Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Marktgemeinderat, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 24. Marktgemeinderat 25.02.2025 ö beschließend 5

Beschluss

Aufgrund des Art. 8 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Langquaid folgende 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (GS-FES) vom 06.02.1998:

§ 1

§ 2 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 48,00 € pro Kubikmeter Abwasser (Fäkalschlamm aus einer Hauskläranlage).
§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 07:33 Uhr