Datum: 05.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Langquaid
Gremium: Marktgemeinderat Langquaid
Körperschaft: Markt Langquaid
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug der Marktgemeinderatsbeschlüsse
2 Bauleitplanverfahren Nachverdichtung „Hintere Marktstraße“
2.1 Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Hintere Marktstraße“
2.1.1 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
2.1.2 Zustimmung zur Planung;, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden § 4 Abs. 1 BauGB (Vorentwurf)
3 Erlass einer Einbeziehungssatzung "Ortsabrundung Schneidhart - Hellring"
3.1 Fortschreibung des Flächnnutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 3
3.1.1 Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der „Ortsabrundung Schneidhart und Hellring“.
3.1.2 Zustimmung zur Planung, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB)
3.2 Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Ortsabrundung Schneidhart und Hellring“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 und Satz 3 BauGB.
3.3 Zustimmung zur Planung, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
4 Neubau eines Kinderhorts:
4.1 Vergabe der Inneneinrichtung und Ausstattung
4.2 Vergabe der Brandschutztüren
4.3 Vergabe der Schlosserarbeiten
5 Errichtung einer ExperimentierWerkstatt
5.1 Vergabe der Inneneinrichtung
6 Franziska-Obermayr-Schule: Digitalausstattung
6.1 Auftragsvergabe im Rahmen des Digitalpakts
7 Betrieb des neuen Kinderhorts:
7.1 Neuerlass der Satzung zur Nutzung des Kinderhorts des Marktes Langquaid
7.2 Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kinderhorts des Marktes Langquaid
8 Informationen und Anfragen

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1. Vollzug der Marktgemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 1
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2. Bauleitplanverfahren Nachverdichtung „Hintere Marktstraße“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 2
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2.1. Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Hintere Marktstraße“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 2.1
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2.1.1. Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 2.1.1

Beschluss

Der Markt Langquaid stellt für die Grundstücke mit den Fl. Nr. 524/TF, 523, 523/1, 522, 545/5, 545/4, 545/3, 545/2 und 545/126 in der Gemarkung Langquaid einen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan im Sinne des § 13 a BauGB auf. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung BG „Hintere Marktstraße“, die Nutzungsart soll ein allgemeines Wohngebiet (WA) sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.1.2. Zustimmung zur Planung;, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden § 4 Abs. 1 BauGB (Vorentwurf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 2.1.2

Beschluss

Der Markt Langquaid billigt den vom IB Huber erstellten Planentwurf und die Begründung in der vorliegenden Fassung vom 05.07.2022.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogenen Bürger- und Fachstellenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Erlass einer Einbeziehungssatzung "Ortsabrundung Schneidhart - Hellring"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 3
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3.1. Fortschreibung des Flächnnutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 3.1
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3.1.1. Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der „Ortsabrundung Schneidhart und Hellring“.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 3.1.1

Beschluss

Der Markt Langquaid beschließt die Aufstellung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Ortsabrundung Schneidhart und Hellring“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.1.2. Zustimmung zur Planung, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 3.1.2

Beschluss

Der Marktrat Langquaid billigt den Vorentwurf des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 3 in der heutigen Fassung vom 05.07.2022 und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.2. Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Ortsabrundung Schneidhart und Hellring“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 und Satz 3 BauGB.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 3.2

Beschluss

Der Marktrat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 und Satz 3 BauGB „Ortsabrundung Schneidhart und Hellring“ 
im Bereich der Flurnummern 165, 166, 168, 169 TF, 169/1 TF, 172, 173, 174, 176 TF, 184 TF, 185 TF, 185/1, 186 TF, 188 TF, 190 TF, 191 TF, 192, 193 194 TF, 196, 197 TF, 197/2, 198 TF, 199 TF, 200, 201 TF, 201/1, 201/2, 201/3 in Hellring, jeweils Gemarkung Paring, 
sowie im Bereich der Flurnummern 73 TF, 84 TF, 85 TF, 86, 87 TF, 88 TF, 89 TF, 89/1, 90 TF, 90/1 TF, 90/2, 91 TF, 92, 93, 94, 95 TF, 96 TF, 96/1, 97 TF, 98, 99, 100 TF, 101 TF in Unterschneidhart, jeweils Gemarkung Schneidhart, 
sowie im Bereich der Flurnummer 1 TF, 2 TF, 2/2, 2/1, 3, 3/2 TF, 4, 4/1, 4/2, 5, 6 TF, 6/2 TF, 6/3 TF, 6/4 TF, 7 TF, 7/1, 7/2, 7/3 TF, 8, 10 TF, 11 TF, 11/1, 12, 13, 14 TF, 15, 16, 17 TF, 18 TF, 18/1, 18/2 TF, 74 TF, 121 TF, 166TF in Mitterschneidhart, Gemarkung Schneidhart. 
Der Marktrat beauftragt die Verwaltung mit der Bekanntmachung, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.3. Zustimmung zur Planung, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 3.3

Beschluss

Der Marktrat billigt den Vorentwurf der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Ortsabrundung Schneidhart und Hellring“ in der Fassung vom 05.07.2022 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB. 

Der Marktrat beauftragt die Verwaltung mit der Bekanntmachung sowie der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Kinderhorts:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 4
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4.1. Vergabe der Inneneinrichtung und Ausstattung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Markt Langquaid vergibt die Aufträge für die Inneneinrichtung und Ausstattung des Kinderhorts wie vom Kinderhortteam zusammengestellt, an die
Firma Habe Pro/Wehrfritz zur Gesamtangebotssumme von € 23.640,00 brutto 
Firma Aurednik zur Gesamtangebotssumme von € 28.401,53 brutto
Firma Heisinger zur Gesamtangebotssummer von € 14.902,82 brutto. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.2. Vergabe der Brandschutztüren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der Markt Langquaid vergibt den Auftrag für die Brandschutztüren zum Neubau des Kinderhorts und für die Brandschutzmaßnahmen am Mittelschulgebäude gemäß dem Vergabevorschlag des Planungsbüro Rudolf Pritsch an das billigst bietende Unternehmen, die Firma Kammermeier, Langquaid entsprechend dem vorliegenden Angebot mit der Gesamtangebotssumme von € 246.568,00 brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.3. Vergabe der Schlosserarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 4.3
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5. Errichtung einer ExperimentierWerkstatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 5
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5.1. Vergabe der Inneneinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 5.1

Beschluss

Der Markt Langquaid vergibt den Auftrag für die Inneneinrichtung der ExperimentierWerkstatt gemäß dem Vergabevorschlag des gemeindlichen Bauamts an das billigst bietende Unternehmen, die Firma Firma Hohenloher, Öhringen entsprechend dem vorliegenden Angebot mit der Gesamtangebotssumme von € 117.412,74 brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Franziska-Obermayr-Schule: Digitalausstattung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 6
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6.1. Auftragsvergabe im Rahmen des Digitalpakts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 6.1

Beschluss

Der Markt Langquaid erteilt der Fa. Mawoh, Langquaid, den Auftrag für die Lieferung der benötigten Digitalausstattung für die Franziska-Obermayr-Schule zum Bruttoangebotspreis von 80.722,53 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Betrieb des neuen Kinderhorts:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 7
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7.1. Neuerlass der Satzung zur Nutzung des Kinderhorts des Marktes Langquaid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 7.1

Beschluss

Der Markt Langquaid erlässt auf Grund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung über die Benutzung des Kinderhortes.


ERSTER TEIL:
Allgemeines
§ 1 Gegenstand der Satzung; Öffentliche Einrichtung
  1. Der Markt Langquaid betreibt den Schülerhort als eine öffentliche Einrichtung nach Art. 21 der Bayerischen Gemeindeordnung. Der Besuch ist freiwillig.

  1. Der Schülerhort ist eine Einrichtung im Sinne des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBIG).

  1. Der Schülerhort, an der Franziska-Obermayr-Schule, 84085 Langquaid, ist eine Einrichtung für Schulkinder von der 1. bis zur 6. Jahrgangsstufe im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

§ 2 Betreuungsjahr
Das Betreuungsjahr beginnt am 01. September und endet am 31. August des Folgejahres.

§ 3 Aufgaben
Die Aufgaben des Schülerhortes und die Ausgestaltung der Bildung, Erziehung und Betreuung bestimmen sich nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz und den dazugehörigen Ausführungsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung.

§ 4 Personal
  1. Der Markt Langquaid stellt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das für den Betrieb des Schülerhortes notwendige Personal.

  1. Die Erziehung der Schüler muss durch geeignetes und ausreichendes pädagogisches Personal gesichert sein.

§ 5 Beiräte
  1. Für den Schülerhort ist ein Elternbeirat zu bilden.

  1. Befugnisse und Aufgaben des Elternbeirats ergeben sich aus Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes. 


ZWEITER TEIL:
Allgemeines
§ 6 Aufnahme in den Schülerhort
  1. Die Aufnahme setzt die Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten in der Kindertageseinrichtung voraus. Der Anmeldende ist verpflichtet, bei der Anmeldung die erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Schülers und des Personensorgeberechtigten zu machen.

  1. In den Schülerhort werden Schüler ab der 1. Jahrgangsstufe aufgenommen.

  1. Die Aufnahme in den Schülerhort erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird eine Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:
a) Schüler, die im Markt Langquaid wohnen
b) Schüler, deren Mutter oder Vater alleinerziehend und berufstätig sind
c) Schüler, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befinden,
d) Schüler, die im Interesse einer sozialen Integration der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung bedürfen,
e) Altersstufe der Kinder.
  1. Kommt der Schüler nicht zum angemeldeten Termin und wird er nicht schriftlich entschuldigt, wird der Platz im nächsten Monat nach Maßgabe des Absatzes 6 anderweitig vergeben. Die Gebührenpflicht bleibt hiervon unberührt.

  1. Nicht aufgenommene Schüler werden auf Antrag in eine Vormerkliste eingetragen. Bei freiwerdenden Plätzen erfolgt die Reihenfolge ihrer Aufnahme nach der Dringlichkeitsstufe, innerhalb derselben Dringlichkeitsstute nach dem Zeitpunkt der Antragsstellung.


DRITTER TEIL:
Abmeldung und Ausschluss
§ 7 Abmeldung; Ausscheiden
  1. Das Ausscheiden aus dem Schülerhort erfolgt durch schriftliche Abmeldung seitens der Personensorgeberechtigten.

  1. Die Abmeldung ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zulässig. Die Abmeldung zu einem Zeitpunkt nach dem 01.04. eines Betreuungsjahres ist nur bei Wegzug oder aus einem wichtigen Grund möglich.

  1. Der Markt Langquaid hat das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung).

§ 8 Ausschluss
  1. Ein Schüler kann vom weiteren Besuch des Schülerhortes ausgeschlossen werden, wenn
a) er innerhalb von drei Monaten insgesamt über zwei Wochen unentschuldigt gefehlt hat
b) er wiederholt nicht pünktlich gebracht oder abgeholt wurde, 
c) erkennbar ist, dass die Personensorgeberechtigten an einem regelmäßigen Besuch ihres Kindes nicht interessiert sind, 
d) der Schüler in der besuchten Kindertageseinrichtung entsprechend deren Konzeption nicht ausreichend gefördert werden kann,
e) die Personensorgeberechtigten ihren Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung innerhalb der Mahnfrist nicht nachgekommen sind. 
  1. Vor dem Ausschluss sind die Personensorgeberechtigten des Schülers und auf deren Antrag der Beirat (§ 5) zu hören.

§ 9 Krankheit, Anzeige
  1. Schüler, die erkrankt sind, dürfen den Schülerhort während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen. 

  1. Bei einer ansteckenden Krankheit ist der Schülerhort unverzüglich zu benachrichtigen; in diesem Fall kann verlangt werden, dass die Gesundung durch Bescheinigung des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes nachgewiesen wird.

  1. Absatz 2 gilt entsprechend, wenn ein Mitglied der Wohngemeinschaft des Schülers an einer ansteckenden Krankheit leidet.

  1. Erkrankungen sind dem Schülerhort unverzüglich unter Angabe des Krankheitsgrundes mitzuteilen; die voraussichtliche Dauer der Erkrankung soll angegeben werden. 


VIERTER TEIL:
Sonstiges
§10 Öffnungs- und Schließzeiten
  1. Die Öffnungszeiten des Schülerhortes werden wie folgt festgesetzt: 
       In der Schulzeit         Mo – Fr: 11:30 - 17:30
       In den Ferien         Mo – Fr: 07:30 - 16:00
         Ausgenommen Feiertage
Die von den Eltern zu Beginn Schülerhortjahres gebuchten Zeiten sind verbindlich einzuhalten. Änderungen sind in begründeten Fällen einmal jährlich zum Monatsbeginn möglich. Dies ist mindestens 6 Wochen vorher zu beantragen.

  1. Der Schülerhort kann während des Jahres (Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr) an 30 Tagen geschlossen sein (BayKiBiG). In den übrigen Ferienzeiten kann der Betrieb beschränkt werden.

  1. Der Kinderhort bietet an den Ferientagen, an denen keine Schließzeiten liegen sowie am Buß- und Bettag eine Ferienbetreuung an. Der Bedarf kann durch die Ferienhort-Abfrage, welche spätestens 4 Wochen vor Ferienbeginn an die Eltern ausgegeben wird, angemeldet werden. 

  1. Der Kinderhort ist an den Wochenenden (Samstag und Sonntag), an allen gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. geschlossen. 
Die Schließzeiten an den Wochentagen Montag - Freitag orientieren sich an den Schulferien. Die genauen Zeiten werden mit den anderen pädagogischen Einrichtungen des Marktes Langquaid abgesprochen und rechtzeitig bekannt gegeben.

§11 Verpflegung
  1. Schüler, die den Schülerhort besuchen, können In der Kindertageseinrichtung ein Mittagessen einnehmen. 

  1. Soweit durch ein geeignetes ärztliches Attest, welches nicht älter als ein halbes Jahr sein darf, nachgewiesen wird, dass eine besondere Ernährung für ein Kind angezeigt ist (z.B. bei Lebensmittelallergien) kann das Kind von der Teilnahme am bereitgestellten Mittagessen befreit werden. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Kind nicht am Mittagessen teilnehmen muss trifft die Hortleitung.

§12 Mitarbeit der Personensorgeberechtigten

Sprechzeiten und Elternabende

  1. Eine wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit hängt entscheidend von der verständnisvollen Mitarbeit und Mitwirkung der Personensorgeberechtigten ab. Diese sollen daher regelmäßig die Elternabende besuchen und auch die Möglichkeit wahrnehmen, nach telefonischer Vereinbarung eine Sprechstunde zu besuchen.

  1. Elternabende finden mindestens einmal jährlich statt. Die Termine werden durch Aushang im Schülerhort bekannt gegeben. Sprechzeiten können zu den angegebenen Zeiten mündlich vereinbart werden.

§ 13 Betreuung auf dem Wege
  1. Die Personensorgeberechtigten haben für die Betreuung der Schüler auf dem Weg zum und vom Schülerhort zu sorgen. Durch schriftliche Erklärung der Personensorgeberechtigten können Schüler auch von volljährigen Bevollmächtigten abgeholt werden.

  1. Wenn Kinder zu vereinbarten Zeiten selbstständig nach Hause gehen dürfen, bedarf dies vorher einer schriftlichen Erklärung der Personensorgeberechtigten, welche dem pädagogischem Personal, insbesondere der Einrichtungsleitung spätestens 1 Woche vor Inkrafttreten vorliegen muss. 

§ 14 Unfallschutz
  1. Schüler im Schülerhort sind bei Unfällen auf dem direkten Weg zu oder vor der Einrichtung, während des Aufenthalts in der Einrichtung und während Veranstaltungen der Einrichtung im gesetzlichen Rahmen unfallversichert. 

  1. Das durch den Aufnahmebescheid begründete Betreuungsverhältnis schließt eine Vorbereitungs- und Eingewöhnungsphase (Schnupperphase) des Schülers mit ein. 

  1. Die Personensorgeberechtigten haben Unfälle auf dem Weg von und in den Kinderhort sowie bei Veranstaltungen des Kinderhortes unverzüglich zu melden.

§ 15 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7.2. Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kinderhorts des Marktes Langquaid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 7.2

Beschluss

Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Langquaid folgende Gebührensatzung:



§ 1
Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für den Schülerhort an der Franziska-Obermayr-Schule in Langquaid in der Trägerschaft des Marktes Langquaid.


§ 2
Gebührenerhebung

Der Markt Langquaid erhebt für die Benutzung des Schülerhortes Benutzungsgebühren sowie für die Teilnahme am Mittagessen Essensgebühren.
Die Gebühr wird in Absprache mit der Hortleitung festgelegt. 


§ 3
Gebührenschuldner

  1. Gebührenschuldner sind,
  1. die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in dem Schülerhort aufgenommen wird,
  2. diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in den Kinderhort angemeldet haben.

  1. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.


§ 4
Benutzungsgebühren

  • Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet sich nach der Dauer des Besuches der   Tageseinrichtung (Buchungszeit).

  • Die monatlichen Benutzungsgebühren betragen in Abhängigkeit von der jeweiligen Buchungszeit:

Tägliche Buchungszeit
Monatsgebühr
3 bis einschl. 4 Std./Tag
          70,00 € 
4 bis einschl. 5 Std./Tag
          75,00 € 
5 bis einschl. 6 Std./Tag
           80,00 €

  • Für Geschwisterkinder, die zur selben Zeit den Schülerhort besuchen, wird die Gebühr um 30 % ermäßigt. 

  • Die Gebühren entstehen erstmals mit dem Monat der Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte; im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats. Sie werden für zwölf Monate im Jahr erhoben und sind jeweils am 15. eines Monats zur Zahlung fällig.

  • Für die Zeit der Schließzeiten sowie bei Abwesenheit des Kindes (z. B. wegen Krankheit oder Teilnahme an einer Urlaubsreise der Eltern) sind die Benutzungsgebühr sowie das Tee- und Spielgeld weiter zu entrichten.


§ 5
Essensgebühr und Getränkegeld

Für die Mittagsverpflegung wird eine pauschale Essensgebühr von derzeit monatlich 70 € für 11 Monate erhoben.
Als Getränkegeld werden monatlich 5 € für 11 Monate erhoben.
Für die Essensgebühr und das Getränkegeld wird keine Ermäßigung für Geschwisterkinder gewährt. 


§ 6
Auskunftspflichten

Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, dem Markt die Gründe für die Höhe der maßgeblichen Veränderung unverzüglich zu melden und über den Umfang der Veränderungen Auskunft zu erteilen. Dies gilt insbesondere, soweit Ermäßigungen beansprucht wurden (§ 4).


§ 7
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 5. Marktgemeinderat 05.07.2022 ö beschließend 8
Datenstand vom 29.11.2022 10:10 Uhr