1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Marktgemeinderat, 04.04.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) | 9. Marktgemeinderat | 04.04.2023 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat erlässt folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts:
1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Der Markt Langquaid erlässt aufgrund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:
§ 1
§ 3 Abs. 2 Satz 3 wird gestrichen.
§ 2
§ 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeiten Reisekosten und Tagegelder nach den Sätzen der Stufe A des Bayerischen Reisekostengesetzes. Satz 1 gilt sinngemäß für Ausschussvorsitzende und Referenten.
§ 3
Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Langquaid, den
Herbert Blascheck
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2023 08:12 Uhr