Niederlegung des Amts als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied durch Herrn Martin Scheibl und Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Georgenberg, 09.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Georgenberg (Gemeinde Georgenberg) Sitzung des Gemeinderates Georgenberg 09.09.2021 ö beschließend 2

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amts als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied durch Herrn Martin Scheibl fest (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass nach der Bekanntmachung des Ergebnisses zur Wahl des Gemeinderats am 15. März 2020 nach dem Ausscheiden von Gemeinderatsmitglied Martin Scheibl die erste Listennachfolgerin der Freien Wähler Georgenberg (FW), Frau Maria Frischholz, nachrückt (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG). 
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind noch erfüllt. Amtsantrittshindernisse nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GLKrWG liegen nicht vor. 

Die Gewählte ist aufzufordern, binnen einer Woche zu erklären, ob sie die Wahl annimmt (Art. 47 GLKrWG). 

Im Falle der Ablehnung der Wahl zum Gemeinderatsmitglied ist der jeweilige nachrückende Listennachfolger entsprechend Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG zur Erklärung über die Annahme der Wahl als Gemeinderatsmitglied aufzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.01.2022 11:03 Uhr