Datum: 11.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Pfaffenhausen
Gremium: Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen
Körperschaft: VG Pfaffenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 22.01.2024
2 Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinschaftsversammlung hinsichtlich der Bekanntmachungsart für Satzungen und Verordnungen
3 Bestellung von Frau Antje Kühsel zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Pfaffenhausen
4 Mitteilungen, Bekanntgaben, Anfragen

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1. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 22.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen (VG Pfaffenhausen) Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen 11.04.2024 ö 1

Sach- und Rechtslage

Die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzung vom 22.01.2024 sind über das Ratsinformationssystem für alle Gremiumsmitglieder einsehbar, nachdem hiergegen keine Einwände erhoben wurden, gilt die Niederschrift somit als genehmigt.

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2. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinschaftsversammlung hinsichtlich der Bekanntmachungsart für Satzungen und Verordnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen (VG Pfaffenhausen) Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen 11.04.2024 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Mit Wirkung zum 01.01.2024 ist die neue Bayerische Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) in Kraft getreten, welche die bisherige Bekanntmachungsverordnung (BekV) ersetzt. Mit Einführung der neuen Verordnung ist nun eine rechtlich zulässige Digitalisierung der Bekanntmachungsform von Satzungen und Verordnungen möglich sowie in der Folge von Verwaltungsakten, Ladungen und sonstigen Mitteilungen. Eine rechtlich wirksame Bekanntmachung ist zwingende Voraussetzung für ein rechtswirksames In-Kraft-Treten einer Satzung oder Verordnung. 

Bislang werden auf der Grundlage der Gemeindeordnung und verankert in der Geschäftsordnung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft, ihren Mitgliedsgemeinden und Verbänden Satzungen und Verordnungen durch Niederlegung in der Verwaltungsgemeinschaft und Anschlag an den entsprechenden Amtstafeln bekannt gemacht. Bei den Verbänden gilt abweichend vom Anschlag an Amtstafeln eine Bekanntmachungsverpflichtung im Amtsblatt des Landkreises. 

Das Kreisamtsblatt des Landkreises Unterallgäu wird inzwischen nur noch rein digital veröffentlicht. Infolgedessen ist hier bereits eine Anpassung der jeweiligen Geschäftsordnungen der Verbände veranlasst. Zudem ist nun durch die BayKommV auch für Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften die Möglichkeit einer künftig digitalen Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen geschaffen worden. Dies bietet den Vorteil einer dauerhaften Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis durch Wegfall von Materialkosten für Papier und Drucker usw. sowie verringerter Zeitaufwand und somit Einsparung von Personalkosten. Im Übrigen wirkt sich die gewählte Art der Bekanntmachungsform nicht nur auf Satzungen und Verordnungen aus, sondern ist auch gemäß Art. 10 Abs. 1 Satz 4 VGemO i.V.m. Art. 27 Abs. 2 BayGO     für die Bekanntmachung von Verwaltungsakten, Ladungen und sonstigen Mitteilungen zu beachten, so dass die Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auch für diesen Bereich zu erwarten ist.

Zu beachten ist schließlich, dass gemäß Art. 10 Abs. 1 Satz 3 VGemO die Möglichkeit einer Bekanntmachung durch Niederlegung in der VG sowie Bekanntmachung der Niederlegung digital über das Internet nur zulässig ist, wenn sämtliche Mitgliedsgemeinden dieselbe Art der Bekanntmachung gewählt haben. Dies war hinsichtlich der Wahl der Anschlagtafeln in der Vergangenheit bei allen der Fall, ist somit bei einer Änderung zur digitalen Bekanntmachung hin ebenfalls von allen Mitgliedsgemeinden und Verbänden zu übernehmen.

Unbeschadet dessen haben die Verwaltungsgemeinschaft, Gemeinden und Verbände weiterhin die Möglichkeit, ihre Bürger über die bisherige Bekanntmachungsform an den gemeindlichen Anschlagstafeln in bisheriger Weise zu informieren. Diese Tafeln dienen künftig jedoch nur noch rein zu Informationszwecken. Der Tag und die Zeit des Anbringens sind dann rechtlich nicht mehr weiter relevant, da dies allein durch die digitale Bekanntmachung auf der jeweiligen Internetseite bewirkt wird.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Geschäftsordnung der Gemeinschaftsversammlung entsprechend anzupassen und die Möglichkeit der digitalen Bekanntmachungsform durch Niederlegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft und Bekanntgabe der Niederlegung im Internet für Satzungen und Verordnungen zu wählen.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Änderung der bisherigen Bekanntmachungsart für Satzungen und Verordnungen durch Änderung der zugrundliegenden Geschäftsordnung der Gemeinschaftsversammlung mit Wirkung ab dem 01.05.2024 wie folgt:

§ 28 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Fassung:

(1) Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter www.vgem-pfaffenhausen.de/bekanntmachungen bekanntgegeben wird. Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Geschäftsstelle niedergelegt ist. Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über das Internet unter der öffentlich zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz 1 hingewiesen.

Der bisherige § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung entfällt. 

Auf diese Beschlussfassung über die geänderte, künftig digitale Bekanntmachungsart soll sowohl an den bisherigen Anschlagstafeln als auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft hingewiesen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bestellung von Frau Antje Kühsel zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Pfaffenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen (VG Pfaffenhausen) Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen 11.04.2024 ö 3

Sach- und Rechtslage

Bereits auf der Sitzung vom 30.10.2023 wurde über die personellen Veränderungen im Standesamt für den Standesamtsbezirk Pfaffenhausen berichtet. Demnach scheidet die Geschäftsstellenleiterin, Frau Monika Walz als Standesbeamtin aus. Aus vertretungstechnischen Gründen sollten mindestens drei Standesbeamte im Standesamtsbezirk vorhanden sein. Frau Antje Kühsel hat nun zwischenzeitlich den Einführungslehrgang für Standesbeamte erfolgreich besucht. Auch die Ausnahmegenehmigung der Standesamtsaufsicht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz (AVPStG) liegt vor. 
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Frau Kühsel zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Pfaffenhausen zu bestellen. 

Beschluss

Frau Antje Kühsel wird mit Wirkung vom 12.04.2024 auf jederzeitigen Widerruf zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Pfaffenhausen bestellt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Mitteilungen, Bekanntgaben, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen (VG Pfaffenhausen) Gemeinschaftsversammlung VG Pfaffenhausen 11.04.2024 ö 4

Sach- und Rechtslage

Keine Themen.

Datenstand vom 07.08.2024 13:08 Uhr