Datum: 17.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turnhalle Berngau
Gremium: Gemeinderat Berngau
Körperschaft: Gemeinde Berngau
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:19 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 09. Sitzung vom 20.01.2021
2 PV-Anlagen in der Gemeinde Berngau, hier: Vorstellung der eingegangenen Anträge
3 Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen
3.1 Genehmigungsfreistellung - Dachgeschossausbau und Errichtung von Dachgauben auf Fl.Nr. 2852/9, Gemarkung Berngau (Föhrenweg 3, 92361 Berngau)
3.2 Bauantrag - Erweiterung einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 266, Gemarkung Berngau (Nähe Dippenrichter Weg, 92361 Berngau)
3.3 Bauantrag - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 129/5, Gemarkung Berngau (Nähe Freystäder Straße, 92361 Berngau)
3.4 Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit ausbaufähigem Dachgeschoss auf Fl.Nr. 2855, Gemarkung Berngau (Tyrolsberger Straße 22, 92361 Berngau)
3.5 Bauantrag - Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 2609, Gemarkung Berngau (Lärchenstraße 2, 92361 Berngau)
3.6 Bauvoranfrage - Lagerhalle mit Tierunterstand auf Fl.Nr. 1762, Gemarkung Berngau
4 Deckblatt 14 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Berngau sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet "Langenbüchel II"
4.1 Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
4.2 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Langenbüchel II"
4.3 Feststellungsbeschluss zum Deckblatt 14 des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
5 Radwegesonderprogramm Stadt und Land, hier: Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen
5.1 Berngau <=> Reichertshofen
5.2 Berngau <=> Pavelsbach
5.3 Tyrolsberg <=> Neumarkt
6 Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters
6.1 Spenden 2020
6.2 Arbeitsvergaben aus der GR-Sitzung im Januar 2021
6.3 Bewerberlage Bauhofmitarbeiter
6.4 Arbeiten am Weiher in Röckersbühl
6.5 Quellsanierung
6.6 Brecheranlage Röckersbühl
6.7 "Hundetoiletten"
6.8 Schulausstattung
6.9 Anfrage zur Bewirtschaftung gemeindlicher Flächen Fl.Nr. 294 u. 296 (Gem. Röckersbühl)
7 Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 10_210217_Bekanntmachung.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 09. Sitzung vom 20.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 09. Sitzung des Gemeinderates Berngau der Wahlperiode 2020/2026 vom 20.01.2021 wird vollinhaltlich genehmigt.“

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2. PV-Anlagen in der Gemeinde Berngau, hier: Vorstellung der eingegangenen Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 2

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier erinnerte an die Festlegungen lt. den Richtlinien für PV-Freiflächen-Anlagen und in Bezug darauf auf die max. zulässige Anlagengröße pro Gemarkung von 3 % der landwirtschaftlichen Fläche allerdings max. 10 ha.

Für die einzelnen Gemarkungen der Gemeinde Berngau bedeutet dies wie folgt, dass mit den heute vorgestellten Anträgen die max. zulässigen Flächen in allen Gemarkungen bis auf Röckersbühl überschritten würden.

Gemarkung        max. zul. Fläche        akt. angefragte Flächen
Berngau        10,00 ha        37,03 ha
Röckersbühl        10,00 ha        4,18 ha        (zzgl. 4,64 ha bereits bestehende PV-Anlage)
Mittelricht        8,82 ha        12,57 ha
Woffenbach        4,59 ha        5,60 ha

Abgesehen davon muss berücksichtigt werden, dass sich die angefragten Anlagen teilweise innerhalb einer der angedachten Trassen für den Ersatzneubau der 380kV-Leitung befinden.

1. BGM Thomas Meier begrüßte die jeweiligen Vertreter der anfragenden Firmen, die kurz ihr Unternehmen, die beantragten Anlagen sowie mögliche Bürgerbeteiligungsmodelle vorstellten:


Zu den TOPs 2.1 / 2.9 / 2.10 - Herr Zeller Bosse, Südwerk Projektgesellschaft mbH
Von der Fa. Südwerk werden zwei Anlagen beantragt.
1x mit 8,6 MWp Nennleistung und einer jährlichen Produktion von 9 Mio. MWh und
1x mit 6,6 MWp Nennleistung und einer jährlichen Produktion von 7 Mio. MWh.

Die Anlagen sind auf einer Länge von 700 m vom Fußweg aus sichtbar. Es ist angedacht die Anlagen mit einer artenreichen Blühwiese sowie mit einer Hecke einzufassen. Außerdem werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten angeboten wie z. B. ein Energielehrpfad, eine E-Bike Ladestation, ein Rastplatz mit Sitzmöglichkeit und Tisch, ein Insektenhotel sowie die Beweidung durch Schafe.

Die Fa. Südwerk beabsichtigt den Firmensitz für die betreffenden Anlagen in die Gemeinde Berngau zu legen, damit die Gewerbesteuer statt der üblichen 70 % zu 100 % der Gemeinde zukommt.
Außerdem ist exklusiv für die Berngauer Bürger/innen eine limitierte Anlagensumme in Höhe von bis zu 1 Mio. € vorgesehen. Die Zinsen werden sich im Bereich zwischen 2,85 % und 3,65 % pro Jahr bewegen. Eine Interessentenliste wurde bereits auf der Homepage des Unternehmens freigeschaltet.

2. BGM Sebastian Schrafl fragte nach, ob die von der Gemeinde vorgegebenen Richtlinien akzeptiert und eingehalten werden. Herr Zeller Bosse erklärte, dass ggf. lediglich geringe Anpassungen besprochen werden müssten.

GRM Marion Behrends hinterfragte die erforderliche Strecke zum nächsten Netz-Einspeisepunkt. Herr Zeller Bosse erklärte, dass normalerweise in das nächste Umspannwerk eingespeist werden kann, ggf. aber auch die Erlaubnis erteilt wird in das Mittelspannungsnetz einzuspeisen. Für die beantragten Anlagen liegt hierzu noch keine Antwort vom Netzbetreiber vor. Die Gemeinde erhält zudem ein Kabeltrassennutzungsentgelt.


Zu TOP 2.3  - Frau Weber, bos.ten AG
Frau Weber erklärte, dass die Vorteile des hier beantragten Solarparks für die Gemeinde darin liegen, dass der Standort weit vom Ort entfernt liegt und ein guter Sichtschutz durch Eingrünung möglich ist. Außerdem verläuft über das betreffende Grundstück die Hochspannungsleitung, die nicht unterbaubar ist, womit viel Fläche für Blühwiesen übrig bleibt. Der Verpächter möchte die Anlage selber pflegen und Bienenvölker auf der Blühwiese ansiedeln. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich der Einspeisepunkt direkt neben der Anlage befindet, es ist somit keine km-lange Kabeltrassenverlegung erforderlich.

Auch die Fa. bos.ten wird eine Gesellschaft in der Gemeinde gründen, um die Gewerbesteuerzahlungen der Gemeinde zukommen lassen zu können.
Und auch hier werden den Bürger/innen angeboten Anteile der Anlagen zu erwerben. Im Rahmen welcher Unternehmensform dies geschieht ist abhängig von den Bürgern.


Zu TOP 2.4 - Herr Schinko, BuB LandEnergie als Vertreter der BBV Landsiedlung bzw. NeoVis-SE
Herr Schinko informierte, dass die Anlage rund 3,8 ha umfassen wird bei einer Produktion von 4 Mio. kWh pro Jahr. Der Einspeisepunkt ist noch nicht bekannt. Die angedachte Anlage kann ggf. auch noch erweitert werden, um die lt. den Richtlinien der Gemeinde max. zulässige Fläche auszufüllen.

Er erklärte, dass lt. seinem Kenntnisstand lediglich max. 70 % der Gewerbesteuerzahlungen der Standortgemeinde zukommen können, hierzu muss das Unternehmen aber auch in der Gemeinde tätig sein, eine Briefkastenfirma reiche hier nicht aus.
Es werden verschiedene Bürgerbeteiligungsmodelle in Form einer „GmbH & Co. KG“ einer Genossenschaft oder in Form eines Nachrangdarlehens angeboten. Hier besteht der Vorteil, dass eine Bürgerbeteiligung bereits mit kleinen Beträgen möglich ist.

Auf Nachfrage aus dem Gremium verglich Herr Schinko das Ertragspotential einer PV-Anlage im Gegensatz zu einem Windrad im Hinblick auf die notwendigen Flächen. Ein Windrad mit 5,8 MW hat einen Ertrag von ca. 10 Mio. kWh pro Jahr. Für einen ähnlichen Ertrag ist eine PV-Anlage mit einer Größe von 10-12 ha erforderlich. Zur Schafbeweidung führte Herr Schinko aus, dass sich manche Schäfer darauf spezialisiert haben, innerhalb der Einzäunung ganzjährig Schafe zu halten.



Zu TOP 2.5 und 2.11 - Herr Bourtesch und Frau Vogt, Greenovative GmbH
Zur Anlage unter TOP 2.5 kommen ggf. noch Nachbarflächen hinzu, da von Seiten der benachbarten Landwirte bereits Interesse bekundet wurde.
Die Modulfläche beträgt 4,6 ha bei einer Nennleistung von 5.900 kWp mit rund 6 Mio. kWh Stromertrag pro Jahr. Die Landschaft ist durch die bestehende Hochspannungsleitung bereits vorbelastet. Der Einspeisepunkt ist noch nicht bekannt.
Die unter TOP 2.11 beantragte Anlage ist 7,2 ha groß und befindet sich in der Nähe der Erkläranlage. Hier würde sich ergänzend ein Solarlehrpfad anbieten.
Beide Flächen sind von der Wohnbebauung aus nicht einsehbar und liegen außerhalb von Schutzgebieten sowie innerhalb des benachteiligten Gebietes (gesamte Gemeinde), das vom Freistaat zur Nutzung für PV-Anlagen ausgewiesen wurde.

Eine Bürgerbeteiligung wird von der Fa. Greenovative ebenfalls angeboten wobei ein Nachrangdarlehen über 15 % der Baukosten präferiert wird.

Frau Vogt betonte, dass die Fa. Greenovative die Anlage selbst behalten möchte und auch den Service und die Unterhaltung der PV-Anlage mit eigenem Personal durchführt.

1. BGM Thomas Meier hinterfragte die Situation aufgrund des möglichen künftigen Trassenverlaufs der 380kV-Leitung, ob es Auswirkungen auf PV-Freiflächen-Anlagen haben wird, was von Herrn Bourtesch jedoch nicht eindeutig beantwortet werden konnte. Es wäre im vorliegenden Fall aufgrund der Größe der Fläche kein Problem lediglich einen Teil der Fläche zu bewirtschaften, da Hochspannungsleitungen nicht unterbaut werden dürfen.

GRM Peter Fiehl wies darauf hin, dass die Anlage bei der Erkläranlage relativ nahe am Gewässer platziert ist. Frau Vogt erklärte, dass generell ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten wird. Außerdem muss zwischen Zaun und den Modulen ein Abstand von 3 m eingehalten werden.


Zu TOP 2.6 - Herr Michael Vogel, Jurenergie eG
Herr Vogel informierte, dass durch das Bürgermodell der Jurenergie eG eine unmittelbare und breite Beteiligung der Bürger/innen mit niedrigem Kapitaleinsatz (ab 500 €) möglich ist. Die ideale Rechtsform hierfür ist die Genossenschaft, da sie hohe Sicherheit und Kontrolle garantiert, da nur auf Basis von Gewinnrücklagen ausgeschüttet werden darf.
Weiter wies Herr Vogel darauf hin, dass für Personengesellschaften ein gewerbesteuerrechtlicher Freibetrag in Höhe von 24.000 € besteht, was die Gewerbesteuerzahlungen an eine Gemeinde grundsätzlich bereits stark verringert. Die Jurenergie mit Sitz in Neumarkt hat derzeit 926 Genossen, davon kommen 23 aus Berngau.

Die hier beantragte Anlage mit ca. 6 MWp liegt an der Straße zwischen Berngau und Tyrolsberg und ist aus beiden Ortschaften kaum einsehbar. Der Einspeisepunkt ist nur 300 m entfernt, eine Einspeisezusage besteht noch nicht. Die Anlage sei auch als grünes Klassenzimmer denkbar. Durch das nahegelegene Einzelgehöft und die Ortsverbindungsstraße ist die Landschaft bereits vorbelastet.




Zu TOP 2.7 - Herr Baschl und Herr Marco Meier, Ostwind Erneuerbare Energien GmbH
Die beantragt Fläche ist ca. 5,6 ha groß bei einer Leistung von 5 MWp. Der Einspeisepunkt ist noch nicht geklärt, dürfte aber wohl bei Köstlbach liegen. Die umliegenden Ortschaften sind min 1,5 km entfernt. Alle Bedingungen bzgl. des Artenschutzes werden eingehalten, z. B. mit einem Insektenhotel oder die Anlage von Blühwiesen.

Eine Bürgerbeteiligung wird ebenfalls angeboten, gern auch als Genossenschaftsmodell. Außerdem wäre auch der Verkauf des vor Ort produzierten Stroms zu günstigen Konditionen direkt an die Gemeinde möglich.

GRM Michael Ochsenkühn wies darauf hin, dass auch hier in der Nähe zwei Hochspannungsleitungen verlaufen und der Ersatzneubau der P53 ggf. zu Konflikten führen könnte.


Zu TOP 2.8 – Herr Albert Pröpster, Primus Solar GmbH
Die Anlage umfasst 3,75 ha bei einer Gesamtleistung von 3,5 MWp. Der Einspeisepunkt ist auch hier noch unklar, es soll in das 20 kV-Netz eingespeist werden. Die Anlage wird weder von Mittelricht noch von Berngau aus einsehbar sein. Von Richthof aus ist die Anlage seitlich einsehbar. In diesem Bereich findet nur eine sehr geringe Freizeitnutzung statt.

Bzgl. der Gewerbesteuerzahlungen an die Gemeinde und eine mögliche Bürgerbeteiligung konnte Herr Pröpster noch keine definitiven Aussagen machen.

2. BGM Sebastian Schrafl wies darauf hin, dass auch bei dieser Anlage die von der Gemeinde erlassenen Richtlinien eingehalten werden müssen, insbesondere die Eingrünung, wobei Herr Pröpster wg. möglicher Verschattungen eine Extensivierung bevorzugen würde. Auch hier wurde zudem die künftige Trassenführung der P 53 angesprochen.



1. BGM Thomas Meier fasste abschließend zusammen, dass vor allem für die Gemarkung Berngau in der heutigen Sitzung aufgrund der Vielzahl der Anträge schwer eine Entscheidung zu treffen sein wird. Es wurde vorgeschlagen, die Aufstellungsbeschlüsse für die Gemarkung Berngau zu vertragen.

Im Gremium war man sich nach kurzer Diskussion einig, vor allem im Hinblick auf den am 23.2. stattfindenden „Online-Dialog zur Stromversorgung“, die Aufstellungsbeschlüsse für alle Gemarkungen in die nächste Sitzung zu verschieben. Die einzelnen beantragten Projekte sollten vorab im Rahmen einer Bauausschusssitzung bewertet werden.


1. BGM Thomas Meier bedankte sich bei den Referenten für die interessanten Erläuterungen und sagte zu, die Unternehmen über die Entscheidungen des Gremiums zeitnah zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Beschluss

„Die Tagesordnungspunkte 2.1 bis 2.11 mit den jeweiligen Aufstellungsbeschlüssen zu den vorgestellten PV-Anlagen werden in die nächste Sitzung verschoben.“

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3. Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 3
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3.1. Genehmigungsfreistellung - Dachgeschossausbau und Errichtung von Dachgauben auf Fl.Nr. 2852/9, Gemarkung Berngau (Föhrenweg 3, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Karola und Bernhard Regensburger, Föhrenweg 3, 92361 Berngau
Der Gemeinderat wurde über die erteilte Genehmigungsfreistellung für den Dachgeschossausbau und Errichtung von Dachgauben auf Fl.Nr. 2852/9, Gemarkung Berngau (Föhrenweg 3, 92361 Berngau) informiert.

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3.2. Bauantrag - Erweiterung einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 266, Gemarkung Berngau (Nähe Dippenrichter Weg, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Josef Haberler, Fasanenweg 1, 92361 Berngau

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Zum Bauantrag von Josef Haberler für die Erweiterung einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 266, Gemarkung Berngau (Nähe Dippenrichter Weg, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“

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3.3. Bauantrag - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 129/5, Gemarkung Berngau (Nähe Freystäder Straße, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Stefan und Markus Nagler GbR, Ludwigstraße 2, 92353 Postbauer-Heng
1. BGM Thomas Meier informierte, dass das Wohnhaus mit Satteldach 15,24m x 13,74m groß werden soll bei einer Höhe von 9,47 m. Im Carport (12m x 5,5m) sind 4 Stellplätze untergebracht sowie je 2 weitere Stellplätze rechts und links daneben vorgesehen. Der Stauraum des Carports zur öffentlichen Fläche (Freystädter Straße) beträgt lediglich 1,05 m statt der lt. Bauordnung erforderlichen 3,00 m.

Im Gremium war man sich nach kurzer Diskussion einig, dass der Abstand des Carports zur stark befahrenen Freystädter Straße durch den fehlenden Stauraum viel zu gering ausfällt und dem Antrag in dieser Form, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, nicht zugestimmt werden kann. Hier müsse hinsichtlich der Parkplatzsituation nochmal nachgearbeitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss

„Zum Bauantrag von Stefan und Markus Nagler GbR für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 129/5, Gemarkung Berngau (Nähe Freystädter Straße, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat gilt er somit als abgelehnt.

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3.4. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit ausbaufähigem Dachgeschoss auf Fl.Nr. 2855, Gemarkung Berngau (Tyrolsberger Straße 22, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Annemarie Meier, Tyrolsberger Straße 24, 92361 Berngau

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Zum Bauantrag von Annemarie Meier für den Neubau eines Einfamilienhauses mit ausbaufähigem Dachgeschoss auf Fl.Nr. 2855, Gemarkung Berngau (Tyrolsberger Straße 22, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“

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3.5. Bauantrag - Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 2609, Gemarkung Berngau (Lärchenstraße 2, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 3.5

Sachverhalt

Josef Schmid, Lärchenstraße 2, 92361 Berngau
Die Abmessungen des Carports betragen 5,95m x 10,36m bei einer Höhe von 2,50m. Der lt. Bauordnung vor der öffentlichen Fläche (Lärchenstraße) erforderliche Stauraum von 3 m ist nicht vorhanden. Außerdem wird die max. zulässige Grenzbebauung überschritten (12,17 m statt 9,00 m).

Im Gremium war man sich nach kurzer Diskussion einig, dass dem Antrag aufgrund des fehlenden Stauraums und der fehlenden Einsehbarkeit der öffentlichen Fläche, hier im Besonderen der Gehweg, nicht zugestimmt werden kann. An der südlichen Wand müsste die Einsehbarkeit durch bauliche Maßnahmen (Sichtfenster etc.) gewährleistet sein. Weiterhin müsse für die Bebauung inkl. Dach ein Abstand von mindestens 0,5 m zum Gehweg eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

Beschluss

„Zum Bauantrag von Josef Schmid für die Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 2609, Gemarkung Berngau (Lärchenstraße 2, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten halt gilt er somit als abgelehnt.

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3.6. Bauvoranfrage - Lagerhalle mit Tierunterstand auf Fl.Nr. 1762, Gemarkung Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 3.6

Sachverhalt

Thomas Pröpster, Neumarkter Straße 12, 92361 Berngau
Die Halle soll als Lager für Heuballen und Cobs sowie als Tierunterstand für 3 Pferde und 3-4 Weide-Mastrinder genutzt werden. Die Abmessungen betragen 14,5m x 24m bei einer Höhe von 5m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Zur Bauvoranfrage von Thomas Pröpster für die Errichtung einer Lagerhalle mit Tierunterstand auf Fl.Nr. 1762, Gemarkung Berngau (92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt sofern die erforderliche landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt.“

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4. Deckblatt 14 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Berngau sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet "Langenbüchel II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 4
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4.1. Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 4.1

Sachverhalt

A) Einleitung
Die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Langenbüchel II“ sowie die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes – Deckblatt 14 wurde vom 20. November 2020 bis 22. Dezember 2020 durchgeführt.


B) Stellungnahmen der TÖB
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen zur Planung vorgebracht:
  • Regierung der Oberpfalz, Regensburg
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg
  • Wasserwirtschaftsamt Regensburg
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neumarkt i.d.OPf.
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V., Neumarkt

Nach Prüfung der Anregungen werden folgende Beschlussvorschläge unterbreitet.

B1) Regierung der Oberpfalz – 21.12.2020
Die Höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung der Oberpfalz hat sich bereits mit RS vom 09.06.2020 (Az: ROP-SG24-8314.11-19-1-5) zur vorgelegten Planung geäußert und gefordert, die Möglichkeiten einer Realisierung des Vorhabens im Innenbereich bzw. in beplanten Bereichen zu prüfen. In den vorgelegten Unterlagen wurde plausibel dargelegt, dass eine Realisierung in bereits ausgewiesenen Gewerbegebieten aufgrund mangelnder Grundstücksverfügbarkeit nicht möglich ist. Somit bestehen aus Sicht von Raumordnung und Landesplanung keine Bedenken gegen die o.g. Bauleitplanung.

Der Gemeinderat Berngau beschloss mit 14 gegen 0 Stimmen:
„Die Zustimmung wird dankend zur Kenntnis genommen.“


B2) Bayerisches Landesamt für Umwelt – 04.12.2020
Flächenmanagement
Die Umweltberichte des o.g. Verfahrens enthalten nur eine sehr knappe Berücksichtigung des Schutzgutes Fläche. Sie verweisen vorrangig auf die Bewertung anderer Schutzgüter. Möglichkeiten der Bewertung des Schutzgutes Fläche können Sie z.B. der folgenden Handreichung entnehmen:

https://www.landesentwicklung-bayern.de/fileadmin/user_upload/landesentwick­lung/Dokumente/Fiaechensparoffensive/AH_Bedarfsnachweis.pdf 

Wenden Sie sich bitte bei Rückfragen zum Flächenmanagement an Herrn Dr. Markus Meyer (Referat 11, Tel. 0821 9071-5060).

Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Neumarkt (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde). Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Regensburg wahrgenommen. Diese Stellen beraten wir bei besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall.

Der Gemeinderat Berngau beschloss mit 14 gegen 0 Stimmen:
„Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das Schutzgut Fläche ist durch die Prüfung der Innenentwicklungspotentiale ausreichend berücksichtigt.“


B3) Wasserwirtschaftsamt Regensburg – 23.11.2020
Zum o.g. Vorhaben bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundlegenden Einwände.

1. Schutz vor dem Wasser (Überschwemmungsgebiet, Grundwasser, Hang- und Schichtwasser, Starkregenereignisse)
Aufgrund der Topographie ist grundsätzlich mit wild abfließendem Wasser zu rechnen. Es ist darauf zu achten, dass bei der Gebäude- und Freiflächenplanung das natürliche Abflussverhalten des wild abfließenden Wassers nicht nachteilig zu Lasten für andere Grundstücke verändert wird.

Unter ungünstigen Umständen (Starkregen, Regen und Schneeschmelze bei gefrorenem Boden) kann es zu erhöhtem Oberflächenwasserabfluss und Erdabschwemmungen kommen. Derartige Risiken sollen ebenfalls bei der Gebäude- und Freiflächenplanung berücksichtigt werden.

Es ist eine entsprechend angepasste Bebauung erforderlich, u. a. Fußbodenoberkante ausreichend hoch über Gelände.

Entsprechende Schutzmaßnahmen sind vom Bauherrn eigenverantwortlich durchzuführen.

2. Altlasten
Das Grundstück ist nicht im Kataster gem. Art. 3 Bayer. Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) aufgeführt, für die ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht. Ob geplant ist, bei der Fortschreibung des Katasters Flächen aufzunehmen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen, ist beim Landratsamt Neumarkt i. d. OPf. zu erfragen.

Sollten bei den Aushubarbeiten optische oder organoleptische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeuten, ist unverzüglich das Landratsamt zu benachrichtigen (Mitteilungspflicht gem. Art. 1 BayBodSchG). Der Aushub ist z. B. in dichten Containern mit Abdeckung zwischenzulagern bzw. die Aushubmaßnahme ist zu unterbrechen bis der Entsorgungsweg des Materials geklärt ist.

3. Entwässerungskonzept
Vom Vorhabenträger ist ein Entwässerungskonzept aufzustellen und Flächen für die Rückhaltung, Vorreinigung, Versickerung oder oberflächigen Ableitung von Niederschlagswasser und Abwasser vorzusehen.

Voraussetzung für die Versickerung ist eine ausreichende Versickerungsfähigkeit des Bodens und ein ausreichender Grundwasserabstand.

Es ist zu prüfen, ob die Entwässerung von der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung abgedeckt werden kann. Andernfalls ist ein wasserrechtlicher Antrag zu stellen. Für eine frühzeitige Abstimmung stehen wir gerne zur Verfügung.

Auf eine ausreichende Dimensionierung der Straßendurchlässe ist zu achten.

Der Gemeinderat Berngau beschloss mit 14 gegen 0 Stimmen:
„Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und dem Vorhabenträger zur Beachtung bei der Detailplanung mitgeteilt.“


B4) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neumarkt i.d.OPf. – 28.10.2020
Gegen die beabsichtigte Planung - uns bekannt gegeben mit Schreiben vom 16.11.2020 - bestehen von Seiten des ADBV Neumarkt i.d.OPf. keine Einwendungen im Rahmen der von uns wahrzunehmenden öffentlichen Belange. Jedoch weisen wir darauf hin, dass bei der Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplans evtl. die Flurstücknummern angepasst werden müssen (siehe Anhang).

Anhang:

Der Gemeinderat Berngau beschloss mit 14 gegen 0 Stimmen:
„Der Hinweis wird dankend zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird redaktionell berichtigt.“


B5) Bund Naturschutz – 22.12.2020
Die genaue Beschreibung der Ausgleichsmaßnahme fehlt bei den Unterlagen: Lageplan, Entwicklungsziel, Pflege, usw.

Die Angabe der „Flurnummer 3716 Gmkg. Berngau“ ist nicht ausreichend.

Bitte diese Unterlagen nachreichen.

Im Bebauungsplan die Nutzung von Photovoltaik auf den Gebäudedächern bitte vorschreiben.

Zudem sende ich Ihnen die Ausführungen von Prof. Dr. Holger Magel zum Thema "Flächensparen". Die Realisierung seiner Vorschläge könnte wesentlich dazu beitragen, das von der Staatregierung angestrebte Ziel von maximal 5 ha Flächenverbrauch am Tag zu verwirklichen. Deshalb bitte ich Sie, dieses Thesenpapier auch an Ihren Gemeinderat weiterzuleiten und im neuen Jahr gemeinsam zu behandeln.

2. BGM Sebastian Schrafl vertrat die Meinung, dass, anders als wie im Beschluss vorgegeben, PV-Dachflächenanlagen tatsächlich vorgeschrieben werden sollten. Herr Möges von der Verwaltung fügte an, dass diese Vorschrift ggf. bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und bei Gewerbegebieten aufgenommen werden sollte, jedoch nicht in diesem vorliegenden Fall einer einzelnen Bauparzelle.

Der Gemeinderat Berngau beschloss mit 13 gegen 1 Stimmen:
„Ein Lageplan der Ausgleichsfläche ist auf dem Planblatt vorhanden. In der Begründung ist aufgeführt, dass es sich um Maßnahmen zur Aufwertung der Talaue der Sulz handelt, die als Teil des Ökokontos bereits mit der Naturschutzbehörde abgestimmt und umgesetzt sind. Eine Konkretisierung der Maßnahme wird redaktionell ergänzt.

Zum Thema Flächensparen: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und dem Gemeinderat weitergeleitet. Im konkreten Fall ist das Schutzgut Fläche durch die Prüfung der Innenentwicklungspotentiale ausreichend berücksichtigt.“

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4.2. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Langenbüchel II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 4.2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Langenbüchel II“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 17.02.2021 wird mit den beschlossenen Ergänzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“

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4.3. Feststellungsbeschluss zum Deckblatt 14 des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 4.3

Sachverhalt

GRM Christian Wild wies darauf hin, dass auf der ersten Seite des Deckblattes versehentlich ein Bereich einer anderen Kommune dargestellt ist und bat, diesen auszutauschen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Das Deckblatt Nr. 14 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Berngau in der Fassung vom 17.02.2021 wird festgestellt. Es ist nunmehr nach § 6 BauGB dem Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. zur Genehmigung vorzulegen.“

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5. Radwegesonderprogramm Stadt und Land, hier: Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 5

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier informierte über ein aktuell laufendes Förderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ zum Bau von Radwegen. Bis Ende des Jahres vorgelegte Planungen werden mit einem Satz von 80 % gefördert. Fördervoraussetzung ist, dass die Wege als Strecke zur Arbeitsstelle genutzt werden, möglichst straßenbegleitend verlaufen und Winterdienst durchgeführt wird.
Mit diesem Programm sollen Berufspendler dazu veranlasst werden vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen. 1. BGM Thomas Meier schlug die folgenden möglichen Strecken vor:

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5.1. Berngau <=> Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Bei dieser Option wären verschiedene Streckenführungen möglich, teilweise mit Beteiligung der Gemeinde Sengenthal. Diese hat im Gemeinderat bereits positiv darüber beschlossen einen Weg ggf. zusammen mit Berngau zu realisieren und je nach Streckenführung anteilig zu finanzieren.
Die Kosten für die Gemeinde Berngau liegen je nach Streckenführung nach ersten Schätzungen zwischen 100.000 € und 150.000 €.

Neben der klassischen Variante eines straßenbegleitenden Radwegs gäbe es noch Überlegungen naheliegende Flurwege zu einem Radweg auszubauen. Dies würde langwierige Grundstücksverhandlungen ersparen.

Aus dem Gremium wurde bestätigt, dass der Weg tatsächlich von Pendlern z. B. zur Fa. Bögl genutzt wird. Abgesehen davon sollte ein Radweg immer ansprechend für die Radler gestaltet werden und z. B. nicht entlang einer vielbefahrenen Straße verlaufen.

GRM Gerhard Grad wies darauf hin, dass ein asphaltierter Weg immer auch Unterhaltskosten mit sich bringt. Herr Möges ergänzte, dass erst noch geklärt werden muss, ob eine Asphaltierung zwingend erforderlich sein wird.

GRM Peter Fiehl wies darauf hin, dass sich die Grundstücksverhandlungen problematisch darstellen könnten, da an dieser Strecke sehr viele verschiedene Anlieger betroffen sind.

Weiter erklärte Herr Möges auf Nachfrage aus dem Gremium dass ein Weg etwas breiter ausgebaut werden muss, um auch vom landwirtschaftlichen Verkehr weiter genutzt werden zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Es werden Planungen hinsichtlich eines Radwegs von Berngau nach Reichertshofen aufgenommen. Die dargestellten Varianten sollen geprüft und gegenübergestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt die Förderfähigkeit der einzelnen Varianten zu prüfen.“

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5.2. Berngau <=> Pavelsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 5.2

Sachverhalt

Für diesen Radweg wäre die Zusammenarbeit zwischen Berngau und Postbauer-Heng erforderlich, außerdem müsste sich aufgrund der Lage an der Kreisstraße auch der Landkreis an den Kosten beteiligen. Die Kosten für die Gemeinde Berngau würden lt. ersten Schätzungen min. 80.000 € betragen.

Im Gremium war man sich nach kurzer Diskussion einig, dass bereits alternative Strecken existieren und diese auch genutzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Beschluss

„Es werden Planungen hinsichtlich eines Radwegs von Berngau nach Pavelsbach aufgenommen.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat gilt er somit als abgelehnt.

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5.3. Tyrolsberg <=> Neumarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 5.3

Sachverhalt

GRM Michael Ochsenkühn erklärte, dass das Förderprogramm als Chance genutzt werden sollte, um in Zusammenarbeit mit der Stadt und dem Landkreis Neumarkt einen Radweg zwischen Tyrolsberg und Neumarkt zu verwirklichen.
Entlang der Kreisstraße zeigt sich das Gelände jedoch teilweise schwierig für einen Radweg, stattdessen könnten bestehende Wege unterhalb der Kreisstraße und im weiteren Verlauf in Richtung Rittershof genutzt werden. Eine Querung der Kreisstraße wäre in den vorgestellten Vorschlägen jedoch unumgänglich.

1. BGM Thomas Meier teilte mit, dass er bereits mit dem Landratsamt Neumarkt Kontakt aufgenommen habe. Hier werde eine Umsetzung zusammen mit der geplanten Sanierung der Kreisstraße NM24 favorisiert. Dies sei in ca. 5 Jahren eingeplant. Einer Umsetzung des Radwegs vorab würde man sich unter den genannten Förderbedingungen allerdings nicht völlig verschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Verwaltung wird beauftragt die Förderfähigkeit der besprochenen Radwegeverbindung von Tyrolsberg in Richtung Neumarkt zu klären. Weiter soll Kontakt mit der Stadt und dem Landratsamt Neumarkt aufgenommen werden, um die Machbarkeit zu prüfen.“

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6. Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 6
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6.1. Spenden 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 6.1

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier informierte über die folgenden im Jahr 2020 eingegangenen Spenden:

Kinderärzte am Klinikum        Asthma Schulung        200 €
Sparkasse Neumarkt        Bushäuschen Allershofen        2.200 €
Kinderärzte am Klinikum        Asthma Schulung        200 €

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6.2. Arbeitsvergaben aus der GR-Sitzung im Januar 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Der Auftrag für die Sanierung der Brücke an der Staatsstraße ging zum Angebotspreis von 14.982,10 € an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Fa. Schmirler aus Berngau.

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6.3. Bewerberlage Bauhofmitarbeiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 6.3

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier berichtet, dass insgesamt 21 Bewerbungen eingegangen sind, hiervon 8 Bewerber aus dem Gemeindegebiet. Die Vorstellungsgespräche sind für Ende Februar / Anfang März geplant.

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6.4. Arbeiten am Weiher in Röckersbühl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 6.4

Sachverhalt

Die Arbeiten am Weiher Röckersbühl sind mittlerweile abgeschlossen. Alles ist planmäßig verlaufen, und es konnte sogar mehr ausgebaggert werden als erwartet. Durch die Arbeiten hatte sich die Fahrbahn etwas gesetzt, wurde jedoch bereits wieder von der Fa. Feierler befestigt.

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6.5. Quellsanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 6.5

Sachverhalt

Die Genehmigung für das Vorhaben wurde mittlerweile erteilt. Die Rodung der Fassungsbereiche ist bereits abgeschlossen.

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6.6. Brecheranlage Röckersbühl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 6.6

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier informierte, dass sich Anwohner beschwert haben, da nach ihrer Auffassung die Anzahl der festgelegten Brechertage nicht eingehalten würde. Die Genehmigung sieht vor, dass an max. 40 Tagen pro Jahr bis max. 19 Uhr „gebrochen“ werden darf. Im Oktober wurde dies bereits bei einem Vororttermin angesprochen. 1. BGM Thomas Meier forderte in diesem Zusammenhang, dass die Brechertage künftig vorab bei der Gemeinde zur Dokumentation gemeldet werden, was seither auch funktioniert.
Die Straßenbankette an der Zufahrt wurden kürzlich erst wieder in Stand gesetzt, was wohl auch künftig immer wieder notwendig sein wird aufgrund des schweren Lieferverkehrs. Hierzu werde die Fa. Eichenseer in die Pflicht genommen.

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6.7. "Hundetoiletten"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 6.7

Sachverhalt

Wie in der letzten Sitzung besprochen, wurde im Mitteilungsblatt ein Artikel mit der Bitte um Mitarbeit zu diesem Thema veröffentlicht. Die Bürger sollen sich melden, wo die Hundetoiletten ab besten platziert werden sollen. Derzeit werden die Rückläufe abgewartet.
Die Kosten für eine Hundetoilette ohne Tütenspender liegen bei rund 300 €.
1. BGM Thomas Meier informierte, dass lt. Aussage der Bauhofmitarbeiter der Müll in den normalen Mülleimern zu 80 % aus Hundekotbeutel besteht. Somit könnte die Anschaffung der Hundetoiletten tatsächlich auch eine Verbesserung sowohl für die Gemeindebürger als auch die Bauhofmitarbeiter darstellen.

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6.8. Schulausstattung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 6.8

Sachverhalt

Die Schule Berngau wurde mittlerweile mit der folgenden neuen Technik ausgestattet:
Lehrer-Notebooks, 60 Tablets, Monitore in den Fluren, zusätzliche Beamer, WLAN, Präsentationstechnik
Die Geräte wurden teilweise bereits vor einem halben Jahr bestellt.
Die Schule befindet sich jetzt auf einem guten technischen Stand.

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6.9. Anfrage zur Bewirtschaftung gemeindlicher Flächen Fl.Nr. 294 u. 296 (Gem. Röckersbühl)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 6.9

Sachverhalt

Von einem Landwirt wurde beantragt, ob er die an seine Fläche anliegende gemeindliche Fläche extensiv nutzen und in sein Kulap-Programm mit aufnehmen darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Beschluss

„Dem Antrag zur extensiven Nutzung der gemeindlichen Flächen Fl.Nr. 294 u. 296 der Gemarkung Röckersbühl wird zugestimmt.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat gilt er somit als abgelehnt.

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7. Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 7

Sachverhalt

Aus dem Gremium wurden die folgenden Themen angesprochen:

  1. 2. BGM Sebastian Schrafl wies in Bezug auf den TOP 2 darauf hin, dass eine mögliche Bürgerbeteiligung zu den PV-Anlagen ein großes Thema sein wird, um die Akzeptanz bei den Bürger zu fördern. Ggf. wäre dies auch ein Thema für die Gemeinderats-Klausur. GRM Matthias Braun ergänzte, dass von Seiten der Gemeinde ein rechtlich abgesichertes Modell gewährleistet werden sollte und sagte hierfür seine Unterstützung zu.

  2. GRM Harald Meier fragte bzgl. dem Sachstand zu den vom Eichenprozessionsspinner befallenen Eichen in Allershofen nach. 1. BGM Thomas Meier informierte, dass die betreffenden Eichen an der Fahrbahn mittlerweile entnommen wurden. Die übrigen Eichen stehen noch.

  3. GRM Christian Wild schlug vor das gemeindlichen Mitteilungsblatt auch digital als Newsletter zu verteilen. Herr Möges sagte zu, diese Option technisch prüfen zu lassen.

Datenstand vom 10.03.2021 08:26 Uhr