Datum: 13.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Marktgemeinderat Waldstetten
Körperschaft: Markt Waldstetten
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung einer best. Lagerhalle um eine Schleppergarage auf der Fl. Nr.: 801, Gem. Waldstetten
2 Neubau eines Carport´s, auf der Fl. Nr.: 251/4, Gem. Waldstetten, Antrag auf isolierte Befreiung
3 Bekanntgabe aus nicht öffentlicher Sitzung: Auftragsvergabe: Abbruch der Wirtschaftsgebäude Fl. Nr.: 89, Gemarkung Waldstetten
4 Bekanntgabe aus nicht-öffentlicher Sitzung "Auftragsvergabe der Ing. Leistungen zur Erschließung am Baugebiet ,,Am Gehag III" in Waldstetten
5 Jahresrechnung 2020, Ergebnis
6 Bildung von Haushaltsresten 2020
7 Genehmigung von über und außerplanmäßigen Ausgaben
8 Friedhofsgebühren - Beauftragung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) zur Kalkulation
9 Radweg Waldstetten - Hausen
10 Verschiedenes
10.1 Einteilung Wahllokal für die Bundestagswahl - Anmerkung des Vorsitzenden
10.2 Baugebiet Am Gehag III - Anmerkung GR Stengelberger
10.3 Homepage des Marktes Waldstetten - Anmerkung GR Mader

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1. Erweiterung einer best. Lagerhalle um eine Schleppergarage auf der Fl. Nr.: 801, Gem. Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2021 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Am 06.09.2021 ging bei der Verwaltung der o.g. Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein.
Der Bauwerber möchte an das best. Gebäude einen Anbau erstellen.
Dieser Anbau ist aus Holzkonstruktion mit Satteldach und Sandwichdacheindeckung geplant.
Die Fassade ist ebenfalls mit Sandwichpaneelen geplant.
Die Oberflächenentwässerung wird an das best. Mischwassersystem angeschlossen. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Kälberbach“. Da sich das Vorhaben nicht an die Festsetzungen des Bebauungsplanes hält, sondern die Baugrenze überschritten werden soll, kann das Bauvorhaben nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren, sondern muss als Bauantrag behandelt werden. 
Es werden Befreiungen von den Festsetzungen beantragt:
-              Überbauen der Baugrenzen,
-              Dachneigung gepl. 25° und 34,5°, im BBP sind 28° – 33° vorgegeben,
-              Fassadengestaltung, gepl. Sandwichpaneele, im BBP ist ein Außenputz erwähnt.

Die Verwaltung hat den Bauantrag geprüft. Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag und der damit verbundenen Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kälberbach“ in Bezug auf die Überbauung der Baugrenze, Dachneigung und Fassadengestaltung, zugestimmt werden. 

Diskussionsverlauf

GR Konrad fragt, ob die Nachbarunterschriften vorliegen.
Seit der neuesten Bayrischen Bauordnung werden keine Unterschriften der Nachbarn benötigt, informiert Herr Unterholzner. Das Landratsamt informiert die jeweiligen Nachbarn. 

Beschluss

Dem Antrag „Erweiterung einer best. Lagerhalle um eine Schleppergarage“ auf der Fl. Nr.: 801, Gem. Waldstetten mit der Befreiung von der Festsetzung des BBP „Am Kälberbach“, Überbauung der Baugrenze, Abweichung der Dachneigung und Fassadengestaltung wird zu gestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Carport´s, auf der Fl. Nr.: 251/4, Gem. Waldstetten, Antrag auf isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Am 06.09.2021 ging beim Markt Waldstetten der o.g. Antrag ein.
Der Bauwerber möchte auf seinem Grundstück ein Carport aus Holzkonstruktion mit Pultdach erstellen.
Dieses Gebäude ist als Grenzbau zum Nachbargrundstück Fl. Nr.: 251 /12 geplant.

Lt. BBP ,,Am Oberen Wurfbrunnen“ ist ein Gebäude mit Satteldach und 36° - 48° DN zulässig.
Der Bauwerber stellt hierzu einen Antrag auf isolierte Befreiung:
  • Pultdach statt Satteldach,
  • 8° Dachneigung statt der zulässigen Dachneigung.

Der Antrag wurde von der Verwaltung geprüft und kann positiv begleitet werden.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung „Neubau eines Carports´s auf der Fl. Nr.: 251/4, Gem. Waldstetten, für die Dachneigung und die Dachform wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe aus nicht öffentlicher Sitzung: Auftragsvergabe: Abbruch der Wirtschaftsgebäude Fl. Nr.: 89, Gemarkung Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2021 ö Information 3

Sachverhalt

Auftragsvergabe: Abbruch der Wirtschaftsgebäude Fl. Nr.: 89, Gemarkung Waldstetten,
wurde an das wirtschaftlichste Unternehmen Fa. Sigl GmbH aus Burtenbach für Brutto 49.000€ vergeben.

Diskussionsverlauf

Wann ist der Beginn der Abbrucharbeiten geplant, fragt GR Katzer.
Die Firma hat es die nächsten 4 Wochen vor, informiert Herr Unterholzner.

Wurde ein Zeitraum zur Fertigstellung geregelt, fragt GR Katzer. Nein hier wurde nichts festgelegt, so Herr Unterholzner.

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4. Bekanntgabe aus nicht-öffentlicher Sitzung "Auftragsvergabe der Ing. Leistungen zur Erschließung am Baugebiet ,,Am Gehag III" in Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2021 ö Information 4

Sachverhalt

Auftragsvergabe der Ing. Leistungen zur Erschließung am Baugebiet „Am Gehag III“, Gemarkung Waldstetten,
wurde an das wirtschaftlichste Unternehmen Ing. B. Kling Consult GmbH aus Krumbach für Brutto 83.000€ vergeben.

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5. Jahresrechnung 2020, Ergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2021 ö Information 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird berichtet, dass die Jahresrechnung der Marktgemeinde Waldstetten mit folgendem Ergebnis erstellt wurde.


Verwaltungshaushalt                                                        HH-Ansatz

Einnahmen                                2.796.073,34                                2.556.200,00
Ausgaben                                2.796.073,34                                2.556.200,00


Vermögenshaushalt                                                                HH-Ansatz

Einnahmen                                1.428.958,21                                3.972.950,00
Ausgaben                                1.428.958,21                                3.972.950,00

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6. Bildung von Haushaltsresten 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2021 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Nach § 79 Abs. 2 KommHV und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist zur besseren und sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die Bildung von Haushaltsresten möglich.

Haushaltseinnahmereste sind gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 KommHV nur im Vermögenshaushalt und nur für Kredite, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge und andere Einnahmen der Gruppierungsnummern 35 und 36 des kommunalen Haushaltsplanes zulässig.

Haushaltsausgabereste können nach § 19 i. V. m. § 87 Nr. 15 und § 79 Abs. 3 KommHV sowohl im Verwaltungshaushalt wie auch im Vermögenshaushalt gebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsansätze im Vermögenshaushalt bleiben dadurch bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen jedoch längstens 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem der Gegenstand oder der Bau in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann. Nach den Zahlen der Jahresrechnung bieten sich zur Bildung von Haushaltsresten folgende Haushaltsstellen an:


Verwaltungshaushalt 2020 -  Neue Haushaltsausgabereste

HhSt.                Bezeichnung                                                                EUR

0000.4001        Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeiten        9.132,17
6300.5130        Unterhalt Straßen, Wege uä.        17.000,00
6750.6360        Winterdienst, Dienstleistungen durch Dritte        4.758,06
7000.6550        Sachverständige, Kanalkalkulation        5.000,00        

       Verwaltungshaushalt 2020 – Neue HAR Summe        35.890,23


Vermögenshaushalt 2020 -  Neue Haushaltsausgabereste

HhSt.                Bezeichnung                                                                EUR

1310.9350        Freiwillige Feuerwehr, Erwerb v. beweglichen Sachen        16.000,00
1310.9351        Freiwillige Feuerwehr, Erwerb neues KFZ        15.000,00
4640.9450        Kindergarten Waldstetten, Anbau        100.000,00
6318.9510        Tiefbaumaßnahme Straße, Am Gehag        50.000,00        
6900.9510        Hochwasserschutz        129.855,11
7000.9560        sonstige Kanalbaumaßnahmen        3.666,99
7018.9560        Tiefbaumaßnehme Kanal, Am Gehag        30.000,00
7710.9350        Bauhof, neues KFZ        40.000,00
7710.9450        Bauhof, Anbau        64.652,00        
8850.9320        Vermögenserwerb unbebauter Grundbesitz        555.356,68        

       Vermögenshaushalt 2020 – Neue HAR Summe        1.004.530,78


Vermögenshaushalt 2020 -  Übertrag alter Haushaltsausgabereste

HhSt.                Bezeichnung                                                                EUR

6300.9510        Gemeindestraßen, Fugenverguss        20.790,89
7500.9460        Friedhof, Erweiterungs-, Um- und Ausbauten        37.916,57
       

       Vermögenshaushalt 2020 – Übertrag alter HAR Summe        58.707,46

Beschluss

Die dargestellten

Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt (neu) in Höhe von 35.890,23 EUR

Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt (neu) in Höhe von 1.004.530,78 EUR

Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt (alt) in Höhe von 58.707,46 EUR


Für die bezeichneten Haushaltsstellen werden nach § 19 i. V. m. § 79 KommHV aufgrund des Rechnungsergebnisses 2020 gebildet.
Die übrigen noch zur Verfügung stehenden Haushaltsreste des Vorjahres bzw. die noch möglichen Haushaltsreste des Jahres 2020 sind in Abgang zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Genehmigung von über und außerplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2021 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Im Haushaltsjahr 2020 ergaben sich infolge des Haushaltsvollzuges über- und außenplanmäßige Ausgaben. Die größeren über- und außerplanmäßigen Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

Verwaltungshaushalt

0330.6582        Verwahrentgelte        7.121,00 EUR
1310.6360         Feuerwehr, Dienstleistungen durch Dritte        17.365,97 EUR
3400.7180        LCV, Corona-Zuschuss        5.000,00 EUR
4640.7034        Kindbezogene Förderung        16.885,36 EUR
5800.5160        Unterhalt Grünanlagen        4.667,59 EUR
6100.6555        Planungskosten, Bebauungspläne u. ä.        18.420,21 EUR

Vermögenshaushalt

1310.9450        Bau Löschwasserbehälter        32.818,09 EUR
5600.9880        Zuschuss Sportverein        9.084,76 EUR
6330.9510        Geh- und Radweg Oxenbronn – Waldstetten        48.285,55 EUR

Diskussionsverlauf

Bleibt der Corona-Zuschuss des LCV´s so bestehen oder wie ist das? Die Einsicht in die Finanzunterlagen fehlen ja noch, merkt GR Mader an.

Hierzu nimmt GR Imminger Stellung. Die Kassenprüfung hat erst am 31. August 2021 stattgefunden, am 1. Oktober 2021 ist die Vereinssitzung, da können nähere Angaben gemacht werden. 

Beschluss

Diese Ausgaben wurden durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nach § 18 Abs. 2 bis 4 KommHV gedeckt.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.06.2020 wurden die Einnahmeansätze des Haushaltsplanes nach § 17 KommHV, die Ausgabenansätze nach § 18 KommHV als deckungsfähig erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Friedhofsgebühren - Beauftragung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) zur Kalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2021 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Der Markt Waldstetten betreibt den Friedhof als öffentliche Einrichtung. Die Friedhofsgebühren für die Bestattungseinrichtung des Marktes Waldstetten wurden letztmals zum 01.07.2018, mit einem Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2021, angepasst. 

Da die bisherige Kalkulation durch den BKPV erstellt wurde sieht es die Verwaltung als sinnvoll an, den BKPV mit der Erstellung der Kalkulation zu beauftragen. Lt. BKPV ist mit einer Wartezeit von 1 – 2 Jahren zu rechnen, weshalb eine Beauftragung zum jetzigen Zeitpunkt bereits sinnvoll wäre.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband mit der Kalkulation der Gebühren für die Bestattungseinrichtung des Marktes Waldstetten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Radweg Waldstetten - Hausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2021 ö Entscheidung 9

Sachverhalt

Der Markt Waldstetten möchte gemeinsam mit der Gemeinde Ellzee das Radwegenetz parallel zur GZ 6 ausbauen.
Es ist angedacht einen Geh- u. Radweg zwischen Waldstetten und Hausen auf bestehenden Feldwegen zu realisieren.
Hierbei geht es um folgende Wege im Bereich Waldstetten:
  • Teilbereich der Fl. Nr.: 988, 1028 /1, 1065, 1079, 
(siehe Anhang)
  • roter Weg im Waldstetter Bereich),
  • blauer Weg im Bereich Hausen.

Die Versickerungsfähigen Feldwege haben eine breite von ca. 4,00m und werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Bei der Benutzung der landw. Flächen dient dieser Weg, teilweise auch als Anwandweg.
In der Vergangenheit sind immer mehr Radler auf diesem gekiesten Weg ersichtlich. Auch Schulkinder, welche von Stoffenried bzw. Hausen nach Waldstetten fahren, benutzen diesen Weg.

Weglänge auf der Gemarkung Waldstetten:
Rot:       ca. 1400m (idyllischer Weg, parallel zum Ellerbach Richtung Hausen, Wegverlauf - eben und mit Steigung,

Weglänge auf der Gemarkung Hausen:
Blau:       ca. 800m, (Wegverlauf - ziemlich eben, von Hausen Richtung Waldstetten 

Die angedachte Radwegvariante verläuft ca. 170 – 220m entfernt, parallel zur Kr. GZ 6.
Die GZ 6 und der angedachte Radweg ist durch die landw. genutzte Fläche getrennt.
Diese Variante wurde gewählt
  • Da dieser Weg ohnehin schon von den Radlern benutzt wird,
  • Er in gemeindlichem Besitz ist und
  • kein zusätzlicher Landkauf gestartet werden muss.

Nach Rücksprache mit Herr Sittenberger vom LRA GZ, kann so ein Ausbau über ein Programm mit einem Fördersatz bis zu 75% gefördert werden.

Antragsteller für dies Maßnahme wird der Markt Waldstetten sein.

Diskussionsverlauf

Im Grunde genommen sieht er es als vernünftige Lösung an, bleibt es bei einem gekiesten Weg oder wird er geteert, fragt GR Stricker.

Die Verwaltung hat sich Gedanken drüber gemacht den Weg zu teeren, so der Vorsitzende.

Wieso ist der riesen Umweg geplant, wenn man über die Frühlingsstraße fahren kann, fragt GR Göppel.

Diese Variante ist die idyllische Variante, merkt Herr Unterholzner an.

Den Weg unterhalb der Frühlingsstraße wäre sowieso asphaltiert worden, dann ist von der Länge nicht mehr viel um und eine Förderung ist so möglich, so der Vorsitzende.

Am Sonntag ist er den Weg nach Wiesenbach gefahren, die Streckenführung ist super. GR Mader befürwortet die Variante, ob hier alles geteert werden muss ist die Frage.

Seine Überlegung war auch, ob man alles teeren muss, so GR Stricker.

In Hausen müsste da schon sehr gut ausgebaut werden, so GR Mader. Geschotterte Variante wäre hier vielleicht besser. 

Das kann man dem Planer aufjedenfall mitteilen, so der Vorsitzende.

GR Konrad merkt an, dass seine Favoriten Variante über die Frühlingsstraße wäre, wo das Gehag auch mit angeschlossen ist, aber er kann mit beiden Varianten leben.

Wenn man beim Gängele als offiziellen Radweg ausweist müsste man eine Querungshilfe einbauen, so der Vorsitzende. Es handelt sich hierbei nur um einen Versorgungsweg. 
Der Schmutzwasserkanal vom Gehag fährt in die Frühlingsstraße runter.

Wo der Weg abschüssig wird wäre es sinnvoll einen festen Belag zu haben, merkt GR Göppel an.

Beschluss

Der Markt Waldstetten stimmt dem Trassenverlauf zu und beauftragt die Verwaltung 

  • mit der Antragstellung, Zuschuss Antrag stellen bei der Regierung von Schwaben,
  • Vereinbarung zur Kostenaufstellung zwischen dem Markt Waldstetten und der Gemeinde Ellzee erstellen, (Vertrag wird in einer weiteren Sitzung dem Gremium vorgestellt,
  • Anschreiben von drei Ing. Büro´s, welche um Angebotsabgabe für die Planung gebeten werden, (Kling Consult, Steinbacher, Degen & Partner).
Als weiteres wird der Vorsitzende bevollmächtigt, das wirtschaftlichste Ing. Büro mit der Planung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2021 ö 10
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10.1. Einteilung Wahllokal für die Bundestagswahl - Anmerkung des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2021 ö Information 10.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass er die Wahleinteilung für die Bundestagswahl gemacht hat und diese den betreffenden auf die Plätze gelegt hat. Die Wahlhelferschulung findet am 20. September 2021 online statt. Hierzu ging heute eine Einladung raus.

Am Samstag findet noch der Kreisjugendfeuerwehrtag im Rathaus statt, daher kann die Wahlräumlichkeit erst am Samstag Abend hergerichtet werden.

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10.2. Baugebiet Am Gehag III - Anmerkung GR Stengelberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2021 ö Information 10.2

Sachverhalt

Wie ist der aktuelle Sachstand zum Baugebiet „Am Gehag“, gibt es einen Bauzeitenplan, fragt GR Stengelberger.

Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, erst wenn dieser rechtskräftig ist, kann die Gemeinde weitermachen, so der Vorsitzende. 
Es hieß doch, dass mit der Submission begonnen wird, hackt GR Mader nach.

Bei der letzten Sitzung wurde Beschluss gefasst, dass der Vorsitzende mit der Vergabe beauftragt wird. Hier waren die Angebote noch gar nicht da, aber das Ing.-Büro Kling-Consult wurde in der Zwischenzeit beauftragt, so der Vorsitzende.

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10.3. Homepage des Marktes Waldstetten - Anmerkung GR Mader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2021 ö Information 10.3

Sachverhalt

GR Mader merkt an, dass die Homepage des Marktes Waldstetten komplett neu ist, vielleicht könnte hierüber der Gemeinderat noch informiert werden.

Der Vorsitzende informiert, dass die ganze Verwaltungsgemeinschaft einen neuen Internetauftritt hat. Was das Gewerbe- und Vereinsregister betrifft, muss nach und nach verbessert werden.

Datenstand vom 19.10.2021 12:07 Uhr