Datum: 25.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrhof Apfeldorf
Gremium: Gemeinderat Apfeldorf
Körperschaft: Gemeinde Apfeldorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften der vergangenen Sitzungen (01.12.22 und 21.12.22)
2 Bauantrag (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 226/4 der Gemeinde Apfeldorf (Schloßbergstraße 31)
3 3. Änderung des Bebauungsplans Unterapfeldorf-Mitte; Aufstellungsbeschluss
4 Interkommunales städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK); Antrag auf Gewährung einer Zuwendung über Interkommunale Sanierungsbetreuung 2023
5 Interkommunales städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK); Vorstellung des Entwurfs der Aktualisierung der Richtlinie für das kommunale Förderprogramm in der Städtebauförderung für private Maßnahmen
6 Interkommunales städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK); Beauftragung zur Vergabe eines Gestaltungshandbuchs
7 Errichtung Waldkindergarten: Vergabe Erdarbeiten
8 Anruf-Sammel-Taxi; Vertrag in Weiterführung mit dem Landratsamt Landsberg
9 Informationen an den Gemeinderat
10 Wünsche und Anfragen von Seiten des Gemeinderates

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1. Genehmigung der Niederschriften der vergangenen Sitzungen (01.12.22 und 21.12.22)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 38. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 25.01.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderats vom 01.12.2022 und vom 21.12.2022 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugesandt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 01.12.2022 und vom 21.12.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauantrag (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 226/4 der Gemeinde Apfeldorf (Schloßbergstraße 31)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 38. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 25.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Filzle Nord“. Die Vorlage des Bauantrages erfolgt im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. 3. Änderung des Bebauungsplans Unterapfeldorf-Mitte; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 38. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 25.01.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 39. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 22.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auf die Beratungen zum in der Sitzung am 01.12.2022 für das Grundstück FlNr. 137 (Kinsauer Straße) behandelten Bauvorhaben wird Bezug genommen.
Das LRA hat der Gemeinde in Abdruck mitgeteilt, dass die beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan (denen der Gemeinderat zugestimmt hatte) nicht erteilt werden kann, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

Sofern der Gemeinderat im Sinne „Innen statt außen“ für dieses Grundstück die angedachte Bebauung zulassen möchte, wäre die Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Denkbar wäre, dass die Entwürfe für die Planänderung durch das Büro Hofmann & Dietz erstellt werden, das auch den ursprünglichen Bebauungsplan gefertigt hat. Die Beauftragung (und Kostentragung) hierzu könnte direkt durch die Bauwerberin erfolgen. Hinsichtlich der Kostentragung für die Durchführung der nach §4b BauGB übertragbaren verfahrensschritte könnte ein Vertrag zur Kostenübernahme (pauschal 500 €) geschlossen werden.

Der Vorsitzende stellt die Angelegenheit zur Diskussion.
 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Plans zur 3. Änderung des Bebauungsplans Unterapfeldorf-Mitte im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit der Zielrichtung, die Baulinien/Baugrenzen im Bereich des Grundstücks FlNr. 137 neu zu ordnen, ggf. auch die Festsetzungen zur Firstrichtung und Wandhöhe zu überarbeiten.
Mit der Antragstellerin soll ein Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wie oben dargestellt geschlossen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen.
Die Erschließung muss sichergestellt sein. (Abschluss notarielle Urkunde)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Interkommunales städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK); Antrag auf Gewährung einer Zuwendung über Interkommunale Sanierungsbetreuung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 38. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 25.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Durchführung des ISEK-Prozesses und der daran anschließenden vertiefenden Untersuchungen zur Festlegung der Sanierungsgebiete in den Gemeinden Fuchstal, Apfeldorf, Hofstetten und Thaining soll nun die Ortskernsanierung durch die Umsetzung einzelner Sanierungsmaßnahmen im privaten und öffentlichen Bereich in den einzelnen Gemeinden aktiv vorangetrieben werden.
 
Nach Durchführung eines Auswahlverfahrens gemäß § 31 KommHV im Jahr 2020/21 wurde das Kommunalbetreuungsunternehmen „die Städtebau GmbH“ aus Gersthofen mit der Durchführung der Sanierungsbetreuung für die Fuchstalgemeinden beauftragt. Die Beauftragung soll im Jahr 2023 fortgeführt und entsprechend das dafür vorgesehene Budget bei der Förderstelle der Regierung von Oberbayern beantragt werden. 

Die zu erbringenden Leistungen der Sanierungsbetreuung bestehen im Wesentlichen aus der Unterstützung der Verwaltung bei der Vorbereitung und Durchführung sowie Abrechnung von eigenen kommunalen Fördermaßnahmen zur Ortskernsanierung. Ebenso ist die Beratung von privaten Eigentümern im Rahmen der Vorbereitung von förderfähigen Sanierungsmaßnahmen Teil der Betreuungsleistungen. Ein weiterer Leistungsbereich ist der Abschluss der formellen Verfahren nach BauGB im Rahmen der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes in Thaining und die allgemeine Verfahrenskoordination in der Städtebauförderung. 

Zur weiteren Förderung der Leistungen für die Sanierungsbetreuung durch das Büro die Städtebau GmbH im Rahmen der Städtebauförderung soll daher der Antrag bei der Förderstelle der Regierung von Oberbayern für das Budget in Höhe von rd. 60.500 € brutto beantragt werden.

Beschluss

Zur Weiterführung der interkommunalen Sanierungsbetreuung durch das Büro „Die Städtebau GmbH“, Gersthofen, soll der Förderantrag für das Jahr 2023 in Höhe von 60.500 € brutto bei der Förderstelle der Regierung von Oberbayern gestellt werden. 

Der Bund/Land-Anteil beträgt         80 %, dies entspricht 48.400,00 €,
der kommunale Anteil beträgt         20 %, dies entspricht 12.100,00 €.

Die Gemeinden Apfeldorf, Hofstetten, Fuchstal und Thaining beteiligen sich mittels festgelegten Schlüssels an den Kosten (Gemeindefläche und Einwohner). 
Die Gemeinde Fuchstal wird als Leitkommune gebeten alle weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Interkommunales städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK); Vorstellung des Entwurfs der Aktualisierung der Richtlinie für das kommunale Förderprogramm in der Städtebauförderung für private Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 31. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 20.07.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 38. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 25.01.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die in der Sitzung vom 20.07.2022 beschlossene Richtlinie zum kommunalen Förderprogramm der Gemeinde Apfeldorf wurde aufgrund veränderter Förderbedingungen seitens der Regierung von Oberbayern aktualisiert. 
Neuerdings können neben der Förderung von Gebäudehülle (Dach und Fassade) und Außenanlagen auch bei leerstehenden Gebäuden oder Gebäudeteilen die zu Wohnraum hergerichtet werden, bauliche Maßnahmen im Inneren finanziell bezuschusst werden. Dazu zählen die Veränderung von Grundrissen sowie die Erneuerung von Sanitär- oder Elektroinstallationen. Der Förderhöchstbetrag liegt grundsätzlich weiterhin bei 25.000 €. Davon abgesehen kann zukünftig in besonderen Ausnahmefällen der Förderhöchstbetrag auf maximal 100.000 € angehoben werden. Dazu müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Gebäudeleerstand oder Teilleerstand, außerordentlich große ortsbildprägende oder historische Bedeutung des Gebäudes aufgrund der Lage im Ort und der äußeren Gestaltungsmerkmale. Durch die Anhebung des Förderhöchstbetrags soll der Anreiz zur Sanierung und Beseitigung andauernder Leerstände in der Ortsmitte verstärkt werden. Das im Jahr 2022 beantragte Budget in Höhe von 100.000 € steht weiterhin für das kommunale Förderprogramm im Jahr 2023 zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Richtlinie und beauftragt die Verwaltung die fördertechnischen Voraussetzungen zur Umsetzung zu schaffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Interkommunales städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK); Beauftragung zur Vergabe eines Gestaltungshandbuchs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 38. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 25.01.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 22.08.2022 wurden 8 Büros angeschrieben ein Angebot zur Erstellung eines gemeinsamen Gestaltungshandbuchs für die Gemeinden Fuchstal, Apfeldorf, Thaining und Hofstetten abzugeben. Bis zur gesetzten Abgabefrist wurde ein Angebot von Haines-Leger Architekten Stadtplaner BDA aus Würzburg abgegeben. Das Angebot ist laut der Prüfung der Städtebau vollständig und aussagekräftig. 
Am 04.11.2022 wurde bei der Regierung von Oberbayern ein Zuwendungsantrag gestellt, diesem mit Bewilligungsbescheid vom 23.12.2022 stattgegeben wurde. 

Der Bund/Land-Anteil beträgt 80 %, dies entspricht 52.400€,
der kommunale Anteil beträgt 20 %, dies entspricht 13.100€.

Beschluss

Die Auftragsvergabe zur Erstellung eines gemeinsamen Gestaltungshandbuchs für die Gemeinden Fuchstal, Apfeldorf, Thaining und Hofstetten geht an die Haines-Leger Architekten Stadtplaner BDA aus Würzburg zu einem Angebotspreis von 65.592,80 € brutto (inkl. Nebenkosten). 
Die Gemeinde Fuchstal wird als Leitkommune gebeten alle weiteren Schritte in die Wege zu leiten. 
Die Gemeinden Apfeldorf, Hofstetten und Thaining beteiligen sich mittels festgelegtem Schlüssel an den Kosten (Gemeindefläche und Einwohner).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Errichtung Waldkindergarten: Vergabe Erdarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 38. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 25.01.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Gewerk Erdarbeiten für o.g. Baumaßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 4 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 23.01.2023 sind 3 Angebote eingegangen:
  1. Georg Kölbl GmbH, Wessobrunn        54.921,95 € (brutto) 
  2. Bieter        56.796,81 € (brutto) 
  3. Bieter        wegen eines Formfehlers ausgeschlossen 

Die Angebote wurden geprüft und verglichen

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der Fa. Georg Kölbl aus Wessobrunn, den Auftrag für die Erdarbeiten des Waldkindergartens Apfeldorf für eine Auftragssumme von 54.921,95 € (brutto).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Anruf-Sammel-Taxi; Vertrag in Weiterführung mit dem Landratsamt Landsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 38. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 25.01.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Vom 01.04.2023 an soll die Trägerschaft des AST Landsberg von der Stadt Landsberg auf den Landkreis Landsberg übergehen. Für den Betrieb vom 01.04.2023 bis 31.03.2025 läuft derzeit eine Ausschreibung. Die nächste Ausschreibung plant der Landkreis danach für einen 10 -Jahreszeitraum.

Gemäß Telefonauskunft von Herrn Wenninger (Landratsamt Landsberg) wurden 23 Fahrten von Apfeldorf aus durchgeführt.
Dadurch entstanden Kosten in Höhe von insgesamt 1150,-- Euro, wovon 50% der Landkreis und 50 % die Gemeinde Apfeldorf übernimmt.

Beschluss

Der Vorsitzende wird beauftragt, mit dem Landkreis Landsberg einen Vertrag zur Fortsetzung des Anruf-Sammel-Taxi vom 01.04.2023 bis 31.03.2025 zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Informationen an den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 38. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 25.01.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

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10. Wünsche und Anfragen von Seiten des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 38. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 25.01.2023 ö informativ 10

Sachverhalt

Datenstand vom 20.02.2023 12:18 Uhr