Umstufung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldwegs "Mitterwand" zur Ortsstraße "Mitterfeld", Umschreibung eines Teilstücks der Ortsstraße "Lechrainstraße" zur Ortsstraße "Mitterfeld"
Daten angezeigt aus Sitzung:
67. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf, 21.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch In-Kraft-Treten der 2. Änderung der Abrundungssatzung Apfeldorfhausen sind nun die Flurstücke mit den Nummern 2438/8, 2438/9 und 2438/10 der Gemarkung Apfeldorf in den Innenbereich einbezogen worden. Bei der anliegenden Straße hat sich dadurch die Verkehrsbedeutung geändert. Das im Lageplan grün gekennzeichnete Teilstück ist aktuell noch Bestandteil des öffentlichen Feld- und Waldweges „Nr. 43 Mitterwand“, das rot dargestellte Teilstück ist derzeit Bestandteil der Ortsstraße „Nr. 13 Lechrainstraße“, das orange dargestellte Teilstück ist derzeit noch nicht gewidmet.
Beschluss
Das auf der Flurnummer 2440 der Gemarkung Apfeldorf gelegene grün markierte Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges „Nr. 43 Mitterwand“ wird zur Ortsstraße „Nr. 35 Mitterfeld“ umgestuft und zwar bis zum Ende des Grundstücks FlNr. 2438/10.
Das auf der Flurnummer 2436 der Gemarkung Apfeldorf gelegene rot markierte Teilstück der Ortsstraße „Nr. 13 Lechrainstraße“ wird dort abgeschrieben und bei der Ortsstraße „Nr. 35 Mitterfeld“ eingetragen. Die Lechrainstraße 5 bleibt die Lechrainstraße 5.
Das auf der Flurnummer 2438/11 der Gemarkung Apfeldorf gelegene Teilstück (gelb markiert) wird als Bestandteil der Ortsstraße „Nr. 35 Mitterfeld“ gewidmet, bis zum Ende des Grundstücks FlNr. 2438/10.:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.06.2025 09:03 Uhr