Einbeziehungssatzung Rauhenlechsberg; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf, 02.04.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) | 65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf | 02.04.2025 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Die Höhenlage der geplanten Zufahrt ist dort vorläufig auf 663,37 m üNN. Vorgesehen, die OKFFB könnte insofern auf ca. 663,50 m festgesetzt werden.
Fraglich ist, ob sowohl der Gebäudetyp E+D (wie z.B. Schlossbergstraße 25) als auch E+1 (wie im Filzle Nord zulässig) zugelassen werden soll.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0