Datum: 03.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Gundremmingen
Gremium: Gemeinschaftsversammlung
Körperschaft: VGem Offingen
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 26.11.2020
2 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 und Finanzplan 2023 bis 2025
3 Vollzug des Personenstandsgesetzes sowie der Verordnung zur Ausführung (AVPStG)
4 Sonstiges

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 26.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Gemeinde Gundremmingen) Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 03.02.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gegen die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 26.11.2020 werden keine Einwände erhoben. 

Beschluss

Gegen die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 26.11.2020 werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 und Finanzplan 2023 bis 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Offingen) Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 03.02.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Kämmerei hat den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für 2022 aufgestellt. Auf die beigefügten Anlagen wird ergänzend verwiesen.

Mit dem Haushaltsjahr 2022 verzeichnet die VGem erneut einen eher überdurchschnittlichen Anstieg im Gesamtvolumen von 2.022.800 € auf 2.221.000 € (+198.200 €). Erstmals überschritt auch der VwH die 2 Mio. €-Marke (2.134.000 €).

Die Steigerung betraf somit erneut insbesondere den Verwaltungshaushalt mit plus 223.200 € (Vj. +180.900 €).

Hauptursache sind die für den Haushalt als solchen prägenden Aufwendungen für Personal. Die Details werden bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes dargestellt.

Hierbei wird insbesondere auch auf einen historischen Verlauf eingegangen werden.

Der Vermögenshaushalt besitzt seinen Schwerpunkt in der Finanzierung der Kosten für die Erneuerung der IT Landschaft. So ist u.a. die Anschaffung eines neuen Servers geplant für ca. 40.000 €.

Die noch in 2021 realisierte (interimsweise) Lösung der Raumproblematik mittels zusätzlich geschaffener Raumkapazitäten (Containeranbau) macht sich ab 2022 in einem höheren Betriebsaufwand bemerkbar (Reinigung, Wärme).

Da derzeit über den Umfang des Anbaus, das Zeitfenster hierzu und die Sonderfinanzierungsanteile sowie deren Finanzierungsquelle (Kredit, Inv. Umlage) noch keine Entscheidung getroffen wurde, kann das Vorhaben auch mittelfristig in der Finanzplanung nicht dargestellt werden. Es ist jedoch unstrittig klar, dass die Umsetzung auch erhebliche Auswirkungen für die Haushalte der Mitglieder haben wird, bei denen (aus selbigem Grund) gleichfalls keine Darstellung erfolgen kann.

Die noch für 2021 bereits im Vorfeld eingeführte Erweiterung der Haushaltsstellen um die Umsatzsteuer wird nunmehr erst in 2023 realisiert. Dennoch wurde von einer Beplanung der steuerlich relevanten HHSt. ab 2023 verzichtet. Die (brutto) Ausgaben und Einnahmen sind auch in den Jahren 2023 bis 205 noch in den bisherigen HHSt. abgebildet. Bspw. bei den Verkaufserlösen im Standesamt der beim Geschirrmobil.

Der Vermögenshaushalt weißt mit rund 87.000 € wieder einen sehr viel geringeren Wert auf. Er kann aufgrund des Rücklagenbestandes durch eine Rücklagenentnahme mit 77.000 € überwiegend finanziert werden, so dass auch in 2022 keine Investitionsumlage erforderlich werden wird.

Neben den Anschaffungen im EDV/IuK Bereich, wie einem neuen Server und neuer PC´s sowie mehreren neuen Anwendungsprogrammen ist noch der Kauf von Musikschulinstrumenten eingeplant.

Der Selbstfinanzierungsgrad, also der Umfang an Deckungsmitteln ohne Betriebskosten -und Musikschulkostenumlage, bereinigt um die internen Verrechnungen, erreicht im Plan mit 581.100 € (Vj. 540.000 €) oder 27% (Vj. 28%) einen noch immer guten Wert. Das zuletzt abgeschlossene Haushaltsjahr benötigte zwar eine Umkehrzuführung und damit mehr Eigenmittel, dennoch lag der Selbstfinanzierungsgrad bei rund einem Drittel.



Verwaltungsumlage

Um die Umlage konstant zu halten müsste das Volumen aus externen Zuflüssen um rund 98.300 € ggü. 2021 ansteigen. Die Verwaltungsgebühren wurden bereits da angepasst, wo ein Gebührenrahmen gegeben war. Bspw. im Bauamt. Die Benutzungsgebühren, zum größten Teil aus dem Bereich der Musikschule, müssen jedoch spätestens zum Schuljahr 2022/2023 auf den Prüfstand.

In nur wenigen Einnahmearten ist somit eine Anpassung in dieser Größenordnung durchführbar, weshalb der Kostenanstieg stets überwiegend zu Lasten einer steigenden Umlage geht. 

Die Umlage selbst hat sich seit dem Basisjahr 2006 um 160% erhöht (2006: 435.000 €/2022: 1.131.200 €). Also um den Faktor 2,6 erhöht. Die Steigerungen verteilten sich aber nicht gelichmäßig bei allen Mitgliedern. 

Für Offingen betrug die Steigerung überproportional 171%, für Gundremmingen nur 127%. Nur bei Rettenbach stieg die Umlage in etwa im selben Verhältnis nämlich um 163 % an. Dies hängt mit der unterschiedlichen Entwicklung in den Einwohnerzahlen zusammen. Gundremmingen verlor bspw. seit 2006 massiv an Hauptwohnsitzen.

Der Anstieg verlief auch nicht linear, sondern in Sprüngen oder Blöcken.
Von 2006 bis 2013 betrug die Erhöhung +31% oder+4,43% p.a. 

Bereits 2014 erhöhte sich der Wert auf +85% (im direkten Jahresvergleich +41%). 
Nimmt man (sodann) 2014 dann als neues Basisjahr, so beträgt die Zunahme bis 2021 rund 28% oder +4% p.a. 

Inzwischen hat sich die Erhöhung in ihrer Dynamik jedoch wieder verstärkt. Von 2020 auf 2021 um +10,1%, von 2021 auf 2022 um +9,5%. 




Übersicht über die wesentlichen Kostengruppen

Größte und bedeutende Kostengruppe sind – wie in allen Jahren zuvor - die Personalkosten. Sie liegen inzwischen bei rund 1.569.900 € oder 79,7% (Vj. 1.438.500 €/80,4%) Anteil am (bereinigten) Verwaltungshaushalt von 1.969.600 € (ohne innere Verrechnungen). Am Gesamtvolumen beträgt der Anteil 73,6%. Nachfolgend werden die Kosten, deren Entwicklung und Arten dargestellt.


Für eine Verwaltungsgemeinschaft ist ein solcher Anteil der Personalkosten kein außergewöhnlicher Wert an sich. Sie ist von jeher extrem personalkostenlastig.

Der Faktor bleibt im Jahreswechsel fast unverändert, was im Grunde darauf hindeutet, dass der Anstieg des Haushaltsvolumens auch dem Anstieg der Personalkosten entspricht. Würden andere Kosten überproportional steigen, würde sich der Personalkostenfaktor am Gesamtaufwand verringern. 

Unstrittig ist auch der Betriebsaufwand verhältnismäßig angestiegen, konnte aber durch Einsparungen an anderen Kostenarten oder höhere Einnahmen ausgeglichen werden. 

Die weiter ansteigenden (Personal-)Aufwendungen sind ein bunter Mix aus internen Faktoren (Stellenplanausweitungen, Zulagen, übertarifliche Leistungen, gewährte Stufenlaufzeitverkürzungen) und externen Faktoren (Tarifanpassungen, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, tarifliche begründete pers. Entgeltmerkmale wie Familienzuschläge, Höhergruppierungen gem. Stellenbewertung oder Stufenaufstiege). 

Letztere sind praktisch unvermeidlich und erhöhen quasi automatisiert den Aufwand bei ansonsten unverändertem Personalkörper. Im Falle der internen Faktoren besteht in einem sehr viel höheren Grad eine gewisse Autonomie.
Ob und wieviel Stellen für die Aufgaben notwendig sind, ob diese im Einzelfall extern oder durch erweitere technische Hilfsmittel erbracht werden können oder durch eine Optimierung der Aufbau- und Ablaufstruktur oder eine Aufgabenkritik entbehrlich sein können, liegt stets im eigenen Ermessen. 

Dies kann von der Kämmerei naturgemäß nur zum Teil geprüft werden. Spätestens in 2022 wird auch der Umstieg auf die elektronische Rechnungsbearbeitung eingeführt werden müssen. Dieser Schritt wird aber nicht auf die Kämmerei und die Kasse beschränkt sein, sondern die Ablauforganisation insgesamt tangieren. 

In 2022 kommt es gegenüber 2021 auch zu einer Stellenmehrung von 1,06 VZÄ. Davon entfallen 0,5 auf die EDV, 0,31 auf das Bürgeramt und 0,25 auf das Vorzimmer. Letzteres ist jedoch eine beschäftigte in Altersteilzeit, so dass der eigentliche Anstieg nur 0,81 Stellen umfasst. Bereits dieser Faktor erhöht den Planaufwand nicht unwesentlich. 

Eine Reihe übertariflicher Zahlungen ist ein weiterer, wenngleich auch nicht so gewichtiger. Es ist jedoch zu bedenken, dass die Stellenausbringung von 16,15 VZÄ tatsächlich zu keinem Zeitpunkt auch tatsächlich besetzt werden wird. So sind bspw. in der Kämmerei seit längerem 0,46 Stellen unbesetzt (siehe Stellenplan Anlage zum Haushaltsplan). 

Betrachtet man nur die Hauptgruppe der Gehälter (Beschäftigte) und Bezüge (Beamte) für sich und lässt die Personalnebenkosten aus dem Arbeitgeberaufwand außen vor, zeigt sich folgendes Bild.






Der Anstieg beträgt rund 11% gegenüber dem Vorjahr. Dies erklärt auch den Anstieg der Umlage um 10,3%.

Die VGem ist jedoch mit Ihrem Personalaufwand nach wie vor im Rahmen vergleichbarer Verwaltungen, denn man muss in diesem Aufwand auch die Besonderheit einer eigenen Musikschule berücksichtigen, die in anderen VGem`s nicht den Personalaufwand substantiell erhöhen. 

Dem wird VGem intern auch durch den Umstand einer eigenen Umlage in der Umlage Rechnung getragen. 

Lässt man die Musikschule außer Betracht (Personalaufwand 406.300 €), dann würde die Personalkosten 1.163.600 € betragen. Das entspräche 70% am Volumen des VwH ohne die Musikschule (1.645.300 €). Dies zeigt, dass die überwiegend höheren Entgeltgruppen der Musikschule den Personalkostenfaktor maßgeblich bestimmen.

Lediglich die Kosten für die Bewirtschaftung sind stark ansteigend. Von 22.500 € auf nunmehr 38.000 €.

Hierbei geht die Kämmerei zum einen von steigenden Energiekosten –auch unter Berücksichtigung vergrößerter Flächen- zum anderen auch von einem sich bereits abzeichnenden Mehraufwand für Reinigung aus.


Beide Kostenarten stehen in unmittelbaren Zusammenhang zur neu errichteten Containeranlage.
Der weitere Sachaufwand ist unauffällig und auch vom Volumen (ca. 26%) eher unbedeutend (siehe auch HH Plan S. 31).





Rücklagen und Verschuldung

Zum Jahresanfang 2021 verfügte die VGem über einen Rücklagenbestand in Höhe von 312.318,60 €. 

Allerdings wird es 2021 zu einer hohen üpl. Entnahme kommen, um eine Unterdeckung des VwH in Form einer Umkehrzuführung zu decken. Die Höhe steht derzeit noch nicht abschließend fest, da hierfür noch Einnahmen aus Personalleihe und Verwaltungskostenbeitrag ausstehen. Die Kämmerei rechnet mit ca. 200.000 €.

Die Rücklagen verändern sich über das Planungsjahr und den Finanzplanungszeitraum wie folgt:






Mit der geschätzten (2021) und geplanten Entnahme von 77.000 € (2022) beträgt der Rücklagenbestand zum 31.12.2022 nur noch rund 35.300 €

Sie liegt damit aber noch über der Mindestzulage. Die üpl. Entnahme in 2021 lässt die Rücklage aber rapide abnehmen, so dass bereits ab 2023 eine Investitionsumlage erforderlich wird.

Die Verwaltungsgemeinschaft Offingen bleibt auch 2022 schuldenfrei.

Investitionen

Das Investitionsprogramm in der Übersicht:



Das Jahr 2022 setzte den Schwerpunkt bei den Investitionen in den Bereich der Hard- und Software.

So muss u.a. der inzwischen zehn Jahre alte Server ausgetauscht werden. Eine Leasingoption wurde geprüft, aber wegen der geplanten Nutzungsdauer als wirtschaftlicher eingestuft. Nach 7 Jahren liegen die Kosten aus dem Leasing über dem Kauf. Die Nutzung wird aber weitere drei Jahre erfolgen.

Mit dem neuen Server werden auch eine Reihe weiterer Hardware Komponenten erneuert, u.a. 11 Desktop PC.

Mit der Digitalisierung sind auch eine Reihe neuer Anwendungen erforderlich, so u.a. VOIS GESO, VOIS MESO und eine neue Friedhofssoftware für das Bürgerbüro.

Für eine Reihe von Anschaffungen wird ein Förderantrag „Digitales Rathaus“ gestellt werden.


Musikschule

Die Zahl der Musikschüler aus dem Verbandsgebiet hat sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:

Offingen                        141        (Vorjahr: 179)
       Gundremmingen                  66        (Vorjahr    71)
       Rettenbach                          48        (Vorjahr    49)

Auswärtige                        78

2022 beträgt die Musikschulumlage pro Schüler 1.009,02 € (Vj. 846,67 €). 

Wie bereits seit 2017, so erfolgt im Rahmen der Haushaltsrechnung auch zunächst eine gesonderte Abrechnung der Musikschulumlage, da diese Umlage auf dem Faktor der Anzahl der Musikschüler aus der Mitgliedsgemeinde beruht und die prozentuale Verteilung nicht den Anteilen aus den jeweiligen Einwohnerwerten entspricht.



Zusammenfassung

Bei der VGem haben sich das Haushaltsvolumen und damit einhergehend auch die Umlagebelastung spürbar erhöht. Steigende Personalkosten und auch der anwachsende Betriebsaufwand sowie die fortschreitende Digitalisierung und deren Folgekosten lassen die Belastungen weiter in nur eine Richtung gehen. 
Aufgabenkritik ist einmal mehr erforderlich und nach Möglichkeit auch die Optimierung der Prozesse in der Aufbau- und Ablauforganisation. Nur so kann dem Kostendruck weiter begegnet werden. Es handelt sich zwar um einen Umlagehaushalt, der praktisch stets gedeckt ist, aber dies geht immer zu Lasten der Gemeindehaushalte. In der Gesamtschau der Belastungen für die Mitgliedsgemeinden kam es zu einem Anstieg von rund 140.000 €. Die Verteilung der Mehrkosten ist in nachfolgender Tabelle dargestellt.

Zudem haben sich die Rücklagen merklich verringert, so dass schon mittelfristig eine Investitionskostenumlage erhoben werden muss.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss 1

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Offingen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Haushaltsatzung mit Haushaltsplan 2022 sowie den Finanzplan 2023 bis 2025. Zugleich wird die Verwaltung beauftragt die Anzeige bei der Rechtsaufsicht und die öffentliche Bekanntmachung in die Wege zu leiten. Ferner wird der Gemeinschaftsvorsitzende im Haushaltsvollzug ermächtigt, für die eigentliche zuständige Verbandsversammlung die Vergabe an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Offingen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Haushaltsatzung mit Haushaltsplan 2022 sowie den Finanzplan 2023 bis 2025. Zugleich wird die Verwaltung beauftragt die Anzeige bei der Rechtsaufsicht und die öffentliche Bekanntmachung in die Wege zu leiten. Ferner wird der Gemeinschaftsvorsitzende im Haushaltsvollzug ermächtigt, für die eigentliche zuständige Verbandsversammlung die Vergabe an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Personenstandsgesetzes sowie der Verordnung zur Ausführung (AVPStG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Offingen) Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 03.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bestellung von Frau Sandra Schuster zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Offingen

Frau Schuster war bereits in der VGem. Offingen vom 01.05.2014 bis 17.02.2019 beschäftigt. Wir konnten Frau Schuster zum 01.04.2022 wieder als Mitarbeiterin für das Bürgeramt der VGem. Offingen gewinnen.

Um die, Vertretungsbefugnis in Fällen von Krankheit, Urlaub und Fluktuation im Standesamt gewährleisten zu können, schlägt die Verwaltung vor,  Frau Sandra Schuster zur Standesbeamtin, vorbehaltlich der Anerkennung durch die Standesamtsaufsicht, zu bestellen.
 
Wie in § 2 Abs. 1 AVPStG gefordert, erfüllt Frau Schuster folgende Voraussetzungen:

       - aktives Beschäftigungsverhältnis (Nr. 1): Ab 01.04.2022 bei der VGem. Offingen.

       - Vorrausetzung Verwaltungsfachwirtin, BL II (Nr. 2) nicht erfüllt                                   §2 Abs. 2 AVPStG; hier ist eine Ausnahmegenehmigung von der                                  Aufsichtsbehörde einzuholen

       - Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen 
          Dezember 2019/Dauer der 40-Punkteregelung bis 20.12.2024 (Nr. 3)

       - Tätig im Standesamt VGem. Syrgenstein seit 18.02.2019 (Nr. 4)

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja

Beschluss

Die Aufsichtsbehörde wird um Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur  Bestellung von Frau Sandra Schuster, geb. 16.07.1978, zur  Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Offingen gemäß § 2 Abs.1 Nr. 2 i.V. Abs. 2 AVPStG zum Vollzug des PStG gebeten; unter der Bedingung des Einverständnisses der Standesamtsaufsicht beschließt die Gemeinschaftsversammlung die Bestellung von Frau Schuster zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Offingen zum nächst möglich rechtlichen Zeitpunkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Gemeinde Gundremmingen) Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 03.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Anfrage auf ein gemeinsames Amtsblatt alle 14 Tage an alle Haushalte kostenlos zu verteilen.
Finanziert soll es über Werbung. Die Einzelnen Bürgermeister sollen das in der einzelnen Kommunen beraten.

Bürgermeisterin Frau Dieterich –Kast hat in einer vergangen Sitzung von Rettenbach einstimmig entschieden selbständig zu bleiben.


Bürgermeister Herr Wörz bedankt sich bei dem VGem. Vorsitzenden Herrn Bühler für seine tolle Leistung die er in der letzten Zeit  
Einschließlich bei  Herrn Zeh der Kämmerei 

Datenstand vom 14.02.2023 09:28 Uhr