Datum: 16.09.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turnhalle Berngau
Gremium: Gemeinderat Berngau
Körperschaft: Gemeinde Berngau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:51 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 4. Sitzung vom 12.08.2020
2 Sanierung "Lukas-Anwesen"
2.1 Vorstellung der mit den Fachplanern abgestimmten Planung sowie Sachstandsbericht durch Herrn Schmidt vom Büro Sturm+Schmidt
2.2 Vorstellung des Nutzungskonzeptes der Lebenshilfe
3 Sanierung der Quellen am Buchberg
3.1 Information zur Planung und zum vorgesehenen Ablauf
3.2 Finanzierung der Quellsanierung
4 Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen
4.1 Bauantrag - Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Einfachgarage und Carport auf Fl.Nr. 2020/2, Gemarkung Berngau (Veilchenweg 9a, 92361 Berngau)
4.2 Bauantrag - Neubau Lagerhalle mit Bürogebäude auf Fl.Nr. 141/2 unsd 141/3, Gemarkung Röckersbühl (Am Espan 6, 92361 Berngau)
4.3 Bauantrag - Neubau eines Milchviehlaufstalls mit Güllelager auf Fl.Nr. 91, Gemarkung Mittelricht (Mittelricht, 92361 Mittelricht)
5 Richtlinien zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen in der Gemeinde Berngau
6 Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters
7 Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 05_200916_Bekanntmachung.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 4. Sitzung vom 12.08.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 04. Sitzung des Gemeinderates Berngau der Wahlperiode 2020/2026 vom 12.08.2020, die den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt worden ist, wird vollinhaltlich genehmigt.“

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2. Sanierung "Lukas-Anwesen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 2
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2.1. Vorstellung der mit den Fachplanern abgestimmten Planung sowie Sachstandsbericht durch Herrn Schmidt vom Büro Sturm+Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 2.1

Sachverhalt

1 . BGM Thomas Meier begrüßte Herrn Schmidt vom Architekturbüro Sturm+Schmidt, der den aktuellen Planungsstand zur Sanierung des Lukas-Anwesens vorstellte.

Herr Schmidt erklärte, dass das ursprüngliche Gebäude wohl im Jahr 1682 erbaut wurde und damals eine Dachneigung von 47° bis 50° aufwies, was jedoch nach einem Brand in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verändert wurde. Eine herausragende Besonderheit des Gebäudes ist die historische Balken-Bohlendecke, die in einem guten Zustand ist und in dieser Größe nur noch sehr selten anzutreffen ist. Diese soll instandgesetzt und erhalten werden.

Das Erdgeschoss soll für öffentliche Nutzungen umgebaut werden. Die Raumgrößen und Rahmenbedingungen wurden im Wettbewerb bereits vorgegeben:
  • Barrierefreie äußere und innere Erschließung, alles ebenerdig bis zum Aufzug
  • Im Bestandsgebäude werden neue Treppen eingebaut, die für ältere Menschen und Menschen mit Einschränkungen begehbar sind.
  • Bürgermeister- und Besprechungszimmer
  • Die Teeküche, die Bücherei, ein öffentliches WC sowie der Gemeinschaftsraum und der Freibereich sollen von allen nutzbar sein.
  • Ermöglicht so einen ungezwungenen Austausch zwischen allen Nutzern einschl. dem Wohnbereich.

Im Obergeschoss ist ein reiner barrierefreier Wohnbereich angedacht:
  • 2x 1-Zimmer-Wohnung mit 51 m²
  • 1x 2-Zimmer-Wohnung mit 67 m²
  • 1x 3-Zimmer-Wohnung mit 87 m²
  • Des Weiteren ist ein großzügiger Balkon als gemeinschaftlicher Treffpunkt eingeplant,
    der für alle zugänglich ist.

Im Dachgeschoss sind ebenfalls barrierefreie Wohnungen angedacht
  • 1x Appartement/Büro mit ca. 42 m² (Mitarbeiter Lebenshilfe)
  • 1x 2-Zimmerwohnung ca. 69 m²
  • 1x 2-Zimmerwohnung mit ca. 83 m² (für Rollstuhlfahrer)

Weiter Vorgehensweise:
  • Wiederherstellung der ursprünglichen Gebäudeform mit einer Dachneigung von 49° (jetzt 38°)
  • Bestandsgebäude mit Biberdeckung, Kupferfallrohren, Fensterläden und Wärmedämmputz
  • Der Neubau soll sich abheben. Die Fassade könnte mit einer Blechverkleidung aus beschichtetem Alu-Blech versehen werden, was günstiger ist als Kupferblech. Der größte Vorteil einer Blechverkleidung ist, dass diese nicht mehr gepflegt werden muss. Das Gremium kann sich dieses Blech auch beim Hersteller vorher ansehen, ob diese Variante gewünscht wird.
  • Holzbau
  • Alles ist ebenerdig anzuordnen, ohne Rampen.
  • In der Bücherei soll ein großes Fenster zum „Am Plan“ hin eingebaut werden.
  • Generell soll viel verglast werden, um einen offenen und hellen Eindruck zu vermitteln.
  • Freianlagen, Parkplätze, alles ebenerdig

Die Kostenberechnung wurde pro Gewerk erstellt. Auf dieser Basis kann dann auch die Ausschreibung erfolgen. Die Kostenschätzung vom November 2019 betrug rund 3,8 Mio. €. Die aktuelle Kostenberechnung liegt bei 3,96 Mio. €. 
Die folgenden zusätzlichen Leistungen könnten ggf. im Rahmen der Entwurfsplanung noch hinzukommen:
  • Baukostenbeteiligung für die Fernwärme (muss noch verhandelt werden)
  • Neubau eines zusätzlich notwendigen Technikraums
  • Zusätzliche Stützwände im Außenbereich (Innenhof und Am Plan
  • Duschvorhänge

Herr Schmidt ergänzte, dass für die Kostenberechnung vorab intensivste Untersuchungen des Bestandes durchgeführt wurden, um alle Eventualitäten abdecken zu können. Es kann natürlich immer noch etwas Unvorhergesehenes auftreten, was dann jedoch ggf. durch die Reduzierung von Kosten an anderer Stelle wieder aufgefangen werden kann. Die Berechnung basiert auf den derzeitigen Preisen, eine Einberechnung von Preissteigerungen ist aufgrund der gewünschten Förderung nicht möglich.
Herr Schmidt erklärte, dass das Projekt mit einem außerordentlich hohen Fördersatz von 80 % der förderfähigen Kosten gefördert wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Förderung rund 50 % der tatsächlichen Kosten deckt. Die Städtebauförderung, Hr. Kagerer steht voll hinter diesem Projekt.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Herr Schmidt, dass die angebaute Garage abgerissen werden wird, ein rollstuhlgerechter Aufzug analog zur Knabenschule eingebaut werden soll sowie lasierte Eichenfenster und eine Fußbodenheizung in allen Räumen angedacht sind.

Weiter wurden aus dem Gremium die notwendigen Abstandsflächen hinterfragt. Herr Schmidt informierte, dass an der Ecke zur Straße die Abstandsflächen leicht überschritten werden, was vorab mit dem LRA geklärt werden muss. Die Abstandsflächen im inneren Bereich sind hinsichtlich des Brandschutzes relevant. Aus diesem Grund wurden dort bereits Brandschutzfenster in die Kostenberechnung mit eingestellt.

Aus dem Gremium wurde drauf hingewiesen, dass für die Nachbarn durch dieses Projekt keine Nachteile entstehen dürfen. Herr Schmidt erklärte, dass die Nachbarn eher Vorteile haben aufgrund der Grenzbebauung, die dann auch den Nachbarn zusteht. Weiter wurde die Planung der Parkplätze vor dem Anwesen hinterfragt. 1. BGM Thomas Meier erklärte, dass die Parkplätze bestehen bleiben werden, lediglich für die Fernwärmeleitung sind Arbeiten im Außenbereich erforderlich.

1. BGM Thomas Meier bedankte sich bei Herrn Schmidt für die ausführlichen Erklärungen und verwies auf die für den nächsten Samstag angedachte Gemeinde-Besichtigungstour, bei der auch das Lukas-Anwesen besichtigt werden wird.

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2.2. Vorstellung des Nutzungskonzeptes der Lebenshilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 2.2

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier begrüßte Herrn Moser, den geschäftsführenden Vorstand der Lebenshilfe Neumarkt. Herr Moser bedankte sich vorab bei der Gemeinde Berngau für das große Maß an Inklusionsbereitschaft, welche bereits durch die Erkläranlage und bei der Schule zum Ausdruck kommt. Er bedankte sich, dass auch im Zuge des Projekts „Lukas-Anwesen“ an die Lebenshilfe gedacht wurde und sich diese daran beteiligen darf. Herr Moser informierte, dass die sozialpolitische Richtung aktuell bei der Vermeidung von großen Wohneinrichtungen liegt, die Wohnbauten sollen künftig eher kleinteilig gehalten werden.

Die Lebenshilfe ist hinsichtlich der Nutzung der zugedachten Räume noch vollkommen flexibel. Generell sollen dort Menschen mit ambulantem Wohnbedarf untergebracht werden, die nur stundenweise Betreuung benötigen. Großer Bedarf besteht derzeit z. B. auch bei Wohnungen für betagte Eltern mit behinderten Kindern.

Die Lebenshilfe wird als Mieter auftreten und an die bedürftigen Menschen untervermieten. Somit hat die Gemeinde nur einen Ansprechpartner und das Risiko der Nichtvermietung und von Nichteinnahmen liegt somit voll bei der Lebenshilfe. Die Vermarktung soll frühzeitig erfolgen, damit bei Fertigstellung dann auch möglichst alle Wohnungen bereits belegt sind.

Falls mehr oder weniger Bedarf entstehen sollte, sowohl bei der Gemeinde oder der Lebenshilfe, sollte man auf Basis des bisherigen vertrauensvollen Verhältnisses auf jeden Fall Lösungen im gegenseitigen Einvernehmen finden können.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Herr Moser, dass eine ähnliche Einrichtung der Lebenshilfe bereits in Donauwörth besteht. Auch dort ist kein Gemeinschaftsraum für die Bewohner vorhanden, es soll nicht der Eindruck eines Wohnheims entstehen, erklärte Herr Moser. Viele Menschen bevorzugen ihren eigenen Rückzugsbereich und wollen nicht in ein Wohnheim. Wer Gesellschaft möchte, kann sich dann in die Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss begeben.

Weiter wurde aus dem Gremium nachgefragt, ob es für die Bewohner Fahr- und Lieferdienste geben wird, ggf. sollte die Gemeinde einen Parkplatz für diese bereitstellen. Herr Moser erklärte, dass diese Menschen ganz selbständig wohnen und ggf. auch ihr eigenes Fahrzeug besitzen. Eine Betreuung kann, falls Bedarf besteht, noch „hinzugekauft“ werden, z. B. auch durch andere Anbieter als der  Lebenshilfe.

1. BGM Thomas Meier bedankte sich bei Herrn Moser für den Vortrag und freut sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

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3. Sanierung der Quellen am Buchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 3
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3.1. Information zur Planung und zum vorgesehenen Ablauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 3.1

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier erinnerte, dass die Quellen 1 und 2 bereits im Jahr 2017 untersucht wurden und hierbei festgestellt wurde, das Ablagerungen und eingewachsene Wurzeln den Ablauf des Quellwassers behindern.

Aktuell werden rund 100 m³ pro Tag, früher 400 m³ pro Tag gefördert. Zusätzliche zu den insgesamt geförderten 50.000 m³ Wasser muss die Gemeinde nochmals rund 100.000 m³ zukaufen

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2018 wurden die Arbeiten zur Sanierung der Quellen an die Fa. Scharpf aus Dirlewang, vorbehaltlich der Gewährung von Zuwendungen, vergeben. Baubeginn ist für Oktober/November 2020 geplant.

Der für die Sanierung erforderliche Grunderwerb ist größtenteils abgeschlossen, die Pachtvereinbarungen sind vorbesprochen und am Laufen.

Die Gesamtkosten (Sanierung, Zaun, Wegebau, Nebenkosten) werden ca. 570.000 € brutto betragen. Die Förderung lt. RZWas beträgt 250 € je Einwohner, dies entspri cht ca. 70 % der Gesamtkosten. Somit bleiben für die Gemeinde Berngau noch rund 150.000 € Kosten zu tragen.

1. BGM Thomas Meier erklärte kurz, das von der Fa. Scharpf angedachte Verfahren.

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3.2. Finanzierung der Quellsanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 3.2

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier begrüßte Frau Bayer von der VG, die ausführlich die Möglichkeiten für die Sanierung der Quellen erörterte.

Was sind Verbesserungsbeiträge?
In Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Aufwand für die Herstellung oder die Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen von den Grundstückseigentümern oder den Erbbauberechtigten getragen werden muss.
Verbesserungsbeiträge sind ein besonderes Entgelt dafür, dass einem Grundstück durch die Verbesserung einer öffentlichen Einrichtung wie z. B. der Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung ein Vorteil erwächst.
Der Verbesserungsbeitrag kann bei jeder Verbesserungsmaßnahme im Bereich der öffentlichen Einrichtung erhoben werden.

Variante 1 – Erhebung von Verbesserungsbeiträgen
  • Beitragspflichtiger Aufwand:                144.000,00 €
  • Grundstücksfläche 30 %, Geschossfläche 70 %
  • Beitragssatz Grundstücksfläche:        0,05 €/m²
  • Beitragssatz Geschossfläche:                0,31 €/m²

Beispiele:
  • Durchschnittliches Anwesen mit Grundstücksfläche 800 m²
    und Geschossfläche 200 m²:                        102,00 € netto
  • Bauplatz (unbebautes Grundstück) mit Grundstücksfläche 700 m²
    und (fiktive) Geschossfläche 280 m²:                121,80 € netto
  • Landwirtschaftliches Anwesen mit Grundstücksfläche 1.500 m²
    und Geschossfläche 400 m²:                        199,00 € netto
  • Gewerbliche Anwesen mit Grundstücksfläche 10.000 m²
    und Geschossfläche 5.000 m²:                        2.050,00 € netto

Variante 2 – Anhebung der Wassergebühren
  • Umlagefähiger Aufwand:                144.000,00 €
  • Kalkulatorische Kosten gesamt:        6.480,00 €
  • Geschätzter Wasserverbrauch:                89.986 m³
  • Erhöhung der Gebühren um 0,07 €/m³ auf 0,84 €/m³

Variante 3 – Aufteilung auf Verbesserungsbeiträge (80 %) und Gebühren (20 %)
Beiträge:
  • Beitragsfähiger Aufwand:                115.200,00 €
  • Grundstücksfläche 30 %, Geschossfläche 70 %
  • Beitragssatz Grundstücksfläche:        0,04 €/m²
  • Beitragssatz Geschossfläche:                0,25 €/m²

Beispiele Beiträge:
  • Durchschnittliche Anwesen mit Grundstücksfläche 800 m²
    und Geschossfläche 200 m²:                        82,00 € netto
  • Bauplatz (unbebautes Grundstück) mit Grundstücksfläche 700 m²
    und (fiktive) Geschossfläche 280 m²:                98,00 € netto
  • Landwirtschaftliches Anwesen mit Grundstücksfläche 1.500 m²
    und Geschossfläche 400 m²:                        160,00 € netto
  • Gewerbliches Anwesen mit Grundstücksfläche 10.000 m²
    und Geschossfläche 5.000 m²:                        1.650,00 € netto

Gebühren:
  • Umlagefähiger Aufwand:                28.800,00 €
  • Kalkulatorische Kosten gesamt:        1.296,00 €
  • Geschätzter Wasserverbrauch:                89.986 m³
  • Erhöhung der Wassergebühren um 0,01 €/m³ auf 0,78 €/m³


1. BGM Thomas Meier fügte hinzu, dass mit einer Erhöhung der Wassergebühren die Kosten erst im Laufe der nächsten 40 Jahre von den Verbrauchern zurückgeholt werden. Hierbei sind auch Mieter von einer Erhöhung betroffen. Über einen einmaligen Verbesserungsbeitrag werden die Kosten zeitnah wieder zurückgeholt und von den Haus-Eigentümern sowie auch von den Eigentümern brach liegender Grundstücke erhoben.
Für die Verwaltung würde durch die Erhöhung der Wassergebühren weniger Aufwand entstehen. Die Erhebung eines Verbesserungsbeitrages erfordert die Ausstellung von rund 800 Bescheiden.

Herr Möges von der VG fügte hinzu, dass die Berechnung von Verbesserungsbeiträgen sehr aufwändig verlaufen kann, der einfachere Weg wäre über die Erhöhung der Gebühren. Unabhängig davon steht im nächsten Jahr zusätzlich eine externe Überprüfung der aktuellen Gebühren an. Die hieraus höchstwahrscheinlich resultierende Anpassung der Gebühren sollte nicht in einem Zug mit der heute diskutierten Anpassung erfolgen.

Aus dem Gremium wurde angemerkt, dass grundsätzlich von viel höheren Kosten für die Bürger ausgegangen wurde als vorgestellt. Durch die o. g. Beträge sollte kein Bürger oder Unternehmen besonders hart getroffen werden. Nach kurzer Diskussion war man sich im Gremium einig, dass die Gemeinde nicht für die Dauer von 40 Jahren in Vorleistung gehen sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss

„Die Kosten für die Quellsanierung werden über die vorgestellte Variante 1 - Erhebung von Verbesserungsbeiträgen von den Bürgern eingefordert.“

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4. Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 4
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4.1. Bauantrag - Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Einfachgarage und Carport auf Fl.Nr. 2020/2, Gemarkung Berngau (Veilchenweg 9a, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Christopher Simon, Birkenstraße 20, 92361 ‚Berngau
1. BGM Thomas Meier wies darauf hin, dass bei diesem Bauvorhaben vor allem die Parksituation problematisch sei, da sich das betreffende Gebäude am Ende einer Sackgasse mit Wendehammer befindet. Im betreffenden Gebäude sollen mit dem Umbau zwei Wohneinheiten untergebracht werden. Lt. den neuen Bebauungsplänen werden pro Wohneinheit zwei Stellplätze gefordert. Es ist jedoch nur ein richtiger Stellplatz vorhanden. Die Nachbarn haben den Bauantrag unterschrieben.

Nachverdichtung sei zwar generell wünschenswert, ergänzte Herr Möges von der VG, jedoch könnte die Parkplatzsituation zu größeren Problemen führen, wenn z. B. die Zufahrt und Wendemöglichkeit für das Müllauto nicht mehr gegeben ist.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Beschluss

„Zum Bauantrag von Christopher Simon für den Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Carport und Einfachgarage auf Fl.Nr. 2020/2, Gemarkung Berngau (Veilchenweg 9a, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Reifenstein II“ hinsichtlich
- Überschreitung der Baugrenze der Garage
- Überschreitung der Grundflächenzahl/GRZ (0,79 statt 0,40)
- Überschreitung der Geschossflächenzahl/GFZ (1,07 statt 0,50)
- Abweichung der Dachneigung des Anbaus (10° statt 32-42°)
- Kniestock des Anbaus (kein Kniestock statt max. 1,00 m)
- der Art der Vollgeschosse (EG+OG statt EG+DG)
- der Überschreitung der Wandhöhe des Anbaus (5,41 m statt 4,20 m)
erteilt.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit de r abgegebenen Stimmen erhalten hat, gilt er somit als abgelehnt.

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4.2. Bauantrag - Neubau Lagerhalle mit Bürogebäude auf Fl.Nr. 141/2 unsd 141/3, Gemarkung Röckersbühl (Am Espan 6, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Sandra Stigler, Am Brückl 8, 92361 Berngau
Der für diesen Bereich aufgestellte vorhabenbezogene Bebauungsplan (GE-Langenbüchel II) ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Die 2. Auslegung steht noch aus. Somit fehlen noch die folgenden Unterlagen von Seiten des Bauherrn: Freiflächengestaltungsplan, Erklärung über vorzeitigen Baubeginn gem. §33 BauGB, Durchführungsvertrag mit der Gemeinde
Herr Möges von der VG erörterte dem Gremium ausführlich das notwendige Verfahren zur Genehmigung des in diesem Fall erforderlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss

„Zum Bauantrag von Sandra Stigler für den Neubau einer Lagerhalle mit Bürogebäude auf Fl.Nr. 141/2 und 141/3, Gemarkung Röckersbühl (Am Espan 6, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe erteilt, dass der noch fehlende Freiflächengestaltungsplan entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes nachzureichen ist. Der Freiflächengestaltungsplan ist durch die Verwaltung (Bauamt) zu prüfen und zu genehmigen. Ebenfalls ist die Erklärung nach § 33 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Einhaltung der zukünftigen Festsetzungen (GE-Langenbüchel II) abzugeben.
Der Bauantrag wird erst an das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. weiter geleitet, sobald die noch fehlenden Unterlagen nachgereicht und ein Durchführungsvertrag geschlossen wurde.“

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4.3. Bauantrag - Neubau eines Milchviehlaufstalls mit Güllelager auf Fl.Nr. 91, Gemarkung Mittelricht (Mittelricht, 92361 Mittelricht)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 4.3

Sachverhalt

Richard Pirkl, Mittelricht 6, 92361 Berngau
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 15.07.2020 behandelt und positiv darüber beschlossen. Das LRA hat jedoch verschiedene Änderungen gefordert, diese sind:
  • Errichtung einer Stützmauer mit ca. 1,90 m Höhe
  • Verlagerung des Silos von oben nach rechts
  • Der Abstand zum nördlichen Nachbarn wurde um 10 cm erweitert .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss

„Zum Bauantrag von Richard Pirkl zum Neubau eines Milchviehlaufstalls mit Güllelager auf Fl.Nr. 91, Gemarkung Mittelricht wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Oberflächenwasser wird an 2 Stellen in den Frauenbach und das anfallende Schmutzwasser in die geplante Güllegrube geleitet. Das Grundstück ist noch nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Bezüglich des Wasseranschlusses ist mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Sondersfelder Gruppe eine Vereinbarung zu schließen.“

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5. Richtlinien zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen in der Gemeinde Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 5

Sachverhalt

a) Vorstellung der Richtlinien
Die vom Bauausschuss erarbeiteten Richtlinien wurden über das RIS den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt. (zuletzt am 12.08.2020)


b) Beratung und Beschlussfassung
Diskussionspunkte in den Bauausschusssitzungen waren
- die zulässige Höchstfläche pro Gemarkung
- die Eingrünung, ggf. mit heimischen Laubhölzern
- Ausgleichsfläche (0,2 der Basisfläche) vom Investor innerhalb des Gemeindegebietes

Bzgl. der Eingrünung hat das LRA Neumarkt die folgende Stellungnahme abgegeben.
„Wir als untere Naturschutzbehörde fordern immer eine Hecke zur Eingrünung von PV-Anlagen in der freien Landschaft. Nur in sehr seltenen, begründeten Ausnahmefällen weicht die planende Gemeinde von dieser Forderung ab. Ein solcher Ausnahmefall wird im vorliegenden Fall nicht gesehen. Insbesondere hier im Vorfeld eines Landschaftsschutzgebietes ist eine gute Eingrünung überaus wichtig und der Platz ist ja auch vorhanden. Dementsprechend ist es erfreulich, wenn die Gemeinde ebenfalls auf eine Hecke besteht.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss

„Den vorgestellten Richtlinien zur Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen wird vorbehaltlich der folgenden Änderung zugestimmt:
- Punkt 7, 4. Anstrich – Umliegenden Wege und Grundstücke sind von der Eingrünung durch regelmäßigen Rückschnitt freizuhalten.“

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6. Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 6

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier informierte das Gremium zu den folgenden Themen:
  1. Die Klausur des Gemeinderates findet am 04. und 05.12.20 vermutlich in Furth bei Landshut statt.
  2. Der Bauantrag der Fa. Camping-Profi für eine Leichtbauhalle wurde mit Schreiben des Landratssamtes vom 18.05.20 unbefristet genehmigt.
  3. Bushäuschen „Reifenstein“ – Bisher sind 20 Rückmeldungen von insgesamt 30 Anwohnern eingegangen. Das Für und Wider liegt derzeit bei 50 %. Sobald alle Rückmeldungen eingegangen sind, wird das Vorhaben ggf. an die Eigentümerversammlung herangetragen.
  4. Die VG-Mitarbeiter der Abteilungen Steuern, Kasse und Personal sind Ende August nach Berngau in die Alte Knabenschule umgezogen.
  5. Die BULE-Abschlussveranstaltung des Programms „Ländliche Entwicklung – Generationennetzwerk“ findet am 29.09.2020 in Berngau statt.
  6. Hinsichtlich dem Ersatzneubau der Juraleitung P53 wird die Gemeinde im Rahmen des Raumordnungsverfahrens Ende 2020 als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben. Aktuell ist dies noch nicht erforderlich.

    Am 05.09.20 fand eine Veranstaltung „Trassenblockade – Probeprotestcamp Juraleitung 2020“ in Wallnsdorf statt. 2. BGM Stefan Meyer war vor Ort und berichtete, dass er dort aus Berngau keine Bürger angetroffen hat. Anscheinend ist die Betroffenheit für die Berngauer Bürger nicht so gravierend.
  7. Am 09.09.20 fand die Radtour der Verkehrsreferenten statt. Hierbei wurden neben der Kindergartenstraße und der Schulstraße auch die Zufahrt von der Staatsstraße bei der Fa. Camping-Profi in Augenschein genommen. Hier sollte die Geschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt werden, was bei einer Verkehrsschau mit dem LRA geklärt werden soll.
  8. Sanierung Regenrinne in Tyrolsberg – Die Bürger von Tyrolsberg haben in Eigenleistung über 120 m Regenrinne saniert. Die Gemeinde hat die Gestellung des Werkzeugs und die Kosten für das Material übernommen. Herzlicher Dank ergeht an alle Helfer für den fleißigen Einsatz, der zu spontanem Applaus der Gemeinderäte und Zuschauern führte.

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7. Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 7

Sachverhalt

Aus dem Gremium wurden die folgenden Themen angesprochen:
  1. 2. BGM Sebastian Schrafl hinterfragte nochmals die Finanzierung für die Sanierung des „Lukas-Anwesens“. Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation sollte die Gemeinde hier besser Sparsamkeit walten lassen und das Projekt nicht priorisieren. Ggf. sollte nochmals über alternative Finanzierungsmöglichkeiten nachgedacht werden.

    1. BGM Thomas Meier erwiderte, dass die Gemeinde im I. Quartal des Jahres ein Plus an Gewerbesteuereinnahmen verzeichnen konnte, die Einnahmen im II. Quartal auf dem gleichen Niveau geblieben sind und für das III. Quartal ein Anstieg zu erwarten ist. Die Gemeinde hat derzeit noch geringe finanzielle Einbußen aufgrund von Corona.

    GRM Matthias Braun fügte hinzu, dass lt. Statistik mit Ausfällen von durchschnittlich 11 % zu rechnen sei. Bei einem Projekt wie dem „Lukas-Anwesen“ muss mit einer erforderlichen Fremdfinanzierung in Höhe von 50.000 €/Jahr gerechnet werden. Es sollte nochmals über die Möglichkeit zur Finanzierung über eine Genossenschaft nachgedacht werden.

    3. BGM Stefan Meyer wies darauf hin, dass durch die Verwirklichung des neuen Bauhofs im „Distler-Anwesen“ ein großer, von der Gemeinde einkalkulierter Kostenfaktor wegfällt, auch dies sollte berücksichtigt werden.
    Abgesehen davon sei mittlerweile der richtige Zeitpunkt, um über die künftige Verwendung des bestehenden Rathauses zu diskutieren.

    Herr Möges von der VG schlug vor, dieses Thema in der Klausurtagung des Gemeinderates zu behandeln und dort die anstehenden Projekte zu priorisieren, womit seitens des Gremiums Einverständnis bestand.

Datenstand vom 06.10.2020 12:30 Uhr