Datum: 18.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Marktgemeinderat Waldstetten
Körperschaft: Markt Waldstetten
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bereichsweise Dacherhöhung inkl. Änderung der Dachform auf dem Grundstück Flur-Nr. 2640, Gem. Waldstetten (An der Günz 1)
2 Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BImSchG, für die Errichtung der Lagergebäude in 89367 Waldstetten, An der Günz 1
3 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "An der Hausener Str. I"
4 Auflösung des Schützenvereins "Lustige Brüder Waldstetten e. V. - in Liquidation -
5 Bekanntgabe: Halteverbot in der Molkereistraße, Verbot befristet bis 31.12.2021
6 Verschiedenes
6.1 Pumptrack Waldstetten - Information

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1. Bereichsweise Dacherhöhung inkl. Änderung der Dachform auf dem Grundstück Flur-Nr. 2640, Gem. Waldstetten (An der Günz 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 17. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2021 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Am 11.10.2021 ging bei der Verwaltung in Ichenhausen der o.g. Antrag ein.
Im weiteren Verlauf wird über die Anlage und deren Nutzung beschrieben.

Anlagen- und Nutzungsbeschreibung
Allgemein:
Auf dem Gelände der Chemischen Fabrik Karl Bucher in Waldstetten soll am Gebäude R50 ein Teil des Satteldaches zuerst abgebrochen und danach neu aufgebaut werden. Im Zuge der Maßnahme wird dabei die Dachform bereichsweise von einem Sattel- zu einem Pultdach verändert, womit eine Erhöhung des Daches um 2,84m auf eine Gesamthöhe von 9,75m auf der süd-östlichen Seite verbunden ist.

Konstruktion und Maße:
Der Gebäudeteil R50 mit den Maßen von 15,75 m x 15,80 m liegt mitten in einem Gebäudeverband. Die neue bereichsweise Dacherhöhung liegt im südlichen Bereich des R50 und erstreckt sich über die Fläche von 5,37m x 6,29 m. Das Dach besteht aus einer Stahlkonstruktion mit Trapezblechverkleidung, die auf der bestehenden Konstruktion ruht. Die süd-westliche und süd-östliche Wandseite der neuen Dacherhöhung werden auf die bestehende Außenwand aufgemauert. Die nord-westliche Seitenwand wird mit Sandwich-Paneelen verschlossen. Eine neue Entwässerung des Daches ist ebenfalls über die Verlängerung des Pultes auf die andere Dachseite im nord-osten, also dem unveränderten Bereich des Satteldachs, vorgesehen.

Nutzung:
Das Gebäude besteht aus zwei Geschossen und einem im Osten aufgesetzten Stahlbauturm zur Aufnahme von Apparaten. Im Vorgriff auf eine spätere Anlagenerweiterungen in diesem Bereich soll das bestehende Dach von Raum 50 mit einer Dachgaube versehen werden und damit Aufstellungsfläche für weitere Apparate bieten. Gegenstand dieses Antrags ist nur die Dacherweiterung, die Apparate sind und werden Gegenstand eines späteren §15 BImSchG- Verfahren. Im Raum 50 sind diverse Vorlagen, Reaktoren, Destillationen und Hilfsapparate eingebaut, die zur Produktion von verschiedenen Bulkchemikalien und Feinchemikalien dienen. Es findet keine Lagerung in R50 statt. Die bestehende Nutzung des R50 ändert sich durch diesen Antrag nicht ebenso wie die Anzahl oder Tätigkeiten der Mitarbeiter im R50.




§ 35
Bauen im Außenbereich
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.



Beschluss

Der Markt Waldstetten erteilt hiermit das gemeindliche Einvernehmen über das Bauvorhaben „Bereichsweise Dacherhöhung inkl. Änderung der Dachform“ auf dem Grundstück Fl. Nr.: 2640, Gem. Waldstetten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Nach Art. 49 GO ist GR Bucher von der Abstimmung ausgeschlossen.

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2. Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BImSchG, für die Errichtung der Lagergebäude in 89367 Waldstetten, An der Günz 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 17. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Am 24.09.2021 ging bei der Verwaltung in Ichenhausen der o.g. Antrag ein.
Der Bauwerber möchte östlich von der Chemie Fabrik im Außenbereich ein Lagergebäude mit Pultdach, erstellen.

§ 35
Bauen im Außenbereich
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es



 
der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

Die o. g. Firma stellte einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BImSchG zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von Grund- und Feinchemikalien durch Errichtung eines neuen Gefahrstofflagers mit zwei Lagerabschnitten (LR70, LR71) für die Gebindelagerung (Fässer, IBC, Hobbocks, max. 1.000 ltr. Einzelgebindegröße) von giftigen (H2-/H3-Stoffe nach Anhang I der 12. BImSchV) und entzündbaren (P5a-/P5c-Stoffe nach Anhang I der 12. BImSchV) sowie überwiegend wasser- bzw. gewässergefährdenden (WGK 1 bis 3; E1-/E2-Stoffe nach Anhang I der 12. BImSchV) Flüssigkeiten und Feststoffen sowie deren Betrieb durch die Firma Chemische Fabrik Karl Bucher GmbH in 89367 Waldstetten, An der Günz 1, Fl.-Nr.: 2640 Gmk. Waldstetten.

Der Stoffrahmen der Anlage verändert sich durch die antragsgegenständliche Änderung nicht.

Das neue Lagergebäude (Länge: 21,10 m, Breite: 10,15 m, Höhe: 6,53 m bis 7,52 m, nach Westen hin offen) enthält die neuen Lagerabschnitte LR70 (Lagermenge: max. 43.000 kg, Auffangraum: 4,5 m³) und LR71 (Lagermenge: max. 190.000 kg, Auffangraum: 14,9 m³). Das zusätzliche Lager dient der verbesserten Lagerorganisation. Die Produktionskapazität der Anlage zur Herstellung von Grund- und Feinchemikalien bleibt unverändert bei 10.000 Tonnen pro Jahr. Alle beiden Lagerabschnitte werden mit einer automatischen Brandmeldeanlage und einer stationären Schaum-Löschanlage mit manueller Auslösung sowie einer Blitzschutzanlage ausgestattet und sind über die Werkskanalisation an die bestehenden zentralen Löschwasserrückhaltebecken angebunden.

Die Betriebszeiten der neuen Läger sind die gleichen, wie die der bestehenden Anlage und zwar von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, wobei in der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) kein LKW-Verkehr und keine Einlagerung stattfindet. Für die Ein- und Auslagerung werden Flurförderfahrzeuge verwendet. Die Einlagerung findet tagsüber statt, die Auslagerung kann auch nachts erfolgen.

Das Bau- bzw. Anlagengrundstück liegt im Außenbereich. Ein Bebauungsplan besteht hierfür nicht.

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht:

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht des Vorhabens ergibt sich aus § 16 Abs. 1 BImSchG i. V. m. Nr. 4.1.21 (G, E) des Anhangs 1zur 4. BImSchV. Das Lager stellt eine Nebeneinrichtung i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 4. BImSchV zur bestehenden Anlage zur Herstellung von Grund- und Feinchemikalien dar, auf das sich deren Genehmigungserfordernis erstreckt. Doch auch das Lagergebäude selbst unterliegt dem Genehmigungserfordernis nach Nr. 9.3.1 (G) des Anhangs 1 i.V.m. Nr. 29 Spalte 2 des Anhangs 2 der 4. BImSchV. Es bedarf jedoch nur einer Genehmigung (§ 1 Abs. 4 der 4. BImSchV).

Einschluss anderer, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen:

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse und dgl. (z.B. Baugenehmigung, Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung, Eignungsfeststellung nach Wasserhaushaltsgesetz, etc.), mit Ausnahme von insbesondere Planfeststellungen und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 i.V.m. § 10 WHG (§ 13 BImSchG).

Vorzeitiger Beginn der Errichtung:

Gleichzeitig hat die Firma einen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG gestellt. Gegenstand dieses Antrages ist die Errichtung des Lagergebäudes.

Beschluss

Der Markt Waldstetten erteilt hiermit das gemeindliche Einvernehmen über den Neubau eines Lagergebäudes auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16, im Aussenbereich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Nach Art. 49 GO ist GR Bucher von der Abstimmung ausgeschlossen.

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3. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "An der Hausener Str. I"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 17. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Wie dem Gremium bekannt, möchte die Familie Jäger für das Grundstück Flur-Nr. 1038, Gem. Waldstetten Baurecht. Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet aktuell „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.

Zur Ausweisung dieses Baugebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser Bebauungsplan dient der Optimierung und Nachverdichtung der derzeit bestehenden Bebauung. Der Bebauungsplan soll im Verfahren nach § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ aufgestellt werden. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Flächen bzw. Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 1038 und 1038/4, Gem. Waldstetten und hat eine Größe von ca. 0,13 ha. Das vorhandene Wohnhaus auf Fl. Nr. 1038/4 soll in das Verfahren nach § 13 b BauGB mit einbezogen werden, um hier am Ortstrand nun geregelte Verhältnisse und einen geordneten Ortsrandabschluss zu schaffen.

Mit dem Bebauungsplan soll ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden. 

Der Bebauungsplan „An der Hausener Str. I“ soll die gleichen Festsetzungen erhalten wie im angrenzenden Baugebiet „An der Hausener Straße“. 

Mit Familie Jäger wurde hierzu ein städtebaulicher Vertrag mit Kostenübernahme abgeschlossen.

Beschluss

Für den Bereich südwestlich der „Frühlingsstraße“ wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt.     

Mit dem Bebauungsplan soll gemäß § 4 Baunutzungsverordnung ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.         
 
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „An der Hausener Str. I“ erhalten.  

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Flächen bzw. Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 1038 und 1038/4 Gem. Waldstetten und hat eine Größe von ca. 0,13 ha.

Das Ing. Büro Kling Consult wird mit dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „An der Hausener Str. I“ beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Auflösung des Schützenvereins "Lustige Brüder Waldstetten e. V. - in Liquidation -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 17. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Schützenverein „Lustige Brüder“ Waldstetten e. V. ist mittlerweile aufgelöst. Nach § 14 der Satzung wurde ein Betrag von 16.500,00 EUR auf das Konto des Marktes überwiesen.
Laut Satzung ist die GESAMTSUMME für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Von der ehemaligen Vorstandschaft wurde der Wunsch geäußert einen Betrag von jeweils 1.500,00 EUR an folgende gemeinnützige Einrichtungen zu spenden:

  • Stifung Kartei der Not
  • Tierheim „Arche Noah“
  • Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
  • Förderverein der Grundschule Waldstetten e. V.

Somit wäre noch ein Betrag in Höhe von 10.500,00 EUR zu verteilen.

Das gekündigte Geschäftsguthaben in Höhe von 1.500,00 EUR wird im Frühjahr/Sommer 2023 ausbezahlt.

Diskussionsverlauf

GR Mader schlägt vor die 10.500 Euro für die Jugendförderung als Budget zu nehmen. 
Für die Jugendförderungen innerhalb der Gemeinde. 

Beschluss

Es werden jeweils 1.500 Euro an die gemeinnützigen Einrichtungen, Stiftung Kartei der Not, Tierheim „Arche Noah“, Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. und Förderverein der Grundschule Waldstetten e.V. gespendet. Die restliche Summe in Höhe von 10.500 Euro wird für die Jugendförderung in der Gemeinde genutzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe: Halteverbot in der Molkereistraße, Verbot befristet bis 31.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 17. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2021 ö Information 5

Sachverhalt

Nachdem sich das Parkverhalten in Waldstetten nicht verbessert, sondern nur verlagert hatte, wurde mit dem staatlichen Bauamt und den zuständigen Nachstellen ein weiterer Ortstermin abgehalten.
Bei diesem Ortstermin ging es um das Parken in der Molkereistraße.
Das anwesende Gremium, welches am Ortstermin teilnahm, war sich einig, in diesem Bereich, in der Molkereistraße, ein befristetes Halteverbot anzubringen.
Nach dieser Frist wird das Gremium weiter über diesen Punkt und der Sachlage diskutieren.

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 17. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2021 ö 6
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6.1. Pumptrack Waldstetten - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 17. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2021 ö Information 6.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende zeigt die Fotos des Pumptracks in Waldstetten und bedankt sich bei allen Helfern und vorallem bei den Jugendreferenten Herrn Stengelberger und Herrn Kling für ihr Engagement, aber auch bei den umliegenden Firmen, die ihren Teil dazu beigetragen haben, bedankt der Vorsitzende sich. 

GR Stengelberger bedankt sich ebenfalls. Es war ein toller Tag, wir waren ca. 10 bis 12 Jugendliche, berichtet GR Stengelberger. Das Budget haben wir gar nicht benötigt, vielleicht könne man im Frühjahr ein kleines Helferfest veranstalten. Es muss nur noch angesät werden dann kann jeder fahren.

GR Kling möchte sich auch nochmal bedanken, dass sie die Möglichkeiten hatten so ein Pumptrack auf die Füße zu stellen. 

Datenstand vom 25.01.2022 13:40 Uhr