Datum: 16.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turnhalle Berngau
Gremium: Gemeinderat Berngau
Körperschaft: Gemeinde Berngau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:26 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 13. Sitzung vom 19.05.2021
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.05.2021
3 Bauhof im Distler-Anwesen
3.1 Vorstellung der Planung durch Herrn Architekt Max Zitzelsberger
3.2 Bauantrag - Umnutzung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes auf Fl.Nr. 133, Gemark. Berngau (Freystädter Str. 10) zu einem Bauhof
4 Information zur Bayerischen Gigabitrichtlinie durch Herrn Zeltner von der Breitbandberatung Bayern GmbH
5 Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen
5.1 Bauantrag - Umnutzung und Erweiterung zu einem Pferdestall auf Fl.Nr. 288, Gemarkung Berngau
5.2 Bauvoranfrage - Erstellung eines Carports mit Geräteraum auf Fl.Nr. 2013/8, Gemarkung Berngau (Steinbachstraße 1, 92361 Berngau)
5.3 Antrag auf isolierte Befreiung - Neubau einer Einzelgarage auf Fl.Nr. 302/32. Gemarkung Berngau (Am Eberhard 55, 92361 Berngau)
6 Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Ersatzneubau 380 kV-Leitung; Raitersbuch-Altheim" der Fa. Tennet TSO GmbH
6.1 Vorstellung der eingereichten Vorzugstrasse
6.2 Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Berngau
7 Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet "Röckersbühl West III"
7.1 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Röckersbühl West III"
7.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8 Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Berngau
9 Verlängerung Kassenkreditvertrag
10 Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters
10.1 Ehrung Schulabsolventen
10.2 Ergebnis der Ausschreibung des Kreisjugendringes für einen Quartiersmanager
10.3 Kindergartenstraße / Einbahnstraße
11 Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 14_210616_Bekanntmachung.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 13. Sitzung vom 19.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau der Wahlperiode 2020/2026 vom 19.05.2021, die den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt worden ist, wird vollinhaltlich genehmigt.“

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 2

Sachverhalt

Schachtdeckelsanierung
Der Auftrag zur Sanierung der relevanten Schachtdeckel wird zum Angebotspreis in Höhe von 27.575,39 € an die Fa. HV Kommunaltechnik vergeben.

Anschaffung Planiergerät zusammen mit den Jagdgenossenschaften
Die Kosten für ein KG-AGRAR LEVELSTAR PRO lt. Angebot der Fa. KG-Agrartechnik belaufen sich auf 16.600,50 € brutto. Die Gemeinde trägt 50% der Kosten.

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3. Bauhof im Distler-Anwesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 3
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3.1. Vorstellung der Planung durch Herrn Architekt Max Zitzelsberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 3.1

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier begrüßte Herrn Architekt Max Otto Zitzelsberger, der die aktuellen Planungen zum Bauhof im Distler-Anwesen vorstellte.

Herr Zitzelsberger erklärte, dass die Kubatur nun vollständig erhalten bleiben soll. Alle Mauern des Bestands inkl. der großen Giebelwand bleiben bestehen. Der mittlere Bereich der Scheune soll zur Garage umfunktioniert werden. Weiter gibt es einen Waschplatz sowie Toiletten und Aufenthaltsräume. Das OG wird als Lagerraum dienen. Der restliche Teil der Scheune kann vom Mieter des Hauses weiter genutzt werden.

Die Planung wurde so wie vorgestellt bereits mit allen Planern z. B. hinsichtlich der Statik und des Brandschutzes vorab besprochen und abgestimmt.

Die Kosten für das Vorhaben werden sich aufgrund der neuen Planung von den ursprünglich geschätzten 1,1 Mio. € auf rund 1,7 Mio. € erhöhen.

1. BGM Thomas Meier ergänzte, dass das Vorhaben aufgrund der Forderungen der Städtebauförderung nochmals umgeplant werden musste. Der Bestand muss weitestgehend erhalten bleiben, um die Fördergelder der Städtebauförderung zu erhalten. Die jetzige Planung ist vollständig mit Herrn Kagerer von der Städtebauförderung abgestimmt und es sind von dieser Seite keine Änderungswünsche mehr zu erwarten.

Herr Zitzelsberger ging weiter auf verschiedene Fragen aus dem Gremium ein:
  • Es werden alle Fahrzeuge des Bauhofs in den neuen Räumen unterkommen, wie auch in der ursprünglichen Planung. Der Mieter des Wohnhauses muss jetzt jedoch nicht mehr durch die Räume des Bauhofs, um in seinen Bereich zu gelangen.
  • Die relevanten Bauhof-Tore sollen möglichst elektrisch ausgeführt werden.
  • Hinsichtlich der lediglich 1-fach ausgeführten Sanitärräume erklärte Herr Zitzelsberger, dass die Toiletten bei Bedarf abgetrennt werden können oder bei steigender Mitarbeiterzahl bzw. weiblichen Mitarbeiterinnen, gespiegelt nochmals angebaut werden können. Hierfür werden bereits zusätzliche Ab-/Wasseranschlüsse vorgesehen.
  • Die Lagerräume im OG können lediglich mit dem Stapler erreicht werden. Der Einbau eines Lastenaufzuges ist angedacht und wird hinsichtlich der Kosten und Umsetzbarkeit geprüft.
  • Das Vorhaben ist weiterhin in Ständerbauweise geplant. Im Bereich der Garage wird die Ständerbauweise beplankt, damit die Brandschutzanforderungen erfüllt werden. Auch die Tore werden entsprechend gedämmt.
  • Hinsichtlich des Emissionsschutzes ist die Ausrichtung der Räume in Richtung Süd-Osten, in den Hof vorteilhaft. Da das Wohngebäude somit eine Schallbarriere darstellt. Lt. Vorgaben des Landratsamtes ist aus schallschutzrechtlichen Gründen zur Nachtzeit kein Räum- und Streudienst von diesem Standort aus möglich. Dies sei ohnehin nicht geplant.
  • Das Vorhaben könnte bis Mitte/Ende nächsten Jahres umgesetzt sein.
  • Die Nutzungsmöglichkeiten für den Bauhof sind gegenüber dem letzten Entwurf gleich geblieben. Die Planung wurde zusammen mit den Bauhof-Mitarbeitern entwickelt. Falls der Platz längerfristig doch nicht ausreichen sollte, könnte ggf. im Nachbargebäude noch eine Unterstellmöglichkeit für ein Fahrzeug angemietet werden.

GRM Martin Bradl schlug vor, zwischen dem Lager- und Technikraum noch eine zusätzliche Türe einzuplanen, um ggf. sperrige Materialien besser transportieren zu können.

1. BGM Thomas Meier ergänzte, dass es aufgrund der gestiegenen Kosten nötig ist, auch den gemeindlichen Zuschuss entsprechend zu erhöhen, um weiterhin die Förderung zu erhalten.
Herr Zitzelsberger erklärte auf Nachfrage aus dem Gremium, dass die Kosten nicht mit den aktuellen Höchstpreisen kalkuliert wurden, da anzunehmen ist, dass sich die Preise wieder entspannen werden.
1. BGM Thomas Meier fügte dem noch hinzu, dass die Gemeinde nicht der Bauherr ist, sondern lediglich einen Zuschuss zusagt. Mit dem Eigentümer wird ein Mietvertrag geschlossen.

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3.2. Bauantrag - Umnutzung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes auf Fl.Nr. 133, Gemark. Berngau (Freystädter Str. 10) zu einem Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Martin Distler, Südstraße 43, 59387 Ascheberg

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss

„Zum Bauantrag von Martin Distler für die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes auf Fl.Nr. 133, Gemarkung Berngau (Freystädter Straße 10, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Dem Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächenvorschriften wird ebenfalls zugestimmt.“

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4. Information zur Bayerischen Gigabitrichtlinie durch Herrn Zeltner von der Breitbandberatung Bayern GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 4

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier begrüßte Herrn Roland Zeltner von der Breitbandberatung Bayern, der hinsichtlich der aktuellen Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) informierte, dem gigabitfähigen Ausbau durch Glasfaseranschlüsse in Gebieten mit einer Breitbandversorgung von unter 100 Mbit/s. Hierfür gibt es Landesförderprogramme, unter welchen Bedingungen eine Gemeinde mit Fördergeldern rechnen kann.

1. BGM Thomas Meier erinnerte, dass eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sengenthal in diesem Bereich bereits beschlossen wurde sowie eine Machbarkeitsstudie beauftragt und durchgeführt worden ist. Dieses Ergebnis ist nun maßgebend für das weitere Vorgehen.

Herr Zeltner erklärte, dass der Gegenstand der Förderung die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für min. 7 Jahre durch Übernahme der Planungs- und Ausbaukosten, der Betriebskosten sowie der Vermarktung durch die Provider ist.

Förderfähig sind im Rahmen der bayer. Gigabitrichtlinie bis 2023 nur
  • Privatanschlüsse unter 100 Mbit/s
  • Gewerbliche Anschlüsse unter 200 Mbit/s symmetrisch

In der bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie wurde der Ist-Zustand der Breitbandversorgung im Gemeindebereich erfasst. Die Netzbetreiber vor Ort (Telekom und Brandl Services) haben angegeben, welche noch nicht ausreichend versorgten Gebiete sie eigenständig ausbauen (z.B. Vectoring) möchten.

Herr Zeltner erklärte weiter, dass bereits große Teile der Gemeinde Berngau ausreichend erschlossen sind und im Zuge dieses Förderprogramms nicht weiter förderfähig ausgebaut werden können.
Dies sind die kompletten Ortschaften Dippenricht, Wolfsricht, Neuricht sowie Mittelricht.
In den Ortschaften Tyrolsberg und Röckersbühl sowie auch in großen Teilen von Berngau sind bereits sehr viele Anschlüsse über 100 Mbit/s vorhanden. Somit könnten nur wenige Anschlüsse und einzelne Gewerbebetriebe förderfähig ausgebaut werden, was nicht wirtschaftlich ist. Es wird daher empfohlen mit einem Ausbau abzuwarten, bis 2023 die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s entfällt.

Das neue Gewerbegebiet in Röckersbühl könnte im Zuge des aktuellen Förderprogramms ausgebaut werden sofern der regionale Netzbetreiber hier nichts unternehmen will.

Für die Bereiche Allershofen, Allershofener Brunnen sowie dem Großteil des östlichen Bereichs von Berngau liegt die Versorgung noch unter 100 Mbit/s und könnte somit ebenfalls im Rahmen dieses Förderprogramms ausgebaut werden. Die geplanten neuen Baugebiete sind hier noch nicht mit eingerechnet, da die berechtigte Hoffnung besteht, dass die Netzbetreiber diese eigenwirtschaftlich ausbauen ergänzte 1. BGM Thomas Meier.

Die Höhe der Förderung liegt bei 5.000 €/Adresse zzgl. 1.000 €/Adresse bei interkommunaler Zusammenarbeit, die zusammen mit Sengenthal angedacht ist.
Die max. Fördersumme beträgt 50.000 €, der max. Fördersatz 90 %.
Im Gemeindegebiet Berngau handelt es sich um 530 förderfähige Adressen.
Die zu erwartenden Kosten pro Anschluss liegen bei ca. 5.750-6.250 €.

In Summe sind somit Restkosten für die Gemeinde in Höhe von ca. 300.000 € zu erwarten, was rund 10 % der Gesamtkosten entspricht.

Geplant ist, ein Auswahlverfahren durchzuführen, jedoch mit der einseitigen Option für die Gemeinden das Verfahren aufgrund Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.

Aus dem Gremium wurde hinterfragt, ob die Kosten teilweise auch auf die Bürger umgelegt werden könnten. Herr Zeltner erklärte, dass dies bisher vom Bayerischen Gemeindetag abgelehnt wurde, da dies kommunalrechtlich sehr schwierig einzuordnen ist. Für Grundstückseigentümer besteht keine Verpflichtung für einen DSL-Anschluss.

Die max. Förderung im ländlichen Raum liegt bei 6 Mio. € und die Bagatellgrenze bei 25.000 €.
Das Startgeld-Netz beträgt 5.000 € und wurde bereits beantragt.

Herr Zeltner fügte hinzu, dass es seit 26.04.21 zusätzlich ein entsprechendes Bundesförderprogramm gibt.
Fördersatz :        grundsätzlich 50 %
Fördersumme:        max. 150 Mio. €
Fördersatz Land Kofi:        40 %
Dieses Programm könnte ggf. zusätzlich für die Bereiche, die im Rahmen der Gigabit-Richtlinie nicht gefördert werden, angewendet werden.

Als nächster Schritt sollte mit der Ausschreibung zusammen mit der Gemeinde Sengenthal begonnen werden, sobald von beiden Gemeinden die entsprechenden Beschlüsse vorliegen.

3. BGM Sebastian Schrafl fragte nach, wie zuverlässig die Aussagen der Netzbetreiber zum Ausbaustand sind. Herr Zeltner erklärte, dass diese gewöhnlich sehr zuverlässig seien, unplausible Angaben werden selbstverständlich überprüft. Hierzu erinnerte Herr Zeltner, dass die Telekom 2018 einen Ausbau des Gebietes Allershofener Brunnens zugesagt hatte und diesen Ausbau dann jedoch tatsächlich nicht durchgeführt hat.

Herr Zeltner ergänzte, dass die Ausbauzeiten ab Vergabe des Auftrags aktuell bei ca. 4 Jahren liegen, was sich in Zukunft sicher nicht reduzieren wird. In neuen Baugebieten sollte somit zwingend immer bereits ein Glasfaseranschluss mit verlegt werden soweit möglich. Sollte sich kein Netzbetreiber dazu bereit erklärten, sollte die Gemeinde zumindest Leerrohre bis zu jedem Grundstück verlegen. Diese kann die Gemeinde dann an die Netzbetreiber vermieten oder verkaufen, was von den Netzbetreibern auch gerne angenommen wird.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Herr Zeltner abschließend, dass der Gemeinde erst mit Vorlage des Förderbescheids und des Kooperationsvertrages mit der Gemeinde Sengenthal Kosten entstehen werden und sich die Gesamtkosten auf 2-4 Jahre strecken werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau veranlasst zusammen mit der Gemeinde Sengenthal das Auswahlverfahren im Zuge des Förderprogramms der Bayerischen Gigabitrichtlinie.“

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5. Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 5
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5.1. Bauantrag - Umnutzung und Erweiterung zu einem Pferdestall auf Fl.Nr. 288, Gemarkung Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Albert Fiehl, Allershofen 3, 92361 Berngau
Das bestehende Gebäude wird abgerissen und neu gebaut. Die Abmessungen des bisherigen Stalls betragen 7 x 9,6 m und sollen auf 10 x 10 m erweitert für 6 Pferdeboxen. Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Entwässerung in den vorhandenen Sickerschacht erfolgen muss.

Aus dem Gremium wurde hinterfragt, ob die Pferdeboxen vermietet werden sollen und folglich mit zusätzlichem Verkehr zu rechnen ist bzw. ob ausreichend Parkplätze eingeplant wurden. 1. BGM Thomas Meier erklärte, dass der Bauherr hierzu keine Angaben gemacht hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss

„Zum Bauantrag von Albert Fiehl für die Umnutzung und Erweiterung zu einem Pferdestall auf Fl.Nr. 288, Gemarkung Berngau (Allershofen, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die erforderliche landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt.“

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5.2. Bauvoranfrage - Erstellung eines Carports mit Geräteraum auf Fl.Nr. 2013/8, Gemarkung Berngau (Steinbachstraße 1, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 5.2

Sachverhalt

Franz Fiegl, Steinbachstraße 1, 92361 Berngau
1. BGM Thomas Meier wies darauf hin, dass das Carport für zwei Fahrzeuge ausgelegt ist und kein Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche (Gehweg und Straße) eingehalten wird. Auch hinsichtlich des Geräteraums sehe er eine potentielle Gefahrenstelle aufgrund der fehlenden Einsehbarkeit in die Verkehrsfläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss

„Zur Bauvoranfrage von Franz Fiegl für die Erstellung eines Carports mit Geräteraum auf Fl.Nr. 2013/8, Gemarkung Berngau (Steinbachstraße 1, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen sowie Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Reifenstein“ hinsichtlich folgender Punkte in Aussicht gestellt:
  • Überschreitung der Baugrenze bzw. Lage des Carports (südliche Grundstücksgrenze)
  • Überschreitung der Traufhöhe an der Grundstücksgrenze (3,03 m und 2,80 m statt 2,75 m)
  • Nichteinhaltung des Abstands zwischen dem Carport und der öffentlichen Verkehrsfläche
    (kein Abstand statt 5,00 m)
  • Gestaltung des Carports (Anpassung an das Wohnhaus: Dachform und Dachdeckung)

Den Abweichungen zu den Festsetzungen der BayBO (Bayerische Bauordnung) und der GaStellV (Garagen- und Stellplatzverordnung) hinsichtlich der Überschreitung der Grenzbebauung (14,50 m statt 9,00 m) und der Nichteinhaltung des Abstands zwischen dem Carport und der öffentlichen Verkehrsfläche (kein Abstand statt 5,00 m) wird unter Maßgabe der Ergänzung ebenfalls zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine seitliche Wandverkleidung am Carport nicht zulässig ist. Das Dach des Carports muss mind. 50 cm Abstand zum Gehweg einhalten. Zwischen dem Geräteraum und dem Gehweg muss mind. 1,0 m Abstand eingehalten werden.“

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5.3. Antrag auf isolierte Befreiung - Neubau einer Einzelgarage auf Fl.Nr. 302/32. Gemarkung Berngau (Am Eberhard 55, 92361 Berngau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 5.3

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier erklärte, dass der Antrag in Abstimmung mit dem Bauherrn in die nächste Sitzung verschoben wurde.

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6. Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Ersatzneubau 380 kV-Leitung; Raitersbuch-Altheim" der Fa. Tennet TSO GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 6
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6.1. Vorstellung der eingereichten Vorzugstrasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 6.1

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier erinnerte an die aktuell ausliegende Planung zum Raumordnungsverfahren mit dem Trassenverlauf, zu dem die Gemeinde als auch Privatpersonen eine Stellungnahme abgeben können.

An Tyrolsberg läuft die Trasse wie bisher geplant vorbei. Zu Berngau werden alle geforderten LEP-Regelabstände eingehalten. Zum Ortsteil Allershofen wird der LEP-Regelabstand lediglich gering unterschritten. Durch den neuen Trassenverlauf wird es hier keine Trennung mehr zwischen Berngau und Allershofen geben. Der Trassenverlauf soll nach aktueller Planung mittig zwischen Neuricht und Allershofen verlaufen.

Die drei relevanten Bereiche sind:
Tyrolsberg        Bevorzugt wird eine Überspannung des Waldes und keine Schneise durch den Wald.
Allershofen / Neuricht        Die Trasse sollte mittig zwischen den beiden Ortsteilen mit einem Abstand von ca. 300 m zur äußeren Bebauung verlaufen.
Mittelricht        Hier wird auf die favorisierte Variante Forst Ost II verwiesen, um keine neuen Betroffenheiten zu schaffen.
Hierzu ging 1. BGM Thomas Meier auch auf die Stellungnahme einer Sengenthaler Gemeinderätin ein, die die Trasse in Richtung Mittelricht verschieben möchte.

GRM Marion Behrends fragte nach, ob in der Stellungnahme eine generelle Ablehnung enthalten sein wird, so wie in der Gemeinde Sengenthal. 1. BGM Thomas Meier erklärte, dass dies wohl keinerlei Auswirkungen haben wird, da die Leitung nicht mehr aufzuhalten ist. Außerdem ist eine generelle Ablehnung nicht Gegenstand des aktuell ausliegenden Raumordnungsverfahrens.
GRM Matthias Braun vertrat die Meinung, dass die Summe der Ablehnungen ggf. doch im Endeffekt noch etwas bewirken könnte.

2. BGM Stefan Meyer fügte hinzu, dass die neue Leitung auch Vorteile haben wird, weil Allershofen dann nicht mehr überspannt sein wird. Bei den von ihm besuchten Veranstaltungen war er immer der einzige Bürger aus Berngau. Das Interesse bzw. die Betroffenheit der Berngauer Bürger scheint nicht sonderlich groß zu sein. GRM Gerhard Grad bestätigte, dass von Seiten der Bürger zu diesem Thema keinerlei Druck aufgebaut wurde.

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6.2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 6.2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss

„In der gemeindliche Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „Ersatzneubau 380 kV-Leitung Raitersbuch-Altheim“ der Fa. Tennet TSO GmbH stellt die Gemeinde Berngau generell fest, dass das Vorhaben für den Gemeindebereich Berngau vollständig abgelehnt wird und gänzlich für nicht erforderlich erachtet wird.

Außerdem beinhaltet die Stellungnahme insbesondere die drei folgenden Bereiche:
  • Es wird eine Überspannung des Waldes bei Tyrolsberg gefordert.
  • Zwischen Neuricht und Allershofen soll ein mittiger Trassenverlauf gewählt werden.
  • Bei Mittelricht soll an der Vorzugstrasse Forst Ost II festgehalten werden, um keine neuen Betroffenheiten zu schaffen.“

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7. Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet "Röckersbühl West III"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 7

Sachverhalt

Es werden aktuell max. 11 EFH-Parzellen mit einer Größe zwischen 567m² und 650m² entstehen. Hinsichtlich der Entwässerung muss noch geklärt werden, ob ein eigener Oberflächenwasserkanal gebaut werden muss. Vor dem Grundstück der Familie Braun ist ein Weg zur Bewirtschaftung der hinterliegenden Ackerflächen eingeplant. Die Größe der Parzellen soll noch möglichst gleichmäßig angepasst werden. Die Bebauung wird analog zum Baugebiet Röckersbühl West II geregelt werden.

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7.1. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Röckersbühl West III"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 7.1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau stellt für folgende Grundstücke der Gemarkung Röckersbühl einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach §13a BauGB für ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “ Röckersbühl West III“ auf.

Er umfasst die Ausweisung von Fl.Nr. 100, 103, 104 und 105 der Gemarkung Röckersbühl (jeweils Teilflächen) als „Allgemeines Wohngebiet (WA-Fläche)“ nach § 4 BauNVO.

Die zur Festsetzung des „Allgemeinen Wohngebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 7.000 m² schließt im Norden und im Osten an das Baugebiet „Röckersbühl West“ bzw. den bereits bebauten Wohnbaugrundstücken an. Im Westen wird die Planfläche durch die gemeindliche Straße Fl.Nr. 99, Gemarkung Röckersbühl (Alte Freystädter Straße) begrenzt. Im Süden reicht die Planungsfläche bis zu den Grundstücken Fl.Nr. 100, 103, 104 und 105 der Gemarkung Röckersbühl (jeweils Teilflächen).

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht. Des Weiteren erfolgt die Bekanntmachung gem. § 13b i.V.m. § 13a BauGB.“

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7.2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 7.2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss

„Der vorgestellte Entwurf des Bebauungsplanes „Röckersbühl West III“ in der Fassung vom 16.06.2021 wird gebilligt. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V.m § 13a BauGB ist durchzuführen.“

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8. Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Berngau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 8

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier fasste kurz die Eckdaten zusammen:
Das Volumen des Verwaltungshaushalts beträgt 4.896.011 €.
Das Volumen des Vermögenshaushalts beträgt        8.606.670 €.
Zur Finanzierung der Maßnahmen ist keine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2021 geplant.
Für einige Investitionen im Jahr 2020 stehen aktuell die Fördergelder noch aus, z. B. Kindergarten.
Die Beiträge zur Quellsanierung sowie die Beträge für den Kauf/Verkauf von Grundstücken in Röckersbühl kommen erst zeitversetzt wieder zurück.
Somit wäre die geplante Kreditermächtigung aus dem HHJ 2020 jetzt anzuwenden, um die Liquidität zu erhalten. (weitere Behandlung im nichtöffentlichen Teil)


Der Kämmerer der VG, Herr Johannes Gabriel stellte die Haushaltssatzung vor und ging im Detail auf verschiedene Punkte im Haushaltsplan für das Jahr 2021 ein. Er erklärte, dass die Haushaltssatzung nicht genehmigungspflichtig ist, da sie keine Kreditaufnahme enthalte. Jedoch bedürfen alle kreditähnlichen Rechtsgeschäfte für Bauland-An- und –verkauf je für sich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.


Haushaltssatzung

GEMEINDE BERNGAU
Haushaltsjahr 2021

Auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Berngau für das Haushaltsjahr 2021 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit        €  4 896 011,--  und

im Vermögenshaushalt      in den Einnahmen und Ausgaben mit        €  8 606 670,--  ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        330 v.H.
b) für die Grundstücke (B)        330 v.H.
2. Gewerbesteuer        330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf        €  450 000,--

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.


Neumarkt i.d.OPf., den

GEMEINDE BERNGAU


            M e i e r
       Erster Bürgermeister


GRM Matthias Braun fragte nach, ob die Auswirkungen der Corona-Krise im Haushalt bereits berücksichtigt wurden und ob bereits Einnahmen-Rückgänge zu verzeichnen sind. Herr Gabriel erklärte, dass die Gewerbestruktur in Berngau zwar relativ robust sei es jedoch aktuell noch nicht abschätzbar ist, wie sich die Einnahmen im Bereich Gewerbesteuer und auch im Bereich Einkommensteuer entwickeln werden. Er persönlich gehe davon aus, dass die Auswirkungen erst in zwei Jahren wirklich spürbar sein werden.

3. BGM Sebastian Schrafl fragte nach, ob die umlegbaren Kosten noch in diesem Jahr von der Verwaltung weiterberechnet werden können. 1. BGM Thomas Meier erklärte, dass er natürlich darauf hindrängen werde, es jedoch noch nicht abschätzbar ist, wie die personelle Auslastung ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 1

„Der Gemeinderat Berngau billigt die vorgestellte Finanzplanung für die Jahre 2020-2024.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

„Der Gemeinderat Berngau erlässt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 nach Maßgabe des vorgelegten und diesem Beschluss als Anlage beigefügten Satzungsentwurfs.“

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9. Verlängerung Kassenkreditvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 9

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau verlängert den bei der Sparkasse Neumarkt i.d.OPf.-Parsberg bestehenden Kassenkreditvertrag vom 06.04.2010 um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2022 mit dem in der Haushaltssatzung 2021 vorgesehen Höchstbetrag von € 450.000,-- und zu den Bedingungen des bestehenden Kassenkreditvertrages.“

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10. Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 10
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10.1. Ehrung Schulabsolventen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 10.1

Sachverhalt

Im Rahmen einer Kultur-Ausschuss-Sitzung wurden die folgenden Punkte gesammelt bzw. festgelegt:
  • Die relevanten Schularten sind Förderschulen, Mittelschulen, M-Zweig, Realschulen, Wirtschaftsschulen, FOS und BOS sowie die Gymnasien.
  • An die Schulen des Landkreises wurde bereits eine eMail zur Abfrage der Schulabsolventen verschickt. Diese ist künftig immer für Juni geplant.
  • Außerdem wurde im gemeindlichen Mitteilungsblatt ein Beitrag veröffentlicht, dass sich Schulabsolventen bitte eigeninitiativ bei der Gemeinde melden sollen.
  • Das Geschenk umfasst 50 € (Essen inkl. Präsent)
  • Die Ehrungen sollen in der Septembersitzung des Gemeinderates stattfinden.

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10.2. Ergebnis der Ausschreibung des Kreisjugendringes für einen Quartiersmanager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 10.2

Sachverhalt

Die Ausschreibung des KJR Neumarkt ist erfolgt.
Ergebnis: Wolfgang Wild wird durch den KJR Neumarkt angestellt.
Herr Wild wird sich in der Juli-Sitzung dem Gemeinderat vorstellen.

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10.3. Kindergartenstraße / Einbahnstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 10.3

Sachverhalt

Zu diesem Thema hat am 09.06.2021 eine Bauausschusssitzung stattgefunden.

Von Seiten der betroffenen Parteien gibt es unterschiedliche Sichtweisen:
LRA:        Die Einbahnstraße aufheben, da diese nur für die Dauer der Baustelle befürwortet wurde.
Eltern Kiga-Kinder:        Überwiegend Einbahnstraße beibehalten, da die Situation beim Bringen und Holen entspannter ist.
Anlieger:        Es ist überwiegend gewünscht die Regelung aufzuheben.

Lösungsansätze:
  • zeitlich befristete Einbahnstraße        (Zunächst in Klärung jedoch lt. Hr. Mader nicht möglich.)
  • verkehrsberuhigter Bereich        (Hierzu wäre der Rückbau des Gehwegs erforderlich.)
  • Drehen der Einbahnstraße
  • Anlieger bis Hs.Nr. 5 frei        (von der Schulstraße aus kommend)
  • Ein alternativer Vorschlag wäre eine „unechte Einbahnstraße“. Hierzu müssen jedoch noch Information eingeholt werden und die Verkehrsteilnehmer mittels des Verkehrszählgerätes erfasst werden.

Im Gremium wurden kontrovers die verschiedenen Möglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen diskutiert.

GRM Gerhard Grad vertrat die Meinung, dass eine Einbahnstraße die Ortsteile voneinander trennt. Ein verkehrsberuhigter Bereich wäre seiner Meinung nach die sinnvollste Variante, was auch mit einem ebenengleichen Gehweg gelöst werden könnte. Auch ein kleiner Schweller am Anfang und Ende dieser sog. Spielstraße würde bereits viel bewirken. Durch die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 5 km/h würde der Gefährdungsmoment für die Kinder vollständig entfallen. Die Sicherheit der Kinder sollte dies der Gemeinde wert sein. Außerdem würden alle Wohngebiete durch die Einbahnstraße mehr belastet werden, da die Bürger gezwungen sind die Ein- und Ausfahrt der Einbahnstraße zu nutzen.

3. BGM Sebastian Schrafl sieht das Problem vor allem im fehlenden Platz in der Kindergartenstraße, dort ist kein Begegnungsverkehr möglich. Die Einbahnstraße sollte bis zur Findung einer endgültigen Lösung auf jeden Fall beibehalten werden, da hierdurch einige der bereits vor dem Umbau des Kindergartens bestehenden Probleme gelöst wurden.

1. BGM Thomas Meier fasste zusammen, dass man sich überwiegend im Gremium einig ist, dass die Einbahnstraßenregelung bis zur Verkehrsschau mit Herrn Mader beibehalten werden soll, da es eine Verbesserung der früheren Situation darstellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss

„Die Einbahnstraße in der Kindergartenstraße bleibt bis zu einer finalen Entscheidung bestehen.“

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11. Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 11

Sachverhalt

Aus dem Gremium wurden die folgenden Themen angesprochen:

  1. Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte 1. BGM Thomas Meier hinsichtlich der Einfahrten von der Staatsstraße, die in der Sicht durch hohes Gras stark eingeschränkt sind, dass er beim LRA nachgefragt hat. Die Antwort ist, dass das benötigte Mähgerät aktuell defekt ist. Daraufhin habe er veranlasst, dass der Bauhof die Einfahrten aus Sicherheitsgründen eigenständig freischneidet.

  2. GRM Marion Behrens verwies auf einen Artikel in der aktuellen Presse „Mundraub ohne Reue“. Hier werden gemeindliche Obstbäume, die öffentlich abgeerntet werden dürfen, mit einem gelben Band versehen, damit die Bürger sich bedienen können. 1. BGM Thomas Meier sagte zu, dies gerne auch in der Gemeinde Berngau so umzusetzen und wird die entsprechende Anweisung an die Bauhof-Mitarbeiter weitergeben.

  3. GRM Martin Bradl fragte nach, ob das in der Neumarkt Straße platzierte Geschwindigkeitsdisplay auch in der anderen Richtung, auswärts in Richtung Stauf, platziert werden könnte. 1. BGM Thomas Meier erklärte, dass das Gerät aktuell bereits beide Fahrtrichtungen erfasst und die Daten dazu ausgewertet werden können.

Datenstand vom 05.07.2021 12:55 Uhr