Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück FlNr. 23/1 der Gem. Apfeldorf (Sonnenhang 3a)


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf, 20.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 27. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 20.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Mischgebiet (MI).
Es gilt vom Gemeinderat zu beurteilen, inwieweit Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen könnten, ersichtlich sind.
Für die zwei Wohneinheiten sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung gesamt 4 Stellplätze 
(3 Garagen- und 1 Offenstellplatz) nachzuweisen, welche entsprechend im Plan vorgesehen werden.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Regenwasser ist auf privaten Grund zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2022 17:30 Uhr