Datum: 17.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turnhalle Berngau
Gremium: Gemeinderat Berngau
Körperschaft: Gemeinde Berngau
Öffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 23:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:22 Uhr bis 00:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 10. Sitzung vom 17.02.2021
2 PV-Anlagen in der Gemeinde Berngau
2.1 Aufstellungsbeschluss der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Breitfeld II" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 17 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 2442, Gemarkung Berngau
2.2 Aufstellungsbeschluss der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Ofen" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 18 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 195, 196, 200 und 201, Gemarkung Mittelricht
2.3 Aufstellungsbeschluss der Firma bos.ten AG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Gehrn" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 19 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 3425 und 3427, Gemarkung Berngau
2.4 Aufstellungsbeschluss der Firma BBV Landsiedlung GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Hasenäcker" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 20 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 353, Gemarkung Röckersbühl
2.5 Aufstellungsbeschluss der Firma Greenovative GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Mittelgrammerin" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 21 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 526, Gemarkung Berngau
2.6 Aufstellungsbeschluss der Firma Jurengergie eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Ullersloh" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 22 der Gemeinde Berngau auf 3600, 3623 und 3624, Gemarkung Berngau
2.7 Aufstellungsbeschluss der Firma Ostwind Erneuerbare Energien GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Geierin" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 23 der Gemeinde Berngau auf 599, Gemarkung Woffenbach
2.8 Aufstellungsbeschluss der Firma Primus Solar GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Lohe" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 24 der Gemeinde Berngau auf 310, Gemarkung Mittelricht
2.9 Aufstellungsbeschluss der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Breitfeld III" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 25 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 2655, Gem. Berngau
2.10 Aufstellungsbeschluss der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Breitfeld IIII" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 26 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 2656, Gem. Berngau
2.11 Aufstellungsbeschluss der Firma Greenovative GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Weiherbühl" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 27 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 977, 980, 981 und 986, Gemarkung Berngau
2.12 Aufstellungsbeschluss der Firma Greenovative GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Kronbühl" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 28 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 484, Gemarkung Berngau
3 Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen
3.1 Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Bürogebäude auf Fl.Nr. 1534 und 1535, Gemarkung Berngau (Dippenricht, 92361 Berngau)
3.2 Bauantrag - Anbau an die bestehende Lagerhalle auf Fl.Nr. 292, Gemarkung Berngau (Mühlweg 8, 92361 Berngau)
3.3 Bauantrag - Ausbau des bestehenden Dachgeschosses und Umnutzung zum Zweifamilienhaus sowie Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 2566/2, Gemarkung Berngau (Birkenstraße 11, 92361 Berngau)
3.4 Bauantrag - Beseitigung von Nebengebäuden mit Errichtung einer Gerätehalle sowie einer Doppelgarage mit Carport auf Fl.Nr. 22, Gemarkung Berngau (Neumarkter Straße 15/15a, 92361 Berngau)
3.5 Bauantrag - Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 267/36, Gemarkung Berngau (Keltenring 8, 92361 Berngau)
3.6 Bauantrag - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 129/5, Gemarkung Berngau (Nähe Freystädter Straße, 92361 Berngau)
3.7 Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport als Ersatzbau auf Fl.Nr. 203, Gemarkung Berngau (Tyrolsberger Straße 11, 92361 Berngau)
4 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018
4.1 Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Berngau für das Haushaltsjahr 2018
4.2 Entlastung zur Jahresrechnung 2018
5 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019
5.1 Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Berngau für das Haushaltsjahr 2019
5.2 Entlastung zur Jahresrechnung 2019
6 Hundetoiletten, hier: Beratung und Beschaffungsbeschluss
7 Videoüberwachung bei der "Erkläranlage", hier: Beratung und Grundsatzbeschluss
8 Investitionen im Haushaltsjahr 2021, hier: Beratung und Beschlussfassung
9 Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters
10 Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 11_210317_Bekanntmachung.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 10. Sitzung vom 17.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau der Wahlperiode 2020/2026 vom 17.02.2021 wird vollinhaltlich genehmigt.“

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2. PV-Anlagen in der Gemeinde Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier erinnerte, dass aktuell 12 Anfragen für die Errichtung von PV-Freiflächen-Anlagen mit einer Gesamtfläche von rund 65 ha vorliegen. Für alle gemeindlichen Gemarkungen wurden Anträge gestellt. Für die Gemarkung Berngau wurden deutlich mehr Flächen, als die lt. den Richtlinien definierten max. 10 ha, angefragt.

In der Bauausschusssitzung vom 04.03.21 mit 13 Gemeinderäten und dem Bürgermeister wurden auf Basis der Richtlinien die vorliegenden Anträge vorbesprochen und „ungeeignete“ Anlagen ausgefiltert, jedoch grundsätzlich unter der Voraussetzung, dass keine negativen Auswirkungen bzgl. dem Ersatzneubau der Stromtrasse P53 zu erwarten sind.

Die Richtlinien müssen in Absprache mit der Gemeinde bis zur 1. Auslegung erfüllt werden.
Ein Muster für die erforderlichen Durchführungsverträge sollte einmalig von einem Fachanwalt ausgearbeitet werden. Hierin muss u. a. enthalten sein, dass die Haftung beim Investor liegt, falls aufgrund einer für die Gemeinde negativen Auswirkung auf die Stromtrasse ein Stopp der Planungen erfolgen muss.

GRM Matthias Braun merkte an, dass es seiner Meinung nach sehr bedauerlich ist, dass im Rahmen der Abwägung die angebotenen Geschäftsmodelle der Betreiber kein Entscheidungsmerkmal waren. Dieses Thema hätte stärker hinterfragt werden sollen.
1. BGM Thomas Meier bedankte sich in diesem Zuge bei GRM Matthias Braun für die von ihm verfasste Information zu den möglichen Beteiligungsmodellen, die an die Mitglieder des Gremiums verteilt worden war. Der Gemeinderat kam überein, dass es wichtiger sei, in welcher Lage sich die Anlage befinde, als welches Beteiligungsmodell der Betreiber anbietet.
3. BGM Sebastian Schrafl fügte hinzu, dass er hoffe, dass die Grundstückseigentümer diesen Hinweis als Anreiz nehmen, um mit ihren Anbietern nochmal über die möglichen Beteiligungsmodelle zu verhandeln.
1. BGM Thomas Meier machte abschließend nochmals deutlich, dass die Gemeinde zwar das Genossenschaftsmodell bevorzugen würde, er allerdings keine Verpflichtung hinsichtlich eines Investors geben könne. Selbst eine Empfehlung sieht er kritisch, da hieraus im Falle von Problemen Ansprüche des Grundstücksbesitzers entstehen könnten.

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2.1. Aufstellungsbeschluss der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Breitfeld II" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 17 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 2442, Gemarkung Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss

„Dem Antrag der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH wird zugestimmt. Das Bauleitverfahren für das Grundstück Fl.Nr. 2442, Gemarkung Berngau wird eingeleitet.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat gilt er somit als abgelehnt.

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2.2. Aufstellungsbeschluss der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Ofen" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 18 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 195, 196, 200 und 201, Gemarkung Mittelricht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 1

„Dem Antrag der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH wird zugestimmt. Für die beiden Grundstücke Fl.Nr. 200 und 201, Gemarkung Mittelricht wird ein Bauleitverfahren eingeleitet. Die Grundstücke Fl.Nr. 195 und 196, Gemarkung Mittelricht werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 2

„Die Gemeinde Berngau stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “SO Photovoltaik Ofen“ auf. Die Planungsfläche umfasst die Ausweisung der Grundstücke Fl.Nr. 200 und 201, jeweils Gemarkung Mittelricht.

Vorhabenträger:        Firma Südwest Projektgesellschaft mbH, Regensburg
Vorhaben:                Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik Freiflächenanlage

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 58.350 m² schließt im Norden an den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 197, Gemarkung Mittelricht. Die Planfläche reicht im Süden bis zum Grundstück Fl.Nr. 202, Gemarkung Mittelricht. Im Westen und Osten wird die Fläche durch die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 199 und 203, jeweils Gemarkung Mittelricht und Fl.Nr. 495, Gemarkung Berngau begrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet. Bevor der Bebauungsplan erlassen wird sind die Richtlinien der Gemeinde zu erfüllen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 18. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung der bisher als landwirtschaftliche Flächen genutzten und dargestellten Grundstücke Fl.Nr. 200 und 201, jeweils der Gemarkung Mittelricht als Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung).

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 58.350 m² schließt im Norden an den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 197, Gemarkung Mittelricht. Die Planfläche reicht im Süden bis zum Grundstück Fl.Nr. 202, Gemarkung Mittelricht. Im Westen und Osten wird die Fläche durch die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 199 und 203, jeweils Gemarkung Mittelricht und Fl.Nr. 495, Gemarkung Berngau begrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

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2.3. Aufstellungsbeschluss der Firma bos.ten AG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Gehrn" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 19 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 3425 und 3427, Gemarkung Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 1

„Dem Antrag der Firma bos.ten AG wird zugestimmt. Das Bauleitverfahren für die Fl.Nrn. 3425 und 3427, Gemarkung Berngau wird eingeleitet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 2

„Die Gemeinde Berngau stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “SO Photovoltaik Gehrn“ auf. Die Planungsfläche umfasst die Ausweisung der Grundstücke Fl.Nr. 3425 und 3427, jeweils Gemarkung Berngau.

Vorhabenträger:        Firma bos.ten AG, Regensburg
Vorhaben:                Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik Freiflächenanlage

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 90.000 m² schließt im Norden und Westen an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 2880 und 2664, jeweils Gemarkung Berngau. Die Planfläche wird im Süden durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 2660, Gemarkung Berngau und dem Grundstück Fl.Nr. 3426, Gemarkung Berngau begrenzt. Im Osten reicht die Planfläche bis zu den gemeindlichen Wegen Fl.Nr. 2659 und 3431, jeweils Gemarkung Berngau.

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet. Bevor der Bebauungsplan erlassen wird sind die Richtlinien der Gemeinde zu erfüllen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 3

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 19. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung der bisher als landwirtschaftliche Flächen genutzte und dargestellte Grundstücke Fl.Nr. 3425 und 3427, jeweils Gemarkung Berngau als Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung).

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 90.000 m² schließt im Norden und Westen an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 2880 und 2664, jeweils Gemarkung Berngau. Die Planfläche wird im Süden durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 2660, Gemarkung Berngau und dem Grundstück Fl.Nr. 3426, Gemarkung Berngau begrenzt. Im Osten reicht die Planfläche bis zu den gemeindlichen Wegen Fl.Nr. 2659 und 3431, jeweils Gemarkung Berngau.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

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2.4. Aufstellungsbeschluss der Firma BBV Landsiedlung GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Hasenäcker" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 20 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 353, Gemarkung Röckersbühl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 1

„Dem Antrag der Firma BBV Landsiedlung GmbH wird zugestimmt. Das Bauleitverfahren für die Fl.Nr. 353, Gemarkung Röckersbühl wird eingeleitet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

„Die Gemeinde Berngau stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “SO Photovoltaik Hasenäcker“ auf. Die Planungsfläche umfasst die Ausweisung des Grundstückes Fl.Nr. 353, der Gemarkung Röckersbühl.

Vorhabenträger:        Firma BBV LandSiedlung GmbH, München
Vorhaben:                Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik Freiflächenanlage

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca.41.800 m² schließt im Norden und Osten an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 360 und 354, jeweils Gemarkung Röckersbühl. Die Fläche wird im Süden durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 352, Gemarkung Röckersbühl begrenzt. Die Planfläche reicht im Osten bis zum Radweg bzw. zur Staatsstraße Fl.Nr. 343 und 344, Gemarkung Röckersbühl.

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet. Bevor der Bebauungsplan erlassen wird sind die Richtlinien der Gemeinde zu erfüllen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 20. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung das bisher als landwirtschaftliche Fläche genutzte und dargestellte Grundstück Fl.Nr. 353, Gemarkung Röckersbühl als Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung).

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca.41.800 m² schließt im Norden und Osten an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 360 und 354, jeweils Gemarkung Röckersbühl. Die Fläche wird im Süden durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 352, Gemarkung Röckersbühl begrenzt. Die Planfläche reicht im Osten bis zum Radweg bzw. zur Staatsstraße Fl.Nr. 343 und 344, Gemarkung Röckersbühl.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

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2.5. Aufstellungsbeschluss der Firma Greenovative GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Mittelgrammerin" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 21 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 526, Gemarkung Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Beschluss

„Dem Antrag der Firma Greenovative GmbH wird zugestimmt. Das Bauleitverfahren für das Grundstück Fl.Nr. 526, Gemarkung Berngau wird eingeleitet.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat gilt er somit als abgelehnt.

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2.6. Aufstellungsbeschluss der Firma Jurengergie eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Ullersloh" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 22 der Gemeinde Berngau auf 3600, 3623 und 3624, Gemarkung Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.6

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

Beschluss

„Dem Antrag der Firma Jurenergie eG wird zugestimmt. Das Bauleitverfahren für die Fl.Nr. 3600, 3623 und 3624, Gemarkung Berngau wird eingeleitet.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat gilt er somit als abgelehnt.

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2.7. Aufstellungsbeschluss der Firma Ostwind Erneuerbare Energien GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Geierin" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 23 der Gemeinde Berngau auf 599, Gemarkung Woffenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.7

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 1

„Dem Antrag der Firma Ostwind Erneuerbare Energien GmbH wird zugestimmt. Das Bauleitverfahren für die Fl.Nr. 599, Gemarkung Woffenbach wird eingeleitet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

„Die Gemeinde Berngau stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “SO Photovoltaik Geierin“ auf. Die Planungsfläche umfasst die Ausweisung des Grundstückes Fl.Nr. 599, Gemarkung Woffenbach.

Vorhabenträger:        Firma Ostwind Erneuerbare Energien GmbH, Regensburg
Vorhaben:                Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik Freiflächenanlage

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 56.080 m² schließt im Norden und Westen an den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 600, Gemarkung Woffenbach. Die Planfläche wird im Süden und Osten durch die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 597 und 588, jeweils Gemarkung Woffenbach begrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet. Bevor der Bebauungsplan erlassen wird sind die Richtlinien der Gemeinde zu erfüllen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 21. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung das bisher als landwirtschaftliche Fläche genutzte und dargestellte Grundstück Fl.Nr. 599, Gemarkung Woffenbach als Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung).

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 56.080 m² schließt im Norden und Westen an den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 600, Gemarkung Woffenbach. Die Planfläche wird im Süden und Osten durch die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 597 und 588, jeweils Gemarkung Woffenbach begrenzt.

Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

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2.8. Aufstellungsbeschluss der Firma Primus Solar GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Lohe" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 24 der Gemeinde Berngau auf 310, Gemarkung Mittelricht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.8

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 1

„Dem Antrag der Firma Primus Solar GmbH wird zugestimmt. Das Bauleitverfahren für die Fl.Nr. 310, Gemarkung Mittelricht wird eingeleitet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 2

„Die Gemeinde Berngau stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “SO Photovoltaik Lohe“ auf. Die Planungsfläche umfasst die Ausweisung des Grundstückes Fl.Nr. 310, Gemarkung Mittelricht.

Vorhabenträger:        Firma Primus Solar GmbH, Regensburg
Vorhaben:                Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik Freiflächenanlage

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 37.500 m² schließt im Norden und Osten an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 247 und 311, jeweils Gemarkung Mittelricht. Die Planfläche reicht im Westen bis zum Grundstück Fl.Nr. 309, Gemarkung Mittelricht. Im Süden wird die Fläche durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 194, Gemarkung Forst (Gemeinde Sengenthal) begrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet. Bevor der Bebauungsplan erlassen wird sind die Richtlinien der Gemeinde zu erfüllen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 3

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 22. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung das bisher als landwirtschaftliche Fläche genutzte und dargestellte Grundstück Fl.Nr. 310, Gemarkung Mittelricht als Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung).

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 37.500 m² schließt im Norden und Osten an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 247 und 311, jeweils Gemarkung Mittelricht. Die Planfläche reicht im Westen bis zum Grundstück Fl.Nr. 309, Gemarkung Mittelricht. Im Süden wird die Fläche durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 194, Gemarkung Forst (Gemeinde Sengenthal) begrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

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2.9. Aufstellungsbeschluss der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Breitfeld III" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 25 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 2655, Gem. Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.9

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss

„Dem Antrag der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH wird zugestimmt. Das Bauleitverfahren für die Fl.Nr. 2655, Gemarkung Berngau wird eingeleitet.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat gilt er somit als abgelehnt.

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2.10. Aufstellungsbeschluss der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Breitfeld IIII" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 26 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 2656, Gem. Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.10

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss

„Dem Antrag der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH wird zugestimmt. Das Bauleitverfahren für die Fl.Nr. 2656, Gemarkung Berngau wird eingeleitet.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat gilt er somit als abgelehnt.

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2.11. Aufstellungsbeschluss der Firma Greenovative GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Weiherbühl" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 27 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 977, 980, 981 und 986, Gemarkung Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.11

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss

„Dem Antrag der Firma Greenovative GmbH wird zugestimmt. Das Bauleitverfahren für die Fl.Nrn. 977, 980, 981 und 986, Gemarkung Berngau wird eingeleitet.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat gilt er somit als abgelehnt.

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2.12. Aufstellungsbeschluss der Firma Greenovative GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Kronbühl" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 28 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 484, Gemarkung Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.12

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Beschluss

„Dem Antrag der Firma Greenovative GmbH wird zugestimmt. Das Bauleitverfahren für die Fl.Nr. 484, Gemarkung Berngau wird eingeleitet.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat gilt er somit als abgelehnt.

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3. Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 3
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3.1. Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Bürogebäude auf Fl.Nr. 1534 und 1535, Gemarkung Berngau (Dippenricht, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Michael und Yvonne Schmid, Dippenricht 4, 92361 Berngau
Der Bauantrag entspricht der hierzu im November letzten  Jahres behandelten Bauvoranfrage, zu der das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt worden war.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Zum Bauantrag von Yvonne und Michael Schmid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Bürogebäude auf Fl.Nr. 1534 und 1535, Gemarkung Röckersbühl (Dippenricht, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Antragssteller haben sämtliche Erschließungskosten (Entwässerung, Wasserversorgung, Pumpwerk etc.) selbst zu tragen.“

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3.2. Bauantrag - Anbau an die bestehende Lagerhalle auf Fl.Nr. 292, Gemarkung Berngau (Mühlweg 8, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Clemens Kotzbauer, Freystädter Straße 31, 92361 Berngau

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Zum Bauantrag von Clemens Kotzbauer für den Anbau an die bestehende Lagerhalle auf Fl.Nr. 292, Gemarkung Berngau (Mühlweg 8, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ziegelhöhe II“ hinsichtlich
- der Änderung der Dachform (Pultdach statt Satteldach)
- der Abweichung der Dachneigung (5° statt 12-30°)
- der Änderung der Fassadengestaltung
   (Trapezblech, anthrazit statt ortsüblichen Außenputz mit hellen Farben oder Holzverkleidung)
erteilt.“
Dem Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächenvorschriften wird zugestimmt.“

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3.3. Bauantrag - Ausbau des bestehenden Dachgeschosses und Umnutzung zum Zweifamilienhaus sowie Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 2566/2, Gemarkung Berngau (Birkenstraße 11, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Verena und Tobias Hummel, Heimeranstraße 63, 80339 München
Die erforderliche Einsehbarkeit bei der Ausfahrt aus dem Carport wird gewährleistet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Zum Bauantrag von Verena und Tobias Hummel für den Ausbau des bestehenden Dachgeschosses und Umnutzung zum Zweifamilienhaus sowie Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 2566/2, Gemarkung Berngau (Birkenstraße 11, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „In den Seewiesen“ hinsichtlich der folgenden Punkte erteilt:

  • Dachform und Dachneigung des Carports (Flachdach DN 0° statt Pultdach 6-10°)
  • Dachdeckung des Carports (Flachdach bekiest statt Wellplatten dunkelbraun oder rot)
  • Wandhöhe des Carports (3,00 m statt 2,50 m)
  • Überschreitung der Baugrenze bzw. Lage des Carports (Lage des Carports abweichend zum Bebauungsplan)
  • Errichtung einer Dachgaube (laut Bebauungsplan keine Dachgauben zulässig)
  • zweite Wohneinheit im Dachgeschoss (laut Bebauungsplan keine abgeschlossenen Wohnungen im Dachgeschoss)

Dem Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Nichteinhaltung des Abstands des Carports zur öffentlichen Verkehrsfläche (0,50 m statt 3,00 m) wird zugestimmt.“

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3.4. Bauantrag - Beseitigung von Nebengebäuden mit Errichtung einer Gerätehalle sowie einer Doppelgarage mit Carport auf Fl.Nr. 22, Gemarkung Berngau (Neumarkter Straße 15/15a, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Michael und Martina Schmid, Neumarkter Straße 15a, 92361 Berngau

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Zum Bauantrag von Michael und Martina Schmid für die Beseitigung von Nebengebäuden mit Errichtung einer Gerätehalle sowie einer Doppelgarage mir Carport auf Fl.Nr. 22, Gemarkung Berngau (Neumarkter Straße 15/15a, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“

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3.5. Bauantrag - Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 267/36, Gemarkung Berngau (Keltenring 8, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 3.5

Sachverhalt

Eva-Maria Schuhmann und Markus Schmidt, Brunnenweg 12, 92353 Postbauer-Heng
Von Seiten der Nachbarn besteht Einverständnis mit der vorliegenden Planung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Zum Bauantrag von Eva-Maria Schuhmann und Markus Schmidt für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 267/36, Gemarkung Berngau (Keltenring 8, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Eberhard“ hinsichtlich der folgenden Punkte wird vorbehaltlich der Zustimmung der Nachbarn erteilt:

  • Gestaltung der Garage (laut Bebauungsplan sind Garagen in Konstruktion, Material, Farbe, Dachform, Dachdeckung und Dachneigung dem Hauptgebäude anzupassen)
  • Unterkellerung der Garage durch Kellerabgang (laut Bebauungsplan sind Kellergaragen unzulässig)
  • Überschreitung der Länge der Garage (9,00 m statt 8,00 m)
  • Änderung der Dachdeckung (Ziegeldachstein anthrazit statt Flachdachpfannen oder Biberschwanz naturrot bis rotbraun)
  • Überschreitung der Baugrenze durch die Garage (nordöstliche Grundstücksgrenze)
  • Gestaltung der Einfriedung (Gartenmauer bis zu einer Höhe von 1,00 m statt Holzlatten- oder Harnichelzaun oder Maschendrahtzaun bis zu einer Höhe von 1,00 m)
  • Änderung der Fenster- und Türöffnungen (symmetrische Teilung der Fenster- und Türöffnungen mit einer Breite von mehr als 1,26 m)

Dem Antrag auf Abweichung wird vorbehaltlich der Zustimmung der Nachbarn hinsichtlich der
  • Überschreitung der Grenzbebauung pro Grundstücksgrenze (9,24 m statt 9,00 m)
  • Überschreitung der Grenzbebauung, aller Grundstücksgrenzen (18,60 m statt 15,00 m)
  • Überschreitung der mittleren Wandhöhe (3,38 m statt 3,00 m)
  • Nutzung des Garagendaches als Dachterrasse (laut der BayBO sind Grenzgebäude ohne Aufenthaltsraum zulässig)
zugestimmt.“

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3.6. Bauantrag - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 129/5, Gemarkung Berngau (Nähe Freystädter Straße, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 3.6

Sachverhalt

Stefan und Markus Nagler GbR, Ludwigstraße 2, 92353 Postbauer-Heng
Die Planungen wurden entsprechend der in der letzten Sitzung besprochenen Änderungen angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GRM Harald Meier, abw.)

Beschluss

„Zum Bauantrag von Stefan und Markus Nagler Gbr für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 129/5, Gemarkung Berngau (Nähe Freystädter Straße, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“

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3.7. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport als Ersatzbau auf Fl.Nr. 203, Gemarkung Berngau (Tyrolsberger Straße 11, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 3.7

Sachverhalt

Thomas Distler und Kerstin Kellermann, Weißenfeldplatz 6c, 92318 Neumarkt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Zum Antrag auf Vorbescheid von Thomas Distler und Kerstin Kellermann für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport als Ersatzbau auf Fl.Nr. 203, Gemarkung Berngau (Tyrolsberger Straße 11, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“

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4. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 4
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4.1. Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Berngau für das Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 4.1

Sachverhalt

GRM Bernhard Meckl als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses verlas die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 vom 27.11.2020.

Im Zuge der Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2018 wurden die folgenden Punkte bemängelt:

  1. Festgestellt wurde, dass bei einer Rechnung über einen Telefonbucheintrag über insgesamt 2.603,72 € eine Aufteilung der Kosten auf vier Körperschaften nicht ersichtlich war sowie die Unterschrift des Anordnungsbefugten Ersten Bürgermeisters fehlte.

1. BGM Thoms Meier erklärte hierzu, dass die Aufteilung im groben richtig sei, jedoch im Detail nicht mehr nachvollzogen werden kann, auf welcher Basis diese Aufteilung erfolgt ist.
Das Fehlen von Unterschriften ist künftig aufgrund der Umstellung auf digitale Kassenführung nicht mehr möglich.

  1. Zudem monierten die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, dass bei einigen Rechnungen der Rechnungseingangsstempel sowie die Unterschrift des Anordnungsbefugten Ersten Bürgermeisters fehlten.

Auch hier erklärte 1. BGM Thomas Meier, dass das Fehlen von Unterschriften künftig aufgrund der Umstellung auf digitale Kassenführung nicht mehr möglich ist.

  1. Angeregt wurde, dass die Lieferscheine zeitnah in die Verwaltung gebracht werden sollen, um somit eine ordnungsgemäße Prüfung der Rechnungen zu gewährleisten.

Die Anregung wurde an die betreffenden Stellen weitergegeben.

  1. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Mitarbeiter des Bauhofes am Ende des Jahres zum Teil weiterhin erheblichen Resturlaub hatten. Die Mitarbeiter sollen deshalb nach Möglichkeit angehalten werden, Urlaub abzubauen.

1. BGM Thomas Meier erinnerte, dass bereits eine Stellenausschreibung für einen weiteren Bauhof-mitarbeiter veranlasst wurde und demnächst die Vorstellungsgespräche stattfinden. GRM Harald Meier merkte hierzu an, dass die Bauhof-Mitarbeiter auch aktiv dazu angehalten werden sollen ihren Resturlaub abzubauen. 1. BGM Thomas Meier erwiderte hierzu, dass dies erfolge, sofern ausreichend Personal vorhanden ist.

  1. Die Stundennachweise der geringfügig Beschäftigten wurden einer Prüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass bei einem geringfügig Beschäftigten zum Jahresende noch eine Abrechnungsschuld von 598,00 € vorhanden war. Nachgefragt wurde, wie mit einer solchen verfahren wird. Die angewandte Guthabenfortführung muss auf rechtliche Richtigkeit geprüft werden, insbesondere sozialversicherungsrechtlich!

1. BGM Thomas Meier erklärte, dass die o. g. Situation von der Personalabteilung geprüft wurde und ein normales Prozedere darstelle. Bei monatlicher Vorauszahlung der Lohnkosten werden dann für Dezember erst im Folgejahr die Minusstunden wieder hereingearbeitet.
GRM Harald Meier wies darauf hin, dass hier aufgrund der geringfügigen Beschäftigung nochmal explizit die rechtliche Richtigkeit dieses Verfahrens geprüft werden sollte.

sh. Anlage

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GRM Christian Wild, pers. beteiligt)

Beschluss

„Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 vom 27.11.2020 wurde bekanntgegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Gleichzeitig werden alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt, soweit eine Beschlussfassung hierüber bisher unterblieben ist.“

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4.2. Entlastung zur Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 4.2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GRM Christian Wild, pers. beteiligt)

Beschluss

„Der Gemeinderat Berngau erkennt die Jahresrechnung der Gemeinde Berngau für das Rechnungsjahr 2018 an und erteilt damit zugleich dem Ersten Bürgermeister für die Jahresrechnung 2018 die Entlastung.“

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5. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 5
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5.1. Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Berngau für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 5.1

Sachverhalt

GRM Bernhard Meckl verlas als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019.

Im Zuge der örtlichen Rechnungsprüfung wurden für das Haushaltjahr 2019 die folgenden Punkte bemängelt:

  1. Festgestellt wurde, dass bei Rechnungen für Geschenkkörbe der Verwendungszweck fehlt.

1. BGM Thomas Meier erklärte, dass der Verwendungszweck mittlerweile auf den Rechnungen vermerkt wird bzw. eine Liste der verschenkten Gutscheine geführt wird.

  1. Zudem monierten die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, dass bei Anordnungen für Beiträge für die Abwasserentsorgung die entsprechenden Bescheide nicht beigefügt waren.

1. BGM Thomas Meier führte hierzu aus, dass künftig die Bescheide wieder beigefügt werden.

  1. Weiterhin wurde eine Rechnung über 933,52 € fälschlicherweise durch die Gemeinde Berngau bezahlt. Eine Berichtigung sollte hier vorgenommen werden, da die Gemeinde Pilsach diese Rechnung übernehmen muss.

Der Vorgang wird korrekt umgebucht und der Betrag von der Gemeinde Pilsach zurückgefordert.

  1. Festgestellt wurde zudem, dass bei einigen Rechnungen der Skonto-Abzug nicht genutzt wurde.

Durch die Einführung der digitalen Kassenverwaltung sollte dies nicht mehr passieren.

  1. Zudem waren Lieferscheine (hier beispielsweise für die Planierung von Erdaushubmaterial auf der Deponie Berngau) nicht unterschrieben worden.

Die betreffenden Mitarbeiter wurden angehalten hierauf künftig zu achten.

  1. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Mitarbeiter des Bauhofes am Ende des Jahres zum Teil weiterhin erheblichen Resturlaub hatten. Die Mitarbeiter sollen deshalb nach Möglichkeit angehalten werden, Urlaub abzubauen. Angeregt wurde eine Übersicht über die Entwicklung von Resturlaub und Überstunden über ein Jahr vorzulegen, um die Entwicklung nachvollziehen zu können.

1. BGM Thomas Meier verwies nochmals auf die Neueinstellung zusätzlicher Bauhof-Mitarbeiter.


GRM Harald Meier fügte abschließend hinzu, dass von Seiten des Rechnungsprüfungsausschusses künftig die örtliche Prüfung der Jahresrechnung wieder zeitnaher erfolgen soll.

sh. Anlage

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GRM Christian Wild, pers. beteiligt)

Beschluss

„Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 vom 10.12.2020 wurde bekanntgegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Gleichzeitig werden alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt, soweit eine Beschlussfassung hierüber bisher unterblieben ist.“

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5.2. Entlastung zur Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 5.2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GRM Christian Wild, pers. beteiligt)

Beschluss

„Der Gemeinderat Berngau erkennt die Jahresrechnung der Gemeinde Berngau für das Rechnungsjahr 2019 an und erteilt damit zugleich dem Ersten Bürgermeister für die Jahresrechnung 2019 die Entlastung.“

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6. Hundetoiletten, hier: Beratung und Beschaffungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 6

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier informierte, dass von der Bevölkerung aufgrund der Abfrage über das Mitteilungsblatt zu den „Hundetoiletten“ über 40 Vorschläge eingegangen sind. Die Auswertung hat einen Schwerpunkt an ca. 15 Standorten ergeben. Die Kosten für einen Mülleimer liegen bei ca. 300 €.

GRM Marion Behrends fragte nach, wieviel Mehraufwand hierdurch für die Bauhof-Mitarbeiter entsteht. 1. BGM Thomas Meier erklärte, dass die Mülleimer im Zuge der Leerung der normalen Mülleimer 1x wöchentlich freitags entleert werden und somit keinen erheblichen Mehraufwand verursacht. Er rechne mit ca. 45 min Mehraufwand pro Woche.

GRM Michael Ochsenkühn schlug vor, in diesem Zusammenhang auch die Höhe der Hundesteuer neu festzulegen. Herr Möges wies darauf hin, dass die Hundesteuer - wie jede andere Steuer auch - ohne direkte Gegenleistung erhoben wird und nicht zweckgebunden ist. Dem stehen Gebühren oder Beiträge gegenüber, für die der Bürger eine Gegenleistung erwarten kann. Die Hundesteuer soll lediglich eine Lenkungswirkung haben.

3. BGM Sebastian Schrafl wies darauf hin, dass zwingend vor Aufstellung der „Hundetoiletten“ Rücksprache mit den direkten Anwohnern erfolgen sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau beschafft für das Gemeindegebiet 15 Mülleimer für Hundekot, sog. „Hundetoiletten“ ohne Hundekotbeutelspender.“

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7. Videoüberwachung bei der "Erkläranlage", hier: Beratung und Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 7

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier stellte zur Diskussion, ob von Seiten des Gremiums an der Erkläranlage eine Videoüberwachung befürwortet wird. Seiner Meinung nach wäre eine Videoüberwachung außerhalb der Öffnungszeiten sinnvoll, um Vandalismus vorzubeugen. Die dort vorhandenen Möbel und die Technik im Wert von rund 9.000 € sind ansonsten nicht versichert. Ob dies bzgl. dem Datenschutz rechtlich zu begründen ist, müsse dann erst noch geprüft werden. Einige Auflagen wären hier zu beachten. Es muss beispielsweise mit einem Schild darauf hingewiesen werden.

GRM Matthias Braun vertrat die Meinung, dass das Vorhaben aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisch zu sehen ist, da dies einen massiven Grundrechtseingriff darstelle. Eine Objektüberwachung sei nur zulässig, wenn vorher eine Gefährdungsprognose erfolgt, was ohne Vorschäden nicht möglich sei. Außerdem würde dieses Thema im Zusammenhang mit Schülern noch weit kritischer gesehen. Vor einer Entscheidung durch das Gremium sollte vorab unbedingt geklärt werden, ob und was rechtlich überhaupt zulässig ist.

1. BGM Thomas Meier widersprach diesem Vorgehen. Seiner Meinung nach sollte der Gemeinderat zuerst darüber beschließen, ob hier grundsätzlich eine Videoüberwachung als sinnvoll erachtet wird, erst dann sollte ggf. in eine rechtliche Beratung investiert werden.

Im Gremium wurde kontrovers das Für und Wider einer Videoüberwachung an der Erkläranlage diskutiert. Einerseits wolle man den Bürgern nicht von vornherein Vandalismus unterstellen, andererseits sollte nicht erst gewartet werden bis etwas passiert ist und vor allem die abschreckende Wirkung einer Kamera genutzt werden. Es sei zu erwarten und ja auch gewünscht, dass sich die Erkläranlage zu einem Begegnungsort entwickelt. Ggf. sollten Öffnungszeiten definiert werden, zu denen eine Kameraüberwachung ausbleibt.

1. BGM Thomas Meier ergänzte, dass Aufnahmen, wie auch beim Grüngut-Container, nach 72 Stunden wieder gelöscht werden und nur angesehen werden, sofern es denn einen Vorfall gibt. Die Technik könnte so eingerichtet werden, dass die Kamera auch in den Abendstunden jederzeit von berechtigten Personen durch einen Schlüssel deaktiviert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

Beschluss

„Die Verwaltung wird beauftragt die rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich einer Videoüberwachung an der „Erkläranlage“ zu prüfen.“

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8. Investitionen im Haushaltsjahr 2021, hier: Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2021 wurde dem Gremium vorab über das RIS zur Verfügung gestellt. 1. BGM Thomas Meier stellte die geplanten Investitionen im Detail vor und erklärte, dass unabhängig davon jeweils im Einzelfall geprüft und beschlossen werden muss, welche Maßnahmen dann tatsächlich und wann umgesetzt werden. Er wies darauf hin, dass für den Finanzplanungszeitraum alle angedachten Investitionen mit aufgenommen wurden. Aus finanziellen Erwägungen können nicht alle geplanten Maßnahmen durchgeführt werden. Deshalb habe der Gemeinderat in den kommenden Jahren jeweils eine Priorisierung bzw. Auswahl vorzunehmen, die von derzeit nicht vorhersehbaren Umständen abhängt (z. B. Förderkulisse, Umsetzbarkeit, zeitliche Brisanz).

Er führte aus, dass der Ansatz für die Jugendarbeit in Höhe von 6.000 € gestrichen werden könnte, da er bis dato im Haushalt nie genutzt wurde. Unabhängig davon wurde in der Vergangenheit stetig in die Jugend investiert, jedoch eben nicht unter diesem Haushaltstitel. 3. BGM Sebastian Schrafl erklärte, dass dieser Ansatz trotzdem bestehen bleiben sollte, da er im Jahr 2015 auf Basis des Jugendforums eingefügt wurde, falls irgendwelche Anschaffungen nötig sein sollten.

2. BGM Stefan Meyer wies darauf hin, dass die für 2021 angedachten Kosten für den Grundstückserwerb für den Radweg Richtung Reichertshofen maßgeblich erst ab 2022 angesetzt werden sollten. In 2021 würden lediglich Planungskosten anfallen.
Außerdem sei die Umlegung der Restkosten für die Quellsanierung nicht aufgeführt und müsse noch ergänzt werden.

GRM Harald Meier hinterfragte, warum trotz Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage zusätzlich noch Kreditaufnahmen eingeplant wurden. Herr Möges von der VG erklärte, dass im Haushalt grundsätzlich alle möglichen Projekte aufgeführt werden müssen, auch wenn diese dann tatsächlich nicht alle oder zeitversetzt umgesetzt werden. Somit muss im Haushalt auch eine entsprechend hohe Kreditaufnahme angesetzt werden.

1. BGM Thomas Meier ergänzte, dass aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Entwicklung generell nicht absehbar ist und Investitionen ggf. in die kommenden Jahre verschoben werden müssen.

Weiter hinterfragte GRM Harald Meier den aktuellen Stand bzgl. dem Umbau des Distler-Anwesens zum Bauhof. 1. BGM Thomas Meier erklärte, dass hier nicht die Gemeinde der Bauherr ist, sondern der Investor Herr Distler. Es musste noch einiges umgeplant werden und auch mit dem Landratsamt gab es noch verschiedene Aspekte zu klären. Wann tatsächlich mit dem Bau begonnen werden kann ist derzeit noch nicht klar. Die aktuelle Planung wird nun erst wieder von der Städtebauförderung begutachtet.

3. BGM Sebastian Schrafl wies darauf hin, dass ein Ansatz für den Umbau des Feuerwehr-Hauses in Berngau aufgenommen werden sollte. 1. BGM Thomas Meier erwiderte, dass er in stetigem Austausch mit dem Vorstand der Feuerwehr ist, und das Gebäude von Seiten der Feuerwehr aktuell nicht angesprochen wurde.

Herr Möges fügte hinzu, dass ggf. bis zur Vorstellung des Haushaltsplans auftretende Änderungen noch mit eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Der Haushalt für das Jahr 2021 wird auf Basis der vorgestellten Investitionen, inkl. der besprochenen Ergänzungen, erstellt.“

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9. Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 9

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier informierte das Gremium zu den folgenden Themen:

  1. Genehmigung Bauvoranfrage in Röckersbühl bzgl. Außenbereich und Privilegierung
    Die Bauvoranfrage von Herrn Graf wurde von Seiten des Landratsamtes genehmigt. Es wurden jedoch mehrere Bedingungen und Auflagen hierfür formuliert, u. a. hinsichtlich:
    - der Stellung der Gebäude auf dem Baugrundstück
    - dem Vorliegen der Privilegierungsvoraussetzungen inkl. dem Nachweis der Hofübergabe
    - der rechtzeitigen Herstellung der Erschließungsanlage und dem Nachweis einer Erschließungsvereinbarungen mit Zuführung der Abwässer zur zentralen gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlage

  2. Erschließung Baugebiet Röckersbühl West
    Baubeginn ist für April/Mai 2021 geplant. Die Fertigstellung soll Sept./Okt. 2021 erfolgen.

  3. Gesetzesentwurf zur Änderung der Geschäftsordnung – Videoübertragung von GR-Sitzungen
    1. BGM Thomas Meier stelle zur Diskussion, ob von Seiten des Gremiums hierfür Bedarf besteht und ob die Möglichkeiten geprüft werden sollen. Generell müsse ein Mitarbeiter der IT anwesend sein, da die Kommune gewährleisten muss, dass die Technik auch funktioniert, ansonsten müsste die Sitzung unterbrochen werden. Außerdem gehe es nur um die digitale Teilnahme an den Sitzungen von Gemeinderäten, nicht von Bürgern. Für die Einführung wäre ein 2/3-Mehrheit erforderlich.

    Im Gremium wurde kurz das Für und Wider diskutiert, wobei die Argumente gegen eine Videoübertragung der GR-Sitzung überwogen. Es handele sich zwar um eine interessante Idee, jedoch sei der Aufwand nur verhältnismäßig, sofern auch die Bürger digital an den Sitzungen teilhaben können. Außerdem werde die Diskussionskultur durch eine digitale Anwesenheit nicht gefördert.

    Der Gemeinderat Berngau beschloss mit 3 gegen 11 Stimmen:
    „Aufgrund der genannten Gesetzesänderungen werden von Seiten der Verwaltung die Möglichkeiten hinsichtlich einer digitalen Übertragung der Gemeinderatssitzungen überprüft.“
    => Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat gilt er somit als abgelehnt.

  4. Die Pflanzarbeiten im Wald nördlich der Deponie am „Barster“ wurden aufgrund der Witterungsverhältnisse in den Herbst verschoben.

  5. Information Städtebauförderung – „Förderung Lukas-Anwesen“
    Nach Eingabe des genehmigten Bauantrages liegt die finale Berechnung durch die Städtebauförderung vor: Die förderfähigen Kosten werden auf 3,2 Mio. € festgelegt. Bei einer Förderquote von 80 % errechnet sich eine Fördersumme von 2,6 Mio. € oder 64 % der Gesamtbaukosten. Dies entspricht einer Erhöhung der Förderung um ca. 480.000 € gegenüber der bisherigen Kalkulation. Die Restkosten für die Gemeinde liegen somit voraussichtlich nur noch bei rund 1,5 Mio. €.

  6. Die neuen Geschwindigkeitsdisplays wurden im Gemeindegebiet aufgehängt.
    Je ein Display wurde an der Ortseinfahrt beim Sportplatz, im Bereich Röckersbühl sowie im Bereich Tyrolsberg aufgestellt. Die Auslesung und Auswertung erfolgt mit Hilfe eines Tablets. Weitere Geräte werden mobil im Gemeindegebiet eingesetzt. Abhängig von zeitlichen Schwerpunkten (Einschulung) können hier Brennpunkte bedient und ausgewertet werden.

  1. Die Aufstiegshilfen für die Grüngutcontainer wurden aufgestellt.

  2. Aufgrund der durch Corona verursachten Notwendigkeiten wurde an der Schule ein neuer Briefkasten angebracht. Der ursprüngliche Briefkasten war aufgrund von Vandalismus in der Vergangenheit abgebaut worden.

  3. Partielle Neupflasterung der Dorfmitte
    Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde genehmigt. Die über das Mitteilungsblatt an die Bürger verteilten Rückmeldebögen werden rege zurückgegeben. Die Maßnahme soll noch 2021 begonnen werden. Der Landschaftsarchitekt ist bereits mit der Planung beauftragt. Es wird noch die Auswertung der Rückmeldebögen abgewartet.

  4. Die Bodenproben aus dem Baugebiet „Röckersbühl West II“ sind doch nicht belastet.
    Die Aussage im Baugrundgutachten ist falsch. Es wurde zwar festgestellt, dass für die komplette Baumaßnahme ein Bodenaustausch erforderlich ist. Allerdings ist dies lediglich aufgrund der Tragfähigkeit bei Wiederverwendung und nur im Bereich der Fahrbahn und nicht aufgrund einer Belastung notwendig. Daher können sich weiter Grundstücksbesitzer melden, die Interesse am Aushubmaterial haben.

  5. Quartiersmanagement
    Um die Förderung für das Generationennetzwerk auch weiterhin zu erhalten, ist eine Erweiterung der Aufgaben um das Quartiersmanagement erforderlich, was jedoch nicht auch noch von Frau Häring geleistet werden kann, ohne hier eine Reduzierung ihres bisherigen Engagements zu verursachen. Hierfür könnte ein zusätzlicher Quartiersmanager engagiert werden, der sich z. B. als Vermittler zwischen den Bürgern und der Verwaltung um die Information und mögliche Förderungen für die Bürger kümmert. Weiterhin gäbe es zahlreiche Aufgaben wie den Kontakt zwischen den lokalen Akteuren herzustellen bzw. zu halten, den Aufbau und die Leitung eines Quartierbüros, ergänzende Zusammenarbeit mit der Sozialarbeit vor Ort u.v.m.
    1. BGM Thomas Meier informierte, dass Herr Wolfgang Wild diese Fähigkeiten habe, da er durch sein Amt als Bürgermeister die nötigen Kenntnisse hat. Auf Nachfrage habe er sich bereit erklärt, die Bürger hier zu beraten. Eine Anstellung könnte z. B. über den Kreisjugendring erfolgen. Die Kosten für die Gemeinde würden sich aufgrund der verbesserten Fördersituation nicht erhöhen. Die exakte Stellenbeschreibung und die Anstellungsdetails müssten erst noch in Abstimmung mit dem KJR erstellt bzw. geklärt werden.

    2. BGM Stefan Meyer vertrat die Meinung, dass es hier sehr sinnvoll sei, wenn die Kompetenzen von Herrn Wild weiter genutzt werden können und somit auch die Verwaltung etwas entlastet wird. GRM Matthias Braun führte an, dass er davon ausgehe, dass es sich hierbei lediglich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handeln werde. GRMin Marion Behrends fragte an, ob diese Aufgabe – wie bisher auch – der 1. Bürgermeister übernehmen könnte. Dieser führte hierzu aus, dass diese Tätigkeiten / Hilfestellungen bisher zum Teil gar nicht vorhanden waren oder nur angestoßen wurden. Jetzt gäbe es die Möglichkeiten diesen Service zu gewährleisten und auszubauen, um vor Ort einen Ansprechpartner für die Bürger zu diesen Themen zu bieten.  

    Der Gemeinderat Berngau beschloss mit 8 gegen 5 Stimmen:
    (ohne GRM Christian Wild, pers. beteiligt)
    „Es soll versucht werden, Herrn Wolfgang Wild als Quartiersmanager im Rahmen des Generationennetzwerkes zu engagieren.“

  6. Postkarten für die Anmeldung zur Impfung von Senioren liegen in der Bücherei und im Büro der Generationenmanagerin Christine Häring aus. Diese Information wurde auch bereits über das Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

  7. Bekanntgaben aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung 

    Der Auftrag für die Planung zur partiellen Neupflasterung der Dorfmitte wurde an den Landschaftsarchitekten Martin Kölbl, Pilsach vergeben.

    Der Auftrag für die Pflanzarbeiten auf Fl.Nr. 3453 (Wald bei Deponie Barster) ging zum Angebotspreis von 24.524,55€ an die Fa. Steingaesser.

    Die Erschließungsvereinbarung Erdgas für das Baugebiet Röckersbühl wurde zum Preis von 23.999,40 € geschlossen.

    Für die rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt im Konzessionsverfahren wurde der Kommunale Prüfungsverband KPV für die VG beauftragt. Pro Kommune fallen Kosten i.H.v. 8.000 € - 10.000 € an.

    Die Fa. Scharnagel wurde zum Angebotspreis von 1.292.263€ mit den Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Röckersbühl West II beauftragt. (Die Angebote lagen zw. 1,29 Mio. € bis 1,90 Mio. €)

  8. Spende der Fa. Fischer Automobile über ca. 1.500 € für die im Frühjahr geplante Anpflanzung von 2.000 Bäume beim Barster-Weiher.

    Der Gemeinderat Berngau beschloss mit 14 gegen 0 Stimmen:
    „Der Gemeinderat genehmigt die Sachspende in Form von Bäumen der Fa. Fischer Automobile im Wert von rund 1.500 €.“

  9. Beitritt Laber-Naab-Infrastruktur GmbH
    Die gemeindliche Einlage für die Laber-Naab-Infrastruktur GmbH-Beteiligung beträgt 5.000 €.

Der Gemeinderat Berngau beschloss mit 14 gegen 0 Stimmen:
„Der 1. Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt alle Erklärungen namens der Kommune abzugeben, die zur rechtlichen Umsetzung bzw. zum rechtlichen Vollzug folgenden Rechtsgeschäfts erforderlich sind:
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen und Satzungsneufassung der Laber-Naab Infrastruktur GmbH.
Die Kommune ist bzw. wird als Gesellschaft der GmbH beteiligt. Der Entwurf der notariellen Urkunde der Notarin Susanne Schulz in Parsberg liegt vor; dem Entwurf wird zugestimmt.“

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10. Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 10

Sachverhalt

Aus dem Gremium wurden die folgenden Themen angesprochen:

  1. GRM Matthias Braun wies darauf hin, dass an der Erkläranlage noch Baumaterial liegt, das eine nicht unerhebliche Unfallgefahr darstellt. Zwar soll das Material Verwendung finden für eine spätere Gestaltung durch die Nutzer der Erkläranlage, es ist jedoch nicht entsprechend gelagert.
    1. BGM Thomas Meier stimmte zu, dass vereinzelte Materialien hierfür nicht geeignet sind und sagte zu diese vom Bauhof entfernen zu lassen. Abgesehen davon wurde das Material bereits von Bürgern nachgefragt.

  2. Weiter wies GRM Matthias Braun auf bauliche Mängel an der Erkläranlage hin. Die unbehandelte Betondecke weist eine Höhendifferenz von 1-2cm auf, was zu verschiedenen Problemen führt:
    Pfützenbildung, eingeschränkte Haltbarkeit, Unebenheiten führen vmtl. zum Wackeln der Bestuhlung, Nutzung im Schulbetrieb eingeschränkt, möglicherweise Ausführungs- und Planungsfehler

    1. BGM Thomas Meier berichtete, dass er diesen Hinweis an den Architekten weitergegeben hat. Dieser hat sich in einer Stellungnahme dazu geäußert: „Die Unebenheiten bewegen sich in den üblichen Toleranzen und die Haltbarkeit wird hierdurch nicht eingeschränkt.“ 1. BGM Thomas Meier ergänzte, dass die Ausführung der Erkläranlage grundsätzlich sehr kostengünstig gehalten wurde (< 200.000 €) und aus diesem Grund auch kein Estrich verlegt wurde.

    GRM Marion Behrends wies darauf hin, dass im Bereich der Pfosten bereits leichte Abplatzungen am Boden vorhanden sind.
    GRM Kristin Lodes befürchtet, dass die Holzmöbel durch die Nässe ebenfalls beschädigt werden könnten.
    2. BGM Stefan Meyer schlug vor, eine fachkundige Person aus der Gemeinde zu bitten, sich diese Punkte anzusehen. Ein Gutachter würde ggf. unnötige Kosten verursachen.
    GRM Christian Wild erklärte, dass es üblich ist, dass kurz vor Ablauf der Gewährleistungsphase eine Begehung mit dem Planer und den ausführenden Firmen stattfindet, in dem Nachgang werden dann alle festgestellten Mängel behoben.

    Der Gemeinderat Berngau beschloss mit 4 gegen 10 Stimmen:
    „Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, das Bestehen von Gewährleistungsansprüchen gegen den Planer sowie gegen das Unternehmen, das die Bodenplatte ausgeführt hat, zu prüfen.“
    => Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat gilt er somit als abgelehnt.

  3. 3. BGM Sebastian Schrafl regte an, die Hundesteuer-Sätze entsprechend der aktuell in Sengenthal beschlossenen Satzungsänderung anzupassen. 1. BGM Thomas Meier sagte zu den TOP in die nächste Sitzung mit aufzunehmen.

  4. GRM Harald Meier berichtete, dass im Gemeindegebiet an den Wanderwegen neue Ausschilderungen vom „Fränkischen Albverein“ an den Bäumen angebracht worden sind. Hierbei wurde die Rinde der Bäume teilweise nicht unerheblich beschädigt. 1. BGM Thomas Meier bat um Zusendung von Bildern und sagte zu, den Sachverhalt zu prüfen.

  5. GRM Michael Ochsenkühn gab Bedenken der Jagdgenossenschaft Tyrolsberg im Hinblick auf die Auswirkungen der PV-Freiflächen-Anlagen auf die Jagd weiter. Durch diese Anlagen könnte sich der Pachtpreis verringern. 1. BGM Thomas Meier erinnerte, dass in den Richtlinien zu den PV-Freiflächen-Anlagen dieser Punkt berücksichtigt wurde und festgeschrieben ist, dass ein Ausgleich zu erfolgen hat.

Datenstand vom 31.03.2021 14:49 Uhr