Datum: 25.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Marktgemeinderat Waldstetten
Körperschaft: Markt Waldstetten
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einbau einer Wohnung in ein landw. Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 104, Gem. Waldstetten (Hauptstr. 50 + 52)
2 Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
3 Verschiedenes
3.1 ICE-Bahnprojekt Ulm / Augsburg - Anmerkung GR Mader

zum Seitenanfang

1. Einbau einer Wohnung in ein landw. Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 104, Gem. Waldstetten (Hauptstr. 50 + 52)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 9. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2021 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Am 23.11.2020 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein.
Der Bauherr möchte in einem Teilbereich des ehem. Stallgebäude / Wirtschaftsgebäude eine Nutzungsänderung zum Einbau einer Wohnung stellen.
Es sind bauliche Veränderungen im Erdgeschoß geplant, weitere darüber liegende Stockwerke bleiben unberührt.

Laut Flächennutzungsplan ist dieser Bereich in einem Dorfgebiet / Mischgebiet, eingeteilt.
Ein Bebauungsplan ist keiner vorhanden.
Diese Nutzungsänderung wird demnach nach § 34 bewertet.

Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss

Dem Bauvorhaben „Einbau einer Wohnung in ein landw. Gebäude“ auf dem Grundstück
Flur-Nr. 104, Gem. Waldstetten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 9. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.12.2020 hat der Bayerische Gemeindetag darüber informiert, dass Art. 51 Abs. 5 Satz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) – Übertragung der Winterdienstpflichten durch Verordnung, geändert wurde.

Die Änderung war notwendig, da der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss entschieden hatte, dass Art. 51 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG keine Übertragung der Winterdienstpflichten an solchen öffentlichen Straßen ermögliche, die nur einem Fußgängerverkehr oder einem Fußgänger- und Radverkehr dienen, also nicht Teil einer Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) sind.

Durch die Neufassung des Art. 51 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG können die Anlieger (und gegebenenfalls Hinterlieger) durch eine gemeindliche Reinigungs- und Sicherungsverordnung zum Winterdienst für sonstige öffentliche Straßen, insbesondere beschränkt öffentliche Wege i. S. v. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG (also selbständige Gehwege und Geh- und Radwege) wirksam herangezogen werden.

Im Übrigen orientiert sich die Verordnung an der vom Bayerischen Gemeindetag zur Verfügung gestellten Musterverordnung aus dem Jahre 2017.

Bei der Abwälzung der Reinigungspflichten auf die Anlieger ist zu berücksichtigen, dass Straßen verkehrlich so belastet sein können, dass ein Betreten der Fahrbahn zu gefährlich und damit unzumutbar sein kann. Eine Gefährdung der reinigenden Personen durch den Verkehr darf aber mit der Übertragung nicht verbunden sein.
Die unterschiedlichen Reinigungsflächen (§ 6 der Verordnung) wurden deshalb in einem Verzeichnis als Anlage zur Verordnung festgelegt, sodass erkennbar ist, für welche Straße das Betreten der Fahrbahn und damit das Reinigen bis zur Fahrbahnmitte als unzumutbar angesehen wurde und für welche nicht.

Bei den in der Marktgemeinde stärker befahrenen Straßen (Gruppe A der Anlage zur Verordnung) sind neben den übrigen Straßenbestandteilen nur 0,5 m der Fahrbahnränder zur reinigen, bei den übrigen (schwach befahrenen Straßen, Gruppe B) erstreckt sich die Reinigungsfläche bis zur Fahrbahnmitte.
Stark befahrene Straßen (etwa 5000 Kfz/24 h) liegen im Gemeindegebiet nicht vor, sodass auf die Festlegung einer dritten Gruppe, bei der nur die Straßenbestandteile und nicht die Fahrbahnen zu reinigen sind, verzichtet werden konnte.

Die Räumpflicht als Sicherungspflicht im Winter wurde an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr festgelegt. Die Sicherungspflicht ist bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es erforderlich ist (§ 10 der Verordnung). Seitens der Verwaltung wird die Festlegung auf 20:00 Uhr für ausreichend erachtet.

Auf Grundlage der Gesetzesänderung wird die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straße und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungsverordnung) in der Marktgemeinde Waldstetten neu erlassen.
Zum derzeitigen Zeitpunkt besteht keine gültige Fassung einer Straßenreinigungsverordnung für den Markt Waldstetten mehr.

Diskussionsverlauf

GR Mader möchte wissen, nach welchen Kriterien die Einteilung in Gruppe A und Gruppe vorgenommen wird.

Die Einteilung geht nach der Befahrenheit der Straße, so der Vorsitzende. Die Kreisstraßen sind sehr viel befahren, daher soll nur die Rinne bzw. bis 50 cm gereinigt werden, alle anderen Wege sind vom Verkaufsaufkommen so, dass bis zur Mitte der Straße gereinigt werden kann.

GR Mader merkt hierzu an, dass in der Industriestraße beispielsweise eine Besonderheit herrscht. Es ist ein Industriebetrieb dann ein landw. Anwesen usw. beim landw. Anwesen ist dann nicht geräumt und beim Industriebetrieb schon.

Hier wurde es in der Vergangenheit bereits so gehandhabt, dass der gemeindliche Bauhof den Gehweg mit geräumt hat. Das hat bisher super funktioniert und wird auch weiterhin so sein, so der Vorsitzende.

Auch wenn es zu diesem Punkt nicht direkt gehört, bringt GR Schneider Chr., an, dass sich eine Anwohnerin der Kreisstraße bei ihm beschwert habe, dass sie den Gehweg freigemacht hat und kurze Zeit später der Räumdienst der Kreisstraße wieder den ganzen Schnee auf ihren Gehweg geworfen hat. Dies wird ans Landratsamt weitergegeben, ob das allerdings was bringen wird, wagt der Vorsitzende zu bezweifeln.

Des Weiteren hat GR Schneider Chr. die Frage, ob bei den Räumfahrzeugen eine Gummilippe am Schild dran ist. Es gibt hier verschiedene, eine Möglichkeit mit Gummilippe, eine aus Metall und ein Gemisch aus Gummi und Metall, so GR Göppel.  GR Schneider Chr. merkt an, dass an dem Räumschild gar nichts dran sei, so lautstark wie er die Straßen räumt.

Dann hat GR Mader ebenfalls noch einen Punkt zum Thema Winterdienst. Der Radweg zwischen Oxenbronn und Waldstetten von Oxenbronn kommend war super geräumt und von Waldstetten kommend musste eine Woche gewartet werden bis geräumt wurde. Hierfür entschuldigte sich der Vorsitzende, er dachte der Kreis sei dafür zuständig. In der Zwischenzeit wurde aber vereinbart, dass die Stadt Ichenhausen den Teil von Waldstetten mit räumt und dies dann verrechnet wird, so der Vorsitzende.

Herr Unterholzner hakt zu diesem Thema mit dem Fahrzeug von der Firma Maschinenring nochmal ein. Der Maschinenring fährt überall mit der Stahlkante, solang es da keine Schäden gibt, selbst wenn gibt’s eine Versicherung, so Unterholzner.





 

Beschluss

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter aufgrund von Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird erlassen.

Die Verordnung tritt eine Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 9. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2021 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. ICE-Bahnprojekt Ulm / Augsburg - Anmerkung GR Mader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 9. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2021 ö Information 3.1

Sachverhalt

GR Mader informiert, dass die Bürgermeisterin von Ellzee Frau Schmucker bei ihm in der Firma gewesen sei und wissen wollte, was Waldstetten zur ICE-Trasse, neues Bahnprojekt Ulm / Augsburg sagen würde. Laut Aussage von Bürgermeisterin Schmucker habe sie im Gemeinderat Ellzee darüber informiert.

Wie stellt sich der Markt Waldstetten dazu? Wieso wurde bei uns noch nicht darüber informiert, fragt GR Mader. Er bittet um alle Informationen, die es gibt.  

An der letzten Bürgermeisterversammlung ist das Thema angesprochen worden, so der Vors.
Es gab eine Web-Information ein Link dazu, da ist dieses Projekt vorgestellt worden von der deutschen Bahn. Es gibt noch gar keine Tendenz, welche Linien favourisiert sind, es gibt zwei Trassen dazu.

Es gibt wohl bereits eine Vorplanung, dann gibt’s nur noch Genehmigungsplanung, so GR Mader. Er hat sich da schon informiert. Man kann jetzt nicht warten, befürworten kann man das als Gemeinde nicht, so GR Mader.

Alle 5 Linien sind in der Untersuchung aktuell, das hat auch der Mann in dem Webinar gesagt, Zeit und Kosten ist der Faktor, es sind keine neueren Informationen bisher gekommen. Seit dem Webinar kam keine Info mehr.

GR Mader bittet hierzu was ins Mitteilungsblatt einzustellen, so dass die Bürger darüber informiert werden.


Datenstand vom 23.03.2021 07:48 Uhr