Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan "Filzle Nord" zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 226/5 der Gemarkung Apfeldorf, Schlossbergstraße 29


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf, 02.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 02.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben ist an sich genehmigungsfrei. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. m. dem Bebauungsplan „Filzle Nord“.

Das Vorhaben unterschreitet dem im Bebauungsplan festgesetzten uneingefriedeten Stauraum um 60 cm in der der Tiefe.

Grundsätzlich können Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und eine städtebauliche Vertretbarkeit gegeben ist; außerdem müssen nachbarliche Interessen gewahrt bleiben.
Ob der beantragten Befreiung zugestimmt wird, liegt im gemeindlichen Ermessen.

Beschluss

Der beantragten isolierten Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 16:51 Uhr