Bestellung zu Trauungsstandesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 25.06.2020 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Gemäß § 2, Abs. 3, Satz 1, der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können die Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen. Ihr Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Gemäß § 3, Abs. 3, AVPStG erlischt die Bestellung der Bürgermeister mit dem Ablauf ihrer Amtszeit. Beim ersten Bürgermeister gilt sie im Fall der Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort.
In ihren konstituierenden Sitzungen haben die Gemeinden Etzelwang, Neukirchen und Weigendorf folgende Bürgermeister zum Standesbeamten bestellt:


Gemeinde Etzelwang: 1. Bgm. Roman Berr
  2. Bgmin Lydia Zahner

Gemeinde Neukirchen: 1. Bgm. Peter Achatzi
                          3. Bgm. Wolfgang Rattai

Gemeinde Weigendorf, 1. Bgm. Reiner Pickel
                          2. Bgm. Jürgen Haas    

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt 1. Bgm. Peter Achatzi, 1. Bgm. Roman Berr, 1. Bgm. Reiner Pickel, 2. Bgmin. Lydia Zahner, 2. Bgm. Jürgen Hass und 3. Bgm. Wolfgang Rattai, zu Standesbeamten des Standesamtsbezirks Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg zu bestellen. Der Aufgabenbereich ist gem. § 2, Abs. 3 AVPStG auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2021 11:04 Uhr