Antrag auf Vorbescheid - Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 55, Gemarkung Röckersbühl (Langenbühlstraße, 92361 Röckersbühl)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 20.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 9. Sitzung des Gemeinderates Berngau 20.01.2021 ö 2.3

Sachverhalt

Christopher Graf und Maria Heinloth, Sondersfelderstraße 7, 92361 Berngau
Herr Graf möchte als Landwirtschaftsmeister mittelfristig den elterlichen Betrieb übernehmen und am Betriebsgelände seinen künftigen Wohnsitz errichten. Im elterlichen Wohnhaus sei nicht ausreichend Platz. Die Zufahrt soll über die Langenbühlstraße erfolgen.

Lt. Aussage des LRA liegt das Vorhaben im Außenbereich. Dem Vorhaben steht aus bauplanungsrechtlicher Sicht jedoch nichts entgegen, sofern es sich um ein landwirtschaftlich privilegiertes Betriebsleiterwohnhaus handelt. Ohne eine Privilegierung ist der beantragte Standort nicht genehmigungsfähig. Aus diesem Grund ist die Stellungnahme des AELF abzuwarten. Es könnte die Auflage erteilt werden, dass das Wohnhaus möglichst dicht an die Hofstelle anschließen soll.

Aus dem Gremium wurde hinterfragt, ob sich Berngau langfristig in die betreffende Richtung entwickeln könnte und ob das beantragte Gebäude dann diese Entwicklung behindern würde. 1. BGM Thomas Meier teilte mit, dass dies ursprünglich wohl angedacht war, es mittlerweile jedoch aufgrund der Immissionswerte der naheliegenden Brecheranlage nicht mehr vorstellbar ist.

Herr Möges von der VG wies noch darauf hin, dass die Erschließung über die Langenbühlstraße nicht gesichert ist und diese eigenständig und auf Kosten des Bauherrn erfolgen müsste. Hierzu ist eine Erschließungsvereinbarung mit der Gemeinde im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss

„Zur Bauvoranfrage von Christopher Graf und Maria Heinloth für den Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 55, Gemarkung Röckersbühl (92361 Röckersbühl) wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass eine Privilegierung vorliegt und mit der Gemeinde eine Erschließungsvereinbarung getroffen wird.“

Datenstand vom 29.01.2021 10:22 Uhr