Datum: 28.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Friedrich-Jahn-Halle
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 20:03 Uhr bis 20:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
2 Familienstützpunkt Ichenhausen - Vorstellung des Jahresberichts 2020
3 Verlängerung des Verzichts auf die Erhebung von KiTa-Beiträgen bis einschließlich Mai 2021
4 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen und OGTS-Kombi-Modell)
5 Neuerlass der Satzung über den Nachweis und die Herstellung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung)
6 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf den Staatsstraßen im Bereich des Kindergartens Oxenbronn
7 Hinweis auf das Stadtradeln
7.1 Wortmeldungen Stadtträte Schweiger, Schleifer, Gorzitze und Lindner

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1. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 11. Sitzung des Stadtrates 28.04.2021 ö Information 1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat
  • die Bauleistung für den Ausbau der Ettenbeurer Str. an den wirtschaftlichsten Anbieter, Fa. Kranzfelder, Zusmarshausen, in Höhe von 1.107.000 € vergeben
  • Bauleistungen im Rahmen der Erweiterung und des An- und Umbaus der Kindertagesstätte Storchennest folgende Gewerke an die jeweils wirtschaftlichsten Anbieter vergeben:
  • Außenanlagen: Fa. Glöckler Bau, Ichenhausen, 248.000 € brutto
  • Vegetationsarbeiten: Fa. Schell, Burtenbach, 23.500 € brutto
  • Bauleistungen im Rahmen der Erweiterung und des Umbaues der Kindertagesstätte Hl. Kreuz Hochwang, an die jeweiligsten wirtschaftlichsten Anbieter vergeben:
  • Trockenbauarbeiten: Fa. BDJ GmbH & Co. KG, Burgau, 46.200 €
  • Metallbauarbeiten: Fa. Gasteiger, Kammeltal-Ried, 55.700 €

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2. Familienstützpunkt Ichenhausen - Vorstellung des Jahresberichts 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 11. Sitzung des Stadtrates 28.04.2021 ö Information 2

Sachverhalt

Bürgermeister Robert Strobel und Stadtkämmerer Michael Fritz geben bei Bedarf Erläuterungen zum beiliegenden Jahresberichts 2020. Frau Stölzle vom Familienstützpunkt ist schwanger, wegen Corona deshalb nicht zur Stadtratssitzung geladen worden, kann aber Fragen zur nächsten Sitzung beantworten.

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3. Verlängerung des Verzichts auf die Erhebung von KiTa-Beiträgen bis einschließlich Mai 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 11. Sitzung des Stadtrates 28.04.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrats vom 09.03.2021 wurde beschlossen, auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Nutzung der städt. Kindertagesstätten (KiTas) für die Monate Januar bis März 2021 zu verzichten und anstatt dessen den pauschalen Beitragsersatz durch den Freistaat Bayern entsprechend den Ausführungen des Bayer. StMAS in Anspruch zu nehmen. Weiterhin wurde beschlossen, auch in künftigen Monaten der Corona-Pandemie so zu verfahren, in denen der Freistaat Bayern pauschalen Beitragsersatz leistet. Dies ist weiterhin für Kinder in KiTas der Fall, welche die Betreuungsleistung für nicht mehr als fünf Tage im Monat in Anspruch nehmen. Hinsichtlich der Höhe des pauschalen Beitragsersatzes wird auf die Stadtratsbeschlüsse vom 09.02.2021 und 09.03.2021 verwiesen.

Der Ministerrat hat am 13.04.2021 beschlossen, den pauschalen Beitragsersatz auf die Monate April und Mai 2021 auszudehnen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sich die einzelnen Einrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb oder in der Notbetreuung befinden.

Die Stadt Ichenhausen schließt sich für ihre KiTas gemäß Beschluss des Stadtrats vom 09.03.2021 dieser Vorgehensweise an.

Beschluss

Die Stadt Ichenhausen schließt sich für ihre KiTas gemäß Beschluss des Stadtrats vom 09.03.2021 dieser Vorgehensweise an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen und OGTS-Kombi-Modell)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 11. Sitzung des Stadtrates 28.04.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Stadtrat Ichenhausen hat in seiner Sitzung vom 07.03.2019 die Kitagebühren letztmals angepasst. Bereits in der Sitzung des Stadtrats vom 03.05.2016 war beschlossen worden, dass eine Überprüfung der Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten (KiTas) im zweijährigen Turnus angestrebt wird. Ein von der Stadt zu tragender Kostenanteil von höchstens 50 %, so der Stadtrat, ist anzustreben.

Seit der letzten Gebührenerhöhung hat sich der Anteil der Kommune an der Finanzierung der KiTas im Jahr 2019 auf rund 54 % und im Jahr 2020 auf rund 53 % belaufen. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Eltern in einem zumutbaren Umfang an der Finanzierung der von ihnen beanspruchten Betreuungsplätze beteiligt sein sollten.

Begründung:

Die Eltern von Vorschulkindern und Kindern über drei Jahren werden durch den Freistaat Bayern mit einem Betrag von monatlich 100 Euro unterstützt. Diese 100 Euro zahlt der Freistaat an die Kommunen, welche diesen Betrag vom Kita-Beitrag der Eltern abziehen und lediglich den verbleibenden Rest den Eltern in Rechnung stellen.
Seit dem Jahr 2020 gilt eine weitere Beitragsentlastung auch für die Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Übergang in den Beitragszuschuss für die Kindergartenzeit. Diese beträgt bis zu 100 Euro pro Monat und Kind, begrenzt auf die tatsächlich anfallenden Betreuungskosten, für Familien mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 65.000 Euro. Ausgezahlt wird diese Beitragsentlastung jedoch direkt an die Eltern durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Weiterhin enthält die KiTa-Gebührensatzung der Stadt Ichenhausen eine Geschwisterermäßigung, welche festlegt, dass bei mehreren Kindern in städtischen Einrichtungen für das zweite Kind lediglich die Hälfte des Gebührensatzes zu bezahlen ist, jedes weitere Kind sogar gebührenfrei ist. Im Vollzug dieser Regelung wird von der Verwaltung immer das jüngere Kind als zweites Kind angesehen, wodurch sich insbesondere in Fällen mit Krippenbetreuung stets der teurere Gebührensatz halbiert. Diese Vorgehensweise wird als sehr familienfreundlich angesehen und dürfte ein Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu den anderen Kommunen im Landkreis Günzburg. Die Ausweitung der Kostenfreiheit hat in Kombination mit der Geschwisterermäßigung dazu geführt, dass viele Eltern faktisch nur sehr geringe bzw. keine KiTa-Gebühren bezahlen müssen.

Um möglichen „Luftbuchungen“ entgegenzuwirken wurde bereits 2019 beschlossen, die KiTa-Gebühren auf ein Niveau anzuheben, dass solche Buchungen für die Eltern unattraktiv werden lässt, weil die Eltern nach Einrechnung der Unterstützung des Freistaates eben doch einen gewissen Eigenanteil selbst entrichten müssen.

Um den Eltern jedoch in künftigen Jahren keine allzu große Gebührenerhöhung zuzumuten, schlägt die Verwaltung vor, die Benutzungsgebühren für die städtischen KiTas zum 01.09.2021 in einem verträglichen Umfang zu erhöhen. Dazu hat die Verwaltung einen Entwurf für die Neufassung der KiTa-Gebührensatzung erarbeitet, welcher u. a. die künftigen Gebührensätze enthält (siehe Anhang). Getränke und Spielgeld sind in diesen Sätzen bereits berücksichtigt.

Gegenüberstellung der KiTa-Benutzungsgebühren IST/SOLL Stand 12.04.2021:


Ichenhausen
seit 01.09.2019
Ichenhausen
ab 01.09.2021
Vorschlag
Gebühr Kinder über 3 Jahren
4 bis 10 Std.

88,00 bis 128,00 €

96,00 bis 136,00 €
Gebühr Kinder unter 3 Jahren
4 bis 10 Std.

165,00 bis 240,00 €

180,00 bis 255,00 €
OGTS-/Hort-Kombi
1 bis 2 Std.
70,00 €
bei
1 bis 2 Std.
(OGTS-Kombi-Modell)
77,-
bei
1 bis 2 Std.
(OGTS-Kombi-Modell)

Die KiTa-Gebührensatzung der Stadt Ichenhausen sieht zudem für die Inanspruchnahme von Mittagessen eine Essensgebühr in Höhe des Selbstkostenpreises der Stadt vor. Seit 01.09.2019 werden im Kindergarten 2,50 € und in der Kinderkrippe 1,50 € je tatsächlich in Anspruch genommener Portion erhoben. Diese Preise werden derzeit als ausreichend angesehen.

Beschluss

Der Erlass der in der Anlage beigefügten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung) zum 01.09.2021 wird beschlossen. Eine künftige Anpassung der KiT

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Neuerlass der Satzung über den Nachweis und die Herstellung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 11. Sitzung des Stadtrates 28.04.2021 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Die aktuelle Stellplatzsatzung der Stadt Ichenhausen ist bereits 12 Jahre alt und wurde seither nicht mehr aktualisiert. Aufgrund der unter anderem mittlerweile geänderten Anforderung an die Schaffung von Wohnraum ist eine grundsätzliche Anpassung der Stellplatzsatzung angebracht.

Die vorhandene Satzung wurde seitens der Verwaltung grundlegend überarbeitet.
Neu wäre, dass die bisher beigefügte Anlage der Stellplatzzahlen für den Stellplatzbedarf wegfällt. Stattdessen würde lediglich ein Verweis auf die Anlage der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV) aufgenommen werden.

Die Anlage der GaStellV entspricht überwiegend der bisherigen Anlage der Stellplatzzahlen für den Stellplatzbedarf. Lediglich die Abweichungen von der Anlage der GaStellV wurden in der Neufassung der Satzung ausdrücklich behandelt. Dies betrifft insbesondere den Stellplatzbedarf bei Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, Spielhallen und Versammlungsstätten mit überörtlicher Bedeutung. Für Mehrfamilienhäuser wäre demnach je 5 angefangener Wohneinheiten ein zusätzlicher Besucherstellplatz zur Verfügung zu stellen.

Im festgelegten Kernstadtbereich würde die Satzung nicht (siehe Lageplan in Anlage) gelten. Hier würden dann die Anforderungen des Art. 47 BayBO in Verbindung mit der GaStellV zur Anwendung kommen. Im gesamten Stadtgebiet würden wie bisher auch schon Regelungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen grundsätzlich vorgehen.

Die Ablösungsmöglichkeit der Stellplätze bliebe nach § 6 der Satzung nach wie vor unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Verwaltung schlägt vor, den Ablösebetrag je Stellplatz von 3.300 € auf 5.000 € zu erhöhen. Durch die Ablöse sollen die Kosten zur Herstellung öffentlicher Stellplätz gedeckt werden können.

Hinweis: In den Gemeinden Kötz und Bubesheim ist ein Ablösebetrag je Stellplatz von 5.000 € festgelegt. In der Stadt Günzburg ein Betrag von 6.135,35 €. Die Stadt Burgau hat in ihrer Satzung keinen konkreten Betrag festgelegt, hier heißt es ein „angemessener Betrag“.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Kollmann hält die Erhöhung auf 2 Stellplätze für zu hoch und schlägt Faktor 1,5 vor, mit der Option aufzurunden.
Stadträtin Schweiger begrüßt den Vorschlag der Verwaltung.

Beschluss

Auf Grundlage des Art. Abs. 1 Nr. 4 BayBO wird die Satzung über den Nachweis und die Herstellung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung) neu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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6. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf den Staatsstraßen im Bereich des Kindergartens Oxenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2021 ö Information 4
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 11. Sitzung des Stadtrates 28.04.2021 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 01.03.2021 wurde das Gremium informiert, dass das Landratsamt Günzburg im Bereich des Kindergartens Oxenbronn eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sowohl auf der Staatsstraße 2023 (Ulmer Straße) als auch der Staatsstraße 2022 (Autenrieder Straße) während der Zeit von Montags - Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr angeordnet hat.

Auf der Ulmer Straße wäre die Begrenzung ab der Flur-Nr. 2 Gem. Oxenbronn bis zum Grundstücksende Flur-Nr. 40 Gem. Oxenbronn sowie auf der Autenrieder Straße bis zum Grundstück Flur-Nr. 24 Gem. Oxenbronn vorgesehen gewesen. Die entsprechenden Verkehrszeichen Nrn. 274-30 und 136-10 (Kinder) und Zusatzschild 1012-51 (Kindergarten) würden hierzu aufgestellt werden.

Nachdem eine Ausweitung dieser Beschränkung bis auf den Bereich der Querungshilfe in der Ulmer Straße nicht möglich ist und zudem ein Schilderwald entstehen würde, hat das Gremium beschlossen, nochmals auf das Landratsamt Günzburg zuzugehen und bitten, auf die Geschwindigkeitsreduzierung zu verzichten und nur folgende Beschilderung aufzustellen:
-        entlang des Kindergartens das Verkehrszeichen Nr. 136-10 „Achtung Kinder“ mit dem Zusatzschild 1012-51 „Kindergarten“
-        auf Höhe der Querungshilfe bei der Einmündung des Grünen Weges das Verkehrszeichen Nr. 136-10 „Achtung Kinder“ mit Zusatzschild „Schulweg“.

Diese Bitte wurde zwischenzeitlich dem Landratsamt vorgetragen.

Das Staatliche Bauamt Krumbach und die Untere Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Günzburg haben hierzu wie folgt Stellungnahme:

Durch die vorgenommene Neufassung des § 45 Abs. 9 StVO wurde für die nun in § 45 Abs. 9 Satz 4 StVO genannten Fälle (wie in Oxenbronn vorgefunden) die hohe Anordnungshürde für Beschränkungen des fließenden Verkehrs abgesenkt. Damit wird u. a. die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 an innerörtlich klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, etc. erleichtert (vgl. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO). Dies stellt ein Novum dar. Damit hat der Bundesverordnungsgeber eine zentrale Forderung des Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ umgesetzt. Die Möglichkeit der erleichterten Anordnung für Beschränkungen des fließenden Verkehrs vor den genannten Einrichtungen stellt eine zusätzliche und wichtige neue Möglichkeit dar, unter Verkehrssicherheitsaspekten besonders schützenswerte Bereiche im Einzelfall sicherer zu machen. Im Falle einer Anordnung, ist die zeitliche und räumliche Ausdehnung auf das erforderliche Maß zu beschränken. Dies dient auch dazu, die Einsichtigkeit der Beschränkung und Akzeptanz der Anordnung bei den Verkehrsteilnehmern zu erhöhen.

Die erfolgte Anordnung wurde entsprechend der StVO ordnungsgemäß im Umgriff der betreffenden Einrichtungen angewendet, da die abgesenkten Geschwindigkeitsbereiche im Zuge der St 2022 bzw. St 2023 über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtung Ziel- oder Quellverkehr mit seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Um bei den am Straßenverkehr Teilnehmenden die Akzeptanz für die nunmehr möglichen neuen abgesenkten Geschwindigkeitsbereiche zu erhöhen, hat der Bundesrat die Möglichkeit geschaffen, bei der Anordnung dieser Tempolimits vor den sozialen Einrichtungen den Grund für diese Beschränkung durch entsprechende Zusatzzeichen zu verdeutlichen.   

Abschließend vertreten die Behörden die Auffassung, dass bei den vorgefunden örtlichen Konstellationen in Oxenbronn (soziale Einrichtung, unmittelbarer Zugang zum klassifizierten Straßennetz, erhöhter Bring- und Abholverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, etc.) ein einheitliches Beschilderungsmuster sinnvoll ist, um die bereits erwähnte Akzeptanz des Verkehrsteilnehmers zu gewährleisten. Dies bedingt nun mal einen derartigen „Beschilderungsbaum“, der sich jedoch zunehmend in allen bayerischen Landkreisen etabliert. Es sollte daher eine homogene Beschilderungsanordnung umgesetzt werden, um dem bayerischen Verkehrssicherheitsprogramm gerecht zu werden.

Der zusätzlichen Beschilderung im Bereich der Querungshilfe wird von den Behörden abgelehnt, da eine solche dem § 45 Abs. 9 StVO widersprechen würde.

Hier heißt es:
„Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“

Dies trifft bei der Querungshilfe in Oxenbronn nicht zu, da diese gut einsehbar ist und aufgrund der Haltestelle davon ausgegangen wird, dass diese auch Schulkinder benutzen.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Schneid gibt zu bedenken, dass sich die meisten Verkehrsteilnehmer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten würden. Sie fährt täglich an zwei Schulen in Kissendorf und Bühl vorbei, und dort würde sie in der 30 Zone ständig überholt werden. Sie hält eine Geschwindigkeitsmessung für wirkungsvoller.

Beschluss

Vom vorstehenden Sachverhalt wird Kenntnis genommen, nach wie vor wird jedoch entlang des Kindergartens folgende Beschilderung gewünscht:
Verkehrszeichen Nr. 136-10 „Achtung Kinder“ mit dem Zusatzschild 1012-51 „Kindergarten“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Hinweis auf das Stadtradeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 11. Sitzung des Stadtrates 28.04.2021 ö Information 7

Diskussionsverlauf

Der 1. Vorsitzende informiert über die erstmalige Teilnahme der Stadt Ichenhausen am Stadtradeln 2021. Die Kampagne wurde vom Klima-Bündnis organisiert und dient dem Einsparen von CO2 indem im Teilnahmezeitraum vom 07.-27. Juni. In diesem Zeitraum sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, in verschiedenen Teams Radkilomter zu sammeln und auf der Stadtradeln-Plattform im Internet einzutragen.
Die Vororganisation übernimmt das Büro Soziale Stadt. Auf der Seite Stadtradel.de/ichenhausen lassen sich dann die Erfolge der Ichenhauser Radlerinnen und Radler einsehen.

Die Kampagne erfasst auch die geradelten Kilometer der Stadträte gesondert unter der
Rubrik kommunale Parlamentarier.
Start der Kampagne ist in vierzig Tagen und der 1. Vorsitzende hofft auf rege Beteiligung auch vom Gremium.

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7.1. Wortmeldungen Stadtträte Schweiger, Schleifer, Gorzitze und Lindner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 11. Sitzung des Stadtrates 28.04.2021 ö Information 7.1

Diskussionsverlauf

Stadträtin Schweiger lobt den Antisemitismus-Kongress in der ehemaligen Synagoge am 22.04.2021. Es ist eine tolle Veranstaltung gewesen und man könne stolz auf die ehemalige Synagoge sein, die von Teilnehmern als sehr schön gelobt wurde.

Stadtrat Ebner erkundigt sich nach dem Sachstand zum Thema Breitbandausbau.
Der 1. Vorsitzende berichtet, dass seitens der Stadt bereits Vorschläge gemacht wurden und es bis zum heutigen Zeitpunkt noch keine Rückmeldung gibt. Das Thema wird jedoch in der nächsten oder übernächsten Stadtratssitzung noch einmal behandelt.

Stadtrat Gorzitze möchte wissen, ob die Öffnung des Stadtbades im Mai möglich sein wird. Bürgermeister Strobel berichtet, dass bereits alle Vorbereitungen getroffen wurden und auch für das Stüble ein neuer Pächter gefunden worden ist. Ob die Pandemie jedoch eine Öffnung zulässt, ist noch offen.

Stadtrat Lindner erkundigt sich, ob es möglich ist, wenigstens die Badestelle an der Günz zu öffnen, wenn das Stadtbad zu bleiben muss.
Der 1. Vorsitzende erläutert, dafür müsse erst die Zulässigkeit geprüft werden.

Datenstand vom 27.05.2021 09:18 Uhr