Datum: 25.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Neukirchen (Eingang über Kieferstraße)
Gremium: Gemeinschaftsversammlung
Körperschaft: VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verabschiedung der ausscheidenden Verbandsräte
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 20.02.2020
3 Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters
4 Erlass der Verbandssatzung
5 Erlass der Geschäftsordnung
6 Erlass der Entschädigungssatzung
7 Stellungnahme der Verwaltung zur örtlichen Rechnungsprüfung 2018
8 Feststellung der Jahresrechnung 2018
9 Entlastung des 1. Vorsitzenden für das Haushaltsjahr 2018
10 Bestellung zu Trauungsstandesbeamten
11 Verschiedenes

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1. Verabschiedung der ausscheidenden Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 25.06.2020 ö Beschliessend 1
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 20.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 25.06.2020 ö Beschliessend 2

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt die Niederschrift zur Sitzung vom 20.02.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 25.06.2020 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Gemäß Verwaltungsgemeinschaftsordnung wählt die Gemeinschaftsversammlung aus ihrer Mitte einen der ersten Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter für die Dauer ihres gemeindlichen Amtes.
 

Beschluss 1

Die Gemeinschaftsversammlung wählt den 1. Bürgermeister der Gemeinde Neukirchen, Herrn Peter Achatzi, zum Gemeinschaftsvorsitzenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinschaftsversammlung wählt zum Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden  den 1. Bürgermeister der Gemeinde Etzelwang, Herrn Roman Berr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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4. Erlass der Verbandssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 25.06.2020 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode kann die Satzung für die Gemeinschaftsversammlung  neu beschlossen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt diese solange in Kraft, bis eine neuen Verbandssatzung beschlossen wird.  
Die Überprüfung der bestehenden Satzung ist durch die Verwaltung noch nicht abgeschlossen. Daher bleibt die bestehende Satzung weiterhin in Kraft.

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5. Erlass der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 25.06.2020 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Mit der neuen Legislaturperiode kann eine neue Geschäftsordnung beschlossen werden.
Die Überprüfung der  Geschäftsordnung durch die Verwaltung ist noch nicht abgeschlossen.  Somit bleibt die bestehende Geschäftsordnung bis zum Beschluss eine neuen Geschäftsordnung rechtskräftig.  

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6. Erlass der Entschädigungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 25.06.2020 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Gem. Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 30 Abs. 2 KommZG werden die Verbandsräte entschädigt.
Hierfür gelten die Vorschriften der Bay. Gemeindeordnung. Gem. Art. 20a BayGO haben ehrenamtlich tätige Personen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Das Nähere bestimmt eine Satzung.
Die Beträge entsprechen den bisherigen Entschädigungen und unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.
Mit der neuen Legislaturperiode wird die Entschädigungssatzung neu beschlossen.  

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Entschädigungssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Stellungnahme der Verwaltung zur örtlichen Rechnungsprüfung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 25.06.2020 ö Beratend 7

Sachverhalt

Am 20.02.2020 erfolgte die örtliche Rechnungsprüfung.
Es wurden folgende Prüfungsbemerkungen festgehalten:

Pos.
Haushaltstelle
Prüfungsbemerkungen
01
0200.6540 Beleg 26 u.a.
Allgemeine Frage:
Abgerechnet wurden 0,35€/Km gem. Art. 6 Abs. 6 BayRKG. Werden für Fahrten ohne triftige Gründe 0,25 €/Km erstattet? Die Anordnung triftiger Gründe hat immer vor Antritt der Reise zu erfolgen.
Wurde die Anerkennung triftiger Gründe allgemein angeordnet? Für alle Mitarbeiter/innen?
Wurden triftige Gründe im vorliegenden Fall angeordnet?
02
0600.6580
Welche Leistungen wurden konkret erbracht? Redaktionell? Bücherei? Erfolgt Verrechnung mit Gemeinde Neukirchen?
03
0200.1000
Wer nutzt Loseblatt? Straßenverkehrsrecht 2 x!
04
8/A Beleg 6
8/E Beleg 6
162 € - Beleg 18 €
05

Kopierrechnungen – Aufwand
06
8150.6520
D2 extra – warum 0,66 €
07
0200.1000 Beleg 28
Warum unterschiedliche Vorgänge gemeinsam gebucht?
08
1100.66620 Beleg 2
Beleg fehlt
09
20/A Beleg 5
Beleg fehlt
10
20/E Beleg 4
Beleg fehlt
11
0200.1000 Belege 19,20
Nicht nachvollziehbar
12
0200.4590
Um was handelt es sich hier?

Zu den Prüfbemerkungen wird von der Verwaltung wie folgt Stellung bezogen:
Pos.
zuständiges Sachgebiet
Stellungnahme / Erläuterung
01
Personalverwaltung
Um Verwaltungsaufwand bei Dienstreisen zu vermeiden, wird im Bereich der VG Neukirchen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Vorliegen eines triftigen Grundes für die Benutzung eines privaten Fahrzeugs bei Reisekostenerstattungen nicht geprüft.
Den Dienstreisenden ist freigestellt, welches Verkehrsmittel benutzt wird. Im Falle des Einsatzes eines privaten Pkws werden 0,35 € / km erstattet.
In vielen Fällen handelt es sich um Fahrten zu Zielen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar sind (z.B. des Bauamtsleiters zu den Baustellen). Für die Anreise zu Seminaren werden häufig öffentliche Verkehrsmittel genutzt.
Die VG hat sich für das 2. Halbjahr 2020 zum Ziel gesetzt, neue Vereinbarungen mit den Beschäftigten auf den Weg zu bringen.
In diesem Zusammenhang wird auch die Bearbeitung von Reisekostenanträgen nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Reisekostengesetz organisiert.
02
Finanzverwaltung
Die monatlichen kosten für das Hosting der Webseiten beträgt 297,50 €. Es werden folgende Leistungen erbracht:
Domaingebühr für vier Webseiten, Fotos (Ansichten, Gemeindeleben), Gestaltung der Homepage, Anpassungen im Webdesign, Fehlerbehebung und die Neugestaltung der Seiten.
03
Finanzverwaltung
Bei der Prüfungsbemerkung fehlt die Angabe der Belegnummer.
Da keine Zuordnung möglich ist, kann die Prüfungsbemerkung nicht beantwortet werden.
04
Finanzverwaltung
Es handelt sich hier um eine Überzahlung in Höhe von 162,00 €. Die Gebühr für eine Verkehrsanordnung liegt bei 18,00 €. Der Zahlungspflichtige hat jedoch 180 € überwiesen. Die Überzahlung in Höhe von 162,00 € auf dem Verwahrkonto 8 vereinnahmt und unverzüglich an zurückbezahlt. (§50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KommHV-K)
05
Finanzverwaltung
Gemäß Beschluss vom 23.03.2003 werden bei Vereinskopien je Din A4-Seite 0,01 € berechnet. Dies entspricht dem Preis des Papiers. Der Aufwand für Rechnungsstellung, Rechnungsversand, Einnahmenbuchung und Archivierung übersteigt die Einnahmen. Es besteht die Möglichkeit, den Kopierer für Vereine kostenlos zur Verfügung zu stellen. Hierüber wäre erneut ein Beschluss zu fassen, da der vorhandene Beschluss aufgehoben werden sollte.
06
Finanzverwaltung
Für die Fernüberwachung der Wasserversorgung ist ein Mobilfunk-Datentarif notwendig. Die monatlichen Gebühren variieren je nach Nutzungsaufwand zwischen 0,50 € und 5,00 €.
07
Finanzverwaltung
Bei der Gebühr für die Aufenthaltsbescheinigung und der Gebühr für die vorübergehende Gaststättenerlaubnis handelt es sich um gleicharte Einnahmen. Die Zahlungen sind am gleichen Tag auf dem Konto der VG eingegangen und wurden zusammengefasst mit Beleg 28 verbucht.
08
Finanzverwaltung
Es handelt sich um eine Zahlung gemäß Mietvertrag für die Wohnung im Stockerhaus. Die letzte Zahlung erfolgte für April 2018.
09
Finanzverwaltung
Es wurde eine Einnahme aus dem Fotoautomat vom 12.03. 2015 an die Fa. Zoells abgeführt. Diese wurde versehentlich in 2015 nicht weitergeleitet. Beleg ist vorhanden.
10
Finanzverwaltung
Hier handelt es sich um eine Ausgabe. Es wurde die Einnahme aus dem Fotoautomat an die Fa. Zoells weitergeleitet. Die Einnahme ist unter Beleg 3 gebucht.
11
Finanzverwaltung
Beleg 19:
Es handelt sich um die turnusmäßige Abrechnung der Gebührenkasse im Bereich der Ordnungsverwaltung. Der Gesamtbetrag in Höhe von 299 € wird automatisch auf drei Haushaltsstellen aufgeteilt. Auf den Beleg 0200.1000/19 entfallen gemäß beigefügter Abrechnung die verbuchten 250 €.
Beleg 20:
Es handelt sich um die turnusmäßige Abrechnung der Gebührenkasse im Bereich der Ordnungsverwaltung. Der Gesamtbetrag in Höhe von 596,60 € wird automatisch auf drei Haushaltsstellen aufgeteilt. Auf den Beleg 0200.1000/20 entfallen gemäß beigefügter Abrechnung die verbuchten 555,40 €.

12
Personalverwaltung
Es handelt sich hier um die Beiträge zur Beihilfeversicherung für beihilfeberechtigten Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger (Beihilfeanspruch).

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8. Feststellung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 25.06.2020 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.288.274,54 € sowie im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 57.032,24 € ab.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt beträgt 52.705,79 € (Ansatz: 0,00 €).
Die Zuführung zur allgemeinen Rücklage beläuft sich auf 36.203,27 € (Ansatz: 0,00 €).
Der Allgemeinen Rücklage wurden 0,00 € (Ansatz 13.850,00 €) entnommen.

Dieses Ergebnis wurde der Gemeinschaftsversammlung am 02.10.2019 bekannt gegeben
Die örtliche Rechnungsprüfung 2018 erfolgte am 20.02.2020
Zu den Prüfungsbemerkungen wurde in der heutigen Sitzung ausführlich Stellung genommen

Beschluss

Die Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgestellt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Einnahmen werden, soweit sie erheblich sind und darüber nicht bereits in früherer Sitzung ein Beschluss gefasst wurde, hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Entlastung des 1. Vorsitzenden für das Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 25.06.2020 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Gleichzeitig zur Feststellung der Jahresrechnung 2018 wird mit einem getrennten Beschluss über die Entlastung des 1. Vorsitzenden entschieden, der für die Haushaltsführung verantwortlich war. Entlastung bedeutet, dass sich die Gemeinschaftsversammlung mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden erklärt, dass sie die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

Der 1.Vorsitzende nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Entlastung des 1. Vorsitzenden für das Haushaltsjahr 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Bestellung zu Trauungsstandesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 25.06.2020 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Gemäß § 2, Abs. 3, Satz 1, der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können die Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen. Ihr Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Gemäß § 3, Abs. 3, AVPStG erlischt die Bestellung der Bürgermeister mit dem Ablauf ihrer Amtszeit. Beim ersten Bürgermeister gilt sie im Fall der Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort.
In ihren konstituierenden Sitzungen haben die Gemeinden Etzelwang, Neukirchen und Weigendorf folgende Bürgermeister zum Standesbeamten bestellt:


Gemeinde Etzelwang: 1. Bgm. Roman Berr
  2. Bgmin Lydia Zahner

Gemeinde Neukirchen: 1. Bgm. Peter Achatzi
                          3. Bgm. Wolfgang Rattai

Gemeinde Weigendorf, 1. Bgm. Reiner Pickel
                          2. Bgm. Jürgen Haas    

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt 1. Bgm. Peter Achatzi, 1. Bgm. Roman Berr, 1. Bgm. Reiner Pickel, 2. Bgmin. Lydia Zahner, 2. Bgm. Jürgen Hass und 3. Bgm. Wolfgang Rattai, zu Standesbeamten des Standesamtsbezirks Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg zu bestellen. Der Aufgabenbereich ist gem. § 2, Abs. 3 AVPStG auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 25.06.2020 ö Beschliessend 11
Datenstand vom 10.03.2021 11:04 Uhr