Datum: 28.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bildung von Haushaltsresten 2020
2 Haushaltsplanung 2021/2022 - Vorstellung und Vorberatung der Eckdaten und des Investitionsprogramms
3 Verschiedenes

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1. Bildung von Haushaltsresten 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 13. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2021 ö Vorberatung 1
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 03.08.2021 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Nach § 79 Abs. 2 KommHV und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist zur besseren und sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die Bildung von Haushaltsresten möglich.

Haushaltseinnahmereste sind gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 KommHV nur im Vermögenshaushalt und nur für Kredite, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge und andere Einnahmen der Gruppierungsnummern 35 und 36 des kommunalen Haushaltsplanes zulässig.

Haushaltsausgabereste können nach § 19 i.V. m. § 87 Nr. 15 und § 79 Abs. 3 KommHV sowohl im Verwaltungshaushalt wie auch im Vermögenshaushalt gebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsansätze bleiben dadurch bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren ursprünglichen Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder der Bau in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann.

Nach den Zahlen der Jahresrechnung 2020 bieten sich folgende Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste (Auflistung nach Haushaltsstellen sh. Anlage) an:

Verwaltungshaushalt 2020 - Neue Haushaltsausgabereste                           0,00 €
Vermögenshaushalt 2020 - Neue Haushaltseinnahmereste                           0,00 €
Vermögenshaushalt 2020 - Neue Haushaltsausgabereste                         4.435.939,12 €
Vermögenshaushalt 2020 - Übertrag alter Haushaltsausgabereste        1.217.410,85 €
Vermögenshaushalt 2020 - Abgang alter Haushaltsausgabereste             978.326,57 €
                               
Im Übrigen wird auf den Stadtratsbeschluss vom 02.07.2019 hingewiesen, in dem der Stadtrat über die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019/2020 bereits die Übertragbarkeit nach § 19 KommHV beschlossen hat.

Beschluss

Nach § 79 i. V. m. § 19 KommHV wird die Bildung der vorstehend dargestellten Haushaltsreste beschlossen. Die übrigen noch zur Verfügung stehenden Haushaltsausgabereste aus Vorjahren sind in Abgang zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Haushaltsplanung 2021/2022 - Vorstellung und Vorberatung der Eckdaten und des Investitionsprogramms

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 13. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2021 ö Vorberatung 2

Sachverhalt

Stadtkämmerer Michael Fritz erläutert den Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 anhand der Eckdaten und des Investitionsprogramms und beantwortet Fragen hierzu. Sämtliche Unterlagen sind der Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt.

Die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2021/2022 erfolgt in der Stadtratssitzung vom 03.08.2021.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Herr Kehrle möchte wissen, warum den Betrag für die Baumaßnahme des Dorfgemeinschaftshauses in Oxenbronn bei Bemerkunken aufgeführt ist, und nicht bei den Ausgaben. 
Stadtkämmerer Herr Fritz erklärt, dass ein Großteil der Kosten aus den Haushaltsresten finanziert wird, und somit nicht voll in den Haushalt eingerechnet wird. 


Stadträtin Frau Walter schlägt vor, ein Konzept zur Erhaltung der Feldwege mit in den Haushalt zu aufzunehmen. 
Stadtkämmerer Herr Fritz berichtet, dass bereits 50.000 € für die Unterhaltung der Feldwege im Haushaltsplan vorgesehen sind. 


Stadträtin Frau Walter erwähnt, dass die Brücke in Hochwang nur für 12 Tonnen zugelassen ist, und schwerere Fahrzeuge diese nicht passieren können. Das ist nicht mehr zeitgemäß und schlägt den Neubau der Brücke vor.
Stadtbaumeister Herr Stapf erwidert, dass ein Neubau der Brücke eine erhebliche Summe kosten würde und dafür keine Mittel zu Verfügung stehen. 

Stadträtin Frau Walter weist auf den Springbrunnen am Bahnhof hin. Dieser sei defekt und sollte repariert und bepflanzt werden.
Der 1. Vorsitzende Herr Strobelweist darauf hin, dass die Mittel dafür bereits im Haushaltsplan vorgesehen sind. 

Stadtrat Herr Ebner fragt nach, ob im Haushaltsplan ebenfalls der Breitbandausbau in Rieden enthalten ist.
Der 1. Vorsitzende Herr Strobel erklärt, dass im Haushaltsplan zunächst der Gasausbau mit eingeplant ist. Für den Breitbandausbau sind stehen zurzeit keine Mittel zur Verfügung und man muss Prioritäten setzen. 

Stadtrat Herr Kehrle stimmt dem 1. Vorsitzenden zu. Die Verwaltung hat viele Projekte in Planung und man sollte sich auf diese konzentrieren und Prioritäten setzen. 

Stadtrat Herr Riederle lobt und bedankt sich bei dem Stadtkämmerer Herrn Fritz für die ausführliche Erläuterung des Finanzplans. 
Auch der 1. Vorsitzende Herr Strobel bedankt sich beim Stadtkämmerer und allen die am Haushaltsplan mitgewirkt haben. 

Beschluss

 Der Haushaltsplan wird samt aller Anlagen wie von der Verwaltung empfohlen verabschiedet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 13. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2021 ö 3
Datenstand vom 29.09.2021 07:10 Uhr