Datum: 19.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turnhalle Berngau
Gremium: Gemeinderat Berngau
Körperschaft: Gemeinde Berngau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 22:56 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 12. Sitzung vom 14.04.2021
2 Bekanntgabe von Entscheidungen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.04.2021
3 Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen
3.1 Bauantrag - Lagerhalle mit Tierunterstand auf Fl.Nr. 1762, Gemarkung Berngau
4 Vorstellung des Kriterienkataloges Konzessionsverträge
5 Deckblatt Nr. 17 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Berngau sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet "Jura-Garnelen"
5.1 Vorstellung und Diskussion des Entwurfes
5.2 Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt 17 und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Jura-Garnelen"
5.3 Billigung der Planung und Beschluss über die Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB
6 Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters
6.1 Ausschreibung Quartiersmanagement
6.2 Baubeginn Quellsanierung
6.3 Spendenannahme Desinfektionsspender
6.4 Ehrung von Schulabsolventen
6.5 Weitere Bekanntgaben
7 Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates
7.1 Innerörtliche Verkehrsplanung
7.2 Sonstige Anfragen und Anträge

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 13_210519_Bekanntmachung.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 12. Sitzung vom 14.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 12. Sitzung des Gemeinderates Berngau der Wahlperiode 2020/2026 vom 14.04.2021, die den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt worden ist, wird vollinhaltlich genehmigt.“

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2. Bekanntgabe von Entscheidungen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 2

Sachverhalt

Radwegeverbindung Berngau-Reichertshofen
Die Planungskosten für die Lph. 1-4 liegen lt. Angebot des Ingenieurbüros bei rund 22.000 € (bei geschätzten Nettokosten in Höhe von 680.000 €). Mit Antragstellung für das aktuelle Förderprogramm muss eine fertige Planung mit vorgelegt werden. Somit könnte die Gemeinde ggf. auf diesen Planungskosten sitzen bleiben, sollte der Radweg nicht gefördert werden, was aufgrund der Bedingungen leider zu erwarten ist.

Im Gremium war man sich einig, dass der Radweg zwar ggf. benötigt wird, jedoch keinesfalls im Zuge des aktuellen Förderprogramms und stimmte einstimmig gegen die Beauftragung der Planungen.

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3. Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 3
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3.1. Bauantrag - Lagerhalle mit Tierunterstand auf Fl.Nr. 1762, Gemarkung Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Thomas Pröpster, Neumarkter Straße 12, 92361 Berngau
1. BGM Thomas Meier erinnerte an die Bauvoranfrage in der Februar-Sitzung, zu der das Gremium das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt hatte, sofern denn eine Privilegierung vorliegt.
Von Seiten des Landratsamtes wurde diese Privilegierung mittlerweile bestätigt.
Die Halle soll als Lager für Heuballen und Cobs sowie als Tierunterstand für 3 Pferde und 3-4 Weide-Mastrinder genutzt werden. Die Abmessungen betragen 14,5 m x 24 m bei einer Höhe von 5 m.
Die Planungen sind identisch zur Bauvoranfrage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss

„Zum Bauantrag von Thomas Pröpster für die Errichtung einer Lagerhalle mit Tierunterstand auf Fl.Nr. 1762, Gemarkung Berngau (92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt sofern die erforderliche landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt.“

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4. Vorstellung des Kriterienkataloges Konzessionsverträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Kriterienkatalog sowie der Verfahrensbrief für den Strom- und den Gas-Konzessionsvertrag wurde dem Gremium vorab über das RIS zur Verfügung gestellt.
Der Katalog wurde vom beauftragten Rechtsanwalt Dr. Weber erstellt.

Die Hauptkriterien sind wie folgt definiert:
  • Netzsicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebes (z. B. Versorgungssicherheit)
  • Kostengünstige Energieversorgung (z. B. welcher Baukostenzuschuss fällt an)
  • Verbraucherfreundliche Energieversorgung (z. B. Erreichbarkeit für die Kunden)
  • Umweltverträgliche Versorgung (z. B. ob Smart-Grid geplant ist)
  • Effiziente Energieversorgung
  • Konzessionsvertrag (z. B. komplette Folgekostenübernahme, wenn wegen gemeindlicher Baumaßnahmen Leitungen umverlegt werden, bisher werden die Kosten hälftig geteilt)

Sowohl der Strom- als auch der Gas-Kriterienkatalog wurden bereits innerhalb der VG-Gemeinden abgestimmt, somit können die Verfahren in allen drei Gemeinden in einem Zug abgearbeitet werden. Die Auswertung wird dann voraussichtlich bis Ende des Jahres dauern.

Auf Nachfrage von 3. BGM Sebastian Schrafl, ob bei einem Rückbau von Leitungen ggf. auch die betreffenden Trafo-Gebäude rückgebaut werden, führte Herr Möges aus, dass es bei einer Umstellung auf reine Erdverkabelung bisher so gehandhabt wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss

"Dem in der Beschlussvorlage vorgelegten Entwurf der Verfahrensbriefe einschließlich der Kriterienkataloge als Grundlage für die Konzessionsverfahren Strom und Gas wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt das im Verfahrensbrief beschriebene Verfahren durchzuführen und dem Gemeinderat anschließend einen Entwurf des Auswertungsergebnisses der eingegangenen Bewerbungen vorzulegen."

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5. Deckblatt Nr. 17 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Berngau sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet "Jura-Garnelen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 5
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5.1. Vorstellung und Diskussion des Entwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 5.1

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier beschrieb kurz anhand der über das RIS zur Verfügung gestellten Unterlagen den Flächennutzungsplan sowie den Bebauungsplan mit den Festsetzungen.

Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ist lediglich die Errichtung eines Betriebs für die Erzeugung von Garnelen mit Verkaufsräumen, Büro, Wohnung für Betriebsangehörige sowie Nebenanlagen, die der Zweckbestimmung der Baufläche dienen.
Außerdem sind nur die Vorhaben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.

Hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung wird u. a. eine max. Gebäudehöhe von 8,5 m festgelegt.

Des Weiteren beantragt die Bauherrin eine Befreiung von den Vorgaben einer PV-Anlage auf Gewerbedächern. Sie begründet dies damit, dass der Wirkungsgrad bei einer Ost-West-Ausrichtung nicht effektiv ist und bei einer Süd-Ausrichtung das Landschaftsbild nachteilig verändert würde. Außerdem werden Wärme und Strom bereits durch die eigene Biogasanlage erzeugt.

1. BGM Thomas Meier fügte dem hinzu, dass sich Dachflächen-PV-Anlagen derzeit nur rechnen, sofern der damit produzierte Strom auch selber verbraucht wird. Durch den bereits mit der Biogasanlage ihres Partners erzeugten Strom, wäre eine PV-Anlage für die Bauherrin in diesem Fall ein Minus-Geschäft.

Im Gremium wurde kurz diskutiert, ob in diesem Fall eine Ausnahme von der grundsätzlichen Einstellung des Gemeinderats hinsichtlich PV-Anlagen auf Gewerbedächern gemacht werden sollte.

3. BGM Sebastian Schrafl wies abschließend noch darauf hin, dass die Gemeinde mit der Bauherrin weiterhin stetig bezüglich der Betriebsleiterwohnung im Gespräch bleiben sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 1

„Dem Antrag von Frau Laumer, auf Befreiung von der Erfordernis einer PV-Anlage, wird aufgrund der dargelegten Gründe im konkreten Fall zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 2

„Der mit der Planung vorgestellten Betriebsleiterwohnung wird zugestimmt.“

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5.2. Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt 17 und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Jura-Garnelen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 5.2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 1

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungsplans- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 17. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung des bisher als landwirtschaftliche Flächen dargestellte Grundstücke Fl.Nr. 287 (Teilfläche) und 287/1 (Teilfläche), jeweils der Gemarkung Berngau als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO).

Die zur Festsetzung des Gewerbegebiets vorgesehene Fläche schließt im Süden an die gemeindliche Straße Fl.Nr. 5306, Gemarkung Berngau. Im Norden wird die Planungsfläche durch das Grundstück Fl.Nr. 287/1 (Teilfläche), Gemarkung Berngau und dem gemeindlichen Weg Fl.Nr. 286, Gemarkung Berngau begrenzt. Im Osten reicht die Fläche bis zum Grundstück Fl.Nr. 288, Gemarkung Berngau und im Westen bis zum Grundstück Fl.Nr. 287, Gemarkung Berngau.

Der Änderungsbeschluss (bzw. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Jura-Garnelen“) steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens, der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

„Die Gemeinde Berngau stellt für folgende Grundstücke der Gemarkung Berngau einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet (§ 8 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung „Jura-Garnelen“ auf.

Festsetzung der bisher als landwirtschaftliche Flächen dargestellte Grundstücke Fl.Nr. 287 (Teilfläche) und 287/1 (Teilfläche), jeweils der Gemarkung Berngau als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO).

Die zur Festsetzung des Gewerbegebiets vorgesehene Fläche schließt im Süden an die gemeindliche Straße Fl.Nr. 5306, Gemarkung Berngau. Im Norden wird die Planungsfläche durch das Grundstück Fl.Nr. 287/1 (Teilfläche), Gemarkung Berngau und dem gemeindlichen Weg Fl.Nr. 286, Gemarkung Berngau begrenzt. Im Osten reicht die Fläche bis zum Grundstück Fl.Nr. 288, Gemarkung Berngau und im Westen bis zum Grundstück Fl.Nr. 287, Gemarkung Berngau.

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens, der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet.


Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren wird im Parallelverfahren gemeinsam mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Berngau – Deckblatt Nr. 17 durchgeführt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

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5.3. Billigung der Planung und Beschluss über die Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 5.3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss

„Auf Grundlage der vorgestellten Planung werden die Vorentwürfe des Deckblattes Nr. 17 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet „Jura-Garnelen“ gebilligt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.“

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6. Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 6
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6.1. Ausschreibung Quartiersmanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Vom Kreisjugendring wurde eine Stellenanzeige für die zu besetzende Stelle eines „Quartiersmanagers“ erstellt und u. a. auch in den gemeindlichen Mitteilungsblättern der VG und auf den Homepages veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 10.06.2021.

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6.2. Baubeginn Quellsanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Von der bauausführenden Fa. Scharpf wurde mitgeteilt, dass der Baubeginn am 07.06.2021 erfolgen soll.

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6.3. Spendenannahme Desinfektionsspender

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 6.3

Sachverhalt

Von der Fa. Werner & Plank aus Mühlhausen wurden je 5 Desinfektionsspender u. a. auch an die Gemeinde Berngau gespendet. Ein Gerät wurde im Rathaus vor der Tür zur Bücherei aufgestellt, ein weiteres wird an der Erkläranlage platziert sowie eines am Lehrerzimmer. Für die restlichen Geräte werden noch geeignete Standorte in der Gemeinde gefunden. Der Gegenwert liegt bei ca. 2.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss

„Der Gemeinderat Berngau genehmigt die Annahme der gespendeten Desinfektionsspender und bedankt sich bei der Fa. Werner & Plank aus Mühlhausen für die großzügige Spende.“

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6.4. Ehrung von Schulabsolventen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 6.4

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier erinnerte an das in der letzten Sitzung angesprochene Thema. Generell könnte auch über das gemeindliche Mitteilungsblatt aufgerufen werden, dass sich die betreffenden Absolventen bei der Gemeinde melden.
Zuerst müssen jedoch verschiedene Punkte geklärt werden, z. B. welche Schularten werden geehrt, mit welchem Wert und in welcher Form soll geehrt werden.

Er schlug vor, diese Vorgaben im Rahmen des Ausschusses für Kultur, Brauchtum und Heimatpflege zu erarbeiten und anschließend im Gemeinderat darüber zu beschließen.
Das Gremium war mit diesem Vorschlag einverstanden.

3. BGM Sebastian Schrafl regte weiter an, dass alternativ alle betreffenden Absolventen im Vorfeld angeschrieben werden sollten, um viel Erfolg für die Prüfungen zu wünschen.

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6.5. Weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 6.5

Sachverhalt

  1. Im Schuljahr 2021/2022 werden voraussichtlich 322 Kinder die Mittelschule Berngau besuchen. Hier wird es jeweils eine 5., eine 6., eine 7. und eine Klasse M8 geben.
    In der Grundschule wird es mit 115 Kindern jeweils eine Klasse pro Jahrgangsstufe geben sowie eine zusätzliche Jahrgangskombinierte 1./2. Klasse. Mit den betroffenen Vorschuleltern hat hierzu bereits eine Online-Konferenz mit der Schulleitung stattgefunden.

    1. BGM Thomas Meier erklärte, dass bei einer Schülerzahl von über 28 eine Klasse geteilt werden muss. Für bis zu 63 Schülern in der 1. und 2. Klasse werden jedoch nur 3 Lehrer zur Verfügung gestellt.

    Er begrüßte die Schulleiterin Frau Martina Jacob, die die zugrundeliegenden Verteilschlüssel weiter erläuterte.
    Sie berichtete, dass die Entscheidung der Regierung zur Einrichtung einer Kombi-Klasse bei den Eltern für Aufregung gesorgt hat und aus diesem Grund hierzu bereits ein Online-Eltern-Abend stattgefunden hat, bei dem die Befürchtungen gemildert und die Gerüchte ausgeräumt werden konnten.
    Sie informierte, dass Herr Max Wiesenberg die Kombi-Klasse als Lehrer übernehmen wird, die im größten Klassenzimmer der Schule mit direkt nebenan liegendem zweitem Raum untergebracht werden wird.

    Weiter erklärte Frau Jacob, dass sie generell das Konzept einer flexiblen Eingangsklasse, in der die Kinder die Möglichkeit haben die 1. und 2. Jahrgangsstufe z. B. auch erst innerhalb von 3 Jahren abzuschließen, befürwortet. Dies sollte dann in Zukunft aber auch beibehalten und etabliert werden, um den Eltern Sicherheit zu geben. Die Kinder kommen generell sehr gut mit der kombinierten Form zurecht. Sie werde versuchen sukzessive die Lehrer, den Elternbeirat und schließlich auch das Schulamt von diesem Konzept überzeugen.

    GRM Harald Meier schlug vor, in Verbindung mit der auch in Sengenthal geplanten Kombi-Klasse diese Unterrichtsform doch nochmals zu umgehen. Ggf. gibt es betreffende Eltern aus Buchberg, Reichertshofen oder Forst, die ihre Kinder auch nach Berngau in die Schule schicken würden, damit dort durch die höhere Schülerzahl dann die Kombi-Klasse doch nicht erforderlich sein würde.
    Frau Jacob stimmte zu, dass dies grundsätzlich eine gute Idee sei aber Sengenthal hier das gleiche Recht hat. Sie werde diese Idee beim Schulamt ansprechen, jedoch sei hierfür im aktuellen Fall eine größere Menge Kinder erforderlich.

    3. BGM Sebastian Schrafl fragte nach, wie die Kinder aufgeteilt werden. Frau Jacob erklärte, dass diese Entscheidung bei ihr liegt und sie soweit irgendwie möglich die Kinder nach den Wünschen der Eltern aufteilen werde, damit keine Freundschaften auseinandergerissen werden.

    Aus dem Gremium wurde bestätigt, dass bereits gute Erfahrungen mit dem Konzept der Kombi-Klassen gemacht wurden. In der Gemeinde Lauterhofen gibt es z. B. nicht ausreichend Plätze in der Kombi-Klasse aufgrund der hohen Nachfrage der Eltern.

    1. BGM Thomas Meier bedankte sich bei Frau Jacob für die ausführlichen Informationen und hofft, dass sich die für die Kombi-Klasse erforderlichen 18 Kinder freiwillig finden werden.

  2. Juraleitung P53
    Die Unterlagen der Fa. Tennet zum Raumordnungsverfahren liegen seit dem 17.05.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft aus.
  • Vorgabe ist das bayerische Landesentwicklungsprogramm
  • Es geht um die Prüfung der Raumverträglichkeit mit dem Ergebnis einer gutachterlichen Stellungnahme
  • Die Auslegung in „Papierform“ erfolgt bei den Gemeinden und online auf der Seite der Regierung der Oberpfalz.
    Herr Möges fügte hinzu, dass sich Interessierte aufgrund des Umfangs der Unterlagen, diese bevorzugt online ansehen sollten oder sich alternativ bei der VG hierfür anmelden müssen.
  • NICHT geprüft werden im Raumordnungsverfahren (ROV):
    a.        Variantenuntersuchung
    b.        Alternativen
    c.        Umweltverträglichkeit
    d.        Bedarf
    e.        Wirtschaftlichkeit
    f.        Umweltbelange nur grob, da das ROV nur ein grober Maßstab ist
    g.        private und privatrechtliche Belange

Stellungnahmen können über die Gemeinde, aber auch direkt online an die Regierung gerichtet werden. Die Gemeinden haben 14 Tage Zeit für die Bekanntmachung und anschließend weitere vier Wochen um die Auslegung durchzuführen.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte 1. BGM Thomas Meier, dass sich die betreffenden Bürgermeister im Landkreis regelmäßig treffen und das weitere Vorgehen abstimmen.

  1. Röckersbühl West II – Rissbildung bei einzelnen Anliegern
    Im Umfeld zu den Arbeiten an der Straße „Am Brückl“ wurden Risse an vereinzelten Gebäuden festgestellt, die möglicherweise mit den Verdichtungsarbeiten in Zusammenhang stehen könnten.

    Die weiteren Verdichtungsarbeiten werden durch Vibrationsmessungen eines Gutachters begleitet. Die bereits getätigten Messungen liegen deutlich unterhalb der Grenzwerte. Hinsichtlich der bereits entstandenen Schäden wird noch geklärt, wer die Kosten hierfür zu tragen hat.

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7. Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 7

Sachverhalt

Aus dem Gremium wurden die folgenden Themen angesprochen:

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7.1. Innerörtliche Verkehrsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 7.1

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier informierte, dass von GRM Marion Behrends ein Schreiben mit verschiedenen Fragen zur innerörtlichen Verkehrsplanung eingereicht wurde, auf die er im Einzelnen einging und von GRM Marion Behrends erläutert wurden:

  • Ist die Aufhebung der vorübergehenden Einbahnstraßenregelung nach Abschluss der Bauarbeiten am und um den Kindergarten/die Kindergartentagesstätte vorgesehen?
    1. BGM Thomas Meier teilte mit, dass diese Frage bereits Gegenstand der letzten Sitzung war.
    Somit erinnerte 1. BGM Thomas Meier an die Aussagen zu diesem Punkt aus der letzten Sitzung. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird im Rahmen des Bauausschusses ein Vorschlag für eine künftige Regelung erarbeitet. Der Verkehr wird bereits jetzt durch ein Verkehrszählgerät am Rathaus beobachtet und erfasst.
    Herr Möges fügte hinzu, dass bei der Planung der neuen KiTa eigentlich angedacht war, dass die Krippe über den Fußweg vom Ramoldplatz erreicht wird, was aber natürlich vom guten Willen der Eltern abhängt. Das Personal der KiTa wurde vor einiger Zeit gebeten am Rathaus bzw. der Friedhofsmauer zu parken.

    • Gibt es im unmittelbaren Anschluss einer möglichen Aufhebung der Einbahnstraßenregelung Planungen für eine temporäre bzw. dauerhafte Verkehrsberuhigung und Verbesserung in diesem Bereich?
      1. BGM Thomas Meier verwies auf die vorhergehende Antwort, dass die Situation bzgl. der Einbahnstraßenregelung zukünftig im Bauauschuss besprochen werde. Er erklärte, dass die Verkehrssituation bei jeder Maßnahme berücksichtigt werde

  • Wurden im Rahmen der laufenden Planungen / Maßnahmen zur Innerortsentwicklung bereits Planungen für eine künftige Verkehrsentwicklung/ -steuerung vorgenommen?
Ein gemeindliches Verkehrskonzept gibt es bis dato nicht. Eine solche Beauftragung müsste bei Bedarf erst vom Gremium beschlossen werden.
GRM Marion Behrends wies darauf hin, dass der Verkehr im Gesamtzusammenhang mit den einzelnen anstehenden Baumaßnahmen berücksichtigt werden sollte, was z. B. durch den Bauausschuss in Zusammenarbeit gemacht werden könnte. 1. BGM Thomas Meier wies darauf hin, dass für eine konzeptionelle Herangehensweise Fachleute erforderlich wären. Dies sei insbesondere schwierig, da viele Maßnahmen zeitlich versetzt realisiert werden und sich abhängig von verschiedenen Veränderungen bsp. einer möglichen Umgehungsstraße die Situation schlagartig ändere. Somit werde der Verkehr bisher maßnahmenbezogen berücksichtigt.

Im Gremium wurden kurz die aktuellen Engstellen diskutiert, und die Möglichkeiten diese zu beheben.
1. BGM Thomas Meier informierte, dass in einer der nächsten Sitzungen vom Planungsbüro Stadter verschiedene Varianten der Innerortsentwicklung vorgestellt werden. Auch hier wurden Überlegungen hinsichtlich dem Verkehr angestellt.

    • Sind bis zum Abschluss aller Maßnahmen zur Innerortsentwicklung Übergangsregelungen bzw. schrittweise Anpassungen vorgesehen?
      GRM Marion Behrends stellte klar, dass der Verkehr im Gesamtzusammenhang gesehen werden muss, um einen groben Überblick zu haben, wo entsprechend gehandelt werden muss.
      1. BGM Thomas Meier erwiderte, dass es ständig Veränderungen geben wird, die die jeweilige Situation wieder ändern werden und sieht daher ein Gesamtkonzept als schwierig an.

    • Wurden die Anlieger, z. B. Kindertagesstätte, Schule, Banken, Metzger/Bäcker sowie weitere Betroffene der aktuellen und zukünftigen Verkehrssituation in die Planungen bzw. in Gespräche mit einbezogen?
      1. BGM Thomas Meier wiederholte, dass es bisher keine Gespräche hinsichtlich eines Gesamtkonzepts gegeben habe. Er informierte darüber, dass er regelmäßig Gespräche mit der KiTa-Leitung und Schule habe. Diese werden regelmäßig mit eingebunden. Bzgl. der Einbahnstraße habe er bereits mit einigen Anliegern Gespräche geführt.

  • Wurde in den Planungen das neue Baugebiet „Am Dümpfel“ sowie weitere mögliche künftige Bauland-Erschließungen mit einem daraus resultierenden höheren Verkehrsaufkommen berücksichtigt?
    1. BGM Thomas Meier bestätigte, dass auch hier die Planungen parallel laufen. Als Beispiel nannte er die Verkehrsführung von Tyrolsberg kommend oder die Verbindung innerhalb des geplanten Baugebiets. Die Entwicklung des Verkehrs in der Ringstraße muss dabei Auge behalten werden.

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7.2. Sonstige Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 7.2

Sachverhalt

  1. 3. BGM Sebastian Schrafl fragte den Sachstand bzgl. der Videoüberwachung an der Erkläranlage an. 1. BGM Thomas Meier erklärte, dass ab Ende Juni ein erstes Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragten geplant ist. Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob hinsichtlich der Haftung Verbotsschilder aufgestellt werden sollten, erklärte 1. BGM Thomas Meier, dass die Erkläranlage zwar versichert sei, dieses Thema jedoch erst noch eindeutig geklärt werden müsse.

  1. GRM Harald Meier fragte nach, ob das Schreiben der Fraktion der Freien Wähler hinsichtlich einer weiteren Stellungnahme zu einer Grundstückssache in der Verwaltung eingegangen ist, und wann dieses beantwortet wird. 1. BGM Thomas Meier erklärte, dass er das Schreiben aufgrund des Feier- und Brückentags in der Verwaltung erst am 17.05. erhalten hat. Nachdem die Anfrage durch die Fraktion der Freien Wähler als Prüfgesuch an die Rechtsaufsicht geschickt wurde, werde das Schreiben und dessen Beantwortung, nach Prüfung durch die Rechtsaufsicht, im Gemeinderat behandelt.

  1. Weiter fragte GRM Harald Meier nach, wie der aktuelle Stand hinsichtlich der Wanderweg-Markierungen in Dippenricht an der Keltenschanze ist. 1. BGM Thomas Meier konnte in Erfahrung bringen, dass die Markierungen durch den Fränkischen Albverein veranlasst wurden. Dieser hat sich ausdrücklich dafür entschuldigt, dass wohl anscheinend ein unerfahrener Markierer unterwegs war und angeboten, dass sich die betreffenden Grundstücksbesitzer beim Fränkischen Albverein melden und pro Baum Schadenersatz in Höhe von 50 € erhalten.

  1. GRM Marion Behrends verlas ein Schreiben, in dem sie auf die Kritik aus dem Gremium im nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens der Fraktion der Freien Wähler einging, v.a. im Hinblick auf das Thema „Quartiersmanager“. Sie widersprach den dazu gemachten Vorwürfen und fasste zusammen, dass vor allem nachvollziehbare Entscheidungen getroffen werden sollten, was grundsätzlich nur mit ausreichenden Informationen möglich sei.

  2. GRM Christian Wild fragte nach, ob für die Gemeinde Berngau ein Hochwasserschutz-Konzept vorhanden oder geplant ist. 1. BGM Thomas Meier erklärte, dass das neue Baugebiet „Am Dümpfl“ auch aus diesem Grund entwickelt werden soll, um neben Wohnbauland auch Hochwasserschutz für den Bereich Dümpfelweiher bieten zu können. Durch das Baugebiet entstehen Flächen für einen Regenrückhalt und die Käufer der Bauparzellen werden dazu verpflichtet eigenen Regenrückhalt zu schaffen. GRM Christian Wild fragte weiter nach, ob auch die Gebiete Seewiesen und Neumarkter Straße berücksichtigt werden. 1. BGM Thomas Meier erklärte, dass es bis dato noch kein gemeindliches Konzept gibt, sondern lediglich in einzelnen Bereichen versucht wird, Verbesserungen herbeizuführen. Herr Möges fügte hinzu, dass solche Konzepte von Erschließungsplaner oder Spezialplanern erarbeitet werden. 3. BGM Sebastian Schrafl erinnerte, dass bereits im Jahr 2015 über dieses Thema im Gemeinderat gesprochen wurde, es dann jedoch aufgrund der hohen Kosten wieder verworfen wurde. Im Gremium war man sich nach kurzer Diskussion einig, dass dieses Thema wieder aufgegriffen werden sollte, was sich aktuell im Rahmen der vielen verschiedenen Flächenentwicklungen anbieten würde.

  1. GRM Bernhard Meckl fragte nach, ob für den Ortsteil Röckersbühl ein eigener Grüngut-Container beschafft werden könnte, z. B. an der Trocknung bei den Glascontainern. 1. BGM Thomas Meier erklärte, dass die Anzahl der Container vom hierfür zuständigen Landratsamt limitiert wird, er aber natürlich nachfragen kann. Er befürchtet jedoch, dass in diesem Bereich ohne Videoüberwachung mit noch mehr Fehleinwürfen zu rechnen ist, was wieder Mehraufwand für den Bauhof bedeuten würde. Herr Möges fügte hinzu, dass auch in den anderen Mitgliedsgemeinden vom Landratsamt nicht mehr Container bereitgestellt werden.

Datenstand vom 09.06.2021 09:44 Uhr