Datum: 06.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.07.2021
2 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge
3 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 52a
4 Bauvoranfrage zur Wohnraumerweiterung durch Umbau einer bestehenden Garage zu Wohnzwecken und Anbau nach Süden auf dem Grundstück Flur-Nr. 8/1 Gem. Autenried, Hopfengartenweg 9
5 Neubau eines Carports mit angrenzendem Geräteschuppen auf dem Grundstück Flur-Nr. 109/19 Gem. Hochwang, Zur Herrgottsruhe 54; Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "St. Leonhard"
6 Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flur-Nr. 517/15 Gem. Ichenhausen, Goethestraße 21, Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Südlich der Eichendorffstraße I"
7 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung im Bereich des Baugebietes "Erweiterung zum Kötztal" im Stadtteil Rieden/Kötz
8 Fahrbahnerneuerung der Staatsstraße 2023 (Ettenbeurer Straße) in Richtung Ettenbeuren
9 Verschiedenes Beschilderung des Bahnüberganges im Stadtteil Hochwang

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1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.09.2021 ö Information 1

Sachverhalt

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.07.2021 wurde beschlossen:

-        im Zuge der Neuerstellung eines Forstwirtschaftsplanes für die Waldflächen der Stadt Ichenhausen der Herausnahme des Hindenburgparkes (Grundstück Flur-Nr. 1025 Gem. Ichenhausen) mit einer Fläche von 1,7 ha aus dem Forstwirtschaftsplan zuzustimmen,

-        für den Neubau der Friedrich-Jahn-Halle mit Hallenbad die Ausschreibung der weiteren Architektenleistungen in Anlehnung an LPH 3 - 9 HOAI mit angegliedertem Ideenteil in einem VgV-Verfahren an das Büro Meixner + Partner, Augsburg, zu vergeben,

-        einer Teilverrohrung des Flurgrabens Flur-Nr. 57/5 Gem. Deubach nicht zuzustimmen. 

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2. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.09.2021 ö Information 2

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde nachfolgender Bauantrag 

-        Neubau eines Doppelhauses mit je zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 744/11 Gem. Ichenhausen, Zur Schwarzen Muttergottes 17 und 19

sowie als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Ausbau des Dachgeschosses sowie Anbau einer Außentreppe beim best. Anwesen auf dem Grundstück Flur-Nr. 45 Gem. Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 24
       (das Gremium hat bereits in der Sitzung am 01.03.2021 einer Abstandsflächenübernahme bis zu einer Tiefe von 0,65 m für dieses Bauvorhaben zugestimmt)

-        Bau von zwei Stahlbetonfertiggaragen auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1271 und 1271/1 Gem. Ichenhausen, Wiesgasse 66 und 68

-        Neubau eines Pkw-Parkplatzes für den Eigengebrauch verbundenen mit der erforderlichen Geländeabgrabung und Fassadenänderung am best. Anwesen auf dem Grundstück Flur-Nr. 924/9 Gem. Ichenhausen, Albert-Schweitzer-Straße 8

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3. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 52a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.09.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Letztmalig in der Sitzung am 20.04.2020 wurde eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und oberirdischen 8 Stellplätzen, wobei davon 3 Stellplätze als Doppelparker genutzt werden sollten, behandelt und dieser zugestimmt. 

Der anschließende Bauantrag mit dann nur noch 6 Wohneinheiten und 9 Stellplätzen, dabei ein Stellplatz als Doppelparker ging im Oktober 2020 mit dem gemeindlichen Einvernehmen an das Landratsamt Günzburg. 

Da bei diesem Bauantrag die Abstandsflächen nicht eingehalten werden konnten, gab das Landratsamt Günzburg dem Bauherrn den Tipp, auf das Inkrafttreten der neuen Bayer. Bauordnung zu warten, in der die einzuhaltende Abstandsfläche auf 0,4 H reduziert wurde. 

Der Bauherr nahm diesen Tipp an und wollte daraufhin das Bauvorhaben nochmals umplanen. 

Im Mai dieses Jahres trat zwischenzeitlich jedoch die neue Stellplatzsatzung der Stadt Ichenhausen in Kraft, so dass bei der beabsichtigten Umplanung nicht nur 8 Stellplätze, sondern 16 + 1 Besucherparkplatz nachzuweisen gewesen wären.

Daher wurde vom Bauherrn eine komplette Umplanung vorgenommen und es soll nunmehr auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen nur noch ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten mit Tiefgarage mit 10 und 4 oberirdischen Stellplätzen errichtet werden. Das Gebäude selber besteht aus einem Keller-, Erd- und Obergeschoss mit Satteldach. Die Höhe des Gebäudes beträgt 7,74 m einschl. Dach, die beiden Geschosse haben eine Höhe von 6,015 m. 

Das Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen, da es für den Bereich des Grundstückes keinen Bebauungsplan gibt. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Die Einfügung ist gegeben, da sich in der näheren Umgebung bereits mehrere zweigeschossige Baukörper befinden, die Erschließung ist ebenfalls gesichert. Nachdem sich auch das neue Bauvorhaben zu dem bisherigen, bereits zugestimmten, wesentlich verbessert hat und zudem ausreichend Stellplätze geschaffen werden, kann aus Sicht der Verwaltung dem neuen Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Diskussionsverlauf

Stadtrat Kollmann freut sich, dass im Innenstadtbereich eine Bebauung in einer Lücke erfolgt. Das Bauvorhaben selber gefällt ihm zudem sehr gut.

Der Vorsitzende spricht an, dass sich hier zeigt, dass die neue Stellplatzsatzung gut ist, da bei einem solchen Bauvorhaben nunmehr ausreichend Stellplätze geschaffen werden. 

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 52a, wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage zur Wohnraumerweiterung durch Umbau einer bestehenden Garage zu Wohnzwecken und Anbau nach Süden auf dem Grundstück Flur-Nr. 8/1 Gem. Autenried, Hopfengartenweg 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.09.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Flur-Nr. 8/1 Gem. Autenried, Hopfengartenweg 9, zur Wohnraumerweiterung die bestehende Garage zu Wohnzwecken umzubauen und in südlicher Richtung einen Anbau zu erstellen. Das Dach soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von ca. 10° von Norden und ca. 16° von Süden und eine Dacheindeckung wie die bisherige Garage mit Stehfalz- oder Trapezblecht in Anthrazit erhalten. Die Fassadenverkleidung nach Norden und Süden soll analog der Dacheindeckung mit Stehfalz- bzw. Trapezbleich in Anthrazit, die Fassade nach Osten und Westen analog der Fassade des bestehenden Wohngebäudes gestaltet werden. 

Für das zur Bebauung vorgesehene Grundstück besteht kein Bebauungsplan, das Bauvorhaben befindet sich an der Grenze des Flächennutzungsplanes, in dem teilweise noch Wohnbauflächen ausgewiesen sind bzw. ein Teilbereich sich bereits außerhalb dieser befindet. 

Im Zusammenhang mit einer Bebauung der nördlichen Grundstücke Flur-Nrn. 7 und 7/2 Gem. Autenried im Jahre 2010 fand eine Ortseinsicht mit dem Landratsamt Günzburg statt, bei dem man unter Berücksichtigung der benachbarten Gebäude sowie der topographischen Verhältnisse zu folgenden Ergebnis kam:

Die Grenze eines Bauzusammenhanges verläuft auf einer gedachten Linie von der östlichen Außenwand des Anwesens Kellerstraße 6 bis zur östlichen Garagenwand des Anwesens Hopfengartenweg 9. 

Westlich dieser Grenze wäre somit eine Bebauung nach § 34 BauGB denkbar, östlich davon beginnt der Außenbereich. Somit ist das geplante Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Die Erschließung ist bereits durch das auf dem Grundstück vorhandene Wohnhaus gesichert und der geplante Anbau fügt sich auch die nähere Umgebung ein, so dass aus Sicht der Verwaltung der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden sollte. 

Beschluss

Der Bauvoranfrage zur Wohnraumerweiterung durch Umbau der bestehenden Garage zu Wohnzwecken und Anbau nach Süden auf dem Grundstück Flur-Nr. 8/1 Gem. Autenried wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Carports mit angrenzendem Geräteschuppen auf dem Grundstück Flur-Nr. 109/19 Gem. Hochwang, Zur Herrgottsruhe 54; Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "St. Leonhard"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.09.2021 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, auf den derzeitigen Stellplätzen vor seinem Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 109/19 Gem. Hochwang, Zur Herrgottsruhe 54, einen Carport mit einer Gesamtfläche von 36 qm und einem angrenzenden Geräteschuppen mit einer Fläche von 18 qm bzw. 48,60 cbm mit einem leicht geneigten Pultdach zu erstellen. 

Bei diesen Vorhaben handelt es sich um verfahrensfreie Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Ziffer 7a der Bayer. Bauordnung, d.h. hierfür ist keine Baugenehmigung erforderlich.  

Das Baugrundstück befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „St. Leonhard“. Gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sind Garagen nur in den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig und die Dächer aller Nebengebäude müssen die gleiche Dachneigung wie das Hauptgebäude erhalten. 

Die Garage befindet sich zwar innerhalb der festgesetzten Baugrenze, jedoch außerhalb der für Garagen gekennzeichneten Flächen und die Gebäude erhalten nur ein Pultdach und kein Satteldach, wie das Hauptgebäude. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Baugebiet „St. Leonhard“ gibt es bereits einige Bezugsfälle, bei denen für Nebengebäude (Garagen, Carports etc.) eine andere Dachform (z.B. Flachdach) sowie zur Erstellung von Garagen und Carports außerhalb der festgesetzten Flächen zugestimmt wurde, so dass auch diesem Antrag stattgegeben werden kann. 

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „St. Leonhard“ zur Erstellung eines Carports außerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten Flächen sowie Aufbau eines Pultdaches auf das Carport und den geplanten Geräteschuppen auf dem Grundstück Flur-Nr. 109/19 Gem. Hochwang, Zur Herrgottsruhe 54, wird zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flur-Nr. 517/15 Gem. Ichenhausen, Goethestraße 21, Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Südlich der Eichendorffstraße I"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.09.2021 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 517/15 Gem. Ichenhausen auf der Südseite des Grundstückes mit einem Abstand von 1,60 m von der Straße bzw. dem Wendehammer entfernt, einen Carport mit einer Größe von 36,40 qm mit Satteldach zu errichten.  

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Ziffer 7a der Bayer. Bauordnung, d.h. hierfür ist keine Baugenehmigung erforderlich.  

Das Baugrundstück befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Eichendorffstraße I“. Gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sind Garagen nur innerhalb der Baugrenze zu erstellen. 

Die Garage soll jedoch außerhalb der Baugrenze errichtet werden, damit das auf dem Grundstück erstellte Doppelhaus noch ausreichend Gartenfläche erhält. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Dieser beantragten Befreiung kann zugestimmt werden, auch wenn es im Baugebiet noch keine entsprechenden Bezugsfälle gibt, da sich das Grundstück in einem Wendehammer befindet und durch die Erstellung des Carports außerhalb der Baugrenze keine Nachbargrundstücke beeinträchtigt werden. Zudem wurde diese Zustimmung bereits bei Einreichung des Bauantrages zur Erstellung des Doppelhauses mit Beschluss des Gremiums vom 21.09.2020 in Aussicht gestellt. 

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlich der Eichendorffstraße I“ zur Erstellung eines Carports außerhalb der Baugrenze auf dem Grundstück Flur-Nr. 517/15 Gem. Ichenhausen, Goethestraße 21, wird zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung im Bereich des Baugebietes "Erweiterung zum Kötztal" im Stadtteil Rieden/Kötz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.09.2021 ö Vorberatung 7
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Stadtrates 14.09.2021 ö 3

Sachverhalt

Die neu geschaffenen Straßen im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Erweiterung zum Kötztal“ sollen mit Wirkung zum 01.10.2021 wie folgt gewidmet werden:

Talblickstraße - Flur-Nr. 245/6 Gem. Rieden/Kötz

Widmung als Ortsstraße

Anfangspunkt:                Einmündung in den Hühleweg 
                       Flur-Nr. 681 bzw. 245/15 Gem. Rieden/Kötz (km 0,000)
Endpunkt:        Grundstück Flur-Nr. 245/14 bzw. 262 Gem. Rieden/Kötz (km 0,110)
Länge:                        0,110 km
Träger der Baulast ist die Stadt Ichenhausen

Verlängerung Straße „Zum Kötztal“ - Flur-Nr. 262 Gem. Rieden/Kötz

Widmung als Ortsstraße

Anfangspunkt:                Einmündung in die bereits bestehende Straße „Zum Kötztal“ 
                       Flur-Nr. 238 Gem. Rieden/Kötz (km 0,000)
Endpunkt:        Süd-Ostecke des Grundstückes Flur-Nr. 245/13 Gem. Rieden/Kötz
(km 0,061)
Länge:                        0,061 km
Träger der Baulast ist die Stadt Ichenhausen

Verlängerung Hühleweg - Flur-Nr. 681 Gem. Rieden/Kötz 

Widmung als Ortsstraße

Anfangspunkt:                Einmündung in den bestehenden Hühlweg an der Nord-Westecke des
Grundstückes Flur-Nr. 245/5 Gem. Rieden/Kötz (km 0,000 bzw. 0,260)
Endpunkt:        Süd-Westecke des Grundstückes Flur-Nr. 245/10 Gem. Rieden/Kötz
(km 0,032 bzw. 0,292)
Länge:                        0,032 km
Träger der Baulast ist die Stadt Ichenhausen

Beschluss

Die Widmung der vorstehend genannten Ortsstraßen zum 01.10.2021 nach Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 und Art. 47 Abs. 1 BayStrWG wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Fahrbahnerneuerung der Staatsstraße 2023 (Ettenbeurer Straße) in Richtung Ettenbeuren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.09.2021 ö Information 8

Sachverhalt

Das Staatliche Bauamt Krumbach teilte mit, dass am 11.08.2021 die Submission für die Fahrbahnerneuerung der Staatsstraße 2023 (Ettenbeurer Straße) nach Ettenbeuren stattgefunden hat und daraufhin dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma LS Bau, Thannhausen, der Auftrag vergeben wurde. 

Aufgrund dessen soll ab Mitte September der erste Bauabschnitt vom Ortsausgang Ichenhausen ca. 1,5 km bis hoch auf den Höhenrücken starten. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 6 Wochen gerechnet. Während dieser Zeit ist die Staatsstraße nach Ettenbeuren komplett gesperrt, der Fahrradweg bleibt offen. 

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9. Verschiedenes Beschilderung des Bahnüberganges im Stadtteil Hochwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.09.2021 ö Entscheidung 9

Sachverhalt

Der Bahnübergang im Stadtteil Hochwang wird größtenteils durch landwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt. Derzeit sind an diesem Bahnübergang folgende Beschilderungen vorhanden:
-        VZ 151        Bahnübergang 
-        VZ 274-10        zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h (zweimal von Hochwanger Seite 
                       kommend, einmal von Oxenbronner Seite kommend)
-        VZ 260        Verbot für Kraftfahrzeuge
-        ZZ 1026-36        landwirtschaftlicher Verkehr frei.

Die Deutsche Bahn AG sieht hier ein großes Problem wegen Linksabbiegern von Hochwang in Richtung Südwesten fahrend wegen fehlender Raumflächen. Deshalb ist aus ihrer Sicht eine abknickende Vorfahrt für diese Fahrbeziehung notwendig und die Stadt wird aufgefordert, die bereits bei der Bahnübergangschau 2017 festgelegten zusätzlichen Beschilderungen wie folgt vorzunehmen:

-        VZ 306 + ZZ 1002-13                abknickende Vorfahrt nach links (an der Bahnstraße vor 
                                       dem Bahnübergang
-        VZ 306 + ZZ 1002-22                abknickende Vorfahrt nach rechts (am Feldweg von Süden
                                       kommend vor dem Bahnübergang
-        VZ 205                        Vorfahrt gewähren (an der Einmündung der Verbindungs-
straße von Oxenbronn kommend
-                                        mit Markierung einer Haltelinie an dieser Stelle 

Die Deutsche Bahn AB begründet zwischenzeitlich diese Forderung auch mit dem Unfall zwischen einem Traktor und einem Personenzug im Mai 2018.

Stadtbaumeister Stapf erläutert die Forderung der Deutschen Bahn AG. Die geforderte, abknickende Vorfahrt würde in den wenig genutzten Feldweg führen. Die Autofahrer, die die deutlich stärker frequentierte Ortsverbindungsstraße nutzen, stünden dann plötzlich aus Richtung Oxenbronn kommend vor einem „Vorfahrt achten“-Schild. Er hält dies für keine sinnvolle Maßnahme, die sicherlich auch von den Bürgern nicht verstanden würde. Daher wurde die Forderung der Bahn von der Stadt auch immer wieder abgelehnt und nach einer anderen Lösung gesucht. Jedoch bisher bei der Bahn ohne Erfolg. 

Zur Realisierung müssten 8 Schilder auf Kosten der Stadt platziert und zudem auf dem aus Oxenbronn kommenden, unbefestigten Weg eine Haltelinie angebracht werden. Die Kosten hierfür würden sich auf mindestens 1.000 € belaufen. 

Sollte sich jedoch am Bahnübergang ein weiterer Unfall ereignen, solange die Schilder fehlen, hätte dies für den Vorsitzenden fatale Folgen. Aus rechtlichen Gründen bleibt der Stadt also nichts Anderes übrig, als die Beschilderung umzusetzen.

Aus der anschließenden Diskussion über diese Beschilderung war sich das Gremium einig, dass die Stadt die geforderte Beschilderung nicht einfach hinnehmen, sondern bei der Bahn nochmals nachzufassen sollte, ob es hier nicht doch noch eine andere Möglichkeit gibt. 

Der Vorsitzende hält abschließend fest, dass, wenn dies nicht gelingt, was auch zu befürchten ist, die Beschilderung aber durch die Stadt umgesetzt werden muss. 

Beschluss

Bei der Deutschen Bahn AG soll nochmals nachgefasst werden, ob es nicht doch noch eine andere Möglichkeit, als die geforderte Beschilderung am Bahnübergang Hochwang gibt, um den Gefahrenpunkt auszuräumen. 

Sollte dies nicht gelingen, ist die Beschilderung umzusetzen und die entsprechende Anordnung hierzu zu erlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 07:26 Uhr