Antrag gem. § 4 BImSchG - Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen auf den Grundstücken Fl.Nr. 3560 - WEA 01, Fl.Nr. 3493 und 3494 - WEA 02, Fl.Nr. 3453 - WEA 03 der Gemarkung Berngau, sowie Fl.Nr. 1016 - WEA 04, der Gemarkung Woffenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 30.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 53. Sitzung des Gemeinderates Berngau 30.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Firma Max Bögl SRE GmbH stellte am 02.09.2024 einen BImSchG-Antrag auf Genehmigung zum o. g. Vorhaben, welcher am 03.09.2024 beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. eingegangen ist. 
Da am 14.10.2024 die letzten Unterlagen nachgereicht wurden, wird die Gemeinde Berngau nun im Zuge des Verfahrens durch das Landratsamt beteiligt und um Stellungnahme zum Vorhaben der Errichtung und des Betriebs von vier geplanten Windkraftanlagen im Gemeindegebiet gebeten. 

Die Windräder WEA 1,2 und 3 liegen in der Gemarkung Berngau und die WEA 4 in der Gemarkung Woffenbach, sprich Tyrolsberg. Die genaue Lage der einzelnen Dokumente ist im Übersichtslageplan ersichtlich.

In der näheren Umgebung befinden sich bis dato keine Windkraftanlagen. 
Die 4 Windkraftanlagen liegen im Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplan Wind.

Alle vier Anlagen sind vom gleichen Herstellertyp und haben daher allesamt die gleichen Abmessungen.
Die maximale Höhe des Flügels beträgt 266,50 m und eine Nabenhöhe 179,00 m.
Daraus ergibt sich ein Rotorblattdurchmesser von 175 m.

Die Windräder blinken nachts an Position 1 und 2 und sind wie folgt farblich gestaltet.


Zur WEA 01
Die Anlage soll westlich der alten Deponie und damit westlich der WEA 3 errichtet werden.
Die Entfernung beträgt nach Berngau ca. 2,0 km, nach Tyrolsberg ca. 1,3 km, nach Rittershof ca. 1,3 km, nach Woffenbach ca. 1,5 km und bis nach Stauf ca. 1,7 km. 
Aufgrund des Standorts ergibt sich eine Höhenlage an der höchsten Position der Flügelspitze von 709,00 mNN.

Zur WEA 02:
Die Anlage soll südlich von Rittershof errichtet werden.
Die Entfernung beträgt nach Berngau ca. 2,0 km, nach Tyrolsberg ca. 1,5 km, nach Rittershof ca. 1 km, nach Woffenbach ca. 1 km, nach Pölling ca. 1,6 km und bis nach Stauf ca. 1,6 km. 
Aufgrund des Standorts ergibt sich eine Höhenlage an der Flügelspitze von 706,50 mNN.

Zur WEA 03:
Die Anlage soll bei der alten Deponie errichtet werden.
Die Entfernung beträgt nach Berngau ca. 1,9 km, nach Tyrolsberg ca. 2,1 km, nach Rittershof ca. 1,3 km, nach Woffenbach ca. 0,7 km, nach Pölling ca. 1,7 km und bis nach Stauf ca. 1 km. 
Aufgrund des Standorts ergibt sich eine Höhenlage an der Flügelspitze von 701,00 mNN.

Zur WEA 04:
Die Anlage soll östlich von Köstelbach bzw. nördlich von Tyrolsberg errichtet werden.
Die Entfernung beträgt nach Tyrolsberg ca. 1 km, nach Köstelbach ca. 1 km, nach Postbauer-Heng ca. 1,6 km, nach, Pölling-Gewerbegebiet ca. 1,7 km, und bis nach Rittershof ca. 1,3 km. 
Aufgrund des Standorts ergibt sich eine Höhenlage an der Flügelspitze von 815,00 mNN.

Im eingereichten BImSchG-Antrag wurden zusätzlich diverse Gutachten beigelegt (Untersuchung von Schallimmissionen und Schattenwurf und Gutachten bezüglich der Risiken Eisfall und Eiswurf). 

Im Schallgutachten wurden für die WEA 1, 2 und 3 Begrenzungen der Leistung zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr festgelegt. So werden die Grenzwerte für Schallimmissionen eingehalten. Für die WEA 4 gibt es keine Beschränkungen, es werden auch in der Nacht die entsprechenden Grenzwerte eingehalten.
Tagsüber gibt es generell keine Probleme mit den Geräuschgrenzen.

Ebenso verhält es sich mit dem Gutachten über den Schattenwurf. Durch eine mögliche Abschaltautomatik aufgrund von Lichtsensoren, kann sichergestellt werden, dass der Einhaltung der Grenzwerte bzgl. der Beschattung Rechnung getragen wird.

Im Gutachten bzgl. Eisfall und Eiswurf mit Risikoanalyse wurde festgestellt, dass teilweise Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos notwendig sind. Vor allem das Aufstellen von Warnschildern wird gefordert. 
Aufgrund vieler möglicher Sensoren können automatische Abschaltungen bei Eis auf den Rotorblättern vorgenommen werden.

Zum Brandschutz lässt sich sagen, dass es auch hier viele Temperatur-Sensoren gibt, welche automatische Abschaltungen bei Überhitzungen auslösen können.

Eine Fledermaussensorik kann bei Bedarf gefordert werden, diese kann auf Grundlage meteorologischer Daten zur Sonne, Temperatur, Niederschlag und zum Wind etc. für automatische Abschaltungen zum Schutz der Tiere sorgen.

Bei Einhaltung der o.g. Forderungen aus den Gutachten sind durch das geplante Vorhaben keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Entsprechende Maßnahmen werden in der Regel im entsprechenden Genehmigungsbescheid vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. aufgenommen und zuvor abgewogen bzw. beurteilt.

Weiterhin wurden bereits die Unterschriften der meisten Eigentümer der Nachbargrundstücke eingeholt.

Vor Maßnahmenbeginn wird die Gemeinde eine Beweissicherung und Dokumentation der Wege einfordern und durchführen lassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Beschluss

„Dem Antrag gemäß § 4 BImSchG i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV der Firma Max Bögl SRE GmbH für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen auf Fl.Nr. 3560, 3493 und 3494, 3453 Gemarkung Berngau, sowie Fl.Nr. 1016 Gem. Woffenbach wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Vor Maßnahmenbeginn wird ist eine Beweissicherung und Dokumentation der Wege der Gemeinde Berngau einzufordern und durchführen lassen.

Datenstand vom 12.12.2024 10:49 Uhr