Einbeziehungssatzung Rauhenlechsberg; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf, 02.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 02.04.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zur behutsamen Arrondierung und zur Deckung des Wohnbedarfs der einheimischen Bevölkerung könnte im Winkel westlich des Anwesens Schlossbergstraße 25 und südlich des Anwesens Schlossbergstraße 27 eine Einbeziehungssatzung für eine Fläche von ca. 1.290 qm aufgestellt werden. Die Erschließung würde als private Zufahrt von Westen her (Rauhenlechsberg) erfolgen.

Die Höhenlage der geplanten Zufahrt ist dort vorläufig auf 663,37 m üNN. Vorgesehen, die OKFFB könnte insofern auf ca. 663,50 m festgesetzt werden. 
Fraglich ist, ob sowohl der Gebäudetyp E+D (wie z.B. Schlossbergstraße 25) als auch E+1 (wie im Filzle Nord zulässig) zugelassen werden soll. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für eine 1290 qm große Teilfläche im Osten des Grundstücks FlNr. 227 mit Zufahrt von Westen her.
  2. Der Vorsitzende wird beauftragt, in Absprache mit dem Antragsteller den Planungsverband oder das Ing.Büro Hörner&Partner mit der Erstellung der Planentwürfe zu beauftragen.
  3. Die Planung soll folgende Eckpunkte haben: OK FFB EG max. 663,10 m üNN, Wandhöhe max. 5,50 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 16:51 Uhr