Datum: 30.10.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Alte Knabenschule Berngau - Kulturspeicher
Gremium: Gemeinderat Berngau
Körperschaft: Gemeinde Berngau
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:51 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neukalkulation der Beiträge und Gebühren Wasser und Abwasser; Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen hier: Vorstellung durch das Kalkulationsbüro Fa. KUBUS
2 Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen
2.1 Bauantrag - Garagenerweiterung mit Pultdach, Abbruch Scheunendach und Wiedererrichtung auf Fl.Nr. 214, Gem. Berngau (Weiherstraße 12, 92361 Berngau)
2.2 Bauvoranfrage - Ausbau des Garagendachbodens als selbstständige Wohnung auf Fl.Nr. 267/21, Gem. Berngau (Keltenring 23, 92361 Berngau)
3 Antrag gem. § 4 BImSchG - Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen auf den Grundstücken Fl.Nr. 3560 - WEA 01, Fl.Nr. 3493 und 3494 - WEA 02, Fl.Nr. 3453 - WEA 03 der Gemarkung Berngau, sowie Fl.Nr. 1016 - WEA 04, der Gemarkung Woffenbach
4 AOM Regionalbudget 2025
4.1 Option einer Infostele
4.2 Vorstellung vergangener Projekte
5 Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters
6 Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 53_20241030_Bekanntmachung.pdf

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1. Neukalkulation der Beiträge und Gebühren Wasser und Abwasser; Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen hier: Vorstellung durch das Kalkulationsbüro Fa. KUBUS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 53. Sitzung des Gemeinderates Berngau 30.10.2024 ö 1

Sachverhalt

Die Vorstellung übernahm Fr. Hannemann vom Kalkulationsbüro Fa. KUBUS.

Fr. Hannemann wies zu Beginn daraufhin, dass die Kalkulationen viele Wochen in Anspruch genommen haben. Die Grundlagen mussten von dem Büro zuerst erarbeitet werden. Dabei fanden viele Besprechungen und ein kontinuierlicher Datenaustausch mit der Verwaltung statt.
Die Wasserkalkulation ist abgeschlossen, bei der Abwasserkalkulation müssen noch Kleinigkeiten angepasst werden. 
Da u.a. die Sanierung bzw. Auflassung der Kläranlagen berücksichtigt werden müssen, wurden verschiedene Kalkulationen durchgeführt. 


Wasser:
Die Wassereinrichtung muss von der Gemeinde kostendeckend geführt werden. 
Einberechnet wurden hier laufende Kosten, kalkulatorische Kosten, Einnahmen durch Herstellbeiträge, Zuwendungen und Umlagen. 
Für die insgesamt 820 kleinen Zähler in der Gemeinde bleibt die Grundgebühr vermutlich bei 42 € / Jahr. 
Die Wassergebühr steigt moderat von 1,48 € auf 1,52 €. Laut Fr. Hannemann ist dies ein sehr gutes Ergebnis mit einer minimalen Erhöhung. 
Die vorgestellte Ergebnistabelle stellt auf den gesetzlich zulässigen Kalkulationszeitraum der kommenden 4 Jahre ab. Über- bzw. Unterdeckungen sind grundsätzlich im übernächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen. 
Auf Nachfrage von 2.BGM Stefan Meyer erklärte Fr. Hannemann, dass die Quellsanierung über Verbesserungsbeiträge abgewickelt wird und dies bereits bei der Kalkulation berücksichtigt wurde. 
3.BGM Sebastian Schrafl stellte fest, dass in den vergangenen Jahren Unterdeckungen durch den Haushalt bezahlt wurden und erkundigte sich nach der Gesamtsumme. Da für 2024 nur eine Prognose erfolgen kann, wird der Betrag auf ca. 500.000 € geschätzt. Problematisch war laut Fr. Hannemann, dass aufgrund des fehlenden Anlagevermögens keine Grundlagen vorhanden waren. In Zukunft soll alle 4 Jahr eine Kalkulation stattfinden. 
Fr. Hannemann berichtete, dass mit einer Personalkostenerhöhung von 3 % und mit einer Sachkostenerhöhung von 2 % kalkuliert wurde. Hierbei konnten keine großen Abweichungen zur Vergangenheit festgestellt werden. Weitere Kosten wurden um 2-3 % erhöht. 

2.BGM Stefan Meyer erkundigte sich nach einem bayernweiten Vergleich. Christoph Winkelbauer erklärte, dass die Preise sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Gebührenvergleich ist schwierig, da die Grundgebühren ebenfalls unterschiedlich sind. Eine direkte Vergleichbarkeit ist nicht möglich, da die Grundlagen und die Bedingungen unterschiedlich sind. 
Allgemein läge man in Berngau nach der Erhöhung deutlich unter dem Durchschnitt der anderen Kommunen. 

1.BGM Thomas Meier merkte an, dass durch die Quellsanierung und der daraus resultierende Zuwachs der Wasserschüttung zu einem besseren Ergebnis führt und weniger Wasser eingekauft werden muss. 
Fr. Hannemann wies nochmals deutlich daraufhin, dass der ursprüngliche Wasserpreis nicht ausreichend alle Kosten berücksichtigte und somit nicht deckungsgleich sei. 


Abwasser:
In 2026 läuft die Genehmigung für die Teichkläranlage Röckersbühl aus und es muss entschieden werden, ob diese aufgelassen oder ertüchtigt wird. Die Genehmigung für die Anlage in Tyrolsberg läuft erst 2029 aus. 
Im Kalkulationszeitraum werden für alle Maßnahmen (Seewiesen, Röckersbühl und ggf. Tyrolsberg) ca. 2,52 Mio. € benötigt. Das Gremium muss entscheiden ob die Maßnahmen über Gebühren oder Verbesserungsbeiträge oder einer Kombination aus beiden abgewickelt werden sollen. 
Nach kurzer Diskussion kam der Gemeinderat überein, dass die Kläranlage Tyrolsberg in diesem Zeitraum nicht berücksichtigt werden soll. Durch den Entfall der Maßnahme in Tyrolsberg verringert sich der Betrag um 750.000 € auf 1,77 Mio. €. Hierdurch werden sich die Zahlen nochmals etwas verändern und endgültig in der Novembersitzung vorgestellt. 

Bei einer reinen Gebührenkalkulation ohne Verbesserungsbeiträge würde die Abwassergebühr zukünftig 4,63 € betragen, insoweit die Maßnahmen Röckersbühl und Seewiesen durchgeführt werden. Der bisherige Preis lag bei 2,50 €.
Der Preis wurde aufgrund der Abschreibungen der Anlagen auf einen Zeitraum von 40 Jahren kalkuliert. Mit diesem Preis liegt man im Durchschnitt im oberen Bereich. 
Sollte sich der Gemeinderat für eine 100 % Abrechnung über Verbesserungsbeiträge entscheiden, ergäbe sich eine Gebühr in Höhe von ca. 4,05 €. Es gilt eine Summe von 1,77 Mio. € umzulegen. 
Die Entscheidung über die Finanzierung soll in der Novembersitzung getroffen werden. 

1.BGM Thomas Meier erkundigte sich nach den Auswirkungen, wenn für die Sanierungsarbeiten abweichende Kosten anfallen würden als einkalkuliert. Fr. Hannemann erklärte, dass alle Anlagegüter und deren Investitionen einkalkuliert wurden, hierunter fallen auch die wasserrechtlichen Erlaubnisse und die Kosten für das weiterleiten des Abwassers nach Neumarkt. Bei einem Anlagevermögen von ca. 15 Mio. € fallen Abweichungen bzw. Reparaturkosten von z.B. 50.000 € nicht maßgeblich ins Gewicht. 

Fr. Hannemann berichtete, dass die Umverteilung der Kosten im Abwasserbereich anders zu kalkulieren sind, als im Wasserbereich. Die Herstellbeiträge können generell über die Grundstückfläche und Geschossfläche abgerechnet werden. Beim Abwasser müssen die Kosten für das Schmutzwasser über die Geschossflächen und das Niederschlagswasser über die Grundstücksflächen umgelegt werden. Die Kläranlagen werden somit immer über die Geschossflächen abgeschrieben.
Zur Veranschaulichung der verschiedenen Varianten, zeigte Fr. Hannemann dem Gremium eine Tabelle mit den Auswirkungen für verschiedene, beispielhafte Abnehmer. 
Bei einer 100 % Gebühren-Variante würden unbebaute Grundstücke nichts zahlen, da kein Verbrauch entsteht. Die Umlage würde somit größtenteils auf die Einfamilienhäuser entfallen. 
Daher empfiehlt sich eine Mischkalkulation, um die Kosten möglichst gleichmäßig aufzuteilen. Die Kalkulation erfolgt auf einen Zeitraum von 40 Jahren und beinhaltet eine gleichmäßige Kostenerhöhung von 3 %. 


Weiterer Diskussionsverlauf:

Auf Nachfrage von GL Josef Möges riet Fr. Hannemann generell von einer 100 % Gebührenfinanzierung ab. 
 
1.BGM Thomas Meier sah die stetig steigenden Anforderungen der Regierung im Abwasserbereich kritisch, da z.B. die Nachrüstung der Regenrückhaltebecken (Durchflussmessung, Reinigungsanlage) eine Auswirkung auf die Kalkulation hat. Daher schlug auch er vor, die Gebühren in diesem Abrechnungszeitraum nicht über den kalkulierten Preis festzusetzten. Im nächsten Abrechnungszeitraum ab 2028 können die gestiegenen Anforderungen wieder mit einkalkuliert werden. 
In diesem Zuge wies 1.BGM Thomas Meier daraufhin, dass die bereits getroffenen Maßnahmen an den Teichkläranlagen für das Wasserwirtschaftsamt als nicht ausreichend bewertet wurden, um eine längerfristige Genehmigung zu erhalten.  

Fr. Hannemann wies das Gremium nochmals daraufhin, dass eine Mischfinanzierung ein fairer Kompromiss ist und für die Beiträge eine Ratenzahlung sinnvoll ist. 
Zudem können Vorausleistungen ab Beginn der Planungen für Maßnahmen erhoben werden. Die Raten können dementsprechend angepasst werden. 
3.BGM Sebastian Schrafl schlug vor, Maßnahmen immer frühzeitig an die Öffentlichkeit zu bringen, um die Bürger ausreichend zu informieren und auf mögliche Zahlungen vorzubereiten. 

GRM Bernhard Meckl hinterfragte die geplante Trennung des Kanalsystems. Er wies daraufhin, dass die Abwasserkanäle gespült werden müssen, wenn zu wenig Abwasser durchläuft. 1.BGM Thomas Meier erklärte, dass das Regenwasser in der aktuellen Kanalform mit nach Neumarkt gepumpt wird und als Abwasser bezahlt werden muss. Bei zu viel Klarwasser im System ist die Funktionalität der Kläranlage zudem nicht mehr gegeben. Zur Vermeidung der beschriebenen Problematiken werden im Trennsystem kleinere Rohre verlegt, um die Austrocknung zu verhindern. Die Regenwassermengen, die aktuell nach Neumarkt gepumpt werden sind enorm, weshalb eine Umstellung zu einem Trennsystem rentabel ist. Darüber hinaus entsteht viel Eintrag von Grundwasser durch undichte Leitungen. Diese können in diesem Zuge mitsaniert werden. Die bisher getroffenen Maßnahmen haben sich bereits deutlich bemerkbar gemacht und sollten daher weiter vorangetrieben werden. 

GRM Matthias Braun erkundigte sich nach der eingerechneten Verzinsung. Fr. Hannemann verwies hierbei auf die bereits vom Gemeinderat getroffenen Beschlüsse diesbezüglich. Der Zinssatz liegt beim Wasser und beim Abwasser bei 2,54 %. Bei einer Abrechnung zu 100 % über Verbesserungsbeiträge würde der Zinssatz auf über 3,0 % ansteigen. 

3.BGM Sebastian Schrafl erkundigte sich ebenfalls nach der entstandenen Unterdeckung im Abwasserbereich. Die Unterdeckung beträgt wie beim Wasser ca. 500.000 €. In den letzten 4 Jahren entstand eine Gesamtunterdeckung bei Wasser und Abwasser von ca. 1 Mio. € für die Gemeinde. 1.BGM Thomas Meier wies nochmals daraufhin, dass diese Unterdeckung vor allem auf die bisherige Personalsituation zurück zu führen ist. 
Des Weiteren erkundigte sich 3.BGM Sebastian Schrafl nach den entsprechend anzupassenden Satzungen. 1.BGM Thomas Meier erklärte, dass diese in der nächsten Sitzung behandelt werden.
Darüber hinaus erinnerte 3.BGM Sebastian Schrafl dass die Vergabe der Kalkulation an das Büro bereits 2022 erfolgte und die Ergebnisvorstellung dann von 2023 auf 2024 verschoben wurde. Die Verzögerungen ergaben sich aus einer Kombination des ausgeschiedenen Sachbearbeiters bei der Fa. KUBUS wie auch aus der fehlenden Kapazität in der Kämmerei. 

GRM Gerhard Grad hinterfragte, ob für die Verwaltung bei einer Ratenzahlung ein Mehraufwand entsteht. Christoph Winkelbauer erklärte, dass ein Bescheid mit verschiedenen Zahlungsterminen erstellt wird. Der Aufwand ist im Verhältnis vertretbar, da lediglich eine Überwachung der Zahlungseingänge notwendig ist. Durch die geplante Einführung einer neuen Software wird die Arbeit zusätzlich erleichtert. 

Die Optionen mit den verschiedenen Kalkulationsvarianten werden dem Gremium nach den Korrekturen übermittelt. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll ein Beschluss gefasst werden. 

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2. Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 53. Sitzung des Gemeinderates Berngau 30.10.2024 ö 2
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2.1. Bauantrag - Garagenerweiterung mit Pultdach, Abbruch Scheunendach und Wiedererrichtung auf Fl.Nr. 214, Gem. Berngau (Weiherstraße 12, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 53. Sitzung des Gemeinderates Berngau 30.10.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antrag wurde am 22.10.2024 beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. eingereicht. 
Die Gemeinde wird im Zuge der Baugenehmigung am Verfahren beteiligt.
Das Grundstück befindet sich nach dem Flächennutzungsplan im Dorfgebiet. 

Das Dach der Scheune des landwirtschaftlichen Anwesens soll abgebrochen und erneuert werden.
Bisher hat die Scheune ein Satteldach (DN 45°, Firsthöhe 10,44 m), welches flacher wiedererrichtet werden soll (DN 20°, Firsthöhe 7,13 m).

Es ist zudem geplant, die bestehende 3-fach Garage zu vergrößern (Anbau an die bestehende Garage: 11,14 m x 2,47 m). In diesem Zuge wird das bisherige Satteldach (DN 45°, h= 5,44 m) der Garagen durch ein niedrigeres Pultdach (DN 8°, h=3,68 m) ersetzt.

Der notwendige Antrag wegen Nichteinhaltung der Abstandsflächen auf Abweichung von der BayBO wurde gestellt. Bzgl. der maximal zulässigen Grenzbebauung wird vermutlich noch ein Antrag vom Landratsamt nachgefordert werden. An der bestehenden baulichen Situation an den Grenzen ändert sich jedoch nichts.


GRM Harald Meier erkundigte sich nach den Unterschriften der Nachbarn. Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor. GRM Peter Fiehl berichtete, dass der direkte Nachbar Hr. Lehner gefragt wurde und dieser keinen Einwand gegenüber dem Bauvorhaben hatte. 
Auf Nachfrage des Gremiums berichtete GL Josef Möges, dass die Nutzung nicht bekannt ist. Beantragt wurde der Bau einer Scheune, wodurch eine landwirtschaftliche Nutzung vorliegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss

„Zum Bauantrag von Herrn Josef Haberler für die Garagenerweiterung mit Pultdach, den Abbruch des Scheunendachs und dessen Wiedererrichtung auf Fl.Nr. 214, Gemarkung Berngau (Weiherstraße 12, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das anfallende Oberflächenwasser auf den Dächern der Gebäude darf nicht in den Dimpfelgraben eingeleitet werden. Es ist entweder an den Oberflächenwasserkanal anzuschließen oder hat auf dem Grundstück zu versickern.“

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2.2. Bauvoranfrage - Ausbau des Garagendachbodens als selbstständige Wohnung auf Fl.Nr. 267/21, Gem. Berngau (Keltenring 23, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 53. Sitzung des Gemeinderates Berngau 30.10.2024 ö beratend 2.2

Sachverhalt

Die Bauvoranfrage wurde am 24.10.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. eingereicht.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Deckblatt 07 – Am Eberhard“.
Dementsprechend gelten die textlichen Festsetzungen des Ursprungsplans „Am Eberhard“.

Die potentiellen Käufer möchten mit dieser Anfrage die grundsätzliche Realisierbarkeit bzgl. dem Ausbau des Garagendachs als eine dritte Wohneinheit in diesem Gebäude prüfen.

Auf der betroffenen Parzelle sind lediglich zwei Wohneinheiten zulässig. Nach Durchsicht des ursprünglichen Bauantrags bestehen bereits zwei Wohneinheiten. Durch den Ausbau des Garagendachbodens soll eine dritte selbstständige Wohneinheit entstehen. Dadurch wird die Nutzung geändert, weshalb ein Bauantrag notwendig werden würde. In diesem Zuge sollte auch die Beantragung der Befreiung erfolgen. Die Gemeinde wird dann im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens, beteiligt. 

Nach entsprechender Rückmeldung vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. teilte die Antragstellerin mit, dass es aus bauaufsichtlicher Sicht keine großen Bedenken gibt, da der bereits genehmigte Dachboden der Garage bereits als Wohnraum zählt. Der Umbau laut den beigefügten Plänen ist jedoch im Zusammenhang mit der Nutzungsänderung als selbstständige Wohneinheit, wie bereits durch die VG festgestellt, genehmigungspflichtig. Die Unterschrift des Unterliegers muss hierfür zwingend eingeholt werden.

Laut dem Bebauungsplan sind bei einer Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze und bei zwei Wohneinheiten mindestens drei Stellplätze nachzuweisen. Der Stauraum vor der Garage kann bei diesem Bebauungsplan als ein Stellplatz gewertet werden. Somit liegen bei den derzeitigen zwei Wohneinheiten mit Doppelgarage und Stauraum die notwendigen drei Stellplätze vor.

Da aber maximal zwei Wohneinheiten zulässig sind trifft der Bebauungsplan keine Auskunft über die Notwendigkeit eines weiteren Stellplatzes. Lediglich, dass bei Mehrfamilienhäusern pro Wohneinheit mind. 1,5 Stellplätze nachgewiesen werden müssen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte aufgrund der Nutzung bzw. Größe der geplanten Wohnung noch ein weiterer Stellplatz auf dem Grundstück nachgewiesen werden.


Auf Nachfrage des Gremiums berichtete GL Josef Möges, dass das Landratsamt der Grenzbebauung und dem dort befindlichen Wohnraum durch eine Abweichung zustimmen kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss

„Zur Bauvoranfrage von Marion Haubner für den Ausbau des Garagen-Dachbodens zu einer selbstständigen Wohnung auf Fl.Nr. 267/21 Gemarkung Berngau (Keltenring 35, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen, auch hinsichtlich der Befreiung bzgl. der Überschreitung der maximal zulässigen Wohneinheiten (3 statt 2), in Aussicht gestellt. Im Bauantrag ist außerdem ein weiterer Stellplatz auf dem Grundstück nachzuweisen.“

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3. Antrag gem. § 4 BImSchG - Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen auf den Grundstücken Fl.Nr. 3560 - WEA 01, Fl.Nr. 3493 und 3494 - WEA 02, Fl.Nr. 3453 - WEA 03 der Gemarkung Berngau, sowie Fl.Nr. 1016 - WEA 04, der Gemarkung Woffenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 53. Sitzung des Gemeinderates Berngau 30.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Firma Max Bögl SRE GmbH stellte am 02.09.2024 einen BImSchG-Antrag auf Genehmigung zum o. g. Vorhaben, welcher am 03.09.2024 beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. eingegangen ist. 
Da am 14.10.2024 die letzten Unterlagen nachgereicht wurden, wird die Gemeinde Berngau nun im Zuge des Verfahrens durch das Landratsamt beteiligt und um Stellungnahme zum Vorhaben der Errichtung und des Betriebs von vier geplanten Windkraftanlagen im Gemeindegebiet gebeten. 

Die Windräder WEA 1,2 und 3 liegen in der Gemarkung Berngau und die WEA 4 in der Gemarkung Woffenbach, sprich Tyrolsberg. Die genaue Lage der einzelnen Dokumente ist im Übersichtslageplan ersichtlich.

In der näheren Umgebung befinden sich bis dato keine Windkraftanlagen. 
Die 4 Windkraftanlagen liegen im Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplan Wind.

Alle vier Anlagen sind vom gleichen Herstellertyp und haben daher allesamt die gleichen Abmessungen.
Die maximale Höhe des Flügels beträgt 266,50 m und eine Nabenhöhe 179,00 m.
Daraus ergibt sich ein Rotorblattdurchmesser von 175 m.

Die Windräder blinken nachts an Position 1 und 2 und sind wie folgt farblich gestaltet.


Zur WEA 01
Die Anlage soll westlich der alten Deponie und damit westlich der WEA 3 errichtet werden.
Die Entfernung beträgt nach Berngau ca. 2,0 km, nach Tyrolsberg ca. 1,3 km, nach Rittershof ca. 1,3 km, nach Woffenbach ca. 1,5 km und bis nach Stauf ca. 1,7 km. 
Aufgrund des Standorts ergibt sich eine Höhenlage an der höchsten Position der Flügelspitze von 709,00 mNN.

Zur WEA 02:
Die Anlage soll südlich von Rittershof errichtet werden.
Die Entfernung beträgt nach Berngau ca. 2,0 km, nach Tyrolsberg ca. 1,5 km, nach Rittershof ca. 1 km, nach Woffenbach ca. 1 km, nach Pölling ca. 1,6 km und bis nach Stauf ca. 1,6 km. 
Aufgrund des Standorts ergibt sich eine Höhenlage an der Flügelspitze von 706,50 mNN.

Zur WEA 03:
Die Anlage soll bei der alten Deponie errichtet werden.
Die Entfernung beträgt nach Berngau ca. 1,9 km, nach Tyrolsberg ca. 2,1 km, nach Rittershof ca. 1,3 km, nach Woffenbach ca. 0,7 km, nach Pölling ca. 1,7 km und bis nach Stauf ca. 1 km. 
Aufgrund des Standorts ergibt sich eine Höhenlage an der Flügelspitze von 701,00 mNN.

Zur WEA 04:
Die Anlage soll östlich von Köstelbach bzw. nördlich von Tyrolsberg errichtet werden.
Die Entfernung beträgt nach Tyrolsberg ca. 1 km, nach Köstelbach ca. 1 km, nach Postbauer-Heng ca. 1,6 km, nach, Pölling-Gewerbegebiet ca. 1,7 km, und bis nach Rittershof ca. 1,3 km. 
Aufgrund des Standorts ergibt sich eine Höhenlage an der Flügelspitze von 815,00 mNN.

Im eingereichten BImSchG-Antrag wurden zusätzlich diverse Gutachten beigelegt (Untersuchung von Schallimmissionen und Schattenwurf und Gutachten bezüglich der Risiken Eisfall und Eiswurf). 

Im Schallgutachten wurden für die WEA 1, 2 und 3 Begrenzungen der Leistung zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr festgelegt. So werden die Grenzwerte für Schallimmissionen eingehalten. Für die WEA 4 gibt es keine Beschränkungen, es werden auch in der Nacht die entsprechenden Grenzwerte eingehalten.
Tagsüber gibt es generell keine Probleme mit den Geräuschgrenzen.

Ebenso verhält es sich mit dem Gutachten über den Schattenwurf. Durch eine mögliche Abschaltautomatik aufgrund von Lichtsensoren, kann sichergestellt werden, dass der Einhaltung der Grenzwerte bzgl. der Beschattung Rechnung getragen wird.

Im Gutachten bzgl. Eisfall und Eiswurf mit Risikoanalyse wurde festgestellt, dass teilweise Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos notwendig sind. Vor allem das Aufstellen von Warnschildern wird gefordert. 
Aufgrund vieler möglicher Sensoren können automatische Abschaltungen bei Eis auf den Rotorblättern vorgenommen werden.

Zum Brandschutz lässt sich sagen, dass es auch hier viele Temperatur-Sensoren gibt, welche automatische Abschaltungen bei Überhitzungen auslösen können.

Eine Fledermaussensorik kann bei Bedarf gefordert werden, diese kann auf Grundlage meteorologischer Daten zur Sonne, Temperatur, Niederschlag und zum Wind etc. für automatische Abschaltungen zum Schutz der Tiere sorgen.

Bei Einhaltung der o.g. Forderungen aus den Gutachten sind durch das geplante Vorhaben keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Entsprechende Maßnahmen werden in der Regel im entsprechenden Genehmigungsbescheid vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. aufgenommen und zuvor abgewogen bzw. beurteilt.

Weiterhin wurden bereits die Unterschriften der meisten Eigentümer der Nachbargrundstücke eingeholt.

Vor Maßnahmenbeginn wird die Gemeinde eine Beweissicherung und Dokumentation der Wege einfordern und durchführen lassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Beschluss

„Dem Antrag gemäß § 4 BImSchG i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV der Firma Max Bögl SRE GmbH für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen auf Fl.Nr. 3560, 3493 und 3494, 3453 Gemarkung Berngau, sowie Fl.Nr. 1016 Gem. Woffenbach wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Vor Maßnahmenbeginn wird ist eine Beweissicherung und Dokumentation der Wege der Gemeinde Berngau einzufordern und durchführen lassen.

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4. AOM Regionalbudget 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 53. Sitzung des Gemeinderates Berngau 30.10.2024 ö 4

Sachverhalt

Mit dem AOM-Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die unter Berücksichtigung verschiedener Ziele und Belange den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Förderfähig sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Projekte zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000,00 € netto nicht übersteigen.

Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Ausgaben werden mit bis zu 80 % bezuschusst, der Förderhöchstbetrag liegt bei 10.000,00 €.

Zum 15.11.2024 wird ein neuer Förderaufruf durch das Aktionsbündnis Oberpfalz-Mittelfranken veröffentlicht. Die Förderanfragen sind bis spätestens 15.01.2025 einzureichen.

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4.1. Option einer Infostele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 53. Sitzung des Gemeinderates Berngau 30.10.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Die Infostehle kann dazu dienen, Informationen der Gemeinde wie bspw. Aushänge, Hinweise zu Veranstaltungen, Tagesordnungen für Gemeinderatssitzungen und vieles mehr niederschwellig und digital zur Verfügung zu stellen.

Auch Vereine können dieses digitale Angebot nutzen, um z. B. auf ihre Veranstaltungen aufmerksam zu machen und dabei insbesondere die Zielgruppe zu erreichen, die nicht mit dem Smartphone auf Social Media präsent ist.

Auch in einer Nachbargemeinde hat sich dieses Informationsdisplay an zentralen Örtlichkeiten bereits bewährt, um den Bürgerinnen und Bürgern schnell und unkompliziert über regionale und überregionale Ereignisse zu informieren, um die Bürgernähe zu stärken.

Der Kostenrahmen für ein solches Projekt setzt sich im groben wie folgt zusammen:

  • Einseitige Outdoor-Stehle                        ca. 9.000,00 €
  • Betonfundament                                ca. 500,00 €
  • Stromanschluss                                        ca. 1.500,00 €
  • Einrichtung + Installation                        ca. 1.600,00 €
  • Softwarelizenz        (Laufzeit 12 Monate)                ca. 300,00 €

       Gesamtkosten Kleinprojekt                        ca. 12.900,00 € zzgl. 19 % MwSt.

Die jährlichen Kosten für die Softwarelizenz würden sich auf ca. 300,00 € belaufen.

Die grundsätzliche Entscheidung über die Förderantragstellung und die Standortwahl kann dem Gemeinderat zur Diskussion ausgelegt werden.


3.BGM Sebastian Schrafl erkundigte sich nach der Möglichkeit eines Touch-Displays um z.B. Pläne vergrößern zu können. 1.BGM Thomas Meier berichtete, dass die Verwaltung diese Option bereits überprüft hat und die Variante mit einem Touch-Display wesentlich teurer ausfällt. Zudem ist die Technik anfälliger. Die maximalen Maßnahmenkosten von 20.000 € netto, könnten dann nicht eingehalten werden.

Das Gremium wird gebeten, sich bis zur kommenden Sitzung Gedanken bezüglich einer möglichen Anschaffung einer Infostehle und eines Standorts zu machen. 

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4.2. Vorstellung vergangener Projekte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 53. Sitzung des Gemeinderates Berngau 30.10.2024 ö 4.2

Sachverhalt

Im Jahr 2024 wurden im Rahmen des AOM-Regionalbudgets zahlreiche Kleinprojekte gefördert. Eine entsprechende Übersicht wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Auch Vereine können einen Zuschuss aus dem Regionalbudget beantragen. Der Förderaufruf wird in der November-Ausgabe des Mitteilungsblatts veröffentlicht.

Der Gemeinderat wird gebeten, die Vereine bei Gelegenheit auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen. Zu beachten ist jedoch, dass der Förderantrag durch die jeweilige Gruppierung selbst gestellt werden muss.

Außerdem wird darum gebeten, weitere Ideen für mögliche Kleinprojekte bis zur Gemeinderatssitzung im Dezember mitzuteilen, damit diese ggf. berücksichtigt werden können.

Das Gremium wird darum gebeten, für die gemeindlichen Kleinprojekte nur Vorschläge ohne Baumaßnahmen vorzuschlagen, um die Verwaltung nicht weiter zu belasten. 

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5. Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 53. Sitzung des Gemeinderates Berngau 30.10.2024 ö 5

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier informierte das Gremium zu den folgenden Themen:

  1. Kabeltrasse PV-Anlage „Erlenbrunnen“: In der vergangenen Sitzung wurden Bedenken bezüglich der Trassenverlegung der PV-Anlage „Erlenbrunnen“ geäußert. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit dem Betreiber und der Verwaltung wurden folgende Punkte besprochen. Die Grenzsteine werden durch eine beauftragte Firma lokalisiert und dokumentiert. Generell findet eine Sachstandsaufnahme vor und nach den Maßnahmen statt. Die Trassenverlegung ist laut der Fa. SRE in den Gräben kein Problem und läuft weit genug von der Straße entfernt. Die Drainagen werden nicht gepflügt, sondern gefräst, um diese besser lokalisieren und anschließend wieder verbinden zu können. Die Hauptsammler sind bereits kartiert worden. Die kleineren Leitungen werden durch Schlitze ermittelt. Ebenso soll eine Begehung mit den anliegenden Landwirten stattfinden, um eventuelle weitere Drainagen zu ermitteln. 

  2. Baugebiet „Am Dümpfel“: In der letzten Gemeinderatssitzung wurden die Firma Pusch Bau GmbH & Co. KG aus Kinding als wirtschaftlichsten Anbieter mit einer Angebotssumme von brutto 4.276.377,26 € mit der Ausführung der Erschließungsarbeiten des Baugebiet „Am Dümpfel“ in Berngau beauftragt. Der Baubeginn soll 2025 erfolgen. Möglicherweise erfolgt 2024 noch die Baustelleneinrichtung. Die Fertigstellung der Erschließungsarbeiten ist für Ende 2025 angedacht. Die Bebaubarkeit der Grundstücke ist vorbehaltlich der angedachten Fertigstellung ab 2026 gegeben. Der Quadratmeterpreis beträgt 225,00 € zzgl. der Herstellbeiträge. 

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6. Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 53. Sitzung des Gemeinderates Berngau 30.10.2024 ö 6

Sachverhalt

Aus dem Gremium wurden die folgenden Themen angesprochen:

  1. 3.BGM Sebastian Schrafl erinnerte an die im vergangenen Jahr geehrten Feuerwehrleute für die Erstellung eines Notfallkonzepts. In diesem Zuge erkundigte er sich nach dem Sachstand des Konzepts und den möglichen Maßnahmen. 1.BGM Thomas Meier erklärte, dass auch dieses Thema aufgrund der personellen Kapazitäten noch nicht weiterbearbeitet wurde.

  1. Des Weiteren erkundigte sich 3.BGM Sebastian Schrafl nach dem Sachstand zur Nachverdichtung in der Eichenstraße. Dieses Thema konnte ebenfalls aufgrund der personellen Situation nicht weiterbearbeitet werden. Zwischenzeitlich fand ein Gespräch bezüglich der Bauleitplanung mit dem Architekten Hr. Stadter statt. Im nächsten Schritt muss die Erschließungsplanung beauftragt werden. 

  1. GRM Marion Behrends berichtete vom Klimaschutztag welcher am Montag vor einer Woche stattgefunden hat. Die Veranstaltung wurde von der Stadt Neumarkt, dem Landkreis und durch Fr. Kimmich von der REGINA GmbH organisiert. Der Teilnehmerkreis bestand aus Bürgermeistern des Landkreises, Stadt- und Gemeinderäten und Vereinen die sich mit dem Klimaschutz befassen. Die Veranstaltung begann mit Infoständen im Foyer und wurde durch zwei Fachvorträge abgerundet. Der Vortrag von Prof. Dr. Sterner befasste sich maßgeblich mit den Chancen der Energiewende in Hinblick auf die Eigennutzung von lokalen Ressourcen wie die Windkraft, Photovoltaikanlagen und Biogas. Den zweiten Vortrag führte Bürgermeister Erwin Karg aus Fuchstal (Landkreis Landsberg am Lech). Dieser stellte die Konzepte seiner Gemeinde vor. Das „Energieeffizienz-Netzwerk Lechrain“ besteht u.a. aus Wasserkraft, Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen und einem Energiepark. Auf der Website www.fuchstal.de gibt es weitere Informationen wie auch einen kurzen Filmbeitrag zu dem Konzept. 1.BGM Thomas Meier bedankte sich bei GRM Marion Behrends für die Arbeit als Klimaschutzbeauftragte.

  1. GRM Christian Wild wies nochmals auf die Reinigung der Gräben hin, insbesondere auf den Dimpfelgraben. 1.BGM Thomas Meier berichtete, dass die Herstellung der Kläranlagen und deren Betrieb, wie auch die Unterhaltung der Quelle Ressourcen fordernder ist als zuvor. Die neuen Vorschriften führen zu einer höheren Auslastung. Das Anliegen wird an den Bauhof weitergegeben. 1.BGM Thomas Meier erhofft sich aus dem zukünftigen Sturzflutenkonzept Maßnahmen für den Dimpfelgraben. 

  2. GRM Kristin Lodes informierte das Gremium über den Weihnachtsmarkt. Dieser wird am dritten Adventswochenende stattfinden und erstmalig bereits am Samstag beginnen. Hier wird Glühwein und Essen angeboten, während eine Band spielt. Dieses Jahr gibt es 20 verschiedene Stände. Die meisten Stände werden jedes Jahr von der Gemeinde Berg ausgeliehen. Im Jahr 2015 hat der Fischereiverein in Eigenleistung drei Holzbuden gebaut. Die Materialkosten wurden damals von der Gemeinde gezahlt. Der CSU-Ortsverband hat in diesem Jahr angeboten zwei weitere Holzbuden zu bauen und hat dementsprechend angefragt, ob auch hier die Materialkosten von der Gemeinde getragen werden können. Die Holzbuden wären, wie die bereits bestehenden Buden Eigentum der Gemeinde. Die Holzbuden bieten einen besseren Witterungsschutz für die Betreiber im Vergleich zu den geliehenen Ständen und bilden ein optisch ansprechenderes Bild für den Weihnachtsmarkt. Die Holzbuden würden ebenfalls aus einem platzsparendem Modulsystem gebaut werden. Der Bau von zwei Holzbuden würde ca. 1.500 € für das Holz zzgl. der Beschläge kosten. Eine Bude würde der Ortsverband am Weihnachtsmarkt gerne selbst nutzen, die andere wäre frei zur Verfügung. Die Buden stehen unter dem Jahr allen Vereinen zur Verfügung. Der Bedarf für die Buden am Weihnachtsmarkt ist immer vorhanden, da die geliehen 12 Stände offen gestaltete sind. GRM Harald Meier schlug vor die Buden über das Regionalbudget fördern zu lassen. Da die Förderung über das Regionalbudget für dieses Jahr zeitlich nicht möglich ist, sollte dies im kommenden Jahr eingereicht werden. GRM Christian Wild wies auf die Lagerung der Buden hin. Die Lagerung muss berücksichtigt werden, bei der aktuell geringen Zahl sollte dies jedoch kein Problem darstellen.
    Das Gremium stand dem Bau der Buden positiv gegenüber. Im Gemeinderat bestand Einverständnis, die Materialkosten für den Bau von zwei neuen Buden für den Weihnachtsmarkt zu übernehmen. 

  3. 2.BGM Stefan Meyer berichtete über die diesjährige Verleihung der Grünen Hausnummer, welche dieses Jahr in Freystadt stattgefunden hat. Insgesamt waren drei Preisträger aus der Gemeinde Berngau. Fr. Kimmich von der REGINA GmbH hob hervor, dass Berngau eine der wenigen Gemeinden ist, die die Grüne Hausnummer fördert und die Förderung mit 1.000 € sehr hoch ausfällt. 2.BGM Stefan Meyer wies deshalb daraufhin, dass gerade in Hinblick auf das neue Baugebiet diese Regelung überdacht werden sollte. Auch eine Differenzierung zwischen Neubauten und der Umrüstung von Bestandsgebäuden sollte differenziert betrachtete werden. Für einen z.B. KfW-Neubau ist es wesentlich einfacher die Kriterien zu erfüllen, als für ein älteres Bestandsgebäude. Die Bezuschussungen und Programminhalte werden im Rahmen der nächsten Sitzung beschlossen. 


Datenstand vom 12.12.2024 10:49 Uhr