Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 und Finanzplanung 2024 bis 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 26.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Offingen) Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 26.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Kämmerei hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 aufgestellt. Dazu wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.

Das Haushaltsjahr 2023 zeigt sich nach einem robusten Anstieg im Gesamtvolumen von 2021 auf 2022 um +198.200 € wieder konsolidiert. 
       
Mit 2.204.500 € erhöht sich der Verwaltungshaushalt gegenüber 2022 zwar erneut, jedoch nur um rund 70.500 €. Auch die Nachfolgejahre sehen eher eine Konstante in den Betriebsausgaben –wenngleich auf hohem Niveau- vor. 

Wie stets, wurden auch für 2023ff die Hauptkostenarten der Personalausgaben linear um jährlich 2,5% fortgeschrieben. Da die Tarifverhandlungen erst nach der Aufstellung zum Abschluss kommen, kann es hier jedoch zu veränderten (deutlich höheren) Lohnsteigerungen kommen. Mitunter ist auch mit deutlich höheren Abschlüssen zu rechnen meist aber zeitverzögert und/oder gestaffelt nach Entgeltgruppen. Die linearen Fortschreibungen heben jedoch stets auf den Zeitraum von 12 Monaten ab. So war es in den vergangenen Haushaltsjahren stets gelungen, den Deckungskreis 4 nicht oder nur marginal zu überschreiten.

Maßgeblich für den Anstieg sind überwiegend ansteigende Betriebskosten für Strom und Reinigung aus der Containeranlage und den insgesamt stark erhöhten Einkaufspreisen für Verbrauchsmaterial. So erhöhte sich bspw. der Preis für Paper um 100%. Die Verwaltung wird daher die Einführung des elektronischen Anordnungswesens beschleunigen. 

Primär wird es aber in 2023 zunächst zur Software Erneuerung im Bereich des Bürgerservice kommen. Hier erfolgt der Umstieg auf VOIS MESO/VOIS GESO. Die Einführung des elektronischen Anordnungswesens ist für den Zeitraum ab Mai 2023 vorgesehen.

Der Vermögenshaushalt sieht mit rund 438.200 € einen außergewöhnlich hohen Anstieg gegenüber 2022 vor (2022: 87.000 €). 

Die Ansätze dienen neben der Deckung für einen regelmäßig eingestellten Pauschalansatz für Leihinstrumente und Erneuerungsanschaffungen für Endgeräte auch für die Kosten für den Re-launch der Homepage und der Einführungsaufwand für die Erneuerung zentraler EDV Verfahren (VOIS anstelle MESO, Modul eAnordnungswesen). 

Zudem wurde eine Sonderinvestitionsumlage zum Aufbau an Mitteln zur Planung der Erweiterung des VGem Gebäudes mit rund 300.000 € veranschlagt. 

Die Deckung erfolgt nahezu vollständig durch eine allgemein Investitionsumlage (137.400 €) und eine Sonderumlage (300.000,- €), da die Höhe evtl. verbleibender Rücklagemittel aus der Haushaltsrechnung 2022 nicht beziffert werden kann.



Der mögliche Anbau wird somit zunächst nur planerisch abgebildet. In der Finanzplanung sind für den Bau keinerlei Mittel veranschlagt, da weder über den konkreten Mittelbedarf, das Realisierungszeitfenster, die Sonderfinanzierungsanteile noch deren Finanzierungsquelle (Kredit, Inv. Umlage) eine verbindliche Entscheidung getroffen wurde. Aufgrund des zu erwartenden Investitionsvolumens muss von einer nahezu vollständigen Fremdkapitaldeckung ausgegangen werden, die über Schuldendienstumlagen durch die Mitglieder aufgebracht werden müssen.

Da das VGem Gebäude aber auch dem Markt Offingen, also dessen Ersten Bürgermeister sowie seinen Gremien Räume bereit stellt und die übrigen Mitglieder der VGem ihre Rathauskosten stets aus den eigenen Haushalten tragen, sind nicht nur Sonderfinanzierungsanteile, sondern künftig auch Kostenübernahmen am lfd. Aufwand zu vereinbaren.

In 2023 kommt es eventuell auch zur Einführung der allgemeinen Umsatzsteuer.

Die VGem kann wegen verschiedenster Umsatzerlöse aus privatrechtlichen Vorgängen keine Kleinunternehmerregelung beanspruchen. Allein der Verwaltungskostenbeitrag an die Verbände mit rund 100.000 € p.a. führt aus dem Grundsatz einer steuerpflichtigen Personalleihe hier zu einer Umsatzsteuerverpflichtung. Dem wurde durch mehrere Maßnahmenziffern in den Unterabschnitten Rechnung getragen. Im Endeffekt kommt es für eine Reihe von Leistungen zu einer Verteuerung um 19%, da eine Übernahme der Umsatzsteuer auf die bisherigen Entgelte den Kostendeckungsgrad weiter verschlechtern würde. Dazu wird in einer eigenen Drucksache ein Vorschlag für die künftige Gebührenhöhe unterbreitet, da nach Möglichkeit eine ungerade Preisgestaltung vermieden werden sollte.

Der Selbstfinanzierungsgrad, also Einnahme ohne die Umlagen und ohne die inneren Verrechnungen beträgt rund 28%.



Verwaltungsumlage

Mit den weiter ansteigenden lfd. Kosten in 2023 kommt es auch zu einem Anstieg der Umlagebelastung. Betrug diese 2022 noch 1.131.200 € werden in 2023 rund 1,16 Mio. € von den Mitgliedern erhoben. Da in nur wenigen Einnahmearten eine Anpassung durchführbar ist, führen Kostenanstiege stets überwiegend zu Lasten einer steigenden Umlage. Die Umlage selbst hat sich seit dem Basisjahr 2006 um den Faktor 2,7 erhöht.

Größte und bedeutende Kostengruppe ist – wie in allen Jahren zuvor - die der Personalkosten. Sie liegen inzwischen bei rund 1.584.600 €: Sie entsprechen damit weitestgehend dem Niveau des Vorjahres.

Die Kämmerei rät trotz der verhaltenen Kostenentwicklung in 2023 dazu, vor einer Stellenmehrung eine neue Stellenbedarfsbemessung durchzuführen. Zudem sollten neue Verfahren (eAnordnungswesen) und Aufgaben (wie die Umsatzsteuer) zunächst im lfd. Betrieb auf Ihren Bedarf an Ressourcen hin abgewartet werden. 

Dies gilt in gleicher Weise für die Arbeitsbelastung im Bereich der IT/EDV oder dem Bauamt. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der strukturellen Kostenart von langfristiger Bedeutung.

Der Stellenplan bleibt mit 16,15 VZÄ jedoch unverändert.

Rücklagen und Verschuldung
Zum Jahresanfang 2022 verfügte die VGem über einen Rücklagenbestand in Höhe von 142.348,60 €. In 2022 waren insgesamt 77.000 € als Entnahme vorgesehen. 

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes 2023 war die Höhe der benötigten Entnahme nicht absehbar. Es zeichnet sich aber ein wesentlicher geringer bedarf ab. Aufgrund umfangreicher Investitionen und der Bildung einer Sonderrücklage ist die Erhebung einer Investitionsumlage in 2023 und den Folgejahren unvermeidlich.

In 2023 wird es daher zu keiner geplanten Rücklagenentnahme kommen. Dafür werden rund 437.400 € als (Gesamt-)Umlage erhoben. 



Mit der geplanten Entnahme von 77.000 € (2022) beträgt der Rücklagenbestand zum 31.12.2022 noch rund 65.348 €. Sie liegt damit aber deutlich über der Mindestzulage. 

Die Verwaltungsgemeinschaft Offingen bleibt auch 2023 schuldenfrei.





Investitionen


Das Jahr 2023 setzt den Schwerpunkt bei den Investitionen in den Bereichen der Hard- und Software. Betroffen davon sind eine Reihe neuer Anwendungen erforderlich, so u.a. VOIS GESO, VOIS MESO und die Einführung des elektronischen Anordnungswesens.

Sonderinvestitionsumlage

Die VGem plant weiterhin die bauliche Erweiterung im nördlich an das Gebäude anschließenden Bereich. Das bebaute Grundstück ist derzeit noch im Eigentum des Marktes Offingen. Vor einem Erwerb und der Fortsetzung der Planungen sind jedoch noch Grundsatzbeschlüsse zu treffen.

Dessen ungeachtet kommt es in 2023 erstmals über den Plan zu einer Sonderumlage von 300.000 €, deren Verteilung der normalen Umlage folgt.

Sie soll den Planungs- und Grunderwerbskosten dienen. Über die Umlage wird zugleich eine Ausgabe in eine Sonderrücklage vollzogen.

Musikschule

Die Zahl der Musikschüler aus dem Verbandsgebiet hat sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:

Offingen                        142        (Vorjahr: 141)
       Gundremmingen                  75        (Vorjahr    66)
       Rettenbach                          60        (Vorjahr    48)

Auswärtige                        94        (Vorjahr   78)

2023 beträgt die Musikschulumlage pro Schüler 880,51 € (Vj. 1.009,02 €). 

Sie ist damit nicht unerheblich abgesunken. Dies ist unmittelbar auch Folge der ansteigenden Schülerzahlen und damit dem Aufkommen an Gebühren. Wie bereits seit 2017, so erfolgt im Rahmen der Haushaltsrechnung auch zunächst eine gesonderte Abrechnung der Musikschulumlage, da diese Umlage auf dem Faktor der Anzahl der Musikschüler aus der Mitgliedsgemeinde beruht und die prozentuale Verteilung nicht den Anteilen aus den jeweiligen Einwohnerwerten entspricht.


Zusammenfassung

Bei der VGem haben sich das Haushaltsvolumen und damit einhergehend auch die Umlage-belastungen in den letzten Jahren spürbar erhöht

In 2023 sowie im Finanzplanungszeitraum kommt es nunmehr zu einer Konsolidierung. Aufgrund der nicht zu beeinflussenden gleichwohl aber steigenden Kosten für die Bewirtschaftung und das Verbrauchsmaterial ist der Fokus mehr denn je auf die Optimierung der Prozesse, die Aufgabenkritik und die Aufbau- und Ablaufstruktur zu richten, um den stetigen Anstieg der Umlagebelastung zu begrenzen und zu konsolidieren. Nur so kann dem Kostendruck weiter begegnet werden. 


In seiner Stellungnahme geht Kämmerer Zeh auf zwei Positionen des Entwurfs ein, welche er gegenüber den vorliegenden Planwerten abändern möchte.

Zum einen die HHSt. Deckungsreserve Personalaufwand 91000.470000 von 20.000 € um + 30.000 € auf 50.0000 €.
Begründung. Anstehende Tarifverhandlungen lassen einen höheren Abschluss als eingeplant (2.5% linear) befürchten. Da Personalkosten die Hauptkostengruppe sind, bedeutet jedes Prozent Erhöhung rund 15.000 €.

Zudem sollen in 2023 wieder Sachbücher und Niederschriften gebunden werden in Buchform. Dazu wird die HHSt. 03000.653100 von 1.800 € um 1.200 € auf 3.000 € erhöht werden.

Hierdurch erhöht sich das Haushaltsvolumen des Verwaltungshaushaltes von bisher 2.204.500 € auf 2.235.700 €. Dadurch erhöht sich zur Deckung der Mehrausgaben die Verwaltungskostenumlage bei HHST. 90000.072000 von bisher 1.176.000 € um 31.200 € auf 1.207.200 €. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Offingen beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2023 sowie die Finanzplanung 2024 bis 2026 mit den erläuterten Änderungen.

Der Haushalt enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Zugleich wird die Verwaltung beauftragt den Haushalt 2023 bei der Rechtsaufsicht anzuzeigen und die Veröffentlichung in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2023 16:36 Uhr