Auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes (KG) und der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Langquaid folgende Satzung:
§ 1
Gebührenerhebung
(1) Die satzungsmäßige Benutzung der Bücherei des Marktes Langquaid ist vorbehaltlich des Absatzes 2 gebührenfrei.
(2) Der Markt Langquaid erhebt Gebühren für:
- die Ausstellung und Verlängerung eines Leserausweises
- die Ersatzausstellung abhanden gekommener Leserausweise
- die Überschreitung der Leihfrist
- die Ausleihe von DVDs, Tonies und Nintendospielen.
§ 2
Gebühr für die Ausstellung und Verlängerung eines Leserauswelses
(1) Die Gebühr für die Ausstellung eines Leserausweises für ein Jahr sowie für die
Verlängerung des Leserausweises um ein Jahr beträgt:
Für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, hier auch:
Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Arbeitslose, Schwerbehinderte, juristische Personenvereinigungen, Behörden, Anstalten: 15,00 €
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahren: 5,00 €
Für Familien:
Als Familien gelten Ehen, eingetragene Lebenspartnerschaften,
Patchwork-Familien und Alleinerziehende mit mehreren Kindern.
Voraussetzung ist, dass alle Familienmitglieder den gleichen Haupt-
wohnsitz haben: 20,00 €
§ 3
Gebühr für die Ersatzausstellung eines Leserausweises
Für die ersatzweise Ausstellung eines Leserausweises wird bei allen Personen eine
Gebühr von 3,00 € erhoben.
§ 4
Gebühr für die Ausleihe von DVDs, Tonies und Nintendospielen
Die Gebühr für DVDs, Tonies und Nintendospiele pro Ausleihe / pro Verlängerung beträgt 0,50 €.
§ 5
Gebühr für die Überschreitung der Leihfrist
(1) Wird die Leihfrist überschritten (§ 3 Abs. 3 der Benutzungssatzung für die Gemeindebücherei), so ist unabhängig von einer Rückgabeaufforderung eine Versäumnisgebühr zu entrichten.
(2) Die Versäumnisgebühr beträgt pro Verleihgegenstand und angefangene
Woche 0,50 €.
§ 6
Bearbeitungsgebühren
Für Bescheide der Bücherei wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 5,00 € erhoben, insbesondere für
- die 2. Mahnung bei Überschreiten der Leihfrist,
- die Bescheide im Rahmen der Vollstreckung (§ 3 Abs. 5 der Benutzungssatzung),
- den Ausschluss von der Benutzung der Bücherei (§ 4 Abs. 4 der Benutzungssatzung).
§ 7
Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht
- im Falle des § 2 und § 3 mit der Aushändigung bzw. Verlängerung des Leserausweises,
- im Falle des § 4 mit der Ausleihe von DVDs, Tonies und Nintendospielen
- im Falle des § 5 mit dem Beginn der Überschreitung der Leihfrist und
- im Falle des § 6 mit Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids.
(2) Die Gebührenschuld wird mit dem Entstehen fällig.
§ 8
Gebührenschuldner
Schuldner von Gebühren ist derjenige, auf dessen Namen der Leserausweis ausgestellt ist bzw. bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter.
§ 9
Ersätze
(1) Bei Beschädigung oder Verlust von Medien/Verleihgegenständen werden entsprechend der öffentlich-rechtlichen Haftung des Benutzers, des gesetzlichen
Vertreters bei Minderjährigen bzw. des Vertretungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters bei juristischen Personen, Personenvereinigungen etc. (§ 6 der
Benutzungssatzung) Ersatzleistungen in Höhe des Wiederbeschaffungswertes
festgesetzt.
§ 10
Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung tritt am 01.06.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 01.10.2021 außer Kraft.