Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des Herrn Alfred Bergler, Neuenhammer 1 1/2, 92697 Georgenberg, als stellv. Notkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neuenhammer (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs 4 und 5 BayFwG)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates Georgenberg, 07.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Georgenberg (Gemeinde Georgenberg) | Sitzung des Gemeinderates Georgenberg | 07.07.2022 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Alfred Bergler als stellv. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neuenhammer ab 11. Juli 2022 notzubestellen. Die Notbestellung endet, sobald ein neuer stellv. Kommandant gewählt und durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2022 08:27 Uhr