Datum: 11.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrhof Apfeldorf
Gremium: Gemeinderat Apfeldorf
Körperschaft: Gemeinde Apfeldorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der vergangenen Sitzung
2 Bauantrag Bayer Elisabeth zur Errichtung einer Doppelhaushälfte (Ersatzbau wegen Brand), Haus Ost, FlNr. 72 Gäßele 2
3 Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Ersatzbau wegen Brand), FlNr.72 Gäßele 2, Haus West
4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung im KG auf dem Grundstück FlNr. 2327/2 der Gem. Apfeldorf (Reichlinger Straße 1b, 1c)
5 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021
6 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2021
7 Feststellung der Jahresrechnung 2021
8 Entlastung der Jahresrechnung 2021
9 Genehmigung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2022
10 Billigung des Finanz- und Investitionsplanes 2022-2025 und des Stellenplanes 2022
11 Kindergarten; Errichtung Dachflächen-PV-Anlage Auftragsvergabe
12 Informationen an den Gemeinderat
13 Wünsche und Anfragen von Seiten des Gemeinderates

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der vergangenen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderats vom 20.04.2022 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugesandt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.04.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauantrag Bayer Elisabeth zur Errichtung einer Doppelhaushälfte (Ersatzbau wegen Brand), Haus Ost, FlNr. 72 Gäßele 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA). 
Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich.

Für die 3 Wohneinheiten werden 6 Stellplätze vorgesehen, davon 3 als Garage, 2 Stellplätze auf dem Grundstück und ein weiterer auf dem Grundstück der Haushälfte West (siehe vorhergehender TOP); dies entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Mit Familie Bayer sind auch bereits Gespräche wegen eine Bereinigung der Eigentumsverhältnisse der anliegenden Straßen geführt worden. Der angedachte begradigte Grenzverlauf ist bereits in den Plänen berücksichtigt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Regenwasser ist auf privaten Grund zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Ersatzbau wegen Brand), FlNr.72 Gäßele 2, Haus West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA). 
Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich.

Für die 1 Wohneinheit werden 4 Stellplätze (wobei aber mindestens 1 für die östliche Haushälfte [siehe nächster TOP] verwendet wird) vorgesehen; dies entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Regenwasser ist auf privaten Grund zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung im KG auf dem Grundstück FlNr. 2327/2 der Gem. Apfeldorf (Reichlinger Straße 1b, 1c)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 24. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 26.01.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In den damalig vorgelegten Bauanträgen war das Vorhaben zur Errichtung einer Einliegerwohnung im KG nicht explizit aufgezeigt worden; ferner fehlten die für die geplante Einliegerwohnung zusätzlichen 2 Stellplätze – was dem Antragsteller nun von der Baugenehmigungsbehörde mitgeteilt wurde.
Vom Bauherrn wurden angepasste Eingabepläne vorgelegt, welche dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben werden.
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD).
Es gilt vom Gemeinderat zu beurteilen, inwieweit Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen könnten, ersichtlich sind.

Für die geplanten zwei Wohneinheiten werden gesamt 4 Stellplätze vorgesehen. Dies entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Hinweis: Der Wunsch des Gemeinderates in Bezug auf eine rote Dacheindeckung wurde dem Antragsteller bereits nach der ersten Beratung im Januar 2022 mitgeteilt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Regenwasser ist auf privaten Grund zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö informativ 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Thomas Schertich, trug die Niederschrift aus der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021 vom 04.04.2022 vor.
Die örtliche Prüfung gab zu keinen wesentlichen Feststellungen Anlasse. Die getroffenen Stellungnahmen wurden im Gemeinderat besprochen.

Beschluss

Der Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2021 wird zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Liste der außer- und überplanmäßigen Ausgaben wurde vorgetragen und von Bürgermeister Schmid erläutert. Im Verwaltungshaushalt wurden 4 Fälle mit einer Summe von 14.134,38 €, im Vermögenshaushalt in 3 Fällen mit einer Summe von 52.539,92 € festgestellt.

Beschluss

Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 werden nachträglich genehmigt. Die Liste mit den Fällen ergibt sich aus der Anlage zu dieser Niederschrift und ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Feststellung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2021 mit den in der Anlage ausgewiesenen Summen festgestellt. Eine Entnahme aus der „Allgemeinen Rücklage“ wurde im Jahr 2021 nicht vorgenommen.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung wie folgt festgestellt:
Haushaltsrechnung mit dem auf die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben reduziertem Ergebnis gem. § 79 Abs.3 KommHV mit dem darin enthaltenen kassenmäßigem Abschluss.

Bereinigtes Ergebnis
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamtergebnis
nach § 79 KommHV
EUR
EUR
EUR
Summe bereinigter Soll-Einnahmen
2.504.037,41
2.608.457,17
5.112.494,58
Summe bereinigter Soll-Ausgaben
2.504.037,41
2.608.457,17
5.112.494,58
Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
0,00
Kasseneinnahmereste
3.368,21
4.294,62
7.662,83




Nicht Haushaltsrechnung!
Stand beim Jahresabschluss 
Verwahrgelder und Vorschüsse
EUR
 
EUR
Einzahlungen
3.207.626.58
Vorhandene Verwahrgelder
0,00
Auszahlungen
    523.457,30
Unerledigte Verwahrgelder

Unterschied:
2.684.169,28
 
0,00

Kassenmäßiger Abschluss (§78 KommHV)

Gesamthaushalt
Gesamtrechnungssoll
Ist-Zahlungen
Kassenreste zur 

EUR
EUR
Übertragung  auf Folgejahr
Einnahmen
5.180.450,08
5.172.787.25
7.662,83
Ausgaben
5.180.450,08
5.180.450,08
0,00
Ist-Überschuss (+) oder Ist-



Fehlbetrag(-)=buchm. Kassenbestand

-7.662,83


Verwahrgelder und Vorschüsse insgesamt
IST-Zahlungen in EUR
Einnahmen
3.207.626.58
Ausgaben
    523.457,30
Mehreinnahmen (+) o. Mehrausgaben (-)
zugleich buchmäßiger Kassenbestand
2.684.169,28

Vermögensübersicht (§§ 77 Abs.2 Nr.1,81 Abs. 1 KommHV) nur Endsummen

Aufgabenbereich
Stand zu Beginn
Änderungen während des Haushaltsjahres

Stand am Ende des
Vermögensart
des Haushalts-jahres
Zugang EUR
Abgang EUR
Abschreibungen EUR
Haushaltsjahres EUR
A: Vermögen nach § 76 Abs.1
 
 
 
 

Forderungen des Anlagevermögens u. Geldanlagen
17.776,71
0,00
0,00
0,00
17.776,71
B: Vermögen nach § 76 Abs.2
Anlagevermögen kostenrechnende Einrichtungen





Wasserversorgung
752.028,00
15.155,66
0,00
45.384,81
727.380,98
Entwässerung
2.975.062,00
8.896,00
0,00
124.031,40
2.864.354,00
Friedhof
167.874,00
1.871,57
0,00
3.292,88
167.955,00
Schulbus
159.710,00
0,00
0,00
23.956,00
135.754,00
Bauhof
89.133,00
0,00
0,00
6.413,80
82.719,20
C: Vermögen nach § 76 Abs.4











Grundstücke und grundstücksgleiche  Rechte.





Summe:
4.161.583,71
37.435,07
0,00
203.078,89
3.995.939,89

Übersicht über die Rücklagen (§§ 77 Abs.2 Nr.2, 81 Abs. 2 KommHV) nur Endsummen

Art
Stand zu Beginn
Im Haushaltsjahr durchgeführte

Stand am Ende des
 
des Haushalts-jahres
Zuführungen EUR
Entnahmen EUR
Berichtigungen EUR
Haushaltsjahres EUR
1. Allgemeine Rücklage
373.900,06
1.960.477,82
0,00
0,00
2.637.377,88
2. Sonderrücklagen





GAR Entwässerung
-10.804.16
13.483,73
0,00
0,00
2.679,57
GAR Wasserversorgung
45.315,65
0,00
13.270,53
0,00
32.045,12
Summe:
711.411,55
1.973.961,55
13.270,53
0,00
2.672.102,57

Übersicht über die Schulden (§§ 77 Abs. 2 Nr. 2,81 Abs. 2 KommHV) nur Endsummen

Art
Stand zu Beginn
Änderungen während des Haushaltsjahres
Stand am Ende des
Haushaltsjahres EUR
 
des HH-Jahres EUR
Neue Kreditaufnahme
Tilgungen

1. Schulden aus Krediten
18.750,00
1.000.000,00
18.750,00
1.000.000,00
2. Schulden aus Vorg. die Kreditaufn. gleichkommt




3. Kassenkredite





Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Entlastung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung durch den Gemeinderat. 
(Er kann deshalb an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2021. Dadurch werden die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2021 gebilligt und die Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Genehmigung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Nach Beratung wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2022 dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Der Vorsitzende erläuterten die wichtigsten Punkte des Haushaltsplanes.

Der Haushaltsplan der Gemeinde Apfeldorf für das Haushaltsjahr 2022 wird 

im       Verwaltungshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben auf        3.088.050 € 
und im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben auf         6.246.550 € festgestellt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen 
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                        3.500.000 €
festgesetzt.        

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgestellt.

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)                              330 v. H.
Grundsteuer B                                                                           330 v. H.
Gewerbesteuer                                                                             350 v. H.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 510.000 € festgesetzt.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Beschluss

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für 2022 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Billigung des Finanz- und Investitionsplanes 2022-2025 und des Stellenplanes 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Vorsitzende unterrichtete den Gemeinderat über die angedachten Investitionen im Rahmen des Finanz- und Investitionsplanes der Jahre 2022 bis 2025. 
Anschließend wurde der Stellenplan für das Jahr 2022 besprochen.

Beschluss

Der Finanz- und Investitionsplan sowie der Stellenplan werden wie vorgetragen gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Kindergarten; Errichtung Dachflächen-PV-Anlage Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 27. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 20.04.2022 beschließend 4
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Für die angedachte PV-Anlage auf dem Kindergarten wurden Angebote eingeholt.

Folgende Angebote sind eingegangen (alle Angebotssummen ohne Speicher):
Fa. Friebe          16,2 kWp        22.518 € netto (= 1.390 €/kWp) 
Fa. XXX        17,92 kWp        26.200 € netto (= 1.462 €/kWp) 

Beschluss

Der Auftrag (ohne Speicher) wird an die Fa. Friebe entsprechend des vorgelegten Angebots, abzüglich eines Nachlasses von 5 %,  erteilt. Die Montage erfolgt innerhalb von ca.6 Wochen..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Informationen an den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö informativ 12

Sachverhalt

zum Seitenanfang

13. Wünsche und Anfragen von Seiten des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Vilgertshofen) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö informativ 13

Sachverhalt

GRM Hr. Streit:        Bericht über LENA (Klimaschutztreffen im Landratsamt Landsberg, am 04.05.2022)

Datenstand vom 17.05.2022 07:43 Uhr