Erlass der Haushaltssatzung 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Marktgemeinderat, 13.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 18. Marktgemeinderat 13.05.2024 ö beschließend 2.1

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Langquaid folgende Haushaltssatzung: 

§ 1 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt 

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge von 
19.815.118 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 
22.209.224 € 
und dem Saldo (Jahresergebnis) von 
-2.394.106 € 


2. im Finanzhaushalt

a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 
13.277.163 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 
14.434.163 € 
und einem Saldo von 
                       - 1.157.000 €

b) aus Investitionstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 
4.615.000 € 
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 
4.710.000 € 
und einem Saldo von 
  • 95.000 € 

c) aus Finanzierungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 
1.750.000 € 
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 
488.000 € 
und einem Saldo von 
 1.262.000 € 

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von


 10.000 €

§ 2 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-­
förderungsmaßnahmen wird auf   1.750.000 € festgesetzt.
§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 730.000 € festgesetzt. 

§ 4 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 380 v. H. 

b) für die Grundstücke (B)


 350 v. H. 

2. Gewerbesteuer


 360 v. H. 

§ 5 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 2.800.000 Euro festgesetzt. 

§ 6 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7 

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.07.2024 11:27 Uhr