Datum: 30.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Pfaffenhausen
Gremium: Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen
Körperschaft: VG Pfaffenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 26.06.2023
2 örtliche Rechnungsprüfung 2016 - Feststellungsbeschluss
3 örtliche Rechnungsprüfung 2016 - Entlastungsbeschluss
4 örtliche Rechnungsprüfung 2022 - Feststellungsbeschluss
5 örtliche Rechnungsprüfung 2022 - Entlastungsbeschluss
6 Ernennung von Herrn Alexander Ott zum Leiter des Standesamtsbezirks Pfaffenhausen
7 Vorgehensweise zur künftigen Gestaltung von Altersteilzeit für die Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen
8 Mitteilungen, Bekanntgaben, Anfragen

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1. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 26.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen (VG Pfaffenhausen) Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen 30.10.2023 ö 1

Sach- und Rechtslage

Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2023 wurde per E-Mail verschickt. Nachdem hiergegen keine Einwände erhoben wurden, gilt die Niederschrift somit als genehmigt.

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2. örtliche Rechnungsprüfung 2016 - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen (VG Pfaffenhausen) Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen 30.10.2023 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung vom 06.11.2017.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2016 wurde am 10.04.2017 vorgelegt. Die Jahresrechnung 2016 wurde am 06.11.2017 vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss stichprobenweise geprüft. Die Haushaltsüberschreitungen werden nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung 2016 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. örtliche Rechnungsprüfung 2016 - Entlastungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen (VG Pfaffenhausen) Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen 30.10.2023 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung vom 06.11.2017.

Beschluss

Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2016 wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. örtliche Rechnungsprüfung 2022 - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen (VG Pfaffenhausen) Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen 30.10.2023 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung vom 30.10.2023.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2022 wurde am 26.06.2023 vorgelegt. Die Jahresrechnung 2022 wurde am 30.10.2023 vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss stichprobenweise geprüft. Die Haushaltsüberschreitungen werden nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung 2022 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. örtliche Rechnungsprüfung 2022 - Entlastungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen (VG Pfaffenhausen) Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen 30.10.2023 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung vom 30.10.2023.

Beschluss

Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2022 wird beschlossen.
(Ausschluss VG-Vorsitzender Robert Wilhelm)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Ernennung von Herrn Alexander Ott zum Leiter des Standesamtsbezirks Pfaffenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen (VG Pfaffenhausen) Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen 30.10.2023 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Derzeit sind für die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen drei Standesbeamte tätig. Die Geschäftsstellenleiterin Frau Monika Walz wurde mit Wirkung vom 01.01.2015 zur Leiterin des Standesamtes berufen. Um als Standesbeamter/in tätig sein zu können, sind diese zur Teilnahme an verschiedenen Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig innerhalb von 5 Jahren verpflichtet. Der Nachweiszeitraum für Frau Walz endet am 22.11.2024, so dass bis dahin zum Erhalt der Befähigung zur Standesbeamtin eine mindestens einwöchige Fortbildung anstünde.
Um die bisherige, abteilungsübergreifende Vertretungsregelung unter drei Abteilungsleitern innerhalb der VG zu vereinfachen und die Aufgabenbereiche zusammenzuführen, ist beabsichtigt, die Aufgaben des Standesamtes künftig zentral im Hauptamt anzusiedeln. Frau Antje Kühsel übt bereits die Vertretung des Hauptamtsleiters Herr Alexander Ott aus und hat sich bereit erklärt, künftig auch die Tätigkeit als Standesbeamtin im Rahmen einer gegenseitigen Vertretung zu übernehmen. So könnten auch Urlaubsvertretungen untereinander leichter geregelt werden. Damit wäre eine Fortbildung für Frau Walz nicht mehr erforderlich, ihre Bestellung zur Standesbeamtin wäre zu gegebener Zeit zu widerrufen. Gleichzeitig wäre dann nach Abschluss des Einführungslehrgangs Frau Kühsel als neue Standesbeamtin zu berufen.

Herr Alexander Ott ist zudem seit 08.04.2014 hauptsächlich mit den Aufgaben des Personenstandswesens im Standesamtsbezirk Pfaffenhausen betraut und erfüllt mit der erfolgreich abgelegten Fachprüfung II im Jahr 2020 inzwischen auch über die persönlichen Voraussetzungen zur Leitung des Standesamts. Es wird deshalb empfohlen, die Bestellung von Frau Monika Walz als Leiterin des Standesamts für den Standesamtsbezirk Pfaffenhausen zu widerrufen und Herrn Alexander Ott als Leiter des Standesamts für den Standesamtsbezirk Pfaffenhausen zu berufen. Gleichzeitig soll Frau Monika Walz bis zur Beendigung Ihrer Tätigkeit im Standesamt als stellvertretende Leiterin des Standesamts für den Standesamtsbezirk Pfaffenhausen bestellt werden.

Beschluss

Die Bestellung der Geschäftsstellenleiterin Frau Monika Walz zur Leiterin des Standesamts für den Standesamtsbezirk Pfaffenhausen vom 01.01.2015 wird mit Wirkung vom 01.11.2023 widerrufen. Gleichzeitig wird der Leiter des Hauptamtes, Herr Alexander Ott, mit Wirkung vom 01.11.2023 zum Leiter des Standesamtsbezirk Pfaffenhausen berufen. Frau Monika Walz wird mit Wirkung vom 01.11.2023 zur stellvertretenden Leitung des Standesamts für den Standesamtsbezirk Pfaffenhausen bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Vorgehensweise zur künftigen Gestaltung von Altersteilzeit für die Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen (VG Pfaffenhausen) Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen 30.10.2023 ö 7

Sach- und Rechtslage

Bis zum 31.12.2022 bestand aufgrund des Tarifvertrags zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) für 2,5 % der Tarifbeschäftigten eines Arbeitsgebers des öffentlichen Dienstes ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Altersteilzeit. Nachdem der TV FlexAZ aber in den letzten Tarifverhandlungen nicht mehr verlängert wurde, besteht damit auch seit dem 01.01.2023 kein Rechtsanspruch mehr, allerdings ist die Gewährung von Altersteilzeit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) weiterhin grundsätzlich möglich. Die Gewährung von Altersteilzeit unterliegt nun jedoch der Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers. 
         
Voraussetzungen nach dem AltTZG sind u.a. die Erreichung eines Mindestalters für den Beginn der Altersteilzeit von 55 Jahren (bisher 60 Jahre) und es muss sich eine Altersrente mit oder ohne Abschlag anschließen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG). 

Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) empfiehlt, dass zur Frage einer künftigen Gewährung von Altersteilzeit grundsätzlich eine Meinungsbildung im Gremium zu erfolgen hat. Zu berücksichtigen seien dabei die Altersstruktur der Beschäftigten eines Arbeitgebers, die Prognose über die Zahl der Interessenten für Altersteilzeit, unbesetzte Stellen, Personalgewinnungsprobleme, Haushaltslage etc. Zudem ist nicht absehbar, ob dieses Thema bei künftigen Tarifverhandlungen wieder eine Rolle spielen könnte.

Nach Auffassung des KAV gibt es daher folgende Möglichkeiten zur Entscheidung über ein künftiges Vorgehen für Arbeitgeber:

  1. Das Instrument der Altersteilzeit wird nicht mehr genutzt.
  2. Altersteilzeit kommt nur noch in Einzelfällen aus besonderen personalpolitischen Gründen zur Anwendung.
  3. Altersteilzeit wird weiterhin angeboten. Höchstens X Beschäftigte können zugleich Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Vorrangig werden Beschäftigte berücksichtigt, die ….         (Bestimmte Kriterien) erfüllen.

Aktuell liegt der Verwaltungsgemeinschaft bereits ein Antrag auf Gewährung von Altersteilzeit vor. Weitere Antragswünsche sind derzeit nicht bekannt. 

Die Verwaltung empfiehlt, künftig über einen Antrag auf Altersteilzeit bis auf Weiteres im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zu beraten und zu entscheiden. Damit kann die Sachlage bei jedem Antrag neu bewertet werden anhand der aktuellen Situation.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung gewährt aufgrund der geänderten Rechtslage nach Wegfall des Tarifvertrags zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) ihren Tarifbeschäftigten grundsätzlich auch weiterhin die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz. Allerdings erfolgt die Gewährung von Altersteilzeit bis auf Weiteres nur noch in Einzelfällen aus besonderen personalpolitischen Gründen. Die endgültige Entscheidung über den Abschluss eines Altersteilzeitvertrages bleibt der Gemeinschaftsversammlung vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

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8. Mitteilungen, Bekanntgaben, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen (VG Pfaffenhausen) Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen 30.10.2023 ö 8

Sach- und Rechtslage

Keine Themen.

Datenstand vom 29.01.2024 15:10 Uhr