Bestellung zu Trauungsstandesbeamten
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 25.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß § 2, Abs. 3, Satz 1, der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können die Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen. Ihr Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Gemäß § 3, Abs. 3, AVPStG erlischt die Bestellung der Bürgermeister mit dem Ablauf ihrer Amtszeit. Beim ersten Bürgermeister gilt sie im Fall der Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort.
In ihren konstituierenden Sitzungen haben die Gemeinden Etzelwang, Neukirchen und Weigendorf folgende Bürgermeister zum Standesbeamten bestellt:
Gemeinde Etzelwang: 1. Bgm. Roman Berr
2. Bgmin Lydia Zahner
Gemeinde Neukirchen: 1. Bgm. Peter Achatzi
3. Bgm. Wolfgang Rattai
Gemeinde Weigendorf, 1. Bgm. Reiner Pickel
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt 1. Bgm. Peter Achatzi, 1. Bgm. Roman Berr, 1. Bgm. Reiner Pickel, 2. Bgmin. Lydia Zahner, 2. Bgm. Jürgen Hass und 3. Bgm. Wolfgang Rattai, zu Standesbeamten des Standesamtsbezirks Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg zu bestellen. Der Aufgabenbereich ist gem. § 2, Abs. 3 AVPStG auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.03.2021 11:04 Uhr