Datum: 17.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Marktgemeinderat Waldstetten
Körperschaft: Markt Waldstetten
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung und Umbau der Kindertagesstätte St. Martin, Waldstetten; Vorstellung der Vorentwurfsplanung
2 Standort für eine Not- bzw. Bedarfsgruppe im Rathaus Waldstetten
3 Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 254/8, Gem. Waldstetten (Schäfflergasse 16)
4 Neuerlass der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
5 Verschiedenes
5.1 Parksituation in der Oxenbronnerstraße - Anmerkung GR Stengelberger

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1. Erweiterung und Umbau der Kindertagesstätte St. Martin, Waldstetten; Vorstellung der Vorentwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 13. Sitzung des Marktgemeinderates 17.05.2021 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Die im Rahmen der Bedarfsplanung durchgeführte Bedarfsfeststellung und –anerkennung hat ergeben, dass ein zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen sowohl im Bereich der Kindergarten- als auch Kinderkrippenplätzen besteht. Um diesen Bedarf abzudecken hat der Marktrat u.a. beschlossen, den Standort Waldstetten mit einer zusätzlichen Kinderkrippengruppe zu stärken.

Mit der Pfarreiengemeinschaft Ichenhausen, die der Träger der Kindertagesstätte im Gebäude ist, wurden die Voraussetzungen für die Erweiterung und den Umbau geschaffen.

Das mit der Planung für die Maßnahme beauftragte Ing. Büro Müller hat die Entwurfsplanung fertiggestellt. Die Planung ist mit der Kindergartenleitung und den zuständigen Stellen abgesprochen und auf das erforderliche Raumprogramm abgestimmt. Auch wird auf die im Vorfeld erfolgten Vorberatungen Marktgemeinderat verwiesen.

Die Kosten der aktuellen Planung betragen lt. Kostenschätzung des Ingenieurbüros rd. 1.5 Mio. €.



Förderung:

Im Vorfeld wurde die beabsichtigte Maßnahme hinsichtlich der Möglichkeiten und der Höhe der Förderung mit der Regierung von Schwaben als Zuschussstelle wie auch mit dem Landratsamt Günzburg als Fachaufsicht besprochen.

Die Schaffung neuer Betreuungsplätze wird zum einen über Art. 10 FAG mit 50 % der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Eine Voranfrage bei der Förderstell ergab eine Förderung von ca. 500.000 €.

Zum anderen gibt es das Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020. Die Förderung erfolgt hier in Höhe von 35 % der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung hierfür ist eine Antragstellung bei der Förderstelle bis 30.06.2021 sowie eine Fertigstellung und Bauabnahme bis 30.06.2022 erfolgt. Die Höhe der Förderung liegt hier bei zusätzlichen 200.000 €. Aus Sicht der Verwaltung wird eine Antragstellung zum 30.06.2021 unproblematisch, jedoch eine Fertigstellung bis 30.06.2022 fast nicht zu schaffen sein. Eine Absprache mit der Förderstelle zur Bildung von abnahmefähigen Bauabschnitten läuft gerade.

Die Umbauten im Bestand werden nur entsprechend der sich für die erweiterte Kindertagesstätte mit zwei Kindergartengruppen und einer Kinderkrippengruppe ergebenden Nutzungsflächen nach dem neuen Summenraumprogramm gefördert.

Es errechnen sich aus beiden Förderprogrammen in Summe nach Einschätzung der Verwaltung Zuschüsse in Höhe von insgesamt ca. 700.000 Euro mit der o.g. Einschränkung was das Sonderinvestitionsprogramm betrifft. Eine verbindliche Förderzusage von der Zuschussstelle kann erst nach Vorlage und Prüfung des Zuschussantrages erfolgen.

Der Kämmerer steht für weitergehende Fragen was die Finanzierung und Förderung betrifft in der Sitzung zur Verfügung.


Die Planunterlage mit der Kostenschätzung und den darin aufgeführten Verbesserungen des Bestandes sind aus der Anlage ersichtlich. Eine Erläuterung erfolgt in der Sitzung.

Im Hinblick auf die voraussichtliche Dauer einer Baugenehmigung bittet die Verwaltung darum, dass eine Beratung des konkreten Bauantrags im Bau- und Umweltausschuss nicht mehr erfolgen muss, sondern die Verwaltung auf Basis der vorgestellten Planung beauftragt wird, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den Bauantrag und Zuschussantrag zu stellen.

Diskussionsverlauf

Ulrich Müller informiert über die Planungen. Die Kosten wären bei aktuell auf 1.002.519,28 Euro, brutto geschätzt. Herr Müller informiert aber, dass dies sichere Werte sind, da die Planungen bereits mit dem Landratsamt abgestimmt wurden.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Müller für die Ausführungen und bittet um Wortmeldungen.

GR Stricker merkt zur favorisierten Variante an, dass seiner Meinung nach hier die Offenheit verloren geht. Natürlich soll so viel Spielgarten wie möglich erhalten bleiben, aber die 5 Meter nach Osten zwischen Zaun und Gebäude sind eigentlich tot.

Diese Fläche wurde noch nie als Spielfläche genutzt, drum war der Ansatz die nicht genutzte Fläche zu bebauen und die genutzte Fläche nur teilweise anzugreifen, so Herr Müller.

GR Stricker gefällt dieser Entwurf von der Lage her Richtung Osten gar nicht.

Hierzu erteilt der Vorsitzende das Wort an Frau Schuster.

Frau Schuster findet den Entwurf sehr gelungen. Für die Kinder wäre die vorgestellte Umsetzung besser, weil der hintere Teil des Gartens kaum genutzt wird. Sie versteht auch, dass es für die Eltern schwierig ist, weil sich was verändert.

So wird am wenigsten Gartenfläche kaputt gemacht, aber er versteht auch GR Stricker was er meint, so der Vorsitzende. Wir können mit dieser Variante auch die Bühne und den Platz für die Musik erhalten, so der Vorsitzende.

GR Katzer findet den Entwurf 2 besser.

GR Schneider spricht sich für den Entwurf 4 aus. Diese Variante findet er äußerst gelungen. Er findet es toll, dass man von allen Räumen in den schönen Garten sieht.

GR Mader findet es ganz gut, dass der Kämmerer aufs Geld schaut, da die Gemeinde ja schließlich Förderungen will. Allerdings findet es GR Mader sehr schade, dass die Vorentwurfsplanung für die Kindertagesstätte hier zum ersten Mal diskutiert wird und direkt über einen Betrag von über 1 Mio. Euro Beschluss gefasst werden soll.
Kann man den Kitaanbau nicht zurückversetzen, dass es eine kompaktere Bauform ist? Für GR Mader ist dieser Entwurf sehr verwinkelt.

Herr Müller sieht hier einen funktionalen Zusammenhang.

Von der Fläche her ist das die optimalste Lösung, so der Vors.

GR Mader schlägt vor den Personalaufenthaltsraum z. B. woanders hinzuschieben, dann wäre es wesentlich kompakter.
Dann wird es nach Norden länger, so Müller, aber da ist der Musikantenstadel
Personalraum ganz oben hin den Würfel, dann Abstellraum mit noch einem kleinen Raum tauschen, so GR Mader.

Personalraum hat eine Mindestgröße, der eingehalten werden muss um an eine Förderung zu gelangen. Wir haben die Räumlichkeiten anhand der roten Linie geleitet.
Im Moment ist es von der Regierung so abgesegnet, wenn GR Mader es an einer anderen Stelle haben möchte, dann soll er Herrn Müller einen Entwurf vorbereiten und ihm zukommen lassen.

Stadtkämmerer Fritz geht nochmal darauf ein, dass die Kommune an ein Summenraumprogramm gebunden ist und es sind bereits 4 oder 5 Entwürfe bereits gefertigt. Herr Müller ist ein sehr guter Planer wo man alles haben kann. Ein Summenraumprogramm ist um ein Bedarf abzudecken und der Planer ist da um dies zu planen.

GR Stricker muss hier auch einhacken jetzt einfach über 1 Mio. Euro abstimmen findet er auch nicht richtig.

GR Katzer wirft ein, er hat den Plan heute erst gesehen. Hierzu informiert Herr Kusch, dass die Ladung am Mittwoch, den 12. Mai 2021 im RIS hochgeladen wurde, am Freitag, den 14. Mai 2021 wurden die Pläne nochmal hochgeladen.
Stadtkämmerer Fritz möchte nochmal über das Verfahren informieren. Die Verwaltung versucht es effektiv für die Gemeinde vorzubereiten mit Abstimmung der Regierung, um es einfacher für die Gemeinderäte zu machen und nicht die Räte vor 10 verschiedene Pläne zu setzen.

GR Kling lobt den Entwurf und frägt nochmal wie viele Parkplätze hier vorgesehen sind.
Kurzparker kein Problem. Wenn jemand länger parkt wären hier noch zwei Parkplätze möglich. Abtrennung Kleinstkindergarten. Bei dem Entwurf 4 wären es Längs Parker-Parkplätze, so Herr Müller.

GR Stengelberger gefällt der Entwurf, er versteht auch die Diskussion mit der Westseite. Wird bei dem Bau auch berücksichtigt, dass der Kindergarten Waldstetten mehr Platz benötigt?

Der Vorsitzende informiert, dass eine Vergrößerung vorgesehen wurde. Aktuell hat der Kindergarten 40 Plätze, 34 Kiga-Plätze und 6 Kinderkrippenplätze. In Zukunft werden es 50 Kindergartenplätze und 15 Krippenplätze sein.

GR Stricker möchte die weitere Vorgehensweise und den zeitlichen Rahmen wissen.

Baugrundgutachten hat nur Kling Consult ein Angebot abgegeben, am 26.5 haben wir die Untersuchung. Die Ergebnisse erhalten wir ca. 14 Tage später. Das Brandschutzkonzept wird nächste Woche abgestimmt, ob es genehmigungsfähig ist. Analysen vom Dach werden nächste Woche gemacht. In ca. 2,5 Wochen sollten wir die Gesamtkosten auf dem Tisch haben. Weder die Sanierung noch der Umbau ist bei den 1,5 Mio. Euro enthalten. Baueingabe ist theoretisch jetzt fertig, so Herr Müller.

Der Zuwendungsantrag muss bis zum 30.6 gestellt sein. Man rechnet mit ca. 500.000 Euro Zuschuss bei den 1,5 Mio. Euro, so Stadtkämmerer Fritz. Die Umbaumaßnahmen im Bestand müssen über 100.000 Euro liegen, dann bekommt man auch 57 %, hierüber informiert Fritz.

Bis Juni dieses Jahres ist der Topf offen für Sonderinvestitionsprogramm, so Herr Müller.

Beschluss 1

Beschluss 1:

Die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Martin, Waldstetten wird entsprechend der vorgestellten Planung umgesetzt.

Die Verwaltung wird auf Grundlage der vorgestellten Planung beauftragt, die erforderlichen Anträge für die Baugenehmigung samt gemeindlichem Einvernehmen zu stellen.

Beschluss 2:

Um keine Zeit zu verlieren, ist im Rahmen des Zuwendungsverfahrens ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zu stellen. Der Marktrat Waldstetten bestätigt darüber hinaus, dass der Markt Waldstetten finanziell in der Lage ist, die Baukosten zu tragen und die erwarteten Zuwendungen zwischen zu finanzieren. Überplanmäßige Haushaltsmittel für die Maßnahme entsprechend der Kostenberechnung werden freigegeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Anträge für die Fördermittel zu stellen und die weiteren Schritte nach entsprechender Entwicklung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 1:

Die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Martin, Waldstetten wird entsprechend der vorgestellten Planung umgesetzt.

Die Verwaltung wird auf Grundlage der vorgestellten Planung beauftragt, die erforderlichen Anträge für die Baugenehmigung samt gemeindlichem Einvernehmen zu stellen.

Beschluss 2:

Um keine Zeit zu verlieren, ist im Rahmen des Zuwendungsverfahrens ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zu stellen. Der Marktrat Waldstetten bestätigt darüber hinaus, dass der Markt Waldstetten finanziell in der Lage ist, die Baukosten zu tragen und die erwarteten Zuwendungen zwischen zu finanzieren. Überplanmäßige Haushaltsmittel für die Maßnahme entsprechend der Kostenberechnung werden freigegeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Anträge für die Fördermittel zu stellen und die weiteren Schritte nach entsprechender Entwicklung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Standort für eine Not- bzw. Bedarfsgruppe im Rathaus Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 13. Sitzung des Marktgemeinderates 17.05.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Der Markt Waldstetten wurde von der Kirchenverwaltung aufgrund der aktuellen Anmeldungen über den Platzmangel im Kindergarten Waldstetten informiert.
Derzeit sind die Planungen für den Erweiterungsbau „Erweiterung der Kindertagesstätte St. Martin mit Außenanlagen, Am Erlenbach 2 in Waldstetten“ am Laufen.
Für das KiTa-Jahr 2020/21 muss durch den hohen Bedarf eine Notgruppe für die KiTa Einrichtung „St. Martin“ erstellt werden.

Dabei handelt es sich um die Räumlichkeiten im Rathaus in Waldstetten, Rathausplatz 1.

Zwischenzeitlich hat eine Ortseinsicht im Rathaus mit einer Vertreterin der Fachaufsichtsbehörde beim Landratsamt Günzburg stattgefunden. Dabei wurden die Räumlichkeiten „Rathaus Waldstetten“ von der Fachaufsicht als auch von Vertretern der Stadt auf Grund der jeweils besseren Raumaufteilung, Sanitärsituation, Möglichkeiten für Außenspielbereiche, Verkehrsanbindung zum Bringen und Abholen der Kinder, sowie der Parkplatzsituation für die Eltern, klar favorisiert.
In diesen vorhandenen Räumlichkeiten werden Krippenplätze (Kinder unter drei Jahren) im Erdgeschoss geschaffen.

Es wird davon ausgegangen, dass die Nutzungsänderung und die Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine KiTa in den Räumlichkeiten des „Rathauses in Waldstetten“ unproblematisch sein werden.

Ein Betriebsbeginn dieser zweiten Bedarfs- bzw. Notgruppe im „Rathaus Waldstetten“ wird möglichst für Anfang September 2021 angestrebt.

Um diese Notgruppe realisieren zu können, müssen finanzielle Mittel freigegeben werden, für
Handwerkerleistung wie Schreinerarbeiten Podesterhöhungen, damit die vorhandenen Waschbecken und WC´s nicht demontiert werden müssen), Installationsarbeiten, Elektroarbeiten,
Beschaffungen wie z.B. Trockner, Waschmaschine, Garderoben und Möbel.
Planungsleistung: Nutzungsänderung, Brandschutz usw.
Die Krippe befindet sich im Erdgeschoss und somit werden auch im Erdgeschoss die Naßzellen benutzt. Als Besprechungsraum und Personal WC bieten sich die Räumlichkeiten im Obergeschoß an.
 
Die Verwaltung bittet um Ermächtigung, den Umbau eines Teils der Räumlichkeiten im sogenannten „Rathaus Waldstetten“ in Waldstetten, für eine Krippengruppe mit ca. 12 Not- bzw. Bedarfsplätzen (Kosten ca. 25.000 €) zu veranlassen und die Nutzungsänderung sowie die Erteilung einer Betriebserlaubnis zu beantragen.

Diskussionsverlauf

GR Stricker hält es zunächst für eine sehr gute Zwischenlösung. Hat die Kirche hierfür dann bestimmtes Personal eingeplant, fragt er.
Dies bestätigt der Vorsitzende.

Die Kosten hierfür trägt der Markt komplett allein oder, fragt GR Göppel.
Auch dies bestätigt der Vorsitzende.

Man erhält nicht mal ein Investitionszuschuss weder beim Erweiterungsbau noch bei so einer Maßnahme, so Stadtkämmerer Fritz.

Wenn der Kindergarten wieder draußen ist, kann das Rathaus dann genauso genutzt werden wie vorher, fragt GR Schieferle.
Dies bestätigt der Vorsitzende.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Umbau eines Teils der Räumlichkeiten im sogenannten „Rathaus Waldstetten“ in Waldstetten, für eine Krippengruppe mit ca. 12 Not- bzw. Bedarfsplätzen (Kosten ca. 25.000 €) zu veranlassen und die Nutzungsänderung sowie die Erteilung einer Betriebserlaubnis zu beantragen.

Außerplanmäßige Ausgabemittel für 2021 i.H.v. 25.000 € werden freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 254/8, Gem. Waldstetten (Schäfflergasse 16)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 13. Sitzung des Marktgemeinderates 17.05.2021 ö Information 3

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde folgender Bauantrag behandelt:

-        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 254 /8 Gem. Waldstetten (Schäfflergasse 16).

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4. Neuerlass der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 13. Sitzung des Marktgemeinderates 17.05.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.08.2020 übermittelte der Bayerische Gemeindetag eine neue amtliche Mustersatzung samt Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration zur Erhebung einer Hundesteuer.

Die aktuelle Hundesteuersatzung der Marktgemeinde Waldstetten wurde zuletzt im Jahr 1992 geändert, sodass eine Überarbeitung grundsätzlich auch angebracht ist.

Durch die jetzige Neufassung sollen die Steuersätze geändert werden. Bisher lag der Steuersatz für jeden Hund in Waldstetten bei 50,00 DM (25,56 €).
Im Rahmen der Neufassung hat sich die Verwaltung zu gestaffelten Steuersätzen entschieden. Demnach soll künftig der erste Hund 45,00 €, der zweite Hund 65,00 € und jeder weitere Hund 85,00 € kosten.

Neu ist die Einführung einer Steuer für Kampfhunde (alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und deren Kreuzungen). Hier soll der Steuersatz künftig 500,00 € je Kampfhund betragen.

Die Steuerermäßigung für Hunde, welche in Weilern gehalten werden soll ersatzlos, nach den Empfehlungen in den Vollzugshinweisen, gestrichen werden. Hier gab es wohl häufiger Probleme hinsichtlich der Definition, wann ein Weiler vorliegt. Die Haltung von Hunden in Einöden (oft Aussiedlerhöfe) ist nach wie vor steuerermäßigt.

Die Züchtersteuer soll aufgrund der Empfehlung in den Vollzugshinweisen ebenfalls gestrichen werden. Gewerbliche Züchter bleiben, wie bisher, steuerbefreit, da hier das Halten der Hunde zu Erwerbszwecken dient (§ 2 Nr. 1 der Satzung). Sog. Hobbyzuchten unterliegen dann keiner Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung mehr.

Bei der Höhe der Steuersätze erfolgte eine Orientierung an den in umliegenden Gemeinden geltenden Steuersätzen.

Derzeit sind in Waldstetten insgesamt 101 Hunde angemeldet.
Darin enthalten sind 12 Hunde, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen und 1 Kampfhund, welcher von dem dann neu eingeführten Steuersatz für Kampfhunde betroffen sein wird.

Diskussionsverlauf

GR Mader findet es wichtig, dass die Satzung angepasst wird. Nach Definition im Gesetz § 1 Abs. 2, Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ist ein Kampfhund nur dann ein Kampfhund, wenn ein Wesenstest nicht vorgelegt werden kann.

Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass Frau Resl hierzu meinte, dass es nicht so ist, der Hund bleibt ein Listenhund.

Kann die Liste innerhalb der Gemeinde um gewisse Hunde erweitert werden, fragt GR Schieferle. Die Liste kann nicht erweitert werden, ordnungsrechtliche Maßnahmen kann die Kommune ergreifen, so der Vorsitzende.

Stadtkämmerer Fritz merkt an, dass Anordnungen ausgeschrieben werden können, aber ein Kampfhund wird er deshalb nicht.

Wie z. B. Leinen- und Maulkorbpflicht, nur leider hält sich daran kaum einer, so der Vorsitzende.



Beschluss

Auf Grundlage des Art. 3 Abs. 1 KAG wird die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer neu erlassen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 13. Sitzung des Marktgemeinderates 17.05.2021 ö 5
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5.1. Parksituation in der Oxenbronnerstraße - Anmerkung GR Stengelberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 13. Sitzung des Marktgemeinderates 17.05.2021 ö Information 5.1

Sachverhalt

Die Parksituation hat sich doch relativ gut gelöst in der Oxenbronnerstraße, merkt GR Stengelberger an. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit ins Mitteilungsblatt einen Text mit aufzunehmen, der die Bürger bittet zukünftig darauf zu achten, im eigenen Hof zu parken und nicht auf öffentlicher Straße.

Das Parken auf öffentlichem Grund ist erlaubt, so der Vorsitzende, er vermutet daher, dass dies wenig Sinn macht.

Die Beschilderung in der Oxenbronnerstraße kommt auch noch hin, so der Vorsitzende.

Kommt hier ein Parkverbot hin, fragt GR Stricker.
Dies bestätigt der Vorsitzende.

Ende des öffentlichen Teils: 21:49 Uhr

Datenstand vom 30.06.2021 11:18 Uhr