dieser Bühne wird der Sportplatz fast schon zu einem „Stadion“ werden. Zudem befindet sich in der Nähe des Sportheimes schon ein Damm, bei dem die Zuschauer erhöht bei einem Spiel zuschauen können. Eine Tribüne würde das Ganze nur noch zusätzlich aufwerten. Er freut sich daher, dass der SCI den Mut hat, diese Maßnahme auch noch zu schultern. Daher sollte dem Antrag auch zugestimmt werden. Dieses Vorhaben bereichert auch die Stadt, da die Zuschauer auch von weiter herkommen, nachdem der SCI als einziger im Landkreis in der Landesliga spielt.  

Stadtrat Kollmann befürwortet das Bauvorhaben ebenfalls grundsätzlich. Bei Betrachtung der Unterlagen ist ihm aber die Überlegung gekommen, ob nicht die Dachneigung so geändert werden sollte, dass das Dach für eine PV-Anlage nutzbar wird, obwohl dies sicherlich auch Einschränkungen mit sich bringen wird.

Der Vorsitzend erwidert, dass diese Entscheidung der SCI zu treffen hat. Nachdem der Abteilungsleiter heute als Zuhörer anwesend ist, kam dieser Vorschlag sicherlich auch entsprechend bei ihm an.

Beschluss

Dem Antrag auf Errichtung einer Tribüne auf dem Grundstück Flur-Nr. 1029 Gem. Ichenhausen (Sportanlage des SCI) stimmt die Stadt als Verpächterin zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu dem hierzu noch einzureichenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Über eine Kostenbeteiligung der Stadt an der Maßnahme wird nach Eingang eines Zuschussantrags entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauvoranfrage zur Neugestaltung der Grundstücke Flur-Nrn. 228 und 229 Gem. Ichenhausen mit Umbau und Sanierung der Gebäude Günzburger Straße 23 (3 Wohneinheiten) und Sonnenweg 8 (4 Wohneinheiten) sowie Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Eigentümer der Grundstücke Flur-Nrn. 228 und 229 Gem. Ichenhausen beabsichtigt, den Bestand auf den Grundstücken im vorderen Bereich zur Günzburger Straße und im hinteren Bereich des Sonnenweges zu erhalten, jedoch energetisch zu sanieren und entsprechend zur Wohnnutzung auszubauen. Der rückwärtige Bereich des Vordergebäudes, in dem sich eine Kegelbahn befindet, soll abgebrochen und ein Neubau mit 5 Wohneinheiten errichtet werden. Im Gebäude an der Günzburger Straße sollen 3 Wohneinheiten und im Gebäude Sonnenweg 8 4 Wohneinheiten entstehen. Beim Gebäude am Sonnenweg sollen Balkone und Gauben angebaut sowie das Dachgeschosses ausgebaut werden. Die erforderlichen 12 Stellplätze können auf den Grundstücken nachgewiesen werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es für den Bereich der Günzburger Straße bzw. des Sonnenweges keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Einfügung ist auch Sicht der Verwaltung gegeben, da insbesondere auch das bestehende Gebäude an der Günzburger Straße erhalten werden soll, und die Erschließung ist ebenfalls gesichert.

Ferner ist das Bauvorhaben nur zu begrüßen, da auch in Ichenhausen dringend Wohnraum gesucht wird.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass die Planung auch die Vorstellungen des Stadtbauamtes entspricht und gibt zum Vorhaben entsprechende Erläuterungen. Vom Grundsatz her würden hierbei zwei Bestandsgebäude saniert, ein Neubau erstellt und zusätzliche Parkflächen geschaffen werden. Durch diese Maßnahme wird der Bereich entsprechend aufgelockert und erhält dadurch auch eine entsprechende Aufwertung.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zur Neugestaltung der Grundstücke Flur-Nrn. 228 und 229 Gem. Ichenhausen mit Umbau und Sanierung der Gebäude Günzburger Straße 23 (neu 3 Wohneinheiten) und Sonnenweg 8 (neu 4 Wohneinheiten) sowie Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Anbringung eines Wand- und Sichtschutzes auf der West- und Südseite des Grundstückes Flur-Nr. 940/21 Gem. Hochwang, Leitiweg 19; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Leiteäcker 2"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2021 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 940/21 Gem. Hochwang, Leitiweg 19, beabsichtigt, an der Süd- und Westseite seines Grundstückes auf eine Länge von ca. 19 m bzw. 12 m einen zwischen 1,80 m und 2 m hohen Wand- und Sichtschutz mit integriertem Freisitz zu erstellen.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Ziffer 7a der Bayer. Bauordnung, d.h. hierfür ist keine Baugenehmigung erforderlich.  

Das Baugrundstück befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Leiteäcker 2“. Gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes dürfen Einfriedungen 1,30 m nicht überschreiten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da in der Umgebung bereits Grundstücke mit höheren Einfriedungen vorhanden sind und es bereits einige Genehmigungen auf eine isolierte Befreiung in Bezug auf solche Einfriedungen gibt, kann aus Sicht der Verwaltung dem Vorhaben zugestimmt und ebenfalls eine isolierte Befreiung erteilt werden.

Beschluss

Der Anbringung eines zwischen 1,80 m und 2 m hohen Wand- und Sichtschutzes auf der Süd- und Westseite des Grundstückes Flur-Nr. 940/21 Gem. Hochwang und der damit verbundenen Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Leiteäcker 2“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauleitplanung; 3. Änderung des Bebauungsplanes "In der Wanne" in Ichenhausen; 1. Aufstellungsbeschluss 2. Billigungs-und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2021 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Das Gremium hat bereits in der Sitzung am 28.01.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „In der Wanne“ zu ändern und das darin als „Fläche für Gemeinbedarf / Festplatz“ festgesetzte Grundstück Flur-Nr. 1300/11 Gem. Ichenhausen in Gewerbegebiet umzuwandeln. Der Grund dafür liegt darin, dass keine Gewerbeflächen derzeit von der Stadt angeboten werden können bzw. es immer schwieriger wird, Flächen für die Ausweisung von Gewerbegebieten zu erwerben.  

Aufgrund dieses Beschlusses wurde das Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, beauftragt, die städtebaulichen Leistungen für die erforderliche Bauleitplanung durchzuführen.

Nachdem es zwischenzeitlich immer wieder andere Überlegungen zu diesem städt. Grundstück kam, wurde mit dem weiteren Verfahren bisher nicht begonnen, nunmehr soll es jedoch in Angriff genommen werden.

Anhand des vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, vorgelegten Entwurfsplan des Bebauungsplanes „In der Wanne - 3. Änderung“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) mit Begründung hierzu soll dann die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB durchgeführt und die Öffentlichkeit sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert das Bauleitplanverfahren, bei dem der sogenannte, im rechtskräftigen Bebauungsplan „In der Wanne“ festgesetzte „Festplatz“ zur Gewerbefläche umgewidmet werden soll. Nachdem davon auszugehen ist, dass in den nächsten Jahrzehnten an dieser Stelle keine größeren Feste gefeiert werden, bestand von der Verwaltung die Überlegung, ob mit dieser Fläche nicht etwas Anderes angefangen werden kann. Nachdem zudem Gewerbeflächen im Stadtgebiet fehlen, kam daher der Gedanke auf, diese Fläche als Gewerbefläche auszuweisen. Zudem gibt es bereits einen Interessenten für diese Fläche von ca. 5.000 m², wobei hier nur 3 Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Andererseits handelt es sich bei dem Grundstück auch um eine Hanglage, die nicht für viele Gewerbebetriebe von Interesse ist. Des Weiteren sind zwei Immissionsschutzrichtewerte, wobei einer das im Süden befindliche Wohngebiet berücksichtigt, einzuhalten. Es handelt sich daher um ein Gewerbegebiet mit entsprechenden Einschränkungen. Ob der Interessent diese Lärmwerte auch einhalten kann, wird dann ein noch zu erstellendes Lärmgutachten ergeben, dass dieser mit einem Bauantrag vorlegen muss. Möglicherweise wird ihm sogar angeraten, dieses vor dem Kauf des Grundstückes in Auftrag zu geben, nicht, dass es dann im Nachhinein zu Schwierigkeiten kommt. Sicherlich wird es aber dann auch andere Interessenten für dieses Grundstück geben, so dass die Bauleitplanung auf den Weg gebracht werden soll.

Stadtrat Schleifer fragt nach der Erschließung des Grundstückes.

Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass das Grundstück an einer befahrbaren Straße liegt und somit straßenmäßig als erschlossen gilt. In dieser Straße liegen auch schon die öffentliche Kanal- und Wasserleitung. Derzeit fehlen aber noch die entsprechenden Kanal- und Wasserleitungshausanschlüsse. Diese sind technisch machbar, obwohl der Kanal an dieser Stelle sehr tief liegt (ca. 7 m).

Stadtrat Sauter möchte wissen, ob die beiden festgesetzten Lärmwerte gravierende Auswirkungen haben könnten und somit Einfluss auf den Verkaufspreis haben.

Der Vorsitzende erwidert, dass das Grundstück nicht aufgeteilt, sondern nur an einen Interessenten verkauft werden soll. Auch der jetzige Interessent würde das Grundstück im Gesamten kaufen. Alles andere hält er für nicht realisierbar, da ansonsten jeweils zwei Hausanschlüsse zu erstellen wären und die Grundstücke sehr schmal würden. Er fügt in diesem Zusammenhang weiter an, dass der Interessent auch beabsichtigt, ein Wohnhaus als Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück zu erstellen. Der Wunsch soll auch im Rahmen der Bauleitplanung ermöglicht werden.

Beschluss

Der Bebauungsplan „In der Wanne“ in Ichenhausen wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB geändert.    

Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „In der Wanne - 3. Änderung“ erhalten.  

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1300/11 Gem. Ichenhausen.

Auf der Grundlage des vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Entwurfes des Bebauungsplanes „In der Wanne - 3. Änderung“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) in der Fassung vom 29.03.2021 und des Entwurfes der Begründung hierzu in der Fassung vom 29.03.2021 soll die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Verschiedenes Einrichtung von 30 km/h-Zonen im Stadtgebiet Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2021 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende spricht an, dass die Einrichtung der 30 km/h-Zonen im Stadtgebiet Ichenhausen sowohl Lob aber auch viel Tadel mit sich bringt.
Immer wieder wird von den Bürgern vorgebracht, dass sich keiner an das Tempo 30 hält und auch die neue Verkehrsregelung „rechts vor links“ nicht beachtet würde. Daher werden schon Zusatzschilder mit dem Aufdruck „Achtung Vorfahrt geändert“ gefordert.  

Wenn man dieser Forderung nachkommen würde, müssten weitere 30 bis 40 Zusatzschilder angebracht werden. Dies hält der Vorsitzende für nicht sinnvoll, aus seiner Sicht werden sich die Autofahrer mit der Zeit an die neue Regelung gewöhnen und sich dann auch entsprechend daranhalten. Vorerst sollte daher noch etwas vorsichtiger fahren und nicht auf die Vorfahrt gepocht werden. Auch die zusätzlichen Schilder würde da sicherlich nicht weiterhelfen, sondern nur noch zusätzliche Kosten von 4.000 bis 5.000 € verursachen.

Damit Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden können, ist im Vorfeld ein entsprechende Verfahren erforderlich, so dass nicht überall gemessen werden darf, wo man auch will. Jeder Messpunkt muss letztendlich auch noch vom Polizeipräsidium genehmigt werden, wenn die vorherigen Schritte durch Kommune, Kommunale Verkehrsüberwachung und örtlicher Polizei erfolgt sind. Dies führt auch dazu, dass bisherige Messstellen, die Tempo 50 km/h haben, überprüft werden müssen, ob diese auch für 30 km/h zulässig sind. Wir können somit nicht offiziell messen, wenn Bürger meinen, in ihrer Straße wird zu schnell gefahren. Es besteht jedoch sicherlich die Möglichkeit, das städt. Geschwindigkeitsmessgerät entsprechend aufzustellen und immer wieder zu versetzen.

Stadtrat Schleifer ist aufgefallen, dass in Hochwang die Schilder ziemlich hoch angebracht wurden. Aus seiner Sicht zu hoch, so dass diese teilweise nicht im Sichtfeld sind und somit vom Fahrer auch übersehen und nicht beachtet werden können.

Stadtbaumeister Stapf erläutert hierzu, dass es entsprechende Vorgaben gibt. Wenn diese im Straßenraum stehen, müssen die Schilder höher angebracht werden als auf dem Gehweg. Beim Gehweg sind dies 2,50 m, am Straßenrand jedoch 3 m. Auch in den bereits seit früheren Jahren vorhandenen 30iger-Zonen war dies schon der Fall.

Ein weiterer Vorteil der höheren Schilder ist lt. Vorsitzendem zudem, dass diese nicht so oft angefahren und beschädigt werden. Es muss jedoch auch eingestehen, dass die Höhe der Schilder dazu führt, dass diese übersehen werden.  

Stadtrat Stempfle spricht sich auch gegen eine zusätzliche Beschilderung aus, da auch seiner Meinung nach die Fahrer sich mit der Zeit an die neue Situation gewöhnen. Des Weiteren ist es zu begrüßen, dass durch diese Maßnahme der Schilderwald abgebaut werden konnte. Er fragt nach, ob die Stangen der abgebauten Schilder noch entfernt werden oder was sonst mit diesen geschieht.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass diese noch vom Bauhof zeitnah abgebaut werden.

Beschluss

Auf die Anbringung von zusätzlichen Hinweisschildern „Achtung Vorfahrt geändert“ im Bereich der 30-km/h-Zonen im Stadtgebiet Ichenhausen wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2021 15:00 Uhr