Datum: 17.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turnhalle Berngau
Gremium: Gemeinderat Berngau
Körperschaft: Gemeinde Berngau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 23:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 06. Sitzung vom 14.10.2020
2 Vorstellung der aktuellen Planung zur "Erschließung BG Röckersbühl West II" durch Herrn Hacker vom IB Petter
3 Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen
3.1 Bauvoranfrage - Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Bürogebäude auf Fl.Nr. 1534 und 1535, Gemarkung Röckersbühl (Dippenricht 4, 92361 Berngau)
3.2 Isolierte Befreiung - Neubau eines Carports mit Abstellraum auf Fl.Nr. 302/13, Gemarkung Berngau (Am Eberhard 36, 92361 Berngau)
3.3 Bauantrag - Anbau einer Maschinenhalle auf Fl.Nr. 1417, Gemarkung Röckersbühl (Wolfsricht, 92361 Berngau)
3.4 Bauantrag - Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Güllelager auf Fl.Nr. 91, Gemarkung Mittelricht (Mittelricht, 92361 Berngau)
3.5 Bauantrag - Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Fl.Nr. 188, Gemarkung Berngau (Tyrolsberger Straße 14, 92361 Berngau)
4 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Langenbüchel III" und Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt 16
5 Städtebauförderung hier: Bedarfsfeststellung für das Haushaltsjahr 2021
6 Einstellung eines neuen Bauhofmitarbeiters
7 Neubeschluss Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren in der Gemeinde Berngau
8 Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters
9 Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates
9.1 Antrag Freie Wähler - Verbesserung der öffentlichen Grünflächengestaltung

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 07_201117_Bekanntmachung.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 06. Sitzung vom 14.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GRM Christian Wild, abw.)

Beschluss

„Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 06. Sitzung des Gemeinderates Berngau der Wahlperiode 2020/2026 vom 14.10.2020, die den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt worden ist, wird vollinhaltlich genehmigt .“

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2. Vorstellung der aktuellen Planung zur "Erschließung BG Röckersbühl West II" durch Herrn Hacker vom IB Petter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö 2

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier begrüßte Herrn Hacker vom IB Petter, der die aktuelle Erschließungsplanung zum „Baugebiet Röckersbühl West II“ vorstellte.

Herr Hacker zeigte einen Übersichtsplan des neuen Baugebietes und informierte, dass insgesamt 21 Bauparzellen auf rund 11.600 m² entstehen sollen.

Aus dem Gremium wurde darauf hingewiesen, dass die Zufahrt für die Baufahrzeuge möglichst aus nördlicher Richtung erfolgen sollte.

Die Kosten der Erschließung werden bei rund 690.000 € liegen.
Auf die Netto-Baufläche von rund 5.600 m² umgerechnet ergibt dies Erschließungskosten von etwa 59 €/m² (zzgl. Straßenbeleuchtung und der Anschlüsse für Strom, Gas, Telefon).
Diese Kosten liegen etwas über dem Durchschnitt, was u. a. auf die erforderliche Erweiterung des bestehenden Regenrückhaltebeckens zurückzuführen ist, wie auch auf den erforderlichen Ringschluss der Wasserleitung. Hierfür muss ein Teil der Alten Freystädter Straße aufgegraben werden.

Es ist angedacht noch vor Weihnachten die Ausschreibungen zur verschicken, damit Anfang Februar die Submissionen stattfinden können. Zu dieser Zeit sind die Preise erfahrungsgemäß besser.

Herr Hacker erklärte weiter, dass die Längsstraße mit 6,5 m Breite baulich etwas beschränkt wird, um die im Vorfeld befürchtete zu hohe Verkehrsgeschwindigkeit bergab etwas zu drosseln. Für den Schneepflug und das Müllfahrzeug dürften hierbei keine Einschränkungen entstehen. Eine gesonderte Geschwindigkeitsbegrenzung wird nicht empfohlen. Durch die vorgesehenen Parkstände sollte dies auch nicht erforderlich sein. Rein praktisch dürfte die neue Straße den Anwohner vorbehalten bleiben. Der Durchfahrtsverkehr wird weiterhin über die Straße „Am Brückl“ laufen. Ein begleitender Gehsteig ist nicht angedacht.


Aus dem Gremium wurde hinterfragt, ob das Abwasser im Trennsystem abfließt, was Herr Hacker bestätigte. Das vorhandene Pumpwerk wird auch für die zusätzlichen 21 Haushalte ausreichend sein. Für das Oberflächenwasser sind in regelmäßigen Abständen Sinkkästen angeordnet. Bei einem Jahrhundertregenereignis würde das Wasser schlimmstenfalls über die Straße direkt in das Regenrückhaltebecken abfließen.

Weiter erklärte Herr Hacker, dass die „Alte Freystädter Straße“ im Zuge des neuen Baugebietes teilweise mit saniert werden könnte, da die bestehende Straße am Rand erhebliche Schäden aufweist und über die Jahre sehr wellig geworden ist. Aufgrund der dann bereits vorhandenen Maschinen für das neue Baugebiet sollte dies verhältnismäßig kostengünstig ausfallen.
1. BGM Thomas Meier ergänzte, dass diese Kosten nicht auf das neue Baugebiet und auch nicht auf die Anlieger umgelegt werden können.

Auf Anfrage führte Herr Möges aus, dass die südlich der Straße errichteten Häuser als Einzelbauvorhaben mit Erschließungsvereinbarung zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde genehmigt wurden. Die Gemeinde ist hier somit nicht für die Entwässerung verantwortlich. Sollte hier ein Ausbau gewünscht werden,  dann müsste dies separat vom Gemeinderat beschlossen werden.
Herr Hacker ergänzte, dass die Kosten pro Meter Entwässerung bei rund 900 € netto liegen dürften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Die aktuelle Planung zur „Erschließung des BG Röckersbühl West II“ wird wie vorgestellt weiter verfolgt.“

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3. Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö 3
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3.1. Bauvoranfrage - Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Bürogebäude auf Fl.Nr. 1534 und 1535, Gemarkung Röckersbühl (Dippenricht 4, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Michael und Yvonne Schmid, Dippenricht 4, 92361 Berngau
Für das betreffende Grundstück ist kein Bebauungsplan vorhanden, die Bebauung soll sich somit an der Umgebungsbebauung orientieren.
Es soll ein Einfamilienhaus EG+OG mit einem Walmdach (Dachneigung 25°), ohne Kellergeschoss nur auf Bodenplatte mit Streifenfundamenten errichtet werden. Die Dachfarbe soll anthrazit oder dunkelgrau werden. Im südlichen Bereich soll eine überdachte Terrasse entstehen.
Im Nord-Osten ist geplant, eine Doppelgarage an das Wohnhaus anzubauen. Im hinteren Garagenteil soll die Stückholzheizung untergebracht werden.
Direkt an die Garage soll außerdem ein Bürogebäude für die Fa. Bagger Schmid mit derzeitigem Sitz in Dippenricht 2 angebaut werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Zum Antrag auf Vorbescheid von Michael und Yvonne Schmid für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Bürogebäude auf Fl. Nr. 1534 und 1535, Gemarkung Röckersbühl (Dippenricht 4, 9231 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“

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3.2. Isolierte Befreiung - Neubau eines Carports mit Abstellraum auf Fl.Nr. 302/13, Gemarkung Berngau (Am Eberhard 36, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Andreas Lang, Am Eberhard 36, 92361 Berngau
Der Nachbar hat den Antrag unterschrieben.
Aus dem Gremium wurde darauf hingewiesen, dass ggf. durch den nicht bündigen Anbau an die Nachbargarage eine Schmutzfalle und ein Feuchtigkeitsproblem entstehen könnten .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss

„Dem Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Eberhard“ von Andreas Lang für den Neubau eines Carports mit Abstellraum auf Fl.Nr. 302/13, Gemarkung Berngau (Am Eberhard 36, 92361 Berngau) wird hinsichtlich
  • der Überschreitung der Baugrenze
  • der Gestaltung der Garage/Carport, Anpassung an das Wohnhaus (Konstruktion, Material, Farbe, Dachform, Dachdeckung, Dachneigung) 
  • der Gestaltung der Garage/Carport, Anpassung an die bereits bestehende Nachbargarage (Bauhöhe, Dachneigung, Dachdeckung)
unter der Maßgabe zugestimmt, dass eine schadlose Beseitigung des Regenwassers erfolgt.“

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3.3. Bauantrag - Anbau einer Maschinenhalle auf Fl.Nr. 1417, Gemarkung Röckersbühl (Wolfsricht, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Wolfgang Schmid, Wolfsricht 4a, 92361 Berngau
Die Nachbarn haben den Bauantrag unterschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Zum Bauantrag von Wolfgang Schmid zum Anbau einer Maschinenhalle auf Fl.Nr. 1417, Gemarkung Röckersbühl (Wolfsricht, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe erteilt, dass die Ableitung des Niederschlagswasser auf dem eigenen Grund erfolgt.“

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3.4. Bauantrag - Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Güllelager auf Fl.Nr. 91, Gemarkung Mittelricht (Mittelricht, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Richard Pirkl, Mittelricht 6, 92361 Berngau
Aufgrund der Vorgaben des Landratsamtes hat Herr Pirkl eine Tektur eingereicht. Hierin wurde für das Güllelager eine Haube ergänzt. Ansonsten gibt es keine Änderungen zum bereits vom Gemeinderat genehmigten Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss

„Zum Bauantrag (Tekturplanung) von Richard Pirkl für den Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Güllelager auf Fl.Nr. 91, Gemarkung Mittelricht wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“

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3.5. Bauantrag - Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Fl.Nr. 188, Gemarkung Berngau (Tyrolsberger Straße 14, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö 3.5

Sachverhalt

Peter Fiehl, Tyrolsberger Straße 14, 92361 Berngau
Das bestehende Gebäude wird abgerissen und durch eine etwas kleinere Lagerhalle ersetzt. Die Abstandsflächen werden hierbei alle eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GRM Peter Fiehl, pers. beteiligt)

Beschluss

„Zum Bauantrag von Peter Fiehl für den Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Fl.Nr. 188, Gemarkung Berngau (Tyrolsberger Straße 14, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“

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4. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Langenbüchel III" und Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö 4

Sachverhalt

GRM Michael Ochsenkühn wies darauf hin, dass mit Ausweisung dieses neuen Gewerbegebietes vor allem der Verkehr durch LKWs zunehmen wird. 1. BGM Thomas Meier erwiderte, dass aus diesem Grund auch die Trocknungsstraße saniert werden muss, die Kosten hierfür sollen auf die Käufer der Gewerbeflächen umgelegt werden. Außerdem bestehe bereits eine gute Anbindung an die St2238.

Eine von GRM Michael Ochsenkühn angesprochene weitere Erweiterung des Gewerbegebietes dürfte nach Meinung von Hr. Möges voraussichtlich aus immissionsschutzrechtlichen Gründen auf beiden Seiten schwer möglich sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 1

„Die Gemeinde Berngau stellt für folgende Grundstücke der Gemarkung Mittelricht einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet (§ 8 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “Langenbüchel III“ auf.

Festsetzung der bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellten Grundstücke Fl.Nr. 78, 78/4, 78/6 und 78/7, jeweils der Gemarkung Mittelricht als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO).

Die zur Festsetzung des Gewerbegebiets vorgesehene Fläche von 16.250 m² schließt im Süden an das Grundstück Fl.Nr. 78/3, Gemarkung Mittelricht an. Im Norden und Westen wird die Planungsfläche durch die gemeindlichen Straßen Fl.Nr. 140, Gemarkung Röckersbühl und Fl.Nr. 78/2, Gemarkung Mittelricht begrenzt. Im Osten reicht die Planungsfläche bis zum Grundstück Fl.Nr. 77, Gemarkung Mittelricht.

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass zwischen der Gemeinde Berngau und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag über die Kosten geschlossen wird. Der Vorhabenträger verpflichtet sich alle anfallenden Kosten, wie z. B. Erschließungskosten, Planungskosten, Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichmaßnahme zu übernehmen.

Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren wird im Parallelverfahren gemeinsam mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Berngau – Deckblatt Nr. 16 durchgeführt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungsplans- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 16. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung der bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellten Grundstücke Fl.Nr. 78, 78/4, 78/6 und 78/7, jeweils der Gemarkung Mittelricht als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO).

Die zur Festsetzung des Gewerbegebiets vorgesehene Fläche von 16.250 m² schließt im Süden an das Grundstück Fl.Nr. 78/3, Gemarkung Mittelricht an. Im Norden und Westen wird die Planungsfläche durch die gemeindlichen Straßen Fl.Nr. 140, Gemarkung Röckersbühl und Fl.Nr. 78/2, Gemarkung Mittelricht begrenzt. Im Osten reicht die Planungsfläche bis zum Grundstück Fl.Nr. 77, Gemarkung Mittelricht.

Der Änderungsbeschluss (bzw. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Langenbüchel III“) steht unter dem Vorbehalt, dass zwischen der Gemeinde Berngau und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag über die Kosten geschlossen wird. Der Vorhabenträger verpflichtet sich alle anfallenden Kosten, wie z. B. Erschließungskosten, Planungskosten, Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichmaßnahme zu übernehmen.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

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5. Städtebauförderung hier: Bedarfsfeststellung für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö 5

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier informierte, dass alljährlich die voraussichtlich zu erwartenden Ausgaben beim Sachgebiet Städtebauförderung bei der Regierung der Oberpfalz gemeldet werden müssen, dieses Jahr bis zum 17. Dezember.

Herr Möges fügte hinzu, dass die ins Ratsinformationssystem eingestellte Tabelle einige neuartige Projektideen beinhalte. Diese sollten aber mit dargestellt werden, um bei Änderungen der Fördergrundlagen evtl. noch die höheren Fördersätze in Anspruch nehmen zu können. Sollten diese Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verhinderung/Beseitigung von Leerständen erfolgen, könnte dies zu einem Fördersatz von derzeit 80 % führen.

1. BGM Thomas Meier schlug vor, die Zahlen lt. der über das RIS dem Gremium zur Verfügung gestellten Tabelle, an die Städtebauförderung für die geplanten Maßnahmen in Berngau zu melden und erläuterte kurz die einzelnen Beträge.

GRM Marion Behrends befürchtete, dass dem Gremium hiermit Projekte untergejubelt werden könnten, nur weil es dafür irgendwann in der Zukunft eine Förderung geben wird. Herr Möges wiederholte, dass diese rein geschätzten Zahlen nur als Planungsgrundlage für die Städtebauförderung dienen aber keine Entscheidung über die Durchführung der jeweiligen Maßnahme vorwegnehme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Beschluss

„Zur Städtebauförderung werden die folgenden vorgestellten Zahlen angemeldet:

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6. Einstellung eines neuen Bauhofmitarbeiters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier erklärte, dass aufgrund verschiedener Faktoren darüber nachgedacht werden sollte einen weiteren Bauhofmitarbeiter einzustellen:

  • Renteneintritt von Herrn Peter Pröll zum Frühjahr 2022
  • Hoher Stand an Resturlaub und Überstunden
  • unerledigte Aufgaben wie z. B. Wasseruhrentausch, Rinnen, Spielplätze…
  • stetig wachsende Gemeinde, was auch mehr Aufgaben mit sich bringt

Der 1. Bürgermeister begrüßte Herrn Josef Silberhorn vom Bauhof, der bestätigte, dass aufgrund des Renteneintritts von Herrn Pröll im Frühjahr 2022 bereits zum Ende des nächsten Jahres dringend ein neuer Bauhofmitarbeiter erforderlich sein wird, um auch noch etwas Einarbeitungszeit zu gewährleisten. In den letzten Jahren sei vieles liegen geblieben. Der Aufwand z. B. für die notwendige Dokumentation steigt kontinuierlich an. Auch durch die neuen Bau- und Gewerbegebiete werden weitere Aufgaben hinzukommen z. B. müssen die Regenrückhaltebecken alle händisch vom Bauhof gepflegt werden.

Aus dem Gremium wurde vorgeschlagen besser zwei neue Mitarbeiter einzustellen, um auch die bestehenden Überstunden abbauen zu können und diese künftig auch zu vermeiden.
1. BGM Thomas Meier ergänzte, dass er hoffe, Herrn Pröll auf Mini-Job-Basis weiter beschäftigen zu können. Hier sollte man die Entwicklung 2021 beobachten, ob ggf. der Bedarf für einen weiteren neuen Bauhof-Mitarbeiter besteht.

Von Seiten des Bauhof-Teams wäre die Einstellung eines Garten- und Landschaftsbauers gewünscht. D ieser könnte die Fähigkeiten des Teams optimal ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau schreibt zum Frühjahr 2021 eine Stelle für eine neue Bauhofmitarbeiterin bzw. einen neuen Bauhofmitarbeiter aus.“

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7. Neubeschluss Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren in der Gemeinde Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach der Neubeschaffung des HLF 20 müssen die Kostensätze neu beschlossen werden, um auch Feuerwehreinsätze mit dem neuen Fahrzeug rechtssicher abrechnen zu können.

Auch die anderen (bereits bestehenden) Sätze wurden angepasst. Nach bisheriger Rechtslage konnten Mustersätze vom Bayerischen Gemeindetag verwendet werden. Die aktuelle Rechtsprechung verlangt jedoch kalkulierte Sätze.

2. BGM Sebastian Schrafl fragte nach, ob die Abrechnung der Einsätze derzeit aktuell in der Verwaltung abgearbeitet wird, was Herr Möges bestätigte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau beschließt die vorgelegte  neue Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren in der Gemeinde Berngau vom 14.07.2015 nach erfolgter Kalkulation der Kostensätze.“

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8. Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö 8

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier informierte das Gremium zu den folgenden Themen:
  1. Zwischenstand Juraleitung P53 - Antwort der Fa. Tennet auf Anfrage von Horst Kratzer zum geplanten weiteren Ablauf:
    „Aktuell warten wir auf die Novelle des BBlPG „Gesetz über den Bundesbedarfsplan“ - sicherlich geht es Ihnen ähnlich. Diese bildet eine entscheidende Grundlage für unsere Planungen im Raumordnungsverfahren.
    Voraussichtlich Anfang nächsten Jahres werden wir die Raumordnungsunterlagen und den Antrag auf Raumordnung bei der Behörde einreichen.
    Zur Einreichung sehen wir auch wieder unsere Infokaskade vor. Die Coronabedingungen und die Frage, wie wir konkret informieren werden, halten uns derzeit intern auf Trab.
    Ich kann Ihnen aber zusichern, dass wir Sie wieder rund 4 Wochen im Vorfeld zu unseren Veranstaltungen einladen werden.
    Wann genau die Behörde das Verfahren eröffnen wird, kann ich Ihnen jedoch leider nicht sagen. Diese Entscheidung obliegt natürlich nicht uns.“
  2. Finanzierung „Lukas-Anwesen“ – Modell Genossenschaft
    Mit Spezialisten der „BayernGrund“ fand eine Besprechung zum Thema Genossenschaftsmodell bei der Finanzierung des Lukas-Anwesens statt. Das Fazit lautet wie folgt:

    „Eine solche Finanzierung macht bei einem geförderten Objekt (Städtebauförderung) keinen Sinn. Der rentierliche Bereich (Mieten) wird üblicherweise niedrig angesetzt um die maximale Förderung zu erhalten. Das wäre für Investoren einer Genossenschaft uninteressant. Es wird eine übliche Finanzierung über den Haushalt empfohlen.“
  3. Grüngutcontainer
    Nach Verhandlungen mit dem LRA wurde ein weiterer dritter Container für die Übergangszeit von Oktober bis Dezember aufgestellt. Aus dem Gremium wurde darauf hingewiesen, dass die Bürgerinnen und Bürger sowohl über das Mitteilungsblatt als auch über die sozialen Medien über den Aufstellungsort informiert werden sollten. Außerdem sollten Großlieferung nicht in die gemeindlichen Container abgelagert werden, sondern hier besser die Annahmestellen des Landkreises genutzt werden.
  4. Zwischenstand Weiher Röckersbühl
    Der betreffende Weiher wurde mittlerweile abgelassen. Die abgelagerten Sedimente liegen vor allem im vorderen Drittel des Weihers. Auch über eine Uferbefestigung sollte nachgedacht werden.
  5. Zwischenstand Quellsanierung
    Mit den Arbeiten soll noch Ende 2020 begonnen werden. Der Bauantrag wurde heute an das Landratsamt weitergeleitet. Die Zufahrt wurde aufgrund der steilen Gegebenheiten geändert.
  6. Zwischenstand Innerortssanierung
    Die Ausschreibung ist mittlerweile erfolgt. Über die Vergaben wird im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beschlossen. Die ersten Entwürfe könnten im Januar vorliegen erklärte Möges auf Nachfrage aus dem Gremium. Der Bebauungsplan sollte im Frühjahr zum ersten Mal ausgelegt werden können.
  7. Die Klausurtagung des Gemeinderates musste coronabedingt auf 2021 verschoben werden. Derzeit läuft eine Abfrage im Gemeinderat bzgl. einem neuen Termin.
  8. Die Bürgerversammlungen wurden coronabedingt ebenfalls auf 2021 verschoben. Es sind weiterhin drei Termine geplant, wie diese dann tatsächlich durchgeführt werden können ist noch abzuwarten.
  9. Schule (CO²-Sensoren u. Lüftungstechnik)
    1. BGM Thomas Meier gab aufgrund der Coronabeschränkungen einen kurzen Sachstand zu den Möglichkeiten der Schule.
  • Alle Räume lassen sich mit Fenstern öffnen.
  • Die sanierten Räume haben eingebaute CO² Sensoren und Lüftungstechnik mit verbauter Filterung.
  • Die übrigen Räume werden mit mobilen CO² Sensoren ausgestattet.
  • WLAN wurde in den Herbstferien im Schulgebäude eingerichtet.
  • Tablets für den digitalen Unterricht wurden beschafft. Außerdem wurden 60 Geräte für die Schule angeschafft, die im Falle eines „Lockdowns“ ausgeliehen werden können.
  • Im EG und OG werden demnächst Monitore installiert, über die von der Schulleitung bzw. dem Sekretariat Informationen verteilt werden können.
  • Für den Kontakt zwischen Schule und Eltern wurde eine Software beschafft (Elternbriefe etc.)
Somit sollte die Schule für einen möglichen Schul-Lockdown bestens gerüstet sein.
  1. Weiter informierte 1. BGM Thomas Meier, dass Frau Huber vom Bauamt des Landratsamtes die vielen Befreiungen beim Bauantrag im Veilchenweg kritisiert hat, der in der letzten Sitzung vom Gemeinderat genehmigt wurde. Abweichungen in dieser Anzahl in können zur Nichtigkeit des gesamten Bebauungsplans führen. Künftig sollte hier restriktiver verfahren werden.

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9. Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö 9

Sachverhalt

Aus dem Gremium wurden die folgenden Themen angesprochen:
  1. GRM Matthias Braun fragte nach, ob am neuen Baugebiet „Am Dümpfel“ die Möglichkeit einer zentralen Wärmeversorgung (Hackschnitzelheizung) für die Anrainer möglich wäre. Ein angrenzender Landwirt würde dies bei Bedarf auf seiner Fläche errichten wollen.
    1. BGM Thomas Meier erklärte, dass er dieses Angebot sehr positiv sehe, es jedoch rein rechtlich schwer umsetzbar sein könnte, da niemand dazu verpflichtet werden darf, dass er dort anschließt.

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9.1. Antrag Freie Wähler - Verbesserung der öffentlichen Grünflächengestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö 9.1

Sachverhalt

Der Antrag wurde dem Gremium über das RIS zur Verfügung gestellt.
GRM Marion Behrends ergänzte hierzu, dass aus ihrer Sicht der Ist-Zustand im Gemeindebereich auf den normalen Grünflächen nicht optimal sei. Diese würden lediglich als Hundeklos missbraucht. Die gesamte Gemeinde könnte durch diverse Maßnahmen ansehnlicher gestaltet werden. Im Besonderen wäre z. B. ein sogenanntes „Naschdorf“ erstrebenswert, bei dem die Bürger z.B. das Obst von gemeindlichen Bäumen und Sträuchern ernten können. Die Gemeinde sollte bei künftigen Vorhaben generell das Thema Biodiversität besser fördern und forcieren.

1. BGM Thomas Meier hinterfragte, ob hinsichtlich der Anlage und Pflege solcher Flächen bereits Kontakt mit den OGVs oder anderen Organisationen aufgenommen wurde, da diese Partner in dem Antrag als mögliche Kooperationspartner genannt wurden, was GRM Marion Behrends verneinte. Er führte aus, dass der Landschaftspflegeverband auf Nachfrage erklärt hat, dass der Verband lediglich beratend bei solchen Vorhaben zur Seite steht, jedoch nur bei größeren z.B. Hecken auch selber die Pflege übernehme. Der Markt Postbauer-Heng hat z. B. ein Konzept hierzu entwickelt, worum sich aber auch stetig jemand kümmert. Dies könnte z.B. Frau Behrends übernehmen.
Weiter informierte 1. BGM Thomas Meier, dass es im Bereich der „Erkläranlage“ bereits mit dem Berngauer OGV Vorgespräche gab. Dort könnten diverse Projekte entwickelt werden wenn sich die Verantwortlichen um diese Flächen kümmern.
Außerdem stünden derzeit 45 Obstbäume auf Gemeindegrund, welche jedoch von der Bevölkerung nicht genutzt werden. Dies sollte vorrangig forciert werden, bevor neue Bäume gepflanzt werden. Außerdem würde durch weitere Bäume die Mehrbelastung für den Bauhof steigen.

GRM Marion Behrends ergänzte, dass nicht nur OGVs sondern auch die anderen Vereine der Gemeinde z. B. durch Patenschaften eigebunden werden könnten.
1. BGM Thomas Meier berichtete hierzu, dass das Interesse an Patenschaften der Fam. Heßlinger, das nach dem Bürgerbegehren „Rettet die Bienen“ entstanden ist, mittlerweile abgeflacht sei.

Herr Silberhorn und Herr Härtl vom Bauhof fügten hinzu, dass in der Vergangenheit bereits schon mal nach Paten gesucht wurde, sich jedoch keine Bürger gefunden hatten und die Aufgaben am Bauhof hängengeblieben sind. Im Gemeindegebiet seien bereits sehr viele Grünflächen vorhanden, deren Pflege vom Bauhof fast nicht mehr zu bewerkstelligen sei.
Des Weiteren sehen z. B. Blühflächen für ein Jahr sehr gut aus, jedoch müssten diese Flächen im nächsten Jahr dann abgemäht, umgebrochen und wieder neu angesät werden. Vor allem die Kombination mit Bäumen ist ungünstig, da sich das Laub in den vertrockneten Blumen verfängt und somit nur schwer entfernt werden kann. Falls es nicht weggeschafft wird, anfängt es zu modern.

GRM Michael Ochsenkühn schlug konkret vor, künftig in den neuen Baugebieten Blühflächen mit einzuplanen, was au s dem Gremium auch befürwortet wurde.

Im Gremium war man nach kontroverser Diskussion überwiegend der Meinung, dass es grundsätzlich eine gute Idee sei, die Gemeinde in diesem Bereich freundlicher zu gestalten. Jedoch sollte im Vorfeld ein Konzept mit konkreten Vorstellungen erarbeitet werden, damit detailliert einzelne Punkte in Angriff genommen werden können. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass der vorgeschlagene Beschluss ins Leere führen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau trägt bei Planung, Umgestaltung sowie Ersatzmaßnahmen zur Verbesserung im Bereich der gemeindlichen Grünflächen für mehr Biodiversität und Nachhaltigkeit bei und greift nach Möglichkeit auf die Unterstützung des Landschaftspflegeverbandes zurück.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat gilt er somit als abgelehnt.

Datenstand vom 07.12.2020 10:04 Uhr