Tektur: Bauantrag: Abbruch best. Scheune, Neubau Mehrfamilienhaus mit Tagescafe und Tiefgarage, Flnr.137, Kinsauer Straße 2a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  64. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf, 19.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 64. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 19.03.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen der vorliegenden Tektur wurde folgendes an der Planung geändert:

  • Änderung der Gebäudehöhe von 6,89m auf 7,04m (OK FFB)
  • Geringfügige Änderung der Abstandsflächen sowie der Höhen im Schnitt

Es wird eine Befreiung vom Bebauungsplan „Unterapfeldorf – Mitte“ beantragt.
Gemäß B 1.1 ist In Bereich A und C für die Höhenentwicklung der baulichen Anlagen der Bestand maßgebend.
Ersatzbauten dürfen maximal die Wandhöhe des Altbestandes aufweisen. 
In Bereich D gilt eine maximale Wandhöhe von 7,05 m (gemessen von der OK Rohfußboden).

Die geplante Gebäudehöhe soll 7,19 m betragen, begründet wird dies wie folgt:
Die geplante Gebäudehöhe überschreitet die zulässige Höhe um 14 cm und beträgt 
somit 7,19 m. Diese geringfügige Überschreitung ist notwendig, um die Anforderungen an die 
Dämmung gemäß dem Effizienzhaus-Standard 40 (EH40) zu erfüllen.
Die Einhaltung des EH40-Standards erfordert eine besonders hochwertige Dämmung aller 
Außenbauteile, einschließlich Wände, Dach und Boden.
Diese Maßnahmen sind unerlässlich, um den Primärenergiebedarf und den 
Transmissionswärmeverlust des Gebäudes signifikant zu reduzieren und somit einen nachhaltigen und energieeffizienten Betrieb zu gewährleisten. Die zusätzliche Dämmung führt zu einer minimalen Erhöhung der Gebäudehöhe, die jedoch im Verhältnis zu den erheblichen energetischen Vorteilen und der langfristigen Reduzierung des CO2-Ausstoßes als vertretbar angesehen werden sollte. Die Überschreitung von 14 cm beeinträchtigt weder das städtebauliche Erscheinungsbild noch die Belange der Nachbarschaft in nennenswerter Weise.

Es wird ebenfalls eine Befreiung des Art. 6 BayBo beantragt Gegenstand dieser ist die Überdeckung der Abstandsflächen der Balkone im Obergeschoss und Dachgeschoss und den damit verbundenen Entfall der H/2 Privilegierung.
Begründet wird der Befreiungsantrag wie folgt:
Aufgrund der Überdeckung der Abstandsflächen der Balkone wird eine Abweichung beantragt. Weiter entfällt die Priviligierung für die H/2 Regelung für die anderen Abstandsflächen. Es wird eine Abweichung beantragt dass für die folgenden Abstandsflächen weiter die H/2 - Regelung angewendet werden darf um die Abstandsflächen einzuhalten.

Der Tekturantrag liegt dem Gemeinderat vor.

Beschluss

Dem Antrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2025 08:15 Uhr