Datum: 17.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Neukirchen
Gremium: Gemeinschaftsversammlung
Körperschaft: VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 29.04.2021
2 Bestellung von Frau Natalie Bär zur Standesbeamtin
3 Bestellung einer stellvertretenden Standesamtsleiterin
4 Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushatsjahres 2020
5 Haushaltsplan 2022; Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2022, des Stellenplanes 2022 sowie des Investitions- und Finanzplanes 2021 - 2025
6 Verschiedenes

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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 29.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.02.2022 ö Beschliessend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bestellung von Frau Natalie Bär zur Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.02.2022 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Frau Natalie Bär soll als weitere Standesbeamtin für das Standesamt Neukirchen
b.Sulzbach-Rosenberg bestellt werden. Die Voraussetzungen gem. § 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) sind – vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung durch die Standesamtsaufsicht - erfüllt. 

Beschluss

Frau Natalie Bär wird mit Wirkung zum 25.02.2022 – vorbehaltlich der Zustimmung der Standesamtsaufsicht - als weitere Standesbeamtin für das Standesamt Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bestellung einer stellvertretenden Standesamtsleiterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.02.2022 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Gem. § 4 AVPStG ist für jedes Standesamt eine stellvertretende Standesamtsleitung zu ernennen. 

Beschluss

Frau Natalie Bär wird mit Wirkung zum 25.02.2022 – vorbehaltlich der Zustimmung der Standesamtsaufsicht -  zur stellvertretenden Standesamtsleiterin ernannt. Eine entsprechende Urkunde ist auszuhändigen und die Bestellung ist der unteren Aufsichtsbehörde anzuzeigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushatsjahres 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.02.2022 ö Beratend 4

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.376.831,40 € sowie im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12.309,32 € ab. 
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt beträgt 8.087,48 € (Ansatz: 0,00 €). Die Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt beträgt 0,00 € (Ansatz: 71.500,00 €).
Die Zuführung zur allgemeinen Rücklage beläuft sich auf 0,00 € (Ansatz: 0,00 €). 
Der Allgemeinen Rücklage wurden 4.145,18 € (Ansatz 96.900,00 €) entnommen. 

Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahres 2020 kann nun erfolgen.

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5. Haushaltsplan 2022; Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2022, des Stellenplanes 2022 sowie des Investitions- und Finanzplanes 2021 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.02.2022 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Der Entwurf zum Haushaltplan 2022 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. 

Er schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.605.650,00 € und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 204.900,00 €. Es ist eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 198.600,00€ vorgesehen. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Der Kassenkredit wird mit 75.000 € festgesetzt. Die Verwaltungsumlage beträgt 212,27 € je Einwohner. Eine Investitionsumlage wird im Haushaltsjahr 2022 nicht erhoben.
.

Beschluss

Die Haushaltssatzung 2022 mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 1.605.650,00 € sowie im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 204.900,00 €, der Haushaltsplan und der Stellenplan 2022, sowie der Investitions- und Finanzplan 2021-2025 wird beschlossen. 
Die Satzung ist Bestandteil des Protokolls.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.02.2022 ö Beschliessend 6
Datenstand vom 26.01.2024 08:30 Uhr