Datum: 20.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrhof Apfeldorf
Gremium: Gemeinderat Apfeldorf
Körperschaft: Gemeinde Apfeldorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vergangenen Sitzung
2 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück FlNr. 23/1 der Gem. Apfeldorf (Sonnenhang 3a)
3 Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan "Unterapfeldorf Mitte" bezüglich der Baugrenze sowie Antrag auf Zustimmung zur beantragten Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung - jeweils hinsichtlich des Vorhabens "Umbau des Wohn- und Geschäftshauses mit Einbau von 6 Wohneinheiten" auf dem Grundstück FlNr. 179 der Gem. Apfeldorf (Kirchplatz 4)
4 Erstaufforstungsantrag; Antrag auf Pflanzung eines Waldes auf FlNr. 2487/0 (Apfeldorfhausen)
5 Glasfaserausbau in der Gemeinde; Angebot der Fa. IK-T: Beratungsleistungen kombinierte Markterkundung Gigabit-Förderverfahren Bund und Land
6 1. Änderung Kindergartenbenutzungssatzung; Anpassung der Kernzeit
7 Anruf-Sammel-Taxi (AST)
8 Informationen an den Gemeinderat
9 Wünsche und Anfragen von Seiten des Gemeinderates

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1. Genehmigung der Niederschrift der vergangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 27. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 20.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderats vom 23.03.2022 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugesandt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 23.03.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück FlNr. 23/1 der Gem. Apfeldorf (Sonnenhang 3a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 27. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 20.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Mischgebiet (MI).
Es gilt vom Gemeinderat zu beurteilen, inwieweit Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen könnten, ersichtlich sind.
Für die zwei Wohneinheiten sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung gesamt 4 Stellplätze 
(3 Garagen- und 1 Offenstellplatz) nachzuweisen, welche entsprechend im Plan vorgesehen werden.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Regenwasser ist auf privaten Grund zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan "Unterapfeldorf Mitte" bezüglich der Baugrenze sowie Antrag auf Zustimmung zur beantragten Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung - jeweils hinsichtlich des Vorhabens "Umbau des Wohn- und Geschäftshauses mit Einbau von 6 Wohneinheiten" auf dem Grundstück FlNr. 179 der Gem. Apfeldorf (Kirchplatz 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 27. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 20.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. m. dem Bebauungsplan „Apfeldorf-Unterapfeldorf Mitte“; dem Vorhaben wurde in der Sitzung vom 31.03.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Baugenehmigungsbehörde hat nun mitgeteilt, dass der Balkon sowie die Terrasse auf der Westseite des Gebäudes und auch der geplante Balkon, welcher über den bestehenden Garagen auf der Nordseite des Gebäudes errichtet werden soll, die Baugrenzen überschreitet – weshalb ein Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan diesbezüglich gestellt wurde.

Die Befreiung wird damit begründet, dass sich die Außenmaße des Gebäudes nicht vergrößern und auch die Abstandsflächen eingehalten werden können.
Ferner wird in Bezug auf die Dachterrasse darauf hingewiesen, dass im Rahmen des damaligen Bebauungsplanerlasses, die Baugrenze nicht um die bestehenden Garagen herumgezogen wurden; ferner wurde dem Garagenanbau, welcher 2017 genehmigt wurde, ebenso der Baugrenzenüberschreitung zugestimmt.

Grundsätzlich können Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und eine städtebauliche Vertretbarkeit gegeben ist; außerdem müssen nachbarliche Interessen gewahrt bleiben.
Ob den beantragten Befreiungen zugestimmt wird, liegt im gemeindlichen Ermessen.


Da die Abstandsflächen (bedingt aufgrund des Bestands und des Nachbarbestandes) nicht eingehalten werden können wurde hierzu ein Antrag auf Abweichung von der BayBO sowie der gemeindlichen Abstandsflächensatzung gefordert.
Der Plan der Abstandsflächenüberschneidungen in der Ecke zum Grundstück HsNr. 5 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. 
Die Zustimmung zur Abweichungen in Bezug auf die Abstandsflächen durch die Baugenehmigungsbehörde wirken sich nicht nachteilig auf die benachbarten Grundstücke – da die Abstandsflächen, für welche die Befreiungen erfolgen, als wie nicht vorhanden/erforderlich anzusehen sind. 

Vom Gemeinderat ist nun zu beurteilen, ob der beantragten Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung (und damit einer Nachverdichtung im Sinne von „Innen statt Außen“) zugestimmt wird.
Im Hinblick auf den Beschluss vom 26.01.2022, wonach dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 07.12.2017 (Az.: B-1102-2017-2) zum Umbau des Wohn- und Geschäftshauses mit Erweiterung des Gemischtwarenmarktes und Einbau von zwei WE auf FlNr. 179 der Gemarkung Apfeldorf (Kirchplatz 4) und auch einer ggf. erforderlichen Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung zugestimmt wurde, ist es wohl nur sinnig, der beantragten Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung auch für das o.g. Vorhaben zuzustimmen.

Beschluss

Den beantragten Befreiungen bezüglich der jeweiligen Baugrenzenüberschreitungen durch den Balkon, die Terrasse auf der Westseite sowie der Dachterrasse auf der Nordseite des Gebäudes wird zugestimmt. 
Der Gemeinderat erteilt die Zustimmung zur beantragten Abweichung in Bezug auf die gemeindliche Abstandsflächensatzung – unter der Voraussetzung, dass keine Nachteile/Einschränkungen für die benachbarten Grundstücke entstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Erstaufforstungsantrag; Antrag auf Pflanzung eines Waldes auf FlNr. 2487/0 (Apfeldorfhausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 27. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 20.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde hat die Möglichkeit zur Äußerung zum o.g. Antrag auf Pflanzung eines Waldes auf FlNr. 2487 der Gemarkung Apfeldorf.

Für das Grundstück ist im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde bereits eine Waldfläche („Schutzwald“) dargestellt.
Insofern ist kein Konflikt mit gemeindlichen Planungen erkennbar.

.

Beschluss

Dem Erstaufforstungsantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Glasfaserausbau in der Gemeinde; Angebot der Fa. IK-T: Beratungsleistungen kombinierte Markterkundung Gigabit-Förderverfahren Bund und Land

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 27. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 20.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinde liegt ein Angebot der Fa. IK-T vom 13.04.2022 in Bezug auf die Leistungen zum Einstieg in das Bayerische Gigabit-Förderverfahren zum weiteren Glasfaserausbau in der Gemeinde Apfeldorf und ergänzend zur Durchführung einer kombinierten Markterkundung für die Gigabit-Förderverfahren des Bundes und des Landes vor.
Die Aufwandsschätzung für die Bestandsaufnahme, die Durchführung der Markterkundung sowie für den Abwägungsaufwand der Szenarien (Bundes-/Landesförderung) beläuft sich auf 4.004 €. Für die Option der Vorstellung der Ergebnisse im Gremium würden pauschal 600 € veranschlagt werden.

Zur Abdeckung dieser Leistung könnte das sogenannte „Startgeld-Netz“ in Höhe von 5.000 € verwendet werden. Die Fa. IK-T bereitet auf Anforderung der Gemeinde diese Beantragung entsprechend vor.

Entsprechend der Ergebnisse der Markterkundung könnten dann die weiteren Schritte angeboten werden, welche zu 100 % aus den Fördermitteln des Bundes abgedeckt werden könnten, wozu der Gemeinde Apfeldorf ein Förderbescheid vorliegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Fa. IK-T entsprechend des Angebots APFELDORF1BA04-1 vom 13.04.2022 mit den Leistungen zum Einstieg in das Bayerische Gigabit-Förderverfahren zum weiteren Glasfaserausbau in der Gemeinde Apfeldorf und ergänzend zur Durchführung der kombinierten Markterkundung für die Gigabit-Förderung des Bundes und des Landes sowie zur Beantragung des „Stargeld-Netz“ (Punkte 3.1, 3.2, 3.3.; und den Optionen – je nach Bedarf). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. 1. Änderung Kindergartenbenutzungssatzung; Anpassung der Kernzeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 27. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 20.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Hinblick auf die sich abzeichnenden Anmeldezahlen ist es sinnvoll, verstärkt Platzsharing zu ermöglichen (dass also z.B. ein Platz vormittags von dem einen Kind und nachmittags von einem anderen Kind belegt wird). Dem steht aber die bislang in der Satzung verankerte Kernzeit für Regelkinder von 8:15-12:15Uhr entgegen. Mit dem vorgelegten Änderungsentwurf würde diese Vorschrift gestrichen. Entsprechend den Vorgaben aus Art. 21 Abs. 5 Satz 4 BayKiBiG wird eine Mindestbuchungszeit von 20 Stunden gefordert.
Anlässlich der Änderung wird auch die in der Satzung noch bestehende Regelung der Ferienbuchung für Schulkinder entfernt, da in der Einrichtung keine Schulkinder mehr aufgenommen werden. 
Außerdem werden die Ausschlussgründe ein wenig präziser gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass folgender Satzung:

Satzung zur 1. Änderung der

Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtung

in der Gemeinde Apfeldorf


Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr.1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Apfeldorf folgende Satzung:


§ 1 Änderung

  1. § 7 Abs. 1 Sätze 2 und 3 werden gestrichen.
  2. § 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Um eine regelmäßige Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen sicherstellen zu können, werden folgende Mindestbuchungszeiten festgelegt:
a) Regelkinder: 20 Stunden pro Woche 
b) Kleinkinder mehr als 5 Stunden pro Woche“
  1. § 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Ein Kind kann mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats unter Einhaltung einer mindestens zweiwöchigen Frist vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn
a) die Personensorgeberechtigten einer kontinuierlichen partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Personal der Einrichtung bei der Bildung, Erziehung, Betreuung und Integration des Kindes zuwiderhandeln und die allgemeinen Grundsätze der Einrichtung missachten, 
b) es länger als zwei Wochen unentschuldigt fehlt, 
c) die Personensorgeberechtigten durch falsche Angaben zur Person einen Platz in der Kindertageseinrichtung erhalten haben, 
d) das Kind wiederholt unter Verstoß gegen die jeweils nach Lage und Umfang festgelegte Buchungszeit nicht pünktlich in die Einrichtung gebracht oder abgeholt wurde, insbesondere wenn wiederholt die Kernzeiten oder die Öffnungszeiten der Einrichtung nicht eingehalten wurden, 
e) das Kind aufgrund seines Verhaltens sich oder andere gefährdet oder die Gruppenarbeit behindert, insbesondere wenn eine Frühförderung oder eine andere heilpädagogische Behandlung angezeigt erscheint und die Personensorgeberechtigten diese Maßnahmen trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Einrichtung nicht in Anspruch nehmen, 
f) die Benutzungsgebühren für 2 Monate nicht entrichtet wurden, 
g) sonstige schwerwiegende Gründe im Verhalten des Kindes oder der Personensorgeberechtigten, die einen Ausschluss erforderlich machen, vorliegen.“ 

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Anruf-Sammel-Taxi (AST)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 27. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 20.04.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das bereits bestehende Anrufsammeltaxi (bisher bestehen Linien z.B. von Landsberg nach Fuchstal und von Landsberg nach Issing/Thaining) könnte bis zum Südrand des Landkreises Landsberg ausgedehnt werden.

Das Landratsamt Landsberg hat Entwürfe für eine bis in unsere Gemeinde reichende AST-Linie in vorgelegt. Die Unterlagen wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Hierbei ist zu beachten, dass die AST grundsätzlich vor allem für den Verkehr von und nach Landsberg konzipiert sind. 
Der Einstieg muss an der Haltestelle erfolgen. Gegen einen Komfortzuschlag von 1,00 € kann der Ausstieg auch an einem individuell gewünschten Zusatzhalt erfolgen.

Der Fahrplan für die bestehende Linie Landsberg-Seestall sieht z.B. wie folgt aus:



Die Fahrpreise für den Bürger wären wie folgt:

Von … nach Landsberg (oder zurück)
1 Person
3-4 Personen
Apfeldorf/Apfeldorfhausen
9,00 €
11,50 €
Kinsau
8,00 €
10,50 €
Ludenh./Gimmenh.
7,00 €
9,50 €
Pessenh.
7,00 €
9,50 €
Reichling/Reichlingsried
8,00 €
10,50 €
Rott
8,00 €
10,50 €

Die vom Taxiunternehmen berechneten Entgelte wären wie folgt:


Von … nach Landsberg (oder zurück)

Apfeldorf/Apfeldorfhausen
48,00 €
Kinsau
45,00 €
Ludenh./Gimmenh.
35,00 €
Pessenh.
40,00 €
Reichling/Reichlingsried
38,00 €
Rott
45,00 €

Die nicht durch Fahrgeld der Nutzer gedeckten Kosten werden zwischen Gemeinde und Landkreis Landsberg im Verhältnis 50:50 getragen.

Die Kosten für das AST sind für die Gemeinde somit von der Nutzung des Angebots abhängig. 

Die Gemeinde Fuchstal, die allerdings in einem geringeren Fahrpreiskorridor liegt, zahlte 2019 für 454 Fahrten 6.564 Euro und 2020 für 574 Fahrten ca. 7.780 Euro für das AST.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einem Beitritt der Gemeinde zum Anruf-Sammel-Taxi Landsberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu und ist zunächst bis zum 31.12.2023 befristet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Informationen an den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 27. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 20.04.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

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9. Wünsche und Anfragen von Seiten des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 27. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 20.04.2022 ö informativ 9

Sachverhalt

Es lagen keine Wünsche und Anfragen von Seiten des Gemeinderates vor.

Datenstand vom 05.05.2022 17:30 Uhr