Datum: 15.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turnhalle Berngau
Gremium: Gemeinderat Berngau
Körperschaft: Gemeinde Berngau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:50 Uhr bis 00:23 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 01. Sitzung vom 06.05.2020
2 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 02. Sitzung vom 10.06.2020
3 Bauhof Berngau im "Distler-Anwesen" hier: Vorstellung des Vorentwurfs durch Herrn Architekt Max Zitzelsberger
4 ÖPNV in der Gemeinde Berngau hier: Informationen zum Anrufsammeltaxi und zum Rufbus im Gemeindebereich durch Frau Isabel Meier, Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
5 Rahmenrichtlinien zur Errichtung von PV-Anlagen in der Gemeinde Berngau
5.1 Vorstellung der Ergebnisse des Bauausschusses
5.2 Beratung und Beschlussfassung über die Rahmenrichtlinie
6 Errichtung einer PV-Anlage durch die Fa. bos.ten, Regensburg auf Fl.Nr. 3427, Gemark. Berngau
6.1 Information über das Projekt
6.2 Beratung und Grundsatzbeschluss
6.3 Aufstellungsbeschluss für das Deckblatt Nr. 15 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan
6.4 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SO Photovoltaik Breitfeld
7 Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen
7.1 Bauantrag - Neubau eines Milchviehlaufstalls mit Güllelager auf Fl.Nr. 91, Gemarkung Mittelricht (Mittelricht, 92361 Mittelricht)
7.2 Bauvoranfrage - Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 17, Gemarkung Berngau (Eichenstraße, 92361 Berngau)
7.3 Bauvoranfrage - Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 1782/2, Gemarkung Berngau (Reifensteinstraße 10, 92361 Berngau)
7.4 Isolierte Befreiung - Bau einer Gartenhütte auf Fl.Nr. 289/18, Gemarkung Berngau (Nordgaustraße 11, 92361 Berngau)
7.5 Isolierte Befreiung - Einfriedung Doppelstabmattenzaun Zaunhöhe 2,00 m auf Fl.Nr. 289/54, Gemarkung Berngau (Hofmarkstraße 17, 92361 Berngau)
8 Erkläranlage Berngau - LEADER-Förderung
9 Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters
10 Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 03_200715_Bekanntmachung.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 01. Sitzung vom 06.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Berngau der Wahlperiode 2020/2026 vom 06.05.2020 über die 01. Sitzung, die den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt worden ist, wird vollinhaltlich genehmigt.“

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2. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 02. Sitzung vom 10.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Berngau der Wahlperiode 2020/2026 vom 16.06.2020 über die 02. Sitzung, die den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt worden ist, wird vollinhaltlich genehmigt.“

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3. Bauhof Berngau im "Distler-Anwesen" hier: Vorstellung des Vorentwurfs durch Herrn Architekt Max Zitzelsberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 3

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier begrüßte Herrn Architekten Max Zitzelsberger, der den Vorentwurf zum Projekt „Bauhof Berngau“ vorstellte. Herr Zitzelsberger informierte anhand von verschiedenen Bildern über den Ist-Zustand des Anwesens von Herrn Martin Distler. Im Bereich des alten Stadels soll durch verschiedene Umbaumaßnahmen der Bauhof Berngau untergebracht werden.

Das größte Problem seien hierbei die noch nicht bestehenden Höhen, die benötigt werden, um die vorhandenen Fahrzeuge unterzubringen.
Im hinteren Teil des Stadels soll nun eine Halle in der erforderlichen Höhe eingesetzt werden. Diese Halle beinhaltet neben den Stellflächen für die Fahrzeuge eine Waschhalle sowie einen Personalbereich. Im Obergeschoss befinden sich Lagerflächen und ein weiterer Bereich für das Personal. Es ist angedacht das Material, das im Obergeschoss gelagert werden soll, mit einem Stapler hinauf und herunter zu transportieren. Weiter ist vor dem Personalbereich im Erdgeschoss ggf. noch ein Freisitz angedacht.

Die Traufkante des Stadels wird durch die Umbaumaßnahmen ca. um 1 m erhöht. Die äußere Form des Stadels bleibt unverändert, lediglich neue Schiebe-Tore müssen angebracht werden. Es werden wo möglich die gleichen Materialien verbaut werden, die auch im Altbau verwendet wurden. Der Eindruck eines Stadels soll nicht verändert werden. Das bestehende Wohnhaus fungiert als Lärmschutzbarriere. Für den hinteren Teil des alten Kuhstalls ist bisher keine Funktion angedacht.

Aus dem Gremium wurde die Größe der Halle hinterfragt, ob diese auch längerfristig ausreichend sein wird, was Herr Zitzelsberger bestätigte. Die jetzigen Fahrzeuge hätten leicht Platz und es sei noch Stellplatz vorhanden. Mit dem bestehenden Fuhrpark kann problemlos mit dem Stapler die Luke zum Lager erreicht werden. Sollten noch weitere Fahrzeuge hinzukommen, müsste jedoch rangiert werden.
Bzgl. dem Vorschlag aus dem Gremium einen Lastenaufzug einzuplanen erklärte Herr Zitzelsberger, dass dies den vorgegebenen Kostenrahmen bei weitem sprengen würde.

1. BGM Thomas Meier ergänzte, dass der Bedarf mit den Mitarbeitern des Bauhofs abgestimmt wurde. Auch die Lage des Waschplatzes im Innenbereich wird von den Bauhofmitarbeitern vor allem im Winter bevorzugt.

Aus dem Gremium wurden verschiedene Details zur Planung wie auch zur Statik hinterfragt, die Herrn Zitzelsberger ausführlich erklärte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau ist mit dem vorgestellten Entwurf des Architekten Max Zitzelsberger im Grundsatz einverstanden. Auf dieser Grundlage soll die Planung des Bauherren Martin Distler in Zusammenarbeit mit dem Bauhofpersonal weiter verfeinert werden.“

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4. ÖPNV in der Gemeinde Berngau hier: Informationen zum Anrufsammeltaxi und zum Rufbus im Gemeindebereich durch Frau Isabel Meier, Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 4

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier begrüßte Frau Isabel Meier vom Landratsamt Neumarkt, Sachgebiet ÖPNV, Wirtschaft und Tourismus, die nochmals das bereits im Oktober dem alten Gemeinderat vorgestellte Konzept für die ÖPNV Neukonzeption im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. dem neuen Gremium vorstellte.

Frau Meier fasste das derzeitige Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im Landkreis zusammen. Aktuelle Herausforderungen sind hierbei z. B. die sinkenden Schülerzahlen, steigende ÖPNV-Produktionskosten, die kleinteilige Siedlungsstruktur mit mehr als 600 Haltestellen, die niedrige Bevölkerungsdichte und der kontinuierlich zunehmende motorisierte Individualverkehr.

Lösung und Ziel ist es, den bestehenden ÖPNV durch bedarfsgerechte, nachfrageorientierte Systeme zu ergänzen: Rufbusse und Anruf-Sammel-Taxis (AST).

Die Rufbusse wurden ab 2011 eingeführt und sind derzeit in 17 von 19 Gemeinden im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. verfügbar. Nur die Stadt Neumarkt, die Gemeinde Sengenthal sowie der Ort Berngau sind im Landkreis Neumarkt noch nicht an das Rufbussystem angebunden.

Die Rufbusse verkehren montags bis freitags zu Zeiten in denen kein Regionalbusverkehr angeboten wird und können bei Bedarf - mit Anmeldung 60 Minuten vor Abfahrt - bestellt werden. Für die Beförderung gilt der VGN-Tarif (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg). Bisher waren Kleinbusse (9-Sitzer) im Einsatz. Künftig sollen hier auch barrierefrei Kleinbusse zum Einsatz kommen. Insgesamt steigen die Fahrgastzahlen der Rufbusse kontinuierlich an. Im Gemeindebereich Berngau sind die Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Röckersbühl (plus Allershofen) an die Rufbuslinie 592 - Freystadt angeschlossen. Der OT Tyrolsberg wird über den PyPolino (Rufbus der Marktgemeinden Pyrbaum und Postbauer-Heng) angedient.

Das Anrufsammeltaxi (AST) soll ergänzend zum Regional- und Rufbusverkehr im gesamten Landkreis eingeführt werden. In der Gemeinde Berg wurde das AST bereits 2001 eingeführt, und 2016 in den Markt-Gemeinden Pyrbaum und Postbauer-Heng. Die Fahrgastzahlen haben sich bei rund 2.000 Fahrgästen in Berg und ca. 2.500 Fahrgästen in Pyrbaum / Postbauer-Heng eingependelt. Im Mai 2020 sind die Gemeinden Pilsach und Lauterhofen hinzugekommen.
Ziel ist es das AST flächendeckend im gesamten Landkreis Neumarkt zu etablieren.

AST bedeutet:
  • Bedarfsgesteuerter Verkehr (Anmeldung spätestens 60 Minuten vor Fahrtbeginn)
  • Montags bis samstags abends/nachts bis ca. 1 Uhr und zusätzlich an Sonn- und Feiertagen tagsüber und abends/nachts
  • Beförderung zwischen dem Bahnhof Neumarkt und dem Gemeindegebiet
  • Eine Bedienung ist bei der Rückfahrt bis vor die Haustüre möglich.
  • Nutzbar im VGN-Tarif mit dem gesamtem Fahrkartensortiment
  • Der Preis wird sich nach Bediengebieten orientieren (Tarifzonenlogik). Neben dem regulärem VGN-Fahrpreis würde zusätzlich ein AST-Zuschlag in gleicher Höhe anfallen.
    Dies wäre z. B. von Berg nach Neumarkt im Tarif der Zone 2 die Kosten für ein Einzelticket von 2,60 € zzgl. dem AST-Zuschlag von 2,60 €, somit insgesamt 5,20 €.
    Die Schülerfahrkarten werden ebenfalls akzeptiert, wie auch das kommende 365 €-Ticket.
    Der Hauptort Berngau liegt voraussichtlich in Zone 1, die Ortsteile in Zone 2, somit würden max. 5,20 € anfallen.

Durch die Kombination der Rufbusse mit den ASTs soll ein stündlicher Takt erreicht werden von ca. 5 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts.


Kosten für die Gemeinde
Das Betriebskostendefizit liegt z. B. in Berg bei rund 23.000 € und in Pyrbaum und Postbauer-Heng bei ca. 43.000 € (aufgrund der Anfahrtspauschale). Der Sitz des Taxi-Unternehmens ist in Neumarkt. Somit wird nach Berngau voraussichtlich keine Anfahrtspauschale berechnet werden. Für Berngau sollte das Betriebskostendefizit geschätzt bei 25.000 – 30.000 € liegen.

Über den Freistaat Bayern gibt es ein Sonderförderprogramm für Bedarfsverkehre, hier kann eine Förderung von ca. 30 % erwartet werden, zzgl. ggf. zusätzliches Sonderförderprogramm für Bedarfsverkehre. (Die neue Richtlinie wir voraussichtlich im Sommer 2020 bekanntgemacht.)
Die Restkosten würden zwischen dem Landkreis zu 1/3 und der Gemeinde Berngau zu 2/3 aufgeteilt werden. Außerdem würde der gemeindliche Anteil an den Rufbuslinien 592 (Freystadt/Berngau) und 506 (PyPoLino) ab Einführung des AST wegfallen. Sollte auch noch die Stadt Freystadt beim AST von Berngau mit einsteigen würden sich die Kosten nochmals reduzieren. Der Vertrag würde auf 3 Jahre geschlossen werden als Probezeitraum und dann ggf. wieder um 3 Jahre verlängert werden.

Aus dem Gremium wurde die Organisation der Taktung und Beförderung im Zusammenhang mit Freystadt hinterfragt, was von Frau Meier detailliert erklärt wurde.

Frau Meier erklärte, dass die Mobilität der Bürger im gesamten Landkreis bedarfsgerecht, flexibel und auch finanzierbar durch das ÖPNV-Angebot gestaltet werden soll. Die Tarife sollen:
- vereinfacht und gesenkt werden
- das bestehende Angebot ergänzt
- das AST und die Rufbusse zusammengeführt
- und die Bedienerfreundlichkeit über eine App verbessert werden.
Zudem soll der RVV-Tarif (Regensburger Verkehrsverbund) im gesamten Landkreis anerkannt werden. Weiter steht 2020 noch die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Neumarkt an.

1. BGM Thomas Meier fragte nach, ob der Rufbus auch für den Hauptort Berngau installiert werden kann. Frau Meier erklärte, dass Berngau derzeit noch vom Stadtbus angedient wird. Solange dies besteht, kann der Rufbus nicht als Parallelangebot aufgebaut werden. Die Stadtwerke überplanen derzeit den Stadtbusverkehr und die Gemeinde können Änderungswünsche mit in die Planung einbringen.

1. BGM Thomas Meier fasste zusammen, dass mit dem Rufbus und dem AST nur noch Kosten für die tatsächliche Nutzung und nicht mehr für die Bereitstellung, wie beim Rufbus, anfallen würden und beda nkte sich bei Frau Meier für den detaillierten Vortrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau führt das Anruf-Sammel-Taxi unter der Voraussetzung ein, dass der Landkreis 1/3 der Restkosten, nach Abzug der zu erwartenden Förderung durch den Freistaat Bayern, übernimmt.“

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5. Rahmenrichtlinien zur Errichtung von PV-Anlagen in der Gemeinde Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 5
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5.1. Vorstellung der Ergebnisse des Bauausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 5.1

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier informierte, dass sich der Bauausschuss am 01.07.20 getroffen hat und auf Grundlage einer Rahmenanalyse aus dem Jahr 2009 sowie auf Basis von Musterrichtlinien anderer Städte und Gemeinden eine Rahmenrichtlinie für die Gemeinde Berngau entworfen hat. Das Ergebnis wurde dem Gremium im RIS und als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

In dieser Richtlinie wurden die Vor- und Nachteile von PV-Anlagen generell zusammengefasst und eine Begründung für den Beschlussvorschlag zusammengestellt. Hierbei wurden die folgenden Punkte definiert:

  1. Erfordernis eines Standortgutachtens
  2. Zulässige Gesamtfläche
  3. Nicht geeignete Standorte
  4. Mindestabstand zur Wohnbebauung
  5. Erfordernisse an Ausgleichsflächen
  6. Finanzieller Ausgleich aufgrund der Beeinträchtigung von Jagdrevieren
  7. Mindestanforderungen bzgl. der Gestaltung
  8. Festlegung des erforderlichen Architekturbüros durch die Gemeinde
  9. Beweissicherung und Sicherstellung des Unterhalts des Wegebaus durch eine Bürgschaft
  10. Erfordernis von Bürgschaften für die Herstellung der Erschließung und für die Rückbauverpflichtung
  11. Erfordernis eines städtebaulichen Vertrages hinsichtlich der Übernahme der Kosten
  12. Erfordernis des ständigen Betriebssitz des Betreibers in der Gemeinde
  13. Inhalt Durchführungsvertrag
  14. Vorlage schriftliche Einspeisezusage
  15. Möglichkeit für weitere ggf. erforderliche Kriterien

1. BGM Thomas Meier erklärte, dass unabhängig von dieser Richtlinie jeder Antrag für die Errichtung einer PV-Anlage individuell vom Gremium beschieden werden kann und muss und ein Antrag auch trotz Einhaltung aller Vorgaben von der Gemeinde abgelehnt werden kann.

GRM Michael Ochsenkühn wies darauf hin, dass die Richtlinie vorab auf jeden Fall auch mit den Jagdgenossenschaften abgestimmt werden sollte, da diese am stärksten betroffen sind.

GRM Braun fragte nach wie viel Fläche aufgrund dieser Vereinbarung, dann in der Gemeinde insgesamt bebaut werden dürfen. Herr Möges erklärte, dass lt. der vorgeschlagenen Richtlinie die Fläche pro Gemarkung auf max. 10 ha bzw. 3 % beschränkt wird, somit wären dies in der gesamten Gemeinde Berngau bei 4 Gemarkungen (Berngau, Mittelricht, Woffenbach und Röckersbühl) max. 40 ha. Der Trend gehe zu sehr großen Anlagen ab 20 ha, berichtete Herr Möges, somit sollten die angedachten 3 % pro Gemarkung relativ schnell ausgereizt sein; natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Grundstückseigentümer die Flächen zur Verfügung stellen. Es liegt somit bei den Landwirten, ob die Flächen von der aktiven Landwirtschaft abgezogen werden.

2. BGM Sebastian Schrafl vertrat die Meinung, dass die Bürger in einer Bürgerversammlung mit einbezogen werden sollten. Herr Möges erwiderte, dass die Bürger, mit Aufstellung eines für eine PV-Anlage erforderlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans, jeweils die Möglichkeit haben eine Stellungnahme abzugehen.

GRM Christian Wild schlug vor in die Richtlinie mit aufzunehmen, dass die Flächen ringsum eingegrünt werden sollten und dass auch die Größe der Pflanzen festgelegt werden sollte. GRM Matthias Braun bestätigte, dass man mit einer Eingrünung der Natur etwas zurück gibt und sich eine Anlage so besser in die Landschaft einfügt. Auch die Akzeptanz durch die Bürger wäre dadurch wahrscheinlich größer. Auf Nachfrage aus dem Gremium fügte Herr Möges hinzu, dass die Pflege der Bepflanzung durch den Investor zu erfolgen hat, was vertraglich vereinbart wird.

Herr Möges erklärte, dass Hecken von den Grundstückseigentümern normalerweise nicht gewünscht sind. Sollte durch die Hecken ein Biotop entstehen, steht nach heutiger Rechtslage diese Fläche auch nach dem Abbau der PV-Anlage nicht mehr als Ackerfläche zur Verfügung, da die Hecken dann gesetzlich geschützt sind.

2. BGM Sebastian Schrafl fragte nach, ob die Vorgabe zum ständigen Betriebssitz eines Unternehmens in der Gemeinde rechtlich zulässig sei. 1. BGM Thomas Meier erwiderte, dass dies lt. Rücksprache mit dem aktuell anfragenden Investor eine gängige Forderung ist. Herr Möges wird den Passus beim Bayerischen Gemeindetag abklären.

Hinsichtlich der Ausgleichsflächen erklärte Herr Möges, dass der Investor entweder eine andere Fläche im Gemeindegebiet oder auch die betreffende Fläche selber als Ausgleichsfläche aufwerten kann. Die erforderliche Größe der Ausgleichsflächen liegt bei PV-Anlagen derzeit bei 10-20 % der überbauten Fläche. Die Gemeinde ist dafür verantwortlich, dass diese Ausgleichsflächen entstehen. Aus diesem Grund wird die Einhaltung dieser Vorgabe durch eine Grunddienstbarkeit abgesichert, eine Bürgschaft verlangt sowie bei Nichteinhaltung eine Strafzahlung vertraglich vereinbart.

Weiter bestätigte Herr Möges auf Nachfrage aus dem Gremium, dass der Investor dafür sorgen muss, dass das Betreten der Anlage durch Unbefugte nicht möglich ist. Der Verlauf der aktuell diskutieren Stromtrasse P53 ist für die Gemeinde diesbezüglich nicht von Belang. Über die Lage einer PV-Anlage entscheidet der Investor.

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5.2. Beratung und Beschlussfassung über die Rahmenrichtlinie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Die Richtlinie wird bei einem weiteren Treffen des Bauausschusses final überarbeitet und dem Gremium zur nächsten Sitzung am 16 .09.2020 zur Abstimmung vorgelegt.

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6. Errichtung einer PV-Anlage durch die Fa. bos.ten, Regensburg auf Fl.Nr. 3427, Gemark. Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 6
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6.1. Information über das Projekt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 6.1

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier zeigte Bilder einer ähnlichen bereits bestehenden PV-Anlage. Das betreffende Grundstück liegt Am Breitfeld nördlich von Berngau. Die Fläche würde den im Moment vorgeschlagenen Richtlinien entsprechen. Sollten diese geändert werden, müssten die durch den Investor erst nochmal abgearbeitet werden.

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6.2. Beratung und Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 6.2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Dem Vorhaben der Fa. bos.ten, Regensburg zur Errichtung einer PV-Anlage auf Fl.Nr. 3427, Gemarkung Berngau wird im Grundsatz zugestimmt und das Projekt weiterverfolgt.“

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6.3. Aufstellungsbeschluss für das Deckblatt Nr. 15 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 6.3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch die Änderung des Deckblattes Nr. 15. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung des bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellten Grundstücks Fl.Nr. 3427, der Gemarkung Röckersbühl als Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung).

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von 44.306 m² schließt im Norden und im Westen an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 2880 und Fl.Nr. 2659, jeweils der Gemarkung Berngau. Im Süden reicht die Planungsfläche bis zum Grundstück Fl.Nr. 3426, Gemarkung Berngau. Die Fläche wird im Osten durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 3431, Gemarkung Berngau begrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

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6.4. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SO Photovoltaik Breitfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 6.4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Gemeinde Bernau stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “SO Photovoltaik Breitfeld“ auf. Die Planungsfläche umfasst die Ausweisung des Grundstückes Fl.Nr. 3427, der Gemarkung Berngau.

Vorhabenträger:        Firma bos.ten AG, Regensburg
Vorhaben:                Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik Freiflächenanlage

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von 44.306 m² schließt im Norden und im Westen an den gemeindlichen Wegen Fl.Nr. 2880 und Fl.Nr. 2659, jeweils der Gemarkung Berngau. Im Süden reicht die Planungsfläche bis zum Grundstück Fl.Nr. 3426, Gemarkung Berngau. Die Fläche wird im Osten durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 3431, Gemarkung Berngau begrenzt.

Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet. Bevor der Bebauungsplan beschlossen  wird, sind die Richtlinien der Gemeinde zu erfüllen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

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7. Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 7
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7.1. Bauantrag - Neubau eines Milchviehlaufstalls mit Güllelager auf Fl.Nr. 91, Gemarkung Mittelricht (Mittelricht, 92361 Mittelricht)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 7.1

Sachverhalt

Richard Pirkl, Mittelricht 6, 92361 Berngau
Das betreffende Grundstück liegt im Außenbereich, eine Privilegierung liegt vor. Die Nachbarn haben nicht unterschrieben.
Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob mit Emissionen durch die Gülle zu rechnen sei. 1. BGM Thomas Meier erklärte, dass auf der betreffenden Fläche bereits ein Kuhstall vorhanden ist. Die Emissionswerte werden vom LRA überprüft und obliegen nicht der Kontrolle durch die Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss

„Zum Bauantrag von Richard Pirkl für den Neubau eines Milchviehlaufstalls mit Güllelager auf Fl.Nr. 91, Gemarkung Mittelricht (Mittelricht, 92361 Mittelricht) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Oberflächenwasser wird über eine bestehende Drainage in den Frauenbach und das anfallende Schmutzwasser in die geplante Güllegrube geleitet. Das Grundstück ist noch nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Bezüglich des Wasseranschlusses ist mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Sondersfelder Gruppe eine Vereinbarung zu schließen.“

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7.2. Bauvoranfrage - Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 17, Gemarkung Berngau (Eichenstraße, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 7.2

Sachverhalt

Isabell Graml und Christian Götz, Neumarkter Straße 11, 92361 Berngau
1. BGM Thomas Meier informierte, dass sich das Bauvorhaben außerhalb des gültigen Bebauungsplanes im sogenannten Außenbereich im Innenbereich befindet. Aus ortsplanerischer Sicht ist deshalb eine Bauleitplanung für den noch nicht beplanten Bereich der Eichenstraße sinnvoll. Damit sollen auch die Voraussetzungen für eine mögliche spätere Bebauung der rückwärtigen Teilflächen der landwirtschaftlichen Hofflächen geschaffen werden. Entsprechende Vorgespräche wurden mit den Grundstückseigentümern bereits geführt. Die Bauvoranfrage sollte deshalb aus ortsplanerischer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt werden.
       
Aus dem Gremium wurde das Verfahren zur Bauleitplanung hinterfragt, was Herr Möges von der VG detailliert erklärte sowie die Notwendigkeit zur Festlegung der künftigen Grundstücke, um die Erschließung der Grundstücke ggf. im Zuge der anstehenden Sanierung der Eichenstraße bereits durchführen zu können.

Dass eine Bauleitplanung erforderlich ist, wurde den Grundstückseigentümern mehrmals deutlich erläutert berichtete 1. BGM Thomas Meier. Die Gemeinde wird gerne alle Maßnahmen ergreifen, damit das Bauvorhaben verwirklicht werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7

Beschluss

„Zum Antrag auf Vorbescheid von Isabell Graml und Christian Götz für den Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 17, Gemarkung Berngau (Eichenstraße, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhielt gilt er somit als abgelehnt.

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7.3. Bauvoranfrage - Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 1782/2, Gemarkung Berngau (Reifensteinstraße 10, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 7.3

Sachverhalt

Monika Harrer, Dresdner Straße 28, 92318 Neumarkt
1. BGM Thomas Meier erinnerte, dass die Bauvoranfrage in der Sitzung vom 22.04.20 zurück gestellt worden war, aufgrund der erforderlichen Stellungnahme durch das WWA hinsichtlich der bestehenden Hochwasserlinie.
Das Wasserwirtschaftsamt hat mittlerweile hierzu Stellung genommen und vorgeschlagen entweder die geplante Terrasse zu verkleinern, oder das Gebäude ein Stück in Richtung Norden zur Straße zu verschieben oder durch eine Aufschüttung das Grundstück zu begradigen bei gleichzeitiger Schaffung eines Ausgleichs unter dem Gewässer.

Im Gremium wurden kurz die verschiedenen Möglichkeiten diskutiert, wobei die massive Bebauung des Grundstücks überwiegend  als sehr problematisch erachtet wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 11

Beschluss

„Zur Bauvoranfrage von Monika Harrer für die Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 1782/2, Gemarkung Berngau (Reifensteinstraße 10, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Reifenstein III“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze an der westlichen Grundstücksgrenze, der Lage der Garage (nicht wie im BP vorgegeben) und hinsichtlich der Bauweise (Doppelhaus statt Einzelhaus) in Aussicht gestellt.“
  • Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhielt, gilt er somit als abgelehnt.

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7.4. Isolierte Befreiung - Bau einer Gartenhütte auf Fl.Nr. 289/18, Gemarkung Berngau (Nordgaustraße 11, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 7.4

Sachverhalt

Thomas Seger, Nordgaustraße 11, 92361 Berngau

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Der Antrag auf Isolierte Befreiung von Thomas Seger für den Bau einer Gartenhütte auf Fl.Nr. 289/18, Gemarkung Berngau (Nordgaustraße 11, 92361 Berngau) von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Allershofener Brunnen-Nord“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird genehmigt.“

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7.5. Isolierte Befreiung - Einfriedung Doppelstabmattenzaun Zaunhöhe 2,00 m auf Fl.Nr. 289/54, Gemarkung Berngau (Hofmarkstraße 17, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 7.5

Sachverhalt

Ronald Lohbrunner, Hofmarkstraße 17, 92361 Berngau
1. BGM Thoma Meier erinnerte, dass der Sachverhalt bereits in der letzten Sitzung behandelt und einstimmig vom Gremium abgelehnt wurde. Der Antrag liegt mit einem Schreiben des Bauherrn, das auch den Mitgliedern des Gemeinderates übermittelt wurde, nochmals zur Abstimmung vor.

GRM Harald Meier war der Auffassung , dass die beantragte Art eines Zauns keine tatsächliche Wirkung gegen die vom Bauherrn gefürchtete Strahlung hat, jedoch allein durch die Einschränkung der Sicht eine subjektive Verbesserung erzielt werden kann.

Aus dem Gremium wurde vorgeschlagen statt einem Doppelstabmattenzaun eine Hecke zu errichten oder lediglich an den drei Grundstücksseiten zu den Nachbarn, in Abstimmung mit diesen, einen Zaun zu errichten. Die Seite zur Hofmarkstraße sollte frei bleiben.

Im Gremium herrschte überwiegend Verständnis für die Belange des Bauherrn, jedoch könne eine Befreiung nicht erteilt werden, da diese folglich für alle Grundstücke in einem Baugebiet gilt. Hierdurch würde der geltende Bebauungsplan aufgeweicht werden. Eine Hecke in der beantragten Höhe wäre lt. Bebauungsplan jedoch erlaubt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss

„Der Antrag auf Isolierte Befreiung von Ronald Lohbrunner für die Einfriedung mit einem Doppelmattenzaun auf Fl.Nr. 289/54, Gemarkung Berngau (Hofmarkstraße 17, 92361 Berngau) von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Allershofener Brunnen“ wird hinsichtlich der Überschreitung der Zaunhöhe (2,00 m statt 1,00 m), der Art der Ausführung (Doppelstabmattenzaun statt Metallzaun, Holzlattenzaun oder Maschendrahtzaun) genehmigt.“
  • Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhielt, gilt er somit als abgelehnt.

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8. Erkläranlage Berngau - LEADER-Förderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 8

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier informierte, dass die LEADER-Förderung für die „Ausstattung und Möblierung eines regional nutzbaren Lernbereichs“ gewährt wird.
Für kommunale Träger wird kein Bargeld-/Guthabennachweis benötigt. Dieser wird durch einen Gemeinderatsbeschluss ersetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Das LEADER-Projekt „Erkläranlage Berngau“ wird gemäß der vorgelegten Planung und der aktuellen Kostenermittlung mit Gesamtkosten in Höhe von 46.736,77 € brutto befürwortet. Die Finanzierung wird von der Gemeinde Berngau als Projektträger getragen. Dem Förderantrag wird das Einvernehmen erteilt und eine LEADER-Förderung über die LAG Regina Neumarkt beantragt.
Die Gemeinde Berngau stellt sicher, dass die Nutzung bzw. der Unterhalt und der Betrieb des LEADER-Projekts „Erkläranlage Berngau – inklusive Ausstattung und Möblierung“ während der festgesetzten Zweckbindungsfrist gewährleistet wird und anfallende Kosten vom Projektträger übernommen werden.
Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 27.099 € für den Eigenanteil der Gemeinde Berngau werden im Falle einer Bewilligung der LEADER-Förderung von der Gemeinde Berngau zur Verfügung gestellt.“

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9. Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 9

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier informierte das Gremium zu den folgenden Themen:
  1. Am 29.09.2020 findet ein Workshop der BLE – Bundesanstalt für Landwirtschaft u. Ernährung statt (Generationennetzwerk)
  2. Genehmigung der Haushaltssatzung 2020 durch das LRA
    - Genehmigung für eine mögliche Kreditaufnahme i.H.v. 500.000 € im Vermögenshaushalt
    - Hinweis auf die ergänzenden Prüfungsbemerkungen insbesondere auf die „corona-bedingten“ Einnahmeausfälle
  3. Einer der drei Weiher bei Röckersbühl muss aufgrund von Sedimentablagerungen ausgebaggert werden, um ihn vor dem „Umkippen“ zu schützen. Eine erste Kostenschätzung in Höhe von rund 45.000 € liegt vor. Hierbei sind NICHT enthalten die Begutachtung, die Vermessungsarbeiten, die Böschungssicherung und die Entsorgung. Die Gesamtkosten werden somit bei ca. 75.000 € liegen, sofern das Material im Umland ausgebracht werden kann und nicht deponiert werden muss. Eine Förderung ist nicht zu erwarten.
    Bei der Unteren Naturschutzbehörde wurde angefragt, welche Alternativen die Gemeinde sonst noch hätte. Diese hat vorgeschlagen den Weiher abzulassen, die Fische umzusiedeln und auch dem Biber Zeit zum Umsiedeln zu geben. Dann könnte dort ein Biotop entstehen.
    Der Pachtvertrag des Fischereivereins läuft jedoch noch bis 2029. Die Pachteinnahme beträgt 500 €/Jahr.
    Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob im Pachtvertrag Regelungen für den Fall enthalten sind, dass der Weiher nicht mehr genutzt werden kann, was 1. BGM Thomas Meier verneinte.
    Als Verursacher für die aktuelle Situation wird einerseits der Biber gesehen, aber auch Überfütterung könnte teilweise mit Schuld am derzeitigen Zustand sein. Unabhängig davon wurde der Weiher aber bereits sehr lange nicht mehr ausgebaggert.
    Egal wie sich die Gemeinde entscheidet, müssen die Fische auf jeden Fall im Herbst abgefischt werden und der Weiher abgelassen werden. Dann kann nochmal darüber entschieden werden ob das Ausbaggern zu den o. g. Kosten erfolgen soll.
    Der Gemeinderat Berngau beschloss mit 0 gegen 14 Stimmen:
    „Der betreffende Weiher in Röckersbühl wird zu den geschätzten Kosten in Höhe von rund 75.000 € ausgebaggert.“
    => Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhielt gilt er somit als abgelehnt.
  4. Zur Bauvoranfrage für das Grundstück Fl.Nr. 40, Gemarkung Mittelricht ist vom LRA Neumarkt die Ablehnung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses eingegangen. Das Gremium hatte in der Sitzung vom 06.05.2020 das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der Lage des Grundstückes im Außenbereich nicht in Aussicht gestellt.
  5. Beschaffung Anhänger des Herstellers Hapert für den Bauhof bei der Fa. Meier, Pölling
  6. Bericht über die aktuellen Baustellen:
Kindergarten        Liegt weiterhin im Zeitplan. Eine Öffnung der Krippen im September ist weiterhin sehr wahrscheinlich.
Erkläranlage        Der letzte Mast der bisherigen Telefonleitung wurde entfernt. Die Arbeiten an den Außenanlagen sollen noch vor Ferienbeginn fertiggestellt werden.
Lukas-Anwesen        Die letzte Planerbesprechung fand am 07.07.2020 statt. Der aktuelle Stand des Projekts wird im Herbst nochmal im Gremium vorgestellt. Aus dem Gremium wurde vorgeschlagen, dies mit einer Ortsbegehung zu verbinden.
Bauhof        Die Entwurfsplanung wurde unter TOP 3 von Architekt Max Zitzelsberger vorgestellt.

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10. Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 10

Sachverhalt

Aus dem Grem ium wurden die folgenden Themen angesprochen:
  1. GRM Sebastian Schrafl wies darauf hin, dass die Gemeinde über die Erhöhung der Wassergebühren aufgrund der anstehenden Investitionen nachdenken sollte. Herr Möges von der VG erwiderte, dass 2021 eine neue Gebührenkalkulation erfolgen soll. Die Quellsanierung der gemeindlichen Quellen könnte über Verbesserungsbeiträge finanziert werden, worüber das Gremium noch im Herbst dieses Jahres entscheiden sollte.
  2. GRM Harald Meier fragte nach bzgl. der Kombiklassen, die im nächsten Schuljahr in der Schule Berngau eingeführt werden sollen. Er sei von vielen Eltern darauf angesprochen worden, die der Meinung sind, dass die Gemeinde eine bessere Lösung finden sollte und die Kombiklassen unbedingt verhindert werden sollten.
    1. BGM Thomas Meier erklärte, dass ihm dieses Thema bereits seit längerem bekannt war, da für die Kombiklassen in den Klassenzimmern Verbindungstüren eingebaut werden müssen. Gespräche zwischen der Schulleitung und dem Schulamt fanden und finden auch weiterhin noch statt. Ggf. können durch Gastschulanträge aus anderen Gemeinden die Zahlen der Schüler noch positiv beeinflusst werden und somit die Kombiklassen verhindert werden. Hier sind leider rein die Schülerzahlen ausschlaggebend, aber die Gespräche hierzu laufen noch. Die baulichen Vorkehrungen müssen jedoch bereits getroffen werden.
    GRM Harald Meier wies darauf hin, dass hier Transparenz am wichtigsten sei, damit die betreffenden Eltern über alles informiert werden. 1. BGM Thomas Meier erläuterte, dass bzgl. der Klassenbildung die Informationshoheit hier bei der Schulleitung liege.
  3. GRM Gerhard Grad fragte nach, ob für den Grünabfallcontainer eine Laderampe beschafft werden könnte, diese wurde vom alten Gremium bisher immer abgelehnt, da der Standort der Container noch nicht konkret war. Mittlerweile sollte jedoch klar sein, dass die Container am derzeitigen Standort bleiben und die Gemeinde könnte dort eine Laderampe installieren. Lt. Aussage des Entsorgers wäre eine fest installierte Treppe kein Problem.
    Der Gemeinderat Berngau beschloss mit 14 gegen 0 Stimmen:
    „Für die Grüncontainer werden Angebote für eine feste Treppe als Einfüllhilfe eingeholt.“

Datenstand vom 04.08.2020 09:59 Uhr