Entlastung der Verwaltung für die Jahresrechnung 2019 und 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 26.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Offingen) Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 26.01.2023 ö 8

Sachverhalt

Die Entlastung der Verwaltung schließt sich an die Feststellung der Jahresrechnung 2019 und 2020 an. Die Feststellung erfolgte durch Beschluss der Verbandsversammlung am 26.01.2023.

Sie bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungsverfahrens. Entlastet wird der Vorsitzenden, 1. Bürgermeister Tobias Bühler, als Leiter der Verwaltungsgemeinschaft Offingen durch die Verbandsmitglieder.

Er kann deshalb an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. (Art. 49 GO; Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung)

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Offingen erteilt der Verwaltung für die Jahresrechnung 2019 und 2020 die Entlastung. 
Der Leiter der Verwaltung war nach Art. 49 GO von der Beschlussfassung ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister wurde nach „Art.“ 49 Abs. 1 GO vom der Absimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 27.04.2023 16:36 Uhr