Entlastung des 1. Vorsitzenden für das Haushaltsjahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 02.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 7. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 02.02.2023 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Gleichzeitig zur Feststellung der Jahresrechnung 2020 wird mit einem getrennten Beschluss über die Entlastung des 1. Vorsitzenden entschieden, der für die Haushaltsführung verantwortlich war. Entlastung bedeutet, dass sich die Gemeinschaftsversammlung mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden erklärt, dass sie die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

Der 1.Vorsitzende nimmt grundsätzlich wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Entlastung des 1. Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft  für das Haushaltsjahr 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2024 13:40 Uhr