Niederlegung des Amts als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied durch Frau Maria Frischholz und Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Georgenberg, 01.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Georgenberg (Gemeinde Georgenberg) Sitzung des Gemeinderates Georgenberg 01.02.2024 ö beschließend 2

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amts als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied durch Frau Maria Frischholz fest (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

Gemeinderatsmitglied Maria Frischholz hat gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass nach der Bekanntmachung des Ergebnisses zur Wahl des Gemeinderats am 15. März 2020 nach dem Ausscheiden von Gemeinderatsmitglied Maria Frischholz die erste Listennachfolgerin der Freien Wähler Georgenberg (FW), Frau Rita Voit, nachrückt (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG). 
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind noch erfüllt. Amtsantrittshindernisse nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GLKrWG liegen nicht vor. 

Die Gewählte ist aufzufordern, binnen einer Woche zu erklären, ob sie die Wahl annimmt (Art. 47 GLKrWG). 

Im Falle der Ablehnung der Wahl zum Gemeinderatsmitglied ist der jeweilige nachrückende Listennachfolger entsprechend Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG zur Erklärung über die Annahme der Wahl als Gemeinderatsmitglied aufzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2024 11:59 Uhr