Datum: 27.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge
2 Vorstellung eines möglichen Projektes der Initiative „NATÜRLICH BAYERN“ im Günztal
3 Unterhaltungsmaßnahmen an der Aussegnungshalle auf dem Friedhof Ichenhausen
4 Verschiedenes
4.1 Bürgerversammlungen 2021 und Ausbau der Neuen Bahnhofstraße in Ichenhausen - Anmerkung von 3. Bürgermeister Schuler -
4.2 Wege im Friedhof Ichenhausen - Anmerkung von Stadtrat Kollmann -

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1. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.09.2021 ö Information 1

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde nachfolgender Bauantrag behandelt:

-        Neubau von zwei Doppelhaushälften mit je drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 515/8 und einer Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 515/7, Gem. Ichenhausen (Goethestraße 8 und 8 a)

sowie als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Errichtung zweier Wintergärten mit Dachterrasse auf dem Grundstück Flur-Nr. 1259/5, Gem. Ichenhausen, Tulpenweg 9

-        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 515/7 Teilfläche, Gem. Ichenhausen, Karl-Königsdorfer-Str. 33

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2. Vorstellung eines möglichen Projektes der Initiative „NATÜRLICH BAYERN“ im Günztal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.09.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Bei der Initiative „NATÜRLICH BAYERN“ steht der Schutz der heimischen Insekten im Fokus. Die bayerischen Landschaftspflegeverbände schaffen, vermehren und verbessern in 30 Einzelprojekten in allen Regionen des Freistaats Lebensräume für Insekten.

Das Bayerische Umweltministerium fördert das auf fünf Jahre angelegte Projekt im Rahmen des „Blühpakts Bayern“. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) koordiniert die Initiative. Ziel ist es, durch Nutzung und Förderung ausschließlich gebietsheimischer Pflanzen wertvolle Lebensräume für Insekten zu schaffen, zu erhalten und zu verbessern.
Die Landschaftspflegeverbände werden mit NATÜRLICH BAYERN vor allem…
  • möglichst viele öffentliche Flächen als Lebensräume und Nahrungsquellen für Wildinsekten neu anlegen,
  • bestehende, artenarme Flächen insektenfreundlich aufwerten,
  • Kommunen über die insektenfreundliche Anlage und Bewirtschaftung von Flächen beraten.

Der Landschaftspflegeverband Günzburg e.V. ist mit der Umsetzung eines der 30 Einzelprojekte beauftragt, dessen Zielsetzung die ökologische Pflege von Entwässerungsgräben ist. 
Im Günztal zwischen Oxenbronn und Ichenhausen könnte dazu der im Eigentum der Stadt Ichenhausen befindliche „Taubriedgraben“, Grundstück Flur-Nr. 475 Gemarkung Oxenbronn auf einer Länge von 1.750 m und einer Fläche von rund 15.000 m² in den Jahren 2021 und 2022 als Anschauungs- und Versuchsobjekt dienen und gemäht anstatt gemulcht werden. 

Hierfür würden der Stadt Ichenhausen keine Kosten entstehen, da der Landschaftspflegeverband Günzburg e.V. den Graben im Rahmen einer landkreisweiten Vorführung pflegen würde.

Sollte der Bau- und Umweltausschuss seine Zustimmung geben, würde am 06.10.2021, 10 Uhr diese Pflege-Form erstmals vorgeführt werden. 

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die Stadtratskollegin, Frau Weitmann, die heute als Mitarbeiterin des Landschaftspflegeverbandes Günzburg e.V. die entsprechenden Erläuterungen zum Vorhaben des Landschaftspflegeverbandes geben wird. Er überträgt ihr hierzu das Wort.

Frau Weitmann stellt eingangs die Initiative für insektenreiche Lebensräume „Natürlich Bayern“, die der Dachverband der Bayer. Landschaftspflegeverbände zusammen mit dem Umweltministerium im Rahmen des „Blühpakts Bayern“, der nach dem Volksbegehren für die Bienen gebündelt wurde, ins Leben gerufen wurde, vor. Das Umweltministerium hat nach er Gründung nach Möglichkeiten gesucht, die Maßnahmen auch in die Flächen zu bekommen. Dabei sind die Landschaftspflegeverbände inzwischen die wichtigsten Partner, da sie in Bayern flächendeckend vertreten sind. Es gibt bis auf den Landkreis Neu-Ulm kaum noch einen Landkreis, in dem kein Landschaftspflegeverband vertreten ist. Das Programm „Natürlich Bayern“ hat eine Laufzeit von 2 Jahren, gefördert werden die Maßnahmen zu 90 %, wobei der Landschaftspflegeverband die restlichen 10 % übernimmt, so dass bei einer Zusage auf die Stadt keine Kosten zukommen würden. Der Fokus liegt darauf, die heimischen Insekten durch die Anlage von Blühflächen und schonende Bewirtschaftung kommunaler Flächen zu schützen. Diesbezüglich wird vom Landschaftspflegeverband auf die Kommunen bzw. Bauhöfe zugegangen und entsprechend beraten.

Für den Landkreis Günzburg ist als besondere Maßnahme „Libellenpfade - blühende Gräben verbinden“ geplant. Dabei ist vorgesehen, Gräben ökologischer zu nutzen. 

Sie zeigt dabei die wichtigsten Schutzgebiete im Landkreis Günzburg, bei denen auffällt, dass es sich nur um kleine Flecken, aber um keinerlei Verbindungen handelt. Solche Verbindungen wären für einen genetischen Austausch sehr wichtig, um bayernweit eine Insektenart zu erhalten. Daher wurden bereits Gebiete im „Bayern Netz Natur“ ausgesucht, die ein Potenzial zur Lebensraumvernetzung haben. Im Landkreis Günzburg sind dies insbesondere die Flusstäler, Günz, Kammel und Mindel. 

Bereits im Jahre 2014 wurde im Landkreis Günzburg eine Libellenart gesucht und im Mindeltal bei Jettingen-Scheppach, im Bremental, bei Mindelzell und bei Oberrohr und Münsterhausen glücklicherweise die Helmazurjungfer gefunden. Hierbei handelt es sich um eine extrem seltene und vom Aussterben bedrohte Art, die einen besonderen Schutzstatus hat. Das hat den Freistaat Bayern dazu bewogen, alles zu unternehmen, dass der Lebensraum dieser Libellenart verbessert werden kann. Hierbei handelt es sich um Entwässerungsgräben mit fließend klarem Wasser. Im Mindeltal ist deshalb ein Netzwerk mit gepflegten Gräben entstanden, die nicht mehr gemulcht, sondern abgemäht und das Mähgut abgefahren wird. Diese Maßnahme ist ein sehr guter Erfolg, nicht nur für die Libelle, sondern auch für die Ökologie im Graben. 

Das Anliegen des Landschaftspflegeverbandes ist es daher, diese Maßnahme auch auf die beiden weiteren Flusstäler auszuweiten. 

Der Lebensraum Graben hat hier viel zu bieten, wie:
-        flaches, verhältnismäßig warmes Wasser als Habitat für die Jugendentwicklung vieler Tierarten
-        oft Saumstrukturen aus krautigen Pflanzen als Rückzugsort für alle Tierarten
-        Pflanzenarten der nassen, zeitweise überschwemmenden Lebensräume. 

Zudem ist es für den Naturschutz positiv, dass es sich bei den Gräben um „Eh-da-Flächen“ handelt, die entsprechend gepflegt werden müssen, die weder für die Landwirtschaft, Industrie, als auch als Versiedlungsfläche gebraucht werden kann. 

Der einzige Unterschied zur jetzigen Pflege wäre eine Umstellung der Technik, anstatt den Graben im Gesamten zu mulchen, sondern abschnittsweise den Graben ungepflegt zu belassen und nur noch abzumähen, um Rückzugsorte zu schaffen.  

Beim Mulchen rotieren im Mulchgerät die Messer sehr schnell. Durch die Rotation entsteht eine Sogwirkung und alles was kleiner ist als eine Maus wird angezogen und gehäckselt. Dies überleben somit Insekten im Normalfall nicht, Säugetiere sterben ebenfalls oder verlieren Gliedmaßen. Zudem bleibt beim Mulchen das gehäckselte Material auf der Fläche liegen. Dadurch entsteht ein sehr starker Nährstoffeintrag, die Fläche wird immer wieder aufgedüngt, es wachsen mehr Pflanzen nach, die fetteren Boden benötigen, aber keine Bühlpflanzen, die einen mageren Boden bevorzugen. Bei einem Starkregen wird auch das gesamte Material in die Gräben geschwemmt, dadurch verlandet der Graben und dieser muss immer wieder ausgebaggert werden. Wenn dieses Material nicht eingeschwemmt wird, würde sich der Zeitabstand zum Ausbaggern ebenfalls verringern. 

Daher sollen die Gräben zukünftig mit einem traditionellen Balkenmähwerk nur noch gemäht werden. Dies hätte folgende Vorteile:
-        weniger mechanische Schäden am Lebewesen
-        ungleichmäßigeres Schnittbild und dadurch heterogenere Flächen
-        kaum mehr Biomasseeintrag in Gewässer oder Böschung und dadurch weniger Verlandung und weniger Aufwuchs.

Die Nachteile liegen darin:
-        teuer
-        empfindlichere Technik 
-        angrenzende Flächen müssen öfter befahren werden
-        Materialentsorgung wird zunehmend zum Problem.

Neben der Umstellung der Technik muss auch das Pflegeregime geändert werden. Aktuell wird am Beginn eines Grabens angefangen und am Ende aufgehört. Zukünftig soll abschnittsweise gemäht werden, damit sich die Lebewesen auch entsprechend in die Abschnitte, die nicht gemäht werden, zurückziehen können. Ganz wichtig ist es auch Abschnitte stehen zu lassen, damit für die Lebewesen eine Überwitterungsfläche vorhanden bleibt. 

Ein weiteres Problem liegt an der Finanzierung, da die Pflegetechnik sehr hohe Kosten verursacht:
-        ca. 0,90 €/lfm. einseitige Mahd
-        3 Arbeitsgänge statt 1
-        teure Entsorgung des Materials. 

Die Lösung hier sind Fördergelder. Der Freistaat Bayern fördert die Mehrkosten von der Umstellung von Mulchen auf Mähen mit 70 % und der Landschaftspflege gibt zusätzlich 15 % dazu, so die Kommune nur noch ca. 0,24 / 0,25 €/lfm. zu tragen hätte. Dies ist zwar immer noch teurer als das Mulchen, aber man hätte auf eine einfache Weise viel für den Naturschutz unternommen. 

Ein weiteres Problem ist die Akzeptanz der Maßnahme in der Bevölkerung, da ökologisch gepflegte Flächen oft nicht „ordentlich“ aussehen
-        Schnittbild etwas ungleichmäßiger
-        Abschnitte bleiben über den Winter hinweg stehen
-        zwischen den Arbeitsgängen kann für kurze Zeit der Schwad auf Feldwegen liegen. 

Als Lösung hierfür werden entsprechend Hinweisschilder aufgestellt, auf dem die Maßnahme „Günzburgs Libellenpfade“ entsprechend auch mit Ansprechpartner des Landschaftspflegeverbandes erläutert wird. Auf weitere Sicht müssen sich die Bürger einfach daran gewöhnen. 

Konkret in Ichenhausen hätte der Landschaftspflegeverband die Absicht, den Taubriedgraben (Grundstück Flur-Nr. 475 Gem. Oxenbronn) auf eine Länge von ca. 1.750 m in den Jahren 2021 und 2022 kostenfrei ökologisch zu pflegen. Dies würde dann auch als Schauobjekt dienen. In diesem Jahr wäre der Termin am 06.10. ab 10:00 Uhr. Jeder, Stadtrat, Bauhof und Bevölkerung sind hierzu recht herzlich eingeladen. 

Stadtrat Stempfle spricht die Diskussion in der vergangenen Sitzung an, wonach die Pflege der Gräben immer schwieriger wird, da die Biber entsprechende Schäden anrichten. Er bittet um Auskunft, ob durch die geplante Maßnahme die Schäden noch größer werden, oder diese auch dazu dient, dass die Biber verschwinden.

Die Pflege allein macht lt. Frau Weitmann überhaupt keinen Unterschied für die Biber. Denen ist es egal ob gemulcht oder gemäht wird. Auch über die Förderprogramme kann gegen die Biber nichts unternommen werden. Im Mindeltal hat die Libelle glücklicherweise ein größeres Schutzgut als der Biber und, nachdem die Libelle kein aufgestautes Wasser mag, kann hier gegen den Biber entsprechend vorgegangen werden. Ansonsten besteht hier keinerlei Möglichkeit. 

Stadtrat Machauf begrüßt die Maßnahme, da es ja „Eh-da-Flächen“ sind und ihn stört auch nicht das ungleichmäßige Schnittbild. Für ihn stellt sich die Frage, ob in diese Maßnahme nicht die in diesem Bereich vorhandenen Altwasser miteinbezogen werden können, die teilweise keinen oder nur noch einen Zulauf haben. Derzeit verlanden diese, so dass er vorschlägt, hier wieder einen Zufluss zu schaffen.

Frau Weitmann erwidert, dass dies unabhänig von dem beabsichtigten Projekt ist. Prinzipiell macht dies der Landschaftspflegeverband auch, wenn auf diese Flächen zugegriffen werden kann. Eine Anbindung an die Günz wird es nicht geben, dies ist wasserrechtlich zu schwierig und auch nicht gewollt. 

Stadtrat Machauf erwidert, dass seinem Wissen nach Eigentümer der Altarme die Stadt wäre. 

Dann könnte dies aus Sicht von Frau Weitmann evtl. ein Projekt für das nächste Jahr sein. 

Stadtrat Kollmann fragt nach, wie es sich bei den Bereichen, die nicht gemäht werden, mit dem Buschwerk, das dort wächst verhält, da es nicht das ökologische Ziel sein kann, dass in 5 oder 10 Jahren die Gräben bebuscht bzw. bewaldet sind. 

Frau Weitmann fügt an, dass eine 1jährige Weide auch noch mit dem Balkenmäher abgemäht werden kann und hierauf auch geachtet wird. 

Stadtrat Schleifer möchte wissen, ob es in der Vergangenheit im Mindel- oder Kammeltal Probleme wegen einem Hochwasser gab und ob die Arbeiten von örtlichen Landwirten ausgeführt werden. 

Lt. Frau Weitmann gab es in der Vergangenheit keine Probleme mit dem Hochwasser, da die Gräben ordentlich gepflegt werden, so dass diese nicht verstopfen, sondern im Gegenteil, da kein Eintrag mehr vorhanden ist, diese auch sauber bleiben. Da für Fördermaßnahmen Angebote einzuholen sind, erfolgt die Ausführung auch von unterschiedlichen Anbietern. Den Unterhalt könnten theoretisch auch Landwirte machen, das wäre für den Landschaftspflegeverband auch am allerliebsten, aber diesen fehlt meistens die Technik, da hier Spezialgeräte benötigt werden.

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass es letztendlich um eine andere Bewirtschaftungstechnik handelt, mit dem die Gräben unterhalten werden könnten, um diese ökologischer zu gestalten. 

Stadtrat Schleifer hält fest, dass das Ganze auf eine bestimmte Zeit laufen soll und möchte wissen, ob der Landschaftspflegeverband dann anschließend erwartet, dass die Stadt diese Art der Bewirtschaftung auf eigene Kosten oder evtl. mit Zuschüssen weiterführt. 

Natürlich wäre dies der Wunsch des Landschaftspflegeverbandes, so Frau Weitmann. Das Projekt soll ein Anreiz dazu geben, dass die Stadt auch weiter zu macht. Dies ist aber keine Voraussetzung. Falls die Stadt dies beibehalten sollte, würde die Förderung des Freistaates mit 70 % und 15 % durch den Landschaftspflegeverband greifen.

Stadtrat Sauter bittet um Auskunft, was mit der anderen Grabenseite passiert, da immer von einer einseitigen Mahd gesprochen wurde. 

Frau Weitmann erläutert, dass die einseitige Mahd abwechselnd von beiden Seiten abschnittsweise erfolgen wird. Da hierbei in den angrenzenden Grundstücken gefahren wird, wird natürlich die Erntezeit auf den Grundstücken berücksichtigt und die Termine entsprechend eingeplant. 

Stadtrat Kollmann merkt an, dass es sinnvoll wäre, die nächsten 100 bis 150 m des Grabens, die sich auf der Gemarkung Kötz befinden, mitzumachen, damit auch die Gemeinde Kötz die Möglichkeit hat, sich an dem Projekt zu beteiligen.

Frau Weitmann sagt zu, diesbezüglich auf die Gemeinde Kötz zuzugehen. Sie fügt dabei an, dass in diesem Projekt alle Gemeinden der VG Krumbach bis auf Wiesenbach bereits dabei sind. 

Beschluss

Der städt. Graben Flur-Nr. 475 Gem. Oxenbronn wird dem Landschaftspflegeverband Günzburg e.V. für das Projekt „Günzburgs Libellenpfade“ im Rahmen der Initiative „Natürlich Bayern“ zur Verfügung gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Unterhaltungsmaßnahmen an der Aussegnungshalle auf dem Friedhof Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.09.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Drei Arbeiten sind notwendig:

An der Aussegnungshalle sind Sanierungsarbeiten im Bereich des Sockelputzes und wegen Fassadenrissen notwendig, der Außenanstrich sollte erneuert werden.

Da bei länger andauernden Regenfällen regelmäßig an den Anschlüssen der Fallrohre an die Grundleitungen das Regenwasser an den Muffenverbindung austritt, wurden die Grundleitungen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass diese nach 2 – 3 m nicht mehr durchgängig waren und auch nicht freigespült werden konnten. Nachdem keine Unterlagen über vorhandene Regenwasserleitungen vorhanden sind und auch keine Regenentwässerungsleitungen aus dem Friedhof führen, ist anzunehmen, dass hier Sickerschächte oder, was früher oft gebaut wurde, Sickerdolen (mit Leerkies gefüllte Gruben) gebaut wurden, die sich mit der Zeit zugesetzt haben.
Um eine funktionierende Regenentwässerung herzustellen, wird vorgeschlagen, auf der Nordseite einen Sickerschacht mit vorgeschaltetem Absetzschacht zu bauen. Auf der Südseite könnte das Regenwasser in eine vorhandene Schmutzwasserleitung der Friedhofstoilette eingeleitet werden.

Die Ablaufleitung des Handwaschbeckens im Aufenthaltsraum der Aussegnungshalle ist verstopft und nicht mehr freizuspülen. Der Leitungsverlauf ist unklar, das Waschbecken ist definitiv auch nicht an die Schmutzwasserleitung der Friedhofstoilette angeschlossen. Es ist anzunehmen, dass auch diese Leitung in einer Sickerdole endet. Es wird vorgeschlagen, das Handwaschbecken über eine Installationsleitung im Treppenraum an die Toilette in der Friedhofstoilette anzuschließen. 

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Stapf erläutert die drei notwendigen Sanierungsarbeiten, die dringend durchzuführen sind und veranschaulicht die Regenwasserableitung anhand eines Planes mit den Schächten vor dem Zugang der Aussegnungshalle.  

Die Mittel sind im Vermögenshaushalt eingestellt und die Arbeiten sollen in diesem Jahr noch ausgeschrieben werden. Je nach Witterung soll die Ausführung noch in diesem oder im Frühjahr 2022 erfolgen. 

Für den Vorsitzenden ist es erfreulich, dass die geplanten Schächte unsichtbar gemacht werden können und keine Stolperstellen entstehen.

Stadtrat Kollmann spricht die vorgesehene Abdichtung der Schächte mit Riesel an. Er ist hier absolut einer anderen Auffassung. Da diese genau vor der Aussegnungshalle vorgesehen sind, in einem Bereich, in dem Rollstuhl- oder Rollatorfahrer unterwegs sind, würde diese Rieseldecke eine absolute Hemmschwelle für solche Personen. Für die Schächte sollte daher ein anderer Platz gefunden oder eine andere Kaschierung aufgebracht werden.  

Stadträtin Schweiger spricht generell die Aussegnungshalle an, die ein Kleinod im Friedhof Ichenhausen darstellt, aber auch zwischenzeitlich zu klein geworden ist. Auf alle Fälle sollten jedoch die festgestellten Mängel umgehend beseitigt werden. Ansonsten pflichtet sie Stadtrat Kollmann bei und bittet um Beachtung seiner Anmerkungen. 

Der Vorsitzende unterstreicht die Aussage von Stadträtin Schweiger, dass die Stadt im Friedhof Ichenhausen noch größere Aufgaben zu bewältigen hat und dies allen auch bewusst ist. Daher wurde auch schon bei den Haushaltsberatungen angesprochen, dass in den nächsten zwei bis drei Jahren eine Planung u.a. zur Schaffung von Sitzgelegenheiten mit Überdachung angegangen werden soll. Hier gab es bereits schon einige Überlegungen auch in Richtung Neubau einer Aussegnungshalle. Dies wurde aber im Gremium schon mehrheitlich abgelehnt und festgelegt erst zu prüfen, was an der vorhandenen Aussegnungshalle verändert werden kann. Unabhängig davon müssen diese Unterhaltungsarbeiten angegangen werden, um größere Schäden zu vermeiden.

Stadtbaumeister Stapf geht auf die Anmerkung von Stadtrat Kollmann ein. Der Ausdruck „Riesel“ war von ihm nicht ganz korrekt, da sich vor der Aussegnungshalle eine wassergebundene Splitt-Sand-Mischungsdecke befindet. Mit dem gleichen Material sollen auch die Schächte abgedeckt werden, so dass diese auch ohne Problem mit einem Rollstuhl oder Rollator befahren werden können. 

Stadtrat Kollmann ist mit der Aussage von Stadtbaumeister Stapf zufrieden, Riesel darf aber auf keinem Fall verwendet werden. 

Stadtrat Machauf spricht sich gegen das Setzen der Schächte vor die Aussegnungshalle aus. Für ihn stellt sich dabei die Frage, wie oft die wassergebundene Decke wieder aufgebrochen werden muss, um Unterhaltungsmaßnahmen am den Schächten durchzuführen. Er schlägt vor, links und rechts der Halle im Bereich der Betonplatten, die entfernt werden sollen, die Schächte unterzubringen.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass zum einen je zwei Schächte mit Absetzschacht das Doppelte kosten und zum anderen ein Schacht eine Tiefe von 4 m haben wird. Dies wäre direkt am Gebäude aufgrund von Nachsetzungen nicht ratsam, so dass ein gewisser Abstand einzuhalten ist. Geplant sind 5 bis 6 m vom Gebäude weg. 

Stadtrat Stempfle begrüßt es, dass die Betonplatten entfernt werden soll, da diese nicht sehr gut ausschauen und bei den Knickpunkten auch schon Schadstellen aufweisen. Er fragt nach der Dimension der geplanten Schächte.

Lt. Stadtbaumeister Stapf wird der Deckel der Schächte einen Durchmesser von 60 cm haben, der Vorschacht eine Lichte von 1,25 m und der Sickerschacht von 1,75 m bzw. 2 m. Damit dies funktioniert muss auf eine Tiefe von 3 bis 4 m gegangen werden. 

Aufgrund dieser Größe wird es nicht möglich sein, die Schächte neben einem Baum zu setzen, so Stadtrat Stempfle. Vielleicht könnte der Standort aber so festlegt werden, dass dieser außerhalb des Zusammentreffens der beiden Wege liegt und sich auf dem Fahrweg befindet.  

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass die Schächte eher weiter weg vom Gebäude als zu nahe errichtet werden soll, um der Kreuzungsthematik und dem größeren Fußgängerverkehr zu entgegnen. 

Beschluss

Der Durchführung der vorstehend beschriebenen Maßnahmen wird zugestimmt. Diese sind entsprechend auszuschreiben und anschließend zu vergeben. Es soll versucht werden, die Schächte soweit vom Gebäude zu errichten, um der Kreuzungsthematik und dem größeren Fußgängerverkehr zu entgegnen. Die hierfür benötigten Mittel werden freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.09.2021 ö 4
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4.1. Bürgerversammlungen 2021 und Ausbau der Neuen Bahnhofstraße in Ichenhausen - Anmerkung von 3. Bürgermeister Schuler -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.09.2021 ö Information 4.1

Sachverhalt

3. Bürgermeister Schuler spricht die in diesem Jahr als Busrundfahrt durchgeführten Bürgerversammlungen an. Hier war das Feedback aus der Bürgerschaft gegenüber ihm nur positiv. Die Busrundfahrt war hervorragend und eine super Idee, die Leute waren zufrieden, so dass zwar nicht im nächsten, aber vielleicht in 3 bis 5 Jahren dies wieder gemacht werden sollte.

Bei dieser Rundfahrt wurde auch der bevorstehende Ausbau der Neuen Bahnhofstraße angesprochen. Aufgrund der Nutzung dieser Straße, auch vermehrt durch den Schwerlastverkehr, ist dies kein Luxus mehr und sollte daher sobald als möglich in Angriff genommen werden. Im vergangenen Sommer hat er interessehalber über einen Zeitraum von einer halben Stunde beobachtet, wie schwierig es für den Schwerlastverkehr ist, von der Bgm.-Thaler-Straße in die Günztalstraße einzubiegen. Teilweise kam es daher zu einem enormen Rückstau in der Bgm.-Thaler-Straße. 
Für ihn stellt sich daher die Frage, inwieweit die Stadt Einfluss in die Ausbauplanung des Staatlichen Bauamtes für die Neue Bahnhof-/Bgm.-Thaler-Straße nehmen kann. An dieser Stelle müsste seiner Meinung nach ein Kreisverkehr gebaut oder die Vorfahrt auf alle Fälle geändert werden. Aus seiner Sicht wäre auch genügend Platz für einen Kreisverkehr vorhanden. Es sollte daher auf das Staatliche Bauamt zugegangen und ein entsprechender Antrag gestellt bzw. die Planung im Gremium einmal thematisieren werden. 

Der Vorsitzende erwidert, dass bei dieser Baumaßnahme zum einen das Staatliche Bauamt für den Straßenbau, aber auch die Stadt für die Sanierung der Kanal- und Wasserleitung und des Gehweges zuständig sind. Bei Vorgesprächen mit dem Staatlichen Bauamt wurde dieser Einmündungsbereich thematisiert und das Staatliche Bauamt um Prüfung gebeten, welche Maßnahmen zu einer Verbesserung getroffen werden können. Er wird diesen Hinweis zum Anlass nehmen und beim Staatlichen Bauamt nachfragen, inwieweit die Planung fortgeschritten ist. Vorentwurfsskizzen sind bereits im Haus, die aber erst von der Verwaltung mit dem Staatlichen Bauamt durchgesprochen werden sollen. Sobald eine konkretere Planung vorliegt, wird diese auch dem Gremium in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.

3. Bürgermeister Schuler fügt noch an, dass es, nachdem die Bahn zwischenzeitlich im erfreulicherweise Takt fährt, auch zum Rückstau kommt. Dies muss unbedingt auch berücksichtigt werden. 

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4.2. Wege im Friedhof Ichenhausen - Anmerkung von Stadtrat Kollmann -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.09.2021 ö Information 4.2

Sachverhalt

Stadtrat Kollmann bringt vor, dass im Gremium bereits vor einiger Zeit beschlossen wurde, zwei Wege im Friedhof Ichenhausen einer gezielten Begrünung zu Testzwecken zuzuführen. Er bittet diesbezüglich um Auskunft, ob dies zwischenzeitlich erfolgt ist bzw. welche Gründe dazu geführt haben dies nicht vorzunehmen bzw. zu verschieben. 

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass diese Maßnahme im vergangenen Herbst vorgesehen war, aber aufgrund der schlechten Wetterlage dann nicht erfolgen konnte. In den nächsten Wochen soll dieses Vorhaben nunmehr aber angepackt werden. 

Stadtrat Kollmann befürchtet, dass ab Oktober für eine gezielte Begrünung die Erfolgsaussichten nicht mehr so groß sind. Sobald der Rotschwindel aus dem Boden kommt, kommen die Nachtfröste und dies beeinträchtigt die Maßnahme seiner Meinung nach entsprechend. 

Stadtbaumeister Stapf betont nochmals, dass die ganze Maßnahme bereits durch den Bauhofleiter terminiert ist und bald anlaufen müsste. Das Problem liegt dabei am benötigten Baggerfahrer mit dem entsprechenden Bagger, der auch eine entsprechende Planie ziehen kann. Bis zur kommenden Stadtratssitzung wird er klären, wann der genaue Termin ist. 

Datenstand vom 26.10.2021 07:27 Uhr