Bauantrag: Einbau einer 3. Wohneinheit in das bestehende Zweifamilienhaus, sowie Neubau eines Carports und eines Abstellraumes FlNr. 801 (Alpenstraße 18a)


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf, 21.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 67. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 21.05.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Umgebungsbebauung entspricht einem MDW.
Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nicht ersichtlich. 

Dem Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen mit Beschluss vom 23.10.2024 erteilt.

Das Vorhaben bedarf einer Befreiung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung, diese wurde ebenfalls am 23.10.2024 erteilt.

Das 16m Privileg kann auf der Nord- und Südseite (vgl. Planbeilage) aufgrund des Balkons mit darüber liegendem Dach nicht eingehalten werden, da die Hauslänge dann insgesamt 17,49 m beträgt.
Hierfür ist laut Email des LRA ebenfalls eine Befreiung notwendig.

Beschluss

Dem Abweichungsantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Gemeinde erteilt die Zustimmung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß § 145 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2025 09:03 Uhr