Zu dem Bericht nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung (öffentlich):
Tz. 2:
Regelung der Fälligkeit in § 3 der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Georgenberg vom 22.11.2013.
§ 3 der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Georgenberg vom 22.11.2013 wird geändert. Die Regelung im Satzungsmuster zu § 3 wird übernommen.
Tz. 3:
Neufestsetzung der in der Anlage gemäß § 1 Abs. 3 der Aufwendungs- und Kostensatzung (Verzeichnis der Pauschalsätze) enthaltenen Pauschalsätze für Streckenkosten und Ausrückestundenkosten.
Die Kalkulationsgrundlagen für die im Einsatz befindlichen Fahrzeuge und Gerätschaften der Freiwilligen Feuerwehren werden ermittelt. Nach Abschluss werden die Pauschalsätze für die im Einsatz befindlichen Fahrzeuge und Gerätschaften neu festgesetzt.
Tz 4:
Die Fälligkeit der Zahlung in dem Leistungsbescheid wird geändert.
Die Regelungen des Pauschalsätze-Verzeichnisses werden zukünftig beachtet.
Tz 6:
Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Georgenberg und dem Schulverband Pleystein über die Abrechnung von Schülerbeförderungskosten für die Mitbenutzung der Schulbusse durch Mittelschüler des Schulverbandes Pleystein bis zur Grundschule Neudorf.
Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Georgenberg und dem Schulverband Pleystein zur Abrechnung von Schülerbeförderungskosten für die Mitbenutzung der Schulbusse durch Mittelschüler des Schulverbandes Pleystein bis zur Grundschule Neudorf wurde entsprechend dem vorgeschlagenen Regelungsinhalt abgeschlossen.
Tz 7:
Ermittlung der förderfähigen Aufsichtszeiten der Schülerbeaufsichtigung.
Der Ermittlung der anfallenden Beaufsichtigungszeiten wird zukünftig der im Beförderungsvertrag festgelegte Fahrplan und der Stundenplan zugrunde gelegt.
Tz. 8:
Ermittlung der Durchschnittsgrößen der Grundstücke und der Vervielfältiger zur Beitrags- und Gebührenkalkulation der Abwasseranlagen in der Gemeinde Georgenberg.
Die Durchschnittsgrößen der Grundstücke und die Vervielfältiger zu den Beitrags- und Gebührenkalkulationen der Abwasseranlagen in der Gemeinde Georgenberg werden ermittelt und festgesetzt.
Tz 9:
Differenzierung der Grundgebühren für unterschiedliche Wasserzählergrößen
Die Beitrags- und Gebührensatzungen werden hinsichtlich des Grundgebührenteils überprüft
Tz. 10:
Kürzung von Beiträgen und Zuwendungen bei vollständig abgeschriebenen Investitionen.
Tz. 10 wird bei den zukünftig anstehenden Kalkulationen beachtet.
Tz. 11:
Kürzung von Beiträgen und Zuwendungen bei vollständig abgeschriebenen Investitionen.
Tz. 11 wird bei den zukünftig anstehenden Kalkulationen beachtet.