Bauantrag Bayer Elisabeth zur Errichtung einer Doppelhaushälfte (Ersatzbau wegen Brand), Haus Ost, FlNr. 72 Gäßele 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf, 11.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA). 
Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich.

Für die 3 Wohneinheiten werden 6 Stellplätze vorgesehen, davon 3 als Garage, 2 Stellplätze auf dem Grundstück und ein weiterer auf dem Grundstück der Haushälfte West (siehe vorhergehender TOP); dies entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Mit Familie Bayer sind auch bereits Gespräche wegen eine Bereinigung der Eigentumsverhältnisse der anliegenden Straßen geführt worden. Der angedachte begradigte Grenzverlauf ist bereits in den Plänen berücksichtigt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Regenwasser ist auf privaten Grund zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2022 07:43 Uhr